Protokoll der Sitzung vom 06.05.2009

In einem Brief äußert Herr Kollege Remmel Zweifel daran, dass die Formalie wirklich erfüllt ist, und stellt die Frage, wie ein Vorsehen der Veräußerung im Haushalt beschaffen sein muss, um eine Einwilligung des Parlaments entbehrlich zu machen.

Hier spielt § 62 Landeshaushaltsordnung eine Rolle – und auch § 64 Abs. 2. Dessen Voraussetzungen sind aber erfüllt. Sie haben mit Recht auf einen Aufsatz von Prof. Birk hingewiesen, nach dem das Parlament die Möglichkeit gehabt haben muss, sich über das Ob und das Wie des Verkaufs Gedanken zu machen. Ihr Schluss ist aber ein falscher; denn Sie meinen, um über den Nachtragshaushalt die Zustimmung zu ersetzen, müssten alle vertraglichen Finessen vorgelegen haben. Diese Auffassung vertritt außer den Antragstellern niemand. Es reicht völlig aus, wenn die konkrete Fläche, der Preis und gegebenenfalls der Käufer bekannt sind.

Würden Sie höhere Anforderungen stellen, wäre die Bestimmung des § 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung überflüssig; denn erst im Laufe eines Haushaltsjahres werden die Vertragsverhandlungen geführt. Erst im Laufe eines Haushaltsjahres, beim Vollzug des Haushalts, wird über den Vertrag verhandelt und wird der Vertrag festgelegt.

Schon allein aufgrund dieses Konstrukts wird auch Nichtjuristen deutlich, dass der Gedanke, bei der Verabschiedung des Haushaltes müsse alles bekannt sein, nur falsch sein kann. – So weit zum Rechtstheoretischen.

Darüber hinaus haben Sie in diesem Fall aber auch alles gekannt; denn bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts am 1. April 2009 kannten Sie den Vertragsentwurf, in dem die Flächen sowie der Preis aufgeführt waren, und auch den Käufer.

Gleich werden wir von Ihnen hören, der Käufer habe sich geändert. – Nein, er hat sich nicht geändert. Käufer sollte immer die Bofrost-Stiftung sein. So bleibt es auch. Zwischendurch wurde familienintern allenfalls darüber nachgedacht, vielleicht noch jemand anderen dazuzunehmen und mit 6 % zu beteiligen. Selbst bei einer solchen Veränderung

reicht das aber aus, weil Sie sonst die Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung rein teleologisch nicht mehr erfüllt bekommen.

Den Unterschied erkennen Sie auch bei den beiden Ansätzen von Dezember 2007 und von März 2009. Im Dezember 2007 gab es den ersten Gedanken. Damals stand nur der Erlös im Haushalt. Das hätte nicht ausgereicht. Am 1. April 2009 aber waren alle wichtigen Teile bekannt. Von daher ist es eigentlich unstreitig, dass die Erfordernisse erfüllt sind.

Es gibt in der Sache nichts mehr zu entscheiden. Es bleibt bei den Ausführungen im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt. Es bleibt auch bei der persönlichen Erklärung der Kolleginnen Fasse und von Boeselager und der Kollegen Pick und Seel.

Wenn wir den Antrag der Opposition heute ablehnen, dann ausdrücklich deshalb, um deutlich zu machen, dass dieser Antrag von der Geschäftsordnung her gar keiner ist. Er müsste eigentlich als unzulässig zurückgewiesen werden, weil es nichts mehr zu entscheiden gibt.

(Zurufe von SPD und GRÜNEN: Das ist lä- cherlich, Herr Kollege! – Zuruf von der SPD: Nehmen Sie doch mal das Wort Wald in den Mund! – Ewald Groth [GRÜNE]: Was sagt denn das Präsidium dazu?)

Es gilt das Motto: Sie dürfen eine andere Rechtsauffassung vertreten. Wir haben doch gestern erlebt, mit welch langen Gesichtern Sie aus Münster zurückgekommen sind.

(Beifall von CDU und FDP)

Es ist doch das Schöne, dass Sie heute laut werden müssen, um überhaupt noch einen Satz zu sagen. Noch einmal: Rechtlich ist es falsch. Sie können heute so viel sagen, schimpfen und vortragen, wie Sie wollen: Wir werden das nachher deutlich feststellen.

Erstens. Wir werden den Antrag der Opposition zurückweisen, weil es sich allenfalls um eine Meinungsäußerung handelt, die das Gegenteil der Beschlussvorlage beinhaltet.

Zweitens. Wir werden die Beschlussvorlage des Haushalts- und Finanzausschusses annehmen und damit die Sache endgültig für erledigt erklären.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Biesenbach. – Als nächste Rednerin hat für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Schulze das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Biesenbach, das war ein netter Versuch, am Thema vorbeizureden.

(Edgar Moron [SPD]: Er hat es nicht nur ver- sucht!)

Es geht nicht um eine juristische, sondern um eine politische Debatte: Sie wollen den Staatswald in der Eifel verkaufen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Sie können hier nicht mit Geschäftsordnungsdebatten drum herum reden: Das liegt in Ihrer Verantwortung. Dieser Verantwortung müssen Sie sich hier im Parlament stellen – und zwar so oft, wie wir Sie dazu auffordern. Das ist nämlich das Recht der Opposition.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Es muss noch einmal eindeutig gesagt werden, weil Sie in Ihrer Rede nicht darauf eingegangen sind, dass Sie einen Teil der Heimat der Menschen in Nordrhein-Westfalen an Bofrost verkaufen wollen.

(Widerspruch von der CDU)

Sie wollen das versilbern.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Sie hören es nicht gerne, aber in Ihrem Koalitionsvertrag steht es schon drin. Dort heißt es: Privat vor Staat. – Dieses Credo ziehen Sie jetzt selbst beim Wald gnadenlos durch.

Es gab hier mal so etwas wie einen Konsens. Wir waren uns im Parlament nämlich alle einig, dass wir eine nachhaltige Forstpolitik wollten: Wir wollten, dass der Wald für die Menschen in NordrheinWestfalen nachhaltig entwickelt wird, wir wollten ökologische Vielfalt und eine nachhaltige Nutzung des Waldes. Von diesem Konsens verabschieden Sie sich. Sie nehmen hier eine komplette Wende in der Forstpolitik vor.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Frau Kollegin Schulze, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegen Ellerbrock und Biesenbach?

Bitte schön, Herr Kollege Ellerbrock.

Frau Kollegin, würden Sie dem Hause vielleicht auch erklären, dass unter Rot-Grün beabsichtigt war, die gleichen Flächen, über die wir heute reden, zu versilbern, dass Sie Heimat verschenken wollten, dass Sie den Bürgern Heimat entziehen wollten, dass der Wald als Staatsgut – als emotionaler Bestandteil der Region identitätsstiftend – durch Sie in private Hände überführt werden sollte? Könnten Sie bitte den Unter

schied zu dem klarstellen, was diese Regierung zur Haushaltskonsolidierung beabsichtigt?

(Zuruf von Gisela Walsken [SPD])

Zwischenfragen sind kurz zu stellen. – Bitte schön, Frau Kollegin Schulze.

Herr Ellerbrock, vielen Dank für diese Frage, die zeigt, dass Ihr Gedächtnis doch nicht ganz so gut ist, wie ich immer dachte.

(Beifall von der SPD)

Sie haben an der Debatte im Jahr 2004/2005 schon teilgenommen. Es ging nicht um den Verkauf von Grundstücken. Wir wollten für den Nationalpark Eifel Grundstücke mit der Bundesregierung tauschen. Dank der Großen Koalition auf Bundesebene sind uns diese Grundstücke später aber geschenkt worden,

(Zurufe)

sodass ein Verkauf oder ein Tausch, wie damals geplant, nicht mehr notwendig war. Es ging aber darum – das haben wir auch früher immer gemacht –, kleine Flächen zu verkaufen, damit man große zusammenhängende Flächen bekommt.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Verkaufen ist verkaufen!)

Wir haben aber nie Wald verkauft, um damit den Haushalt zu sanieren. Deshalb bin ich Ihnen für Ihre Frage dankbar.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Frau Kollegin Schulze lässt auch die Zwischenfrage des Abgeordneten Biesenbach zu. Bitte schön, Herr Kollege Biesenbach.

Frau Kollegin, ich bleibe beim selben Tatbestand: Können Sie sich daran erinnern, dass der Verkauf durch die damalige Vorgängerregierung nur deshalb unterblieben ist, weil sie den Kaufpreis nicht erzielen konnte?

Herr Biesenbach, Sie sollten noch einmal in die Unterlagen schauen. Es gibt einen Antrag, dem alle Fraktionen zugestimmt haben. Der Tausch mit der Bundesregierung war nicht nötig, weil es die SPD geschafft hatte,

(Minister Eckhard Uhlenberg: Aber Sie woll- ten doch verkaufen!)

auf Bundesebene durchzusetzen, dass uns diese Grundstücke im Rahmen der Initiative „Grünes Band“ geschenkt werden.