Protokoll der Sitzung vom 27.05.2009

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Rudolph. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Schmitz.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Liebe Kollegen! In der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag ereignete sich in Paderborn, woher ich bekanntlicherweise komme, ein schrecklicher Verkehrsunfall, bei dem vier Menschen – darunter ein hauptamtlicher Feuerwehrmann – ums Leben kamen: Ein Drehleiterwagen ist auf einer großen Kreuzung mit einem vollbesetzten

Taxi zusammengestoßen. Drei Personen im Taxi sind gestorben und im Drehleiterwagen der Beifahrer. Der Taxifahrer und der Drehleiterwagenfahrer wurden schwer verletzt.

„Warum trage ich diesen Vorfall hier vor?“, werden sich einige von Ihnen vielleicht fragen. Ich erzähle das deshalb, weil das direkt zu unserem Thema, der Versorgung der Feuerwehrleute in unserem Land, führt. Lassen Sie mich zunächst im Namen meiner Fraktion an dieser Stelle allen Feuerwehrleuten Dank, Anerkennung und Respekt für ihre Tätigkeit aussprechen. Sie haben es verdient.

(Beifall von CDU und FDP)

Dass es sich auch um eine gefährliche Tätigkeit handelt, habe ich eingangs dargestellt. Wir erleben immer wieder, dass Feuerwehrleute im Dienst ums Leben kommen oder schwer verletzt werden. Ich glaube, dass das auch unter uns allen unstreitig ist. Genauso dürfte es unter uns allen unstreitig sein, dass wir die Feuerwehr stützen und stärken müssen, wie Herr Kollege Rudolph eben vorgetragen hat.

Der eingangs beschriebene Fall wirft aber die Frage auf, wie im Einzelnen eine Versorgung der Feuerwehrleute erfolgen kann und soll. Wir als CDUFraktion verschließen uns keinen Maßnahmen, die der Unterstützung und Förderung des Ehrenamtes dienen. Wir sind auch völlig offen gegenüber jedem Vorschlag, der der Verbesserung der Versorgung der Feuerwehrleute dient. Allerdings ist der von der SPD im vorliegenden Antrag vorgeschlagene Weg unseres Erachtens aus mehreren Gründen nicht der richtige.

Zum einen wirft dieser Vorschlag zahlreiche versicherungsrechtliche Fragen auf, die bisher nicht ausreichend geklärt werden konnten, obschon dazu Gespräche zwischen den Kommunen und der Feuerwehr geführt worden sind. Insoweit wird die Sache im Ausschuss noch vertiefend diskutiert werden müssen. Es fehlt hier an der Zeit, um auf die sehr komplexen Fragen im Einzelnen einzugehen. Ein Teil ist von Herrn Kollegen Rudolph ja angesprochen worden. Was passiert aber mit den Ansprüchen eines Feuerwehrmanns, wenn er von einem Bundesland in ein anderes Land zieht? Wie wird der Fall behandelt, dass ein hauptamtlicher Feuerwehrmann gleichzeitig auch ehrenamtlich Dienst tut? Alle diese Fragen, die sicherlich komplexe rechtliche Fragestellungen beinhalten, müssten geklärt werden.

Abgesehen von den Fragen der Finanzierbarkeit, der praktischen Durchführbarkeit in den Fällen, in denen ein Feuerwehrmann örtlich verzieht, und des konkreten Nutzens für den einzelnen Feuerwehrmann – wie ich gelesen habe, kommt selbst bei einer Einzahldauer von 40 Jahren letztlich möglicherweise nur eine Rente von 30 bis 40 € heraus; ich stelle das nur einmal in den Raum; alle diese

Punkte werden im Ausschuss ja noch zu debattieren sein – gibt es ein weiteres Argument, das zu beachten ist und das uns letztlich dazu bewogen hat, dem Vorschlag in dieser Form nicht beizutreten. Mit einer solchen Zusatzversorgung würde man unseres Erachtens nämlich die ehrenamtliche Tätigkeit bei der Feuerwehr gegenüber anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten – zum Beispiel bei Katastrophenschutz, THW und ähnlichen Einrichtungen – herausheben. Aus diesem Grund sprechen sich auch die Feuerwehrleute selber zum Teil gegen eine solche Regelung aus.

Im Übrigen steht es den Kommunen jetzt schon frei, entsprechende Versicherungsverträge abzuschließen. In meiner Heimatregion hat die Gemeinde Hövelhof vor Kurzem einen solchen Vertrag mit einer Versicherung abgeschlossen.

Herr Kollege Schmitz, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Trampe-Brinkmann?

Ich möchte zusammenhängend vortragen und bin auch gleich durch.

Bei den Feuerwehren werden aktuell andere Fragen diskutiert, die den Feuerwehrleuten mehr auf den Nägeln brennen. Ich nenne zum Beispiel die Problematik mit dem Führerschein, die Problematik der Freistellung vom Dienst durch den Arbeitgeber, die in kleineren Orten bestehende Problematik der Präsenz vor Ort – sie haben zwar eine freiwillige Feuerwehr; wenn es brennt, ist aber niemand vor Ort, weil alle in der nächstgrößeren Stadt arbeiten – und andere Probleme mehr. Die entsprechenden Fragen müssen intensiv diskutiert und beraten werden, um eine angemessene und vernünftige Lösung dieser Probleme zu finden.

Abschließend halte ich fest, dass der Antrag der SPD in der hier vorgelegten Form von uns abgelehnt wird. Über weitere Einzelheiten werden wir im Ausschuss noch beraten müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmitz. – Frau Düker von den Grünen, Sie haben jetzt die Gelegenheit zu reden. Bitte sehr.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schaut man sich in unserem Land die Situation der Feuerwehr an, stellt man fest, dass die freiwillige Feuerwehr in NordrheinWestfalen ungefähr zehnmal so viele Angehörige hat wie die Berufsfeuerwehren. Wir haben 27 Berufsfeuerwehren mit ca. 8.000 Angehörigen, aber 396 freiwillige Feuerwehren mit über 81.000

Angehörigen, die im Ehrenamt für unsere Sicherheit im Einsatz sind.

Ich stimme dem Kollegen Rudolph zu, dass hier eine besondere Wertschätzung angebracht ist. Auch meine Fraktion findet es richtig, eine Rückmeldung zu geben, dass wir dieses Ehrenamt aus dem Landtag heraus besonders unterstützen wollen.

Die in Thüringen beschlossene Ehrenrente beträgt übrigens nicht 30 bis 40 €, Herr Kollege Schmitz. Nach meinen Recherchen liegt die Höhe dieser Rente, die ab dem 60. Lebensjahr gezahlt wird, zwischen 50 und 80 € monatlich. Die Kosten teilen sich das Land und die Kommunen. Die Kommunen können dann noch draufsatteln und eigene Mittel zur Verfügung stellen.

Insofern halte ich den von der SPD hier eingebrachten Vorschlag, das Ehrenamt bei den freiwilligen Feuerwehren mit einer solchen Ehrenrente zu wertschätzen, für sinnvoll; denn es liegt in unserem ureigenen Interesse, junge Menschen an die freiwillige Feuerwehr heranzuführen und das Ehrenamt zu fördern.

(Beifall von den GRÜNEN)

Von daher sind wir offen für diese Debatte. Meines Erachtens sollten wir sie aber erweitern. An den Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen erkennt man deutlich, dass noch einiges andere im Argen liegt, um das man sich vielleicht einmal kümmern sollte, Herr Minister. Beispielsweise passiert es nach Darstellung des Landesfeuerwehrverbandes immer wieder, dass die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Leistungen bei Unfällen wegen fehlenden Kausalzusammenhangs, der bundesgesetzlich zwischen Ursache und Ereignis sehr eng definiert wird, verweigert, sodass Feuerwehrleute, die offensichtlich im Dienst zu Schaden gekommen sind, keine entsprechenden Leistungen erhalten.

Ich halte es nicht für die Aufgabe des Landesfeuerwehrverbandes, diesen Menschen über einen Solidaritätsfonds zu helfen. Hier könnte das Land unterstützend zur Seite stehen – beispielsweise dadurch, dass es beim Bundesgesetzgeber für einen besseren Schutz im Sozialgesetzbuch VII eintritt oder die Kommunen als zuständige Träger auf ihre Fürsorgepflicht für die Feuerwehrleute, die zu Schaden kommen, hinweist.

Ich will es bei diesem einen Beispiel belassen. Man sollte die Debatte öffnen und prüfen, ob es nicht noch mehr Möglichkeiten gibt, die freiwilligen Feuerwehren in unserem Land zu unterstützen. Dort sind wir dabei. Das sollten wir im Ausschuss konstruktiv beraten. – Danke schön.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Jetzt hat Herr Engel von der FDPFraktion das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durchschnittlich brennt es in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 40.000 Mal. Feuerschutz ist deshalb seit ewigen Zeiten eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Gefahrenabwehr. Hinzu kommen 560.000 Verkehrsunfälle, davon knapp 65.000 mit Personenschäden, und Aufgaben wie die technische Unterstützung, Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und die Hilfeleistungen bei sonstigen Unglücksfällen.

Mehr als 113.000 Männer und Frauen einschließlich der rund 18.600 Mitglieder der Jugendfeuerwehren und 5.750 Frauen gehörten 2007 den nordrheinwestfälischen Feuerwehren an, davon 27 Berufsfeuerwehren mit rund 8.000 Angehörigen, 396 freiwillige Feuerwehren mit 81.400 Angehörigen, davon ca. 4.300 hauptamtliche Kräften, und last but not least 90 Werksfeuerwehren ohne Bergbau mit 5.600 Angehörigen. – Das zu den Zahlen.

Eine Gemeinschaft lebt davon, dass es Menschen gibt, die eben mehr tun, als sie eigentlich müssen. So findet man auch bei der freiwilligen Feuerwehr eine solche große Gemeinschaft, die sich unter dem Motto „Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit“ seit Jahren in den Dienst der Allgemeinheit stellt und die von ihren Arbeitgebern und Firmen für den Einsatzfall während der Arbeitszeit nach wie vor mit großem Verständnis freigestellt wird. Auch ihnen sei an dieser Stelle – wie die Kollegen das auch gemacht haben – ganz ausdrücklich gedankt.

Feuerwehrleute sind Menschen, die bereit sind, viel Mut und Zeit für die gute Sache mitzubringen und sogar für andere das eigene Leben zu gefährden – der Kollege Schmitz hat das mit einem Beispiel dargestellt –, weil sie die Aufgabe Retten, Löschen, Bergen als wirkliche Berufung empfinden. In der freiwilligen Feuerwehr sind alle Berufsgruppen vertreten. Unzählige Wochenenden und Abende sind für Aus- und Fortbildung und Übungen längst verplant. Dafür gebührt ihnen unser Respekt und Dank.

Die freiwillige Feuerwehr ist weit mehr als ein Hobby. Sie ist auch ein Ort der Begegnung und des Miteinanders gerade im ländlichen Raum. Nehmen wir nur den Spielmannszug, die Jugend- und Ehrenfeuerwehr oder Freundschaften und Partnerschaften zu verschiedenen anderen Feuerwehren im In- und Ausland.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wer sich wie die Feuerwehr in diesem Sinne unter Gefährdung seiner eigenen Gesundheit einsetzt, kann auf den Rückhalt der FDP-Fraktion – ich darf sicherlich sagen: des gesamten Hauses – bauen. Beste Ausrüstung, Gerät, gute Fahrzeuge, gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in der größten deutschen Feu

erwehrausbildungseinrichtung in Münster, ein ausreichender Unfallversicherungsschutz und Lohnfortzahlung für die Einsatzzeit – all das ist in NRW gewährleistet.

Wir verschließen uns als FDP daneben keiner Maßnahme, die der weiteren Unterstützung und Absicherung ehrenamtlich engagierter Einsatzkräfte bei den Feuerwehren dient. Aber eine solche Maßnahme muss ins Gesamtgefüge passen und darf keine unverhältnismäßige Bürokratie erzeugen.

Herr Dr. Rudolph, zu Ihren Beispielen Hürth im Rhein-Erft-Kreis oder Sankt Augustin im benachbarten Kreis dürfen wir nicht vergessen: Beide Kommunen sind nicht im Haushaltssicherungskonzept. Sie haben beide ausgeglichene Haushalte. Eine solche Maßnahme muss gerade – deshalb erwähne ich das – in Zeiten leerer öffentlicher Kassen auch bezahlbar sein. Sie darf keine andere Gruppe – das ist auch wichtig – und keine anderen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger benachteiligen.

Es gibt einen unglaublichen Katalog an komplexen Fragen, die hier zu klären wären. Der Kollege Schmitz hat das auch im Detail dargestellt. Dem pflichte ich ausdrücklich bei. Herr Dr. Rudolph, diese Fragen müssen wir klären. Das werden wir dann im Fachausschuss tun. Ich nehme an, dass der Innenminister gleich auch entsprechende Ausführungen machen wird.

Klar ist auch, dass die Gemeinden nun Träger der öffentlichen Feuerwehren sind. Die durch die Kommunen als Träger der Aufgaben für den Feuerwehrschutz und die Hilfeleistungen gemeldeten Aufwendungen allein im Jahr 2007 betrugen insgesamt 795 Millionen €. Aus der Feuerschutzsteuer hat das Land mit 35,6 Millionen € geholfen. Man muss die Kommunen in dieser Frage ausreichend einbinden, bevor man auf ihre Kosten – auch in Wahlkampfzeiten, denn manche Anträge kommen vielleicht auch zur falschen Zeit – leere Versprechungen macht.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen TrampeBrinkmann?

Gern. Bitte schön.

Bitte schön, Herr Trampe-Brinkmann.

Danke, Herr Kollege Engel. Teilen Sie die Auffassung, dass – wie Herr Kollege Schmitz es eben auch schon erwähnt hat – es sich hier insofern um ein herausgehobenes Ehrenamt handelt, als es eben eine kommunale Pflichtaufgabe ist, bei der dann im Vergleich zu den anderen Ehrenämtern, die Sie auch angesprochen haben, bei Wegfall ja tragischerweise

nicht nur das Ehrenamt und die Aufgaben, die erfüllt worden sind, wegfallen, sondern auch die Kommune mit hauptamtlichem Personal eintreten müsste, was letztendlich auch bei den Haushaltssicherungskommunen zu einer Verschärfung der Lage führen würde?

Vielen Dank, Herr Kollege Trampe-Brinkmann, für Ihre Frage. Ich teile diese Auffassung. Aber es gibt ein unglaubliches Heer von Ehrenamtlern, die gerade in kleineren Kommunen – das wissen all die Kolleginnen und Kollegen, die kommunal engagiert sind – sogar das Klima in einer Kommune in den Bereichen Kultur, Sport, Jugend ausmachen. Da gibt es ein unglaubliches Engagement.

Die freiwillige Feuerwehr an der einen Stelle herauszuheben – wir haben es ja eben gehört – ist denen noch nicht einmal recht. Die beiden Beispiele Hürth und Sankt Augustin hinken, weil diese zwei Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt haben. Es gibt sicherlich viele mehr, aber das schenken wir uns jetzt an dieser Stelle.

Ihre Frage passt aber zu dem Schluss, den ich für meine Rede vorgesehen hatte. Solche Anträge – das muss man auch sehen – können sogar kontraproduktiv sein. Denn – und das ist meine Schlussbemerkung – Ehrenamtler fragen eben nicht: „Was bringt mir das?“, oder: „Was kriege ich dafür in Eurocent?“. Das macht ehrenamtliches Engagement aus. Der Gesellschaft fehlen vielfach solche Ehrenamtler. Denn heute wird zunehmend gefragt: „Was bringt mir das?“ – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Jetzt hat der Innenminister, Herr Dr. Wolf, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es herrscht Einigkeit im Hohen Haus, dass das Ehrenamt ein wichtiger Eckpfeiler unserer Gesellschaft ist und Dank, Lob und Anerkennung verdient, nicht zuletzt und besonders die Feuerwehren, die 24 Stunden am Tag 365 Tage im Jahr retten, löschen, bergen und schützen und von daher sicherlich ein hervorragendes Beispiel für das Ehrenamt sind.