Wolfgang Schmitz
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Untersuchungsausschuss hat in konzentrierter Arbeit wichtige Erkenntnisse gewinnen können, die vor allem eins zeigen – da weicht meine Beurteilung etwas von dem ab, was der Vorsitzende hier gerade vorgetragen hat –: Die ehemalige Ministerin Höhn hat zehn Jahre lang Vergabemissstände im Umweltministerium gebilligt, die schlimmste MobbingStrukturen begünstigten und zu Verstößen gegen das Datenschutzrecht führten.
Darüber hinaus hat die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses in dankenswerter Deutlichkeit aufgezeigt: Die Ermittlungsbehörden und Gerichte in Nordrhein-Westfalen unterliegen keinem politischen Einfluss, und es ist erst gar nicht versucht worden, Einfluss auszuüben.
Das Ansinnen, in erster Linie von Bündnis 90/Die Grünen, die Arbeit der jetzigen Landesregierung zu diskreditieren, ist damit nicht nur gescheitert. Der Untersuchungsausschuss hat sich vielmehr gegen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, gewandt, weil eins klar zutage getreten ist: Es ist dringend geboten, die hervorragende Arbeit unserer Regierung noch viele Jahre fortzuführen.
Lassen Sie mich das in drei Schritten begründen.
Sie waren doch gar nicht dabei, Herr Moron und Herr Wißen. Was wollen Sie denn außer ihren Namen wissen?
Erstens. Die Abteilung IV des Umweltministeriums verfügte in den zehn Jahren unter der Leitung des Ministeriums durch Frau Höhn über Fördermittel im
Umfang von knapp 300 Millionen €. Diese Mittel konnte die Abteilung IV, die von Dr. Friedrich geleitet wurde, ohne weitere Kontrolle vergeben, wenn abteilungsintern alle zuständigen Referatsleiter mit dem Abteilungsleiter übereinstimmten.
Letztendlich konnte also Abteilungsleiter Dr. Friedrich die Mittel so vergeben, wie er es für richtig hielt, wenn er seine Referatsleiter und die weiteren Mitarbeiter seiner Abteilung im Griff hatte. Davon hat Herr Dr. Friedrich Gebrauch gemacht, indem er ein „System des Schreckens“ errichtete.
Wer nicht entsprechend seinem Willen funktionierte, wurde fertiggemacht.
Die Berichte über die Auswüchse der Personalführung, die wir in den Akten fanden, sind erschütternd. Die Opfer haben teilweise bis heute das ihnen zugefügte Unrecht nicht vollständig verarbeitet.
So verfolgte ein Opfer die gesamte Beweisaufnahme und konnte über Ihr Agieren, Herr Kollege Remmel, nur verwundert sein.
Für diese Zustände ist in erster Linie die Ministerin verantwortlich, die Dr. Friedrich zweimal ins Umweltministerium holte und die untragbaren Zustände trotz der an sie persönlich gerichteten Hilferufe von Mitarbeitern über zehn Jahre zumindest duldete.
Damit aber noch nicht genug. Um seine Mitarbeiter vollständig kontrollieren zu können, umging Dr. Friedrich die Bestimmungen des Datenschutzrechts, benutzte seine Macht gegenüber seiner Vorzimmerkraft und verschaffte sich illegal Zugriff auf alle Dateien der Mitarbeiter seiner Abteilung.
Herr Kollege Remmel, Sie haben versucht, der Landesregierung ein Fehlverhalten nachzuweisen. Herausgekommen ist aber nur eins: Vergabemissstände, Mobbing und Datenmissbrauch, veranlasst durch eine grüne Umweltministerin. All dies, Herr Kollege Remmel, wurde durch Sie im Untersuchungssausschuss immer wieder verharmlost.
Minister Eckhard Uhlenberg und Staatssekretär Alexander Schink haben demgegenüber in dankenswerter Weise schnell das Vergabesystem geändert und die Schreckensherrschaft beendet.
Zweitens. Durch den Regierungswechsel hatte Dr. Friedrich die Deckung durch Ministerin Höhn verloren. Er musste deshalb nach Wegen suchen, die neue Hausleitung von Informationen fernzuhalten, um weiter nach Belieben agieren zu können.
Das wurde ihm im Hinblick auf das Projekt MAPRO zum Verhängnis. Dieses Projekt wollte Dr. Friedrich unbedingt durchsetzten, es war aber in der Abteilung äußerst umstritten. Drei Referatsleiter verweigerten aus rechtlichen Gründen und Kostenerwä
gungen ihre Zustimmung. Über diese abweichenden Meinungen wurde der Staatssekretär von Dr. Friedrich nicht informiert. Die abweichenden Originalvermerke nahm Dr. Friedrich nicht zur Akte. Später fand die Polizei in der Wohnung von Dr. Friedrich teilweise die Originale.
Kurze Zeit nach der Vergabe des Projekts ging wegen MAPRO beim Landesrechnungshof eine anonyme Anzeige ein, die an das Umweltministerium weitergeleitet wurde.
Ich möchte gerne im Zusammenhang vortragen. Danach kann vielleicht eine Zwischenfrage gestellt werden. Frau Kollegin Steffens war auch nicht im Untersuchungsausschuss. Deswegen ist mir nicht einsichtig, warum sie eine Zwischenfrage stellt.
Meinetwegen, um Gottes willen.
Ich habe Zeit. Wir können gerne untereinander diskutieren. Ich bleibe heute Abend eh hier. Dann haben wir lange Zeit und könnten die ausnutzen.
Natürlich ist der Untersuchungszeitraum durch den Einsetzungsbeschluss genau festgelegt. Aber ich referiere das, was sich aus den Akten zweifellos ergibt. Wenn Sie im Untersuchungsausschuss dabei gewesen wären, hätten Sie die ganzen Vorgänge dort zur Kenntnis nehmen können.
Ich komme zurück zum Projekt MAPRO. Wir waren bei der anonymen Anzeige. Da wurde es für Herrn Dr. Friedrich brenzlig. Die anonyme Anzeige hätte er nämlich dem Staatssekretär vorlegen müssen. Dann aber wäre seine Desinformation aufgefallen. Also beantwortete er das Schreiben des Landesrechnungshofs persönlich ohne die Beteiligung des Beauftragten des Haushalts und ohne Vorlage an den Staatssekretär. Ein ungeheurer Vorgang!
Ist es da verwunderlich, dass der Staatssekretär, als er von dem Vorgang erfuhr, die Prüfung arbeitsrechtlicher Schritte anordnete? Ist es verwunderlich, dass dieser Vorgang ein zentraler Vorwurf im Rahmen des Kündigungsverfahrens war? Ist es verwunderlich, wenn das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Wuppertal die Vergabe des Projekts MAPRO eingehend untersuchten? Im Gegenteil. Wer sich so verhält, verstößt in erheblicher Weise gegen seine Pflichten als Abteilungsleiter und zerstört jedes Vertrauensverhältnis zur Ministeriumsspitze. Wer sich so verhält, muss es sich zudem gefallen lassen, dass strafrechtlich gegen ihn ermittelt wird. Herr Dr. Friedrich hat selbst dafür gesorgt, ins Zwielicht zu geraten.
Es war und ist absurd, auf der Grundlage dieser Tatsachen eine politische Einflussnahme zu vermuten. Minister Uhlenberg und Staatssekretär Schink ist vielmehr zu danken, das Dienstverhältnis mit Herrn Dr. Friedrich beendet zu haben.
Drittens. Das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft Wuppertal, die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, das Amtsgericht Wuppertal und das Landgericht Wuppertal kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass im Mai 2008 die Voraussetzungen für Durchsuchungsanordnungen, Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen und den Erlass eines Haftbefehls gegen Dr. Friedrich vorlagen.
Keiner der handelnden Beamten und Richter ist in irgendeiner Weise politisch beeinflusst worden.
Der Generalstaatsanwalt hat das wörtlich als ehrenrührig zurückgewiesen.
Herr Kollege Remmel, Sie haben offensichtlich eingesehen, dass Sie sich vollständig auf dem Holzweg befanden. Denn obwohl Sie zu Beginn des Untersuchungsausschusses in einem Presseinterview vollmundig ankündigten, aus der Landesregierung müssten neben dem Umweltminister zumindest auch der Innenminister und die Justizministerin vorgeladen werden, haben Sie entsprechende Anträge im Ausschuss nie gestellt.
Zusammenfassend ist festzustellen: Dieser Ausschuss ist nur deshalb zustande gekommen, weil das grüne Ego verletzt war.
Es konnte doch nicht sein, was nicht sein durfte: Ein grüner Abteilungsleiter und eine grüne Umweltministerin sind für Vergabemissstände, Mobbing und Datenschutzrechtsverletzungen verantwortlich. Aber genau das ist die bittere Wahrheit, der Sie ins Auge sehen müssen, Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Es ist bedauerlich, dass Sie bisher dazu nicht in der Lage waren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Nach dem etwas hu
moristischen Teil kommen wir jetzt wieder zu einer sehr ernsten und zugleich trockenen Sache, bei der es sicherlich nicht so viel zu lachen geben wird wie eben.
Die Änderung des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, über die wir hier heute debattieren, wurde erforderlich, weil der Bundesgesetzgeber die Regelungen über das Stiftungsrecht gemäß den §§ 80 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch bereits im Jahre 2002 geändert hat. Darüber hinaus tritt die bestehende Regelung, da sie auf fünf Jahre befristet war, am 25. Februar 2010 außer Kraft.
Daher werden die stiftungsrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen an die neue Gesetzgebung angepasst sowie umfassende Verbesserungen der Rahmenbedingungen vorgenommen.
Lassen Sie mich zur Bedeutung der Stiftungen einige Zahlen nennen, die sich nicht in der Gesetzesvorlage finden. Ende 2006 existierten bundesweit laut Stiftungsbericht von 2007 14.400 überwiegend gemeinnützige Stiftungen. Hinzu kamen etwa 1.000 Familienstiftungen. Pro Jahr werden bundesweit mehr als 1.000 Stiftungen neu gegründet. Dies bedeutet eine Versechsfachung gegenüber der Zahl von Gründungen aus dem Jahre 1985.
Ein bedeutender Anteil davon entfällt auf Nordrhein-Westfalen. Die genauen Zahlen konnte ich in der Kürze der Zeit nicht ermitteln. Es dürften jedoch, wenn man sich die Tabelle in der Gesetzesvorlage ansieht, um die 230 mit zunehmender Tendenz sein.
Diese Zahlen zeigen, wie wichtig die vorliegende Gesetzesänderung ist, damit das Stiftungswesen in Nordrhein-Westfalen entsprechend weiter gedeihen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme nun zu dem konkreten Gesetzentwurf. – Für die Praxis von besonderer Bedeutung ist die Führung eines Stiftungsregisters bei den Bezirksregierungen, zu vergleichen etwa mit dem Handelsregister oder dem Vereinsregister. Damit verbunden ist die Erstellung von Vertretungsbescheinigungen. Diese wiederum sind zwingend erforderlich, um Eintragungen im Grundbuch oder etwa im Handelsregister erlangen zu können. Insoweit beinhaltet die Vorlage Änderungen, die der Klarstellung und der Vereinfachung dienen, die wir ausdrücklich begrüßen.
Wichtig für die Praxis ist auch die Änderung des § 7 Abs. 2. Diese Vorschrift war vorher missverständlich und führte häufig zu Schwierigkeiten in ihrem Vollzug.
Erlauben Sie mir dazu eine persönliche Anmerkung – ich habe das bereits bei der ersten Beratung im Innenausschuss vorgetragen –: Hätten wir die Änderung des § 7 Abs. 2 schon vor etwa sechs Monaten gehabt, hätte mir das einen umfangreichen Schriftwechsel mit einer Rechtspflegerin am Grundbuchamt erspart. Auf weitere Einzelheiten will ich nicht weiter eingehen, weil das den zeitlichen Rahmen mit Sicherheit sprengen würde.
Jetzt haben wir diese Änderung, die das Gesetz eindeutig macht. Insoweit kann es keine Missverständnisse mehr geben.
Daher begrüßen wir von der CDU-Fraktion ausdrücklich den vorgelegten Gesetzentwurf und dass die übrigen Fraktionen – zumindest im Innenausschuss – dem Gesetzentwurf zugestimmt haben. Das Stiftungsrecht in Nordrhein-Westfalen macht mit dieser Anpassung einen großen Schritt nach vorne. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Und täglich grüßt das Murmeltier“! Ich kann es mir nicht verkneifen, angesichts des Antrags der Grünen unter der Drucksache Nummer 14/10018 auf diesen hier im Hohen Hause schon oft zitierten Filmtitel zu verweisen.
Allerdings sollte man heute vielleicht hinzufügen: diesmal im Winterrock.
Erst am 10. September 2009 hat der Landtag nach ausführlicher Debatte einen entsprechenden Antrag zurückgewiesen. Gleichwohl wird dieser Antrag – allerdings um den „Winterteil“ erweitert – erneut gestellt.
Wir von der CDU-Fraktion werden auch diesen Antrag zurückweisen.
Ich möchte zusammenhängend vortragen; dann bin ich auch schneller fertig.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über einen Antrag, den Kollege Sagel gestellt und gerade begründet hat, und über einen Entschließungsantrag, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt worden ist. Beide verhalten sich zu demselben Thema, „Abschiebungsstopp für Roma aus dem Kosovo“.
Der gleiche Antrag wurde – anders formuliert – auch schon im niedersächsischen Landtag gestellt. Dort ist er abgelehnt worden. Wir von der CDU-Fraktion werden den Antrag auch hier in NordrheinWestfalen ablehnen.
Zum Sachverhalt möchte ich zunächst – einiges hat Kollege Sagel schon gesagt – darauf verweisen, dass nach wie vor die sogenannte Altfallregelung gültig ist, die bekanntlich bis zum Ende des Jahres befristet ist. Da der Inhalt hier bekannt sein dürfte, kann ich es mir ersparen, wegen der Kürze der Redezeit hierauf im Einzelnen einzugehen. Im Übrigen haben wir in der letzten Sitzung des Innenausschusses – wenn ich mich richtig erinnere – ausführlich über diese Altfallregelung diskutiert, sodass ich mir an dieser Stelle weitere Ausführungen ersparen will.
Darüber hinaus muss man wissen, dass es im Juli dieses Jahres ein Abkommen zwischen der Bundesregierung und der Regierung des Kosovo gegeben hat, wonach es nunmehr möglich ist, dass Personen mit kosovarischer Herkunft wieder zurück in den Kosovo überführt werden können. Für freiwillige Heimkehrer steht darüber hinaus ein umfangreiches Programm zur Verfügung, um die Übersiedlung für alle Beteiligten so unproblematisch wie möglich zu gestalten.
Dieses Programm ist sehr sorgfältig formuliert worden und sehr umfangreich. Auch hier kann ich angesichts der nur kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht im Einzelnen vorstellen, welche Maßnahmen dort vorgesehen und welche Maßnahmen möglich sind. Es geht von der Beratung von Heimkehrwilligen bis hin zur Zahlung nicht unerheblicher Geldbeträge.
Angesichts dieser Tatsache kann die CDU-Fraktion den hier vorliegenden Anträgen daher nicht zu
stimmen. Einen allgemeinen Abschiebestopp für alle Roma in den Kosovo kann es nicht geben.
Das mag ja sein.
Die von mir eben dargestellten Altfallregelungen gelten auch für Roma. Damit fallen die Personen, um die es hier geht, zunächst einmal unter die Altfallregelung. Ich sehe nicht ein, warum man Roma von dieser Altfallregelung ausnehmen soll.
Bitte schön.
Frau Kollegin Beer, der Besuch des Petitionsausschusses im Kosovo ist mir sehr wohl bekannt. Ich habe auch mit dem insoweit zuständigen Sprecher unserer Fraktion darüber gesprochen. Darüber hinaus – ich weiß nicht, ob Ihnen das bekannt ist – ist eine Delegation des Innenausschusses im Kosovo gewesen. Auch mit denen habe ich gesprochen.
Das ändert aber nichts daran, dass hier eine Altfallregelung existiert und wir die Roma von dieser Altfallregelung nicht ausnehmen können. Das würde bedeuten, wir würden hier auf jeden Fall für die Roma ein Bleiberecht statuieren und diesen Personenkreis gegenüber allen anderen Personen bevorzugen, die der Altfallregelung unterliegen
und sich bemühen, Integrationsleistungen zu erbringen, um unter die Altfallregelung zu fallen und hier ein dauerhaftes Bleiberecht zu bekommen.
Wenn Sie darauf abstellen, dass die Personen vielleicht besonders schutzwürdig sind,
dann muss ich Ihnen sagen, dass wir dafür zunächst einmal das Institut des Asylverfahrens haben, wo vom entsprechenden Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft und dann sachkundig entschieden wird. Da gibt es dann – das werden Sie auch wissen – ein umfangreiches gerichtliches Verfahren, in dem das überprüft werden kann.
Für Härtefälle gibt es dann noch den Petitionsausschuss, den Sie bestens kennen und gerade schon zitiert haben. Zu dem habe ich volles Vertrauen. Der Petitionsausschuss wird sicherlich Fälle, die im Wege eines Härtefalles geregelt werden können, regeln. Außerdem haben wir die bekannte Härtefallkommission beim Innenminister, an die sich betroffene Personen wenden können, sodass es zwei Wege gibt, um Härtefälle aus dem betroffenen Personenkreis zu regeln.
Aus diesem Grunde kann es nicht sein, dass wir für einen bestimmten Personenkreis eine Sonderregelung schaffen, nach der die Menschen – egal was passiert – auf jeden Fall bei uns bleiben können.
Ich möchte es noch einmal betonen: Durch das Abkommen mit der Regierung des Kosovo ist die Möglichkeit geschaffen, vernünftig unter Abwägung aller denkbaren Situationen die Leute in den Kosovo zu verbringen, und zwar in erster Linie freiwillig. Ob es zu zwangsweisen Abschiebungen kommt, muss man sehen. Ich habe die Systematik gerade aufgezeigt.
Aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag des Kollegen Sagel und den Entschließungsantrag der Grünen ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Liebe Kollegen! In der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag ereignete sich in Paderborn, woher ich bekanntlicherweise komme, ein schrecklicher Verkehrsunfall, bei dem vier Menschen – darunter ein hauptamtlicher Feuerwehrmann – ums Leben kamen: Ein Drehleiterwagen ist auf einer großen Kreuzung mit einem vollbesetzten
Taxi zusammengestoßen. Drei Personen im Taxi sind gestorben und im Drehleiterwagen der Beifahrer. Der Taxifahrer und der Drehleiterwagenfahrer wurden schwer verletzt.
„Warum trage ich diesen Vorfall hier vor?“, werden sich einige von Ihnen vielleicht fragen. Ich erzähle das deshalb, weil das direkt zu unserem Thema, der Versorgung der Feuerwehrleute in unserem Land, führt. Lassen Sie mich zunächst im Namen meiner Fraktion an dieser Stelle allen Feuerwehrleuten Dank, Anerkennung und Respekt für ihre Tätigkeit aussprechen. Sie haben es verdient.
Dass es sich auch um eine gefährliche Tätigkeit handelt, habe ich eingangs dargestellt. Wir erleben immer wieder, dass Feuerwehrleute im Dienst ums Leben kommen oder schwer verletzt werden. Ich glaube, dass das auch unter uns allen unstreitig ist. Genauso dürfte es unter uns allen unstreitig sein, dass wir die Feuerwehr stützen und stärken müssen, wie Herr Kollege Rudolph eben vorgetragen hat.
Der eingangs beschriebene Fall wirft aber die Frage auf, wie im Einzelnen eine Versorgung der Feuerwehrleute erfolgen kann und soll. Wir als CDUFraktion verschließen uns keinen Maßnahmen, die der Unterstützung und Förderung des Ehrenamtes dienen. Wir sind auch völlig offen gegenüber jedem Vorschlag, der der Verbesserung der Versorgung der Feuerwehrleute dient. Allerdings ist der von der SPD im vorliegenden Antrag vorgeschlagene Weg unseres Erachtens aus mehreren Gründen nicht der richtige.
Zum einen wirft dieser Vorschlag zahlreiche versicherungsrechtliche Fragen auf, die bisher nicht ausreichend geklärt werden konnten, obschon dazu Gespräche zwischen den Kommunen und der Feuerwehr geführt worden sind. Insoweit wird die Sache im Ausschuss noch vertiefend diskutiert werden müssen. Es fehlt hier an der Zeit, um auf die sehr komplexen Fragen im Einzelnen einzugehen. Ein Teil ist von Herrn Kollegen Rudolph ja angesprochen worden. Was passiert aber mit den Ansprüchen eines Feuerwehrmanns, wenn er von einem Bundesland in ein anderes Land zieht? Wie wird der Fall behandelt, dass ein hauptamtlicher Feuerwehrmann gleichzeitig auch ehrenamtlich Dienst tut? Alle diese Fragen, die sicherlich komplexe rechtliche Fragestellungen beinhalten, müssten geklärt werden.
Abgesehen von den Fragen der Finanzierbarkeit, der praktischen Durchführbarkeit in den Fällen, in denen ein Feuerwehrmann örtlich verzieht, und des konkreten Nutzens für den einzelnen Feuerwehrmann – wie ich gelesen habe, kommt selbst bei einer Einzahldauer von 40 Jahren letztlich möglicherweise nur eine Rente von 30 bis 40 € heraus; ich stelle das nur einmal in den Raum; alle diese
Punkte werden im Ausschuss ja noch zu debattieren sein – gibt es ein weiteres Argument, das zu beachten ist und das uns letztlich dazu bewogen hat, dem Vorschlag in dieser Form nicht beizutreten. Mit einer solchen Zusatzversorgung würde man unseres Erachtens nämlich die ehrenamtliche Tätigkeit bei der Feuerwehr gegenüber anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten – zum Beispiel bei Katastrophenschutz, THW und ähnlichen Einrichtungen – herausheben. Aus diesem Grund sprechen sich auch die Feuerwehrleute selber zum Teil gegen eine solche Regelung aus.
Im Übrigen steht es den Kommunen jetzt schon frei, entsprechende Versicherungsverträge abzuschließen. In meiner Heimatregion hat die Gemeinde Hövelhof vor Kurzem einen solchen Vertrag mit einer Versicherung abgeschlossen.
Ich möchte zusammenhängend vortragen und bin auch gleich durch.
Bei den Feuerwehren werden aktuell andere Fragen diskutiert, die den Feuerwehrleuten mehr auf den Nägeln brennen. Ich nenne zum Beispiel die Problematik mit dem Führerschein, die Problematik der Freistellung vom Dienst durch den Arbeitgeber, die in kleineren Orten bestehende Problematik der Präsenz vor Ort – sie haben zwar eine freiwillige Feuerwehr; wenn es brennt, ist aber niemand vor Ort, weil alle in der nächstgrößeren Stadt arbeiten – und andere Probleme mehr. Die entsprechenden Fragen müssen intensiv diskutiert und beraten werden, um eine angemessene und vernünftige Lösung dieser Probleme zu finden.
Abschließend halte ich fest, dass der Antrag der SPD in der hier vorgelegten Form von uns abgelehnt wird. Über weitere Einzelheiten werden wir im Ausschuss noch beraten müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 11. November 2006 töteten drei jugendliche Gefangene in der
Justizvollzugsanstalt Siegburg auf schreckliche Weise einen Zellengenossen. Das Landgericht Bonn hat die geständigen Täter zu Freiheitsstrafen von zehn, 14 und 15 Jahren verurteilt. Aus den Urteilsgründen ergibt sich minutiös die Leidensgeschichte des Opfers. Das hat uns alle tief berührt. In Gedanken sind wir – ich darf da sicher für alle Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses sprechen – deshalb bei der Familie des Opfers und fühlen mit ihr.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie uns diese Brutalität, begangen von drei jungen Männern, erschreckt hat. Wie konnte es dazu kommen? Was war in der Jugendhaftanstalt in Siegburg passiert? Aber ebenso wichtig ist die Frage: In welchen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen waren die Täter aufgewachsen? Spiegelt sich in dem schrecklichen Vorfall vom 11. November 2006 eine gesellschaftliche Wirklichkeit? Warum hatten offensichtlich alle Erziehungsmodelle und Erziehungshilfen versagt? Welche Maßnahmen sind notwendig, um Gewalt in- und außerhalb der Haftanstalten zu bekämpfen?
Einen Teilaspekt dieser Überlegungen hat der Landtag auf Antrag der Kolleginnen und Kollegen der SPD vom 20. März 2007 aufgegriffen. Er hat die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen, der sich in einem ersten Teil mit Missständen und Mängeln der Justizvollzugsanstalt Siegburg, den organisatorischen und tatsächlichen Verhältnissen im Justizvollzug NordrheinWestfalen und den Reaktionen des Justizressorts befassen sollte.
Zu diesem ersten Teil des Untersuchungsauftrags hat der Untersuchungsausschuss seine Beweisaufnahme beendet und den Ihnen vorliegenden Teilabschlussbericht gefertigt, der sich eingehend mit dem Phänomen der Gewalt in Jugendhaftanstalten, der Haftplatzsituation, der Personalausstattung und den auf jugendliche Strafgefangene abgestimmten Erziehungs- und Behandlungsmaßnahmen auseinandersetzt.
Es entspricht der politischen Natur des Untersuchungsverfahrens, dass die tatsächlichen Feststellungen des Berichtes eine unterschiedliche Bewertung erfahren. Hierauf möchte ich als zur Neutralität verpflichteter Vorsitzender nicht weiter eingehen. Wichtig ist mir aber, die Tätigkeit des Ausschusses darzustellen, um deutlich zu machen, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen der Ausschuss gearbeitet hat.
Nachdem der Landtag die Mitglieder des Untersuchungsausschusses in der Plenarsitzung am 30. April 2007 bestimmt hatte, konstituierte sich
der Ausschuss in seiner ersten Sitzung bereits am 16. Mai 2007. In dieser Sitzung verabschiedete der Ausschuss sofort ein anspruchsvolles Beweispaket, das neben einer umfangreichen Zeugenliste die Anforderung von ca. 500 Akten aus der Staatskanzlei, dem Innenministerium, dem Justizministerium, dem Landesjustizvollzugsamt, der Justizvollzugsanstalt Siegburg, der Staatsanwaltschaft Bonn und des Landgerichtes Bonn zum Gegenstand hatte. Alle beteiligten Institutionen lieferten die angeforderten Akten binnen der ihnen gesetzten Frist von vier Wochen.
Die danach beginnende Sommerpause konnten die wissenschaftlichen Mitarbeiter nutzen, die Aktenbestände zu sichten, zu strukturieren und für die weitere Beweisaufnahme aufzuarbeiten.
Unmittelbar nach der Sommerpause begann der Ausschuss seine Beweisaufnahme am 20. August 2007 mit der ersten Ortsbesichtigung der Justizvollzugsanstalt in Siegburg.
Vom 31. August 2007 bis zum 10. März 2008 vernahm der Ausschuss insgesamt 32 Zeugen, um die ihm vom Plenum vorgegebenen Untersuchungsfragen beantworten zu können.
Der Ausschuss hat daher binnen zehn Monaten und zehn Tagen 500 Akten gesichtet und ausgewertet, 32 Zeugen befragt, die Justizvollzugsanstalt Siegburg aufgesucht und in insgesamt 24 Sitzungen knapp 100 Stunden getagt.
Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf eines Teilabschlussberichtes erstellt, der, ergänzt um die teilweise differenzierenden Bewertungen der Fraktionen, im Wesentlichen unverändert verabschiedet wurde. Der Ausschuss hat damit in kurzer Zeit ein enormes Arbeitspensum absolviert.
Das wäre nicht möglich gewesen ohne einen reibungslos arbeitenden Stenografischen Dienst. Mein aufrichtiger Dank gilt deshalb allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stenografischen Dienstes und ganz besonders Frau Niemeyer, die uns von der ersten Minute an zuverlässig begleitet hat.
Ja, das ist schon einen Applaus wert. In welcher Zeit die Protokolle gefertigt wurden, das war schon phantastisch.
Mein Dank gilt des Weiteren meinem Ausschussbüro mit Frau Basfeld und Frau Peters, die die Akten verwalteten, die Schreibarbeiten erledigten und die Einsicht in vertrauliche Akten gewährleis
teten, Herrn Arnold, der auf alle organisatorischen Fragen die richtige Antwort fand und seine langjährige Erfahrung im Bereich der Vollzugskommission einbrachte, und Herrn Dr. Jurgeleit, der die Akten aufarbeitete, rechtliche Zweifelsfragen klärte und den Berichtsentwurf erstellte.
Die im Teilabschlussbericht niedergelegten Ergebnisse zu den Untersuchungsfragen, die ich Ihnen zur Kenntnisnahme anempfehle, geben aber nur ein unvollständiges Bild über die von uns gewonnenen Erkenntnisse wieder. Zwei Aspekte sind für mich von ganz besonderer Bedeutung:
Erstens. Wir haben viele Zeugen vernommen, die seit Jahren im allgemeinen Vollzugsdienst, in den Fachdiensten der Justizvollzugsanstalten, als Personalräte und in den Aufsichtsbehörden tätig sind. Es war beeindruckend, dem persönlichen Zeugnis und der allgemeinen Schilderung der Arbeit vor Ort das über die reine Pflichterfüllung hinausgehende besondere Engagement der Bediensteten entnehmen zu können. Die persönliche Betroffenheit über den schrecklichen Vorfall und die Selbstzweifel waren förmlich zu greifen. Ich möchte es deshalb ganz deutlich formulieren: Die Frauen und Männer, die im Strafvollzug tätig sind und sich in besonderer Weise engagieren, verdienen nicht, an den Pranger gestellt zu werden, sondern verdienen unseren Respekt, unsere Solidarität und unsere Hilfe.
Zweitens. Die Herausforderungen im Strafvollzug sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die ungehemmte Gewaltbereitschaft eines Teils der Jugendlichen nimmt ebenso zu wie die Drogenbelastung. Der Migrationshintergrund der Jugendgefangenen umfasst ca. 40 Nationen. Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen sind oft unterentwickelt. Die Bediensteten des Vollzuges finden damit eine nur schwer zu meisternde Situation vor, deren Ursachen allgemeingesellschaftlicher Natur sind.
Bereits in der Debatte um die Einsetzung des Untersuchungsausschusses am 28. März 2007 hatten Redner von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gefordert, statt eines Untersuchungsausschusses eine Enquetekommission einzusetzen, die sich grundlegend mit dem Problem der Gewalt beschäftigt. Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Untersuchungsausschuss einstimmig beschlossen hat, das Plenum des Landtags zu bitten, den Ausschuss von weiteren Untersuchungen nach Ziffer II. 5 des Einsetzungsbeschlusses zu entbinden. In Verbindung mit der Einsetzung einer Enquetekommission zum Thema Präventionspoli
tik, die wir unter dem nächsten Tagesordnungspunkt diskutieren werden, ist das der richtige Weg, um nachhaltig der Jugendgewalt allgemein und im Justizvollzug im Besonderen entgegenzuwirken.
Ich kann deshalb nur befürworten, der Bitte des Untersuchungsausschusses zu entsprechen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts dessen, dass wir zeitlich gesehen etwas in Rückstand geraten sind, will ich versuchen, meinen Vortrag kurz zu halten.
Wir verabschieden heute das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur. Damit setzt die Regierungskoalition einen weiteren Meilenstein auf dem beschwerlichen Weg, die Verwaltung zu verschlanken und überflüssige Bürokratie abzubauen.
Mit dem Gesetz werden die elf Versorgungsämter aufgelöst und deren Aufgaben auf die Kreise, die kreisfreien Städte und die beiden Landschaftsver
bände übertragen. Dadurch werden mittelfristig ca. 450 Stellen eingespart, und die Verwaltung wird ganz erheblich verschlankt.
Durch die Übertragung der Aufgaben auf die Kommunen wird die Verwaltung sehr viel bürgernäher, was sich insbesondere im ländlichen Raum zugunsten der Bürger auswirken wird. Das erkennen wir, wenn wir uns etwa die Bereiche der Versorgungsämter Soest und Bielefeld ansehen – um nur zwei herauszugreifen. Die Wege der Betroffenen zu der für sie zuständigen Stelle werden dort entscheidend verkürzt, da ihnen dann auch das gesamte kommunale Netzwerk zur Verfügung stehen wird.
Wenn ich an unseren Bezirk Bielefeld denke, der von Büren unten bis oben nach Minden reicht, stelle ich fest: Das sind Entfernungen, die einem Betroffenen schwer zuzumuten sind, wenn er sich zu einer Behörde begeben muss.
Es wird auch kein – wie das hier so oft beklagt worden ist – Qualitätsverlust in der Sachbearbeitung eintreten. Von einigen Auguren wird dieses Bild an die Wand gemalt. Dies wird schon deshalb nicht passieren, weil das sachkundige Personal mit hinübergeht und die Kommunen hervorragendes Personal besitzen, das die auf sie zukommenden Aufgaben mit Sicherheit meistern wird. Die Kommunalverwaltungen haben im Übrigen auch schon des Öfteren bewiesen, dass sie mit neuen Aufgaben hervorragend zurechtkommen.
Bei der Umsetzung des vorhandenen Personals wird das zuständige Ministerium dafür sorgen, dass die berechtigten Belange der Beschäftigten soweit als möglich berücksichtigt werden. Durch die Einbeziehung der Betroffenen wird erreicht, dass sich die Umstellung sozialverträglich gestaltet und es zu Härtefällen, die sich sicherlich nicht werden vermeiden lassen, nur in ganz geringem Maße kommen wird.
Schließlich weise ich noch darauf hin, dass auch die kommunalen Belange berücksichtigt werden und sich die Kommunen auch schon auf diese neue Aufgabe vorbereiten.
Nun noch ein paar Worte zum Entschließungsantrag der Grünen. Dazu möchte ich Folgendes anmerken: Er wiederholt nur hinlänglich Bekanntes und bereits Vorgetragenes, das aber auch dadurch nicht richtiger wird, dass es hier dauernd wiederholt wird. Zu den einzelnen Problemen habe ich gerade schon vorgetragen, sodass ich das nicht noch einmal wiederholen muss.
Die CDU-Fraktion wird dem Entschließungsantrag der Grünen daher nicht zustimmen, wohl aber dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition der Erneuerung setzt heute einen weiteren Meilenstein,
um die Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen zu verschlanken und effizienter zu gestalten. Wir verabschieden heute nämlich das Bürokratieabbaugesetz II.
Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens vor der Verwaltungsbehörde im Wesentlichen abgeschafft. Es wird demnächst nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen die Möglichkeit geben, Widerspruch bei der Behörde einzulegen. Dieses Gesetz liegt mir persönlich am Herzen, weil ich in meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit zu der Überzeugung gelangt bin, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Widerspruchsverfahren in mindestens 90 % der Fälle überflüssig waren, da ihre Erfolglosigkeit von vornherein feststand.
Der Bürger wird nunmehr schneller und effizienter zu seinem Recht kommen, da er gleich die unabhängigen Gerichte anrufen kann und nicht erst die Warteschleife innerhalb der Behörde durchlaufen muss. Diese Meinung ist auch in der Anhörung von den meisten Sachverständigen geteilt worden.
Mein einziges Bedenken betraf die sogenannten Massenbescheide, die etwa im Abgabenrecht zu erteilen sind. Aber hier haben die Sachverständigen überzeugende Lösungsmöglichkeiten dargestellt, wie dieses vermeintliche Problem zu lösen ist.
Durch das Gesetz wird auch – insoweit nehme ich das Argument der Opposition auf – der Rechtsschutz des Bürgers nicht verkürzt, sondern – wie ich eben schon dargelegt habe – verstärkt, weil der rechtsuchende Bürger nunmehr schneller zu seinem Recht kommen wird. Jeder, der in der Praxis damit zu tun hat, weiß, dass die wenigsten Bürger die Entscheidung der Verwaltungsbehörde akzeptieren. Vielmehr suchen sie die Entscheidung des unabhängigen Gerichts, und sie geben sich erst dann zufrieden, wenn eine Entscheidung durch das unabhängige Gericht getroffen wird. Diese Entscheidung wird der Bürger nun schneller bekommen. Der Umweg in Form eines Widerspruchsverfahrens ist in den meisten Fällen überflüssig geworden.
Deswegen begrüßen wir dieses Gesetz, das meiner Meinung nach – ich habe es vorhin schon angedeutet – längst überfällig war. Wir hätten ein solches Gesetz schon viel früher machen können.
Denn – ich kann es nur noch einmal wiederholen und beziehe mich auf meine lange anwaltliche Erfahrung – der Widerspruch war meistens von vornherein vergeblich, weil sich der entscheidende Beamte im Vorfeld ohnehin bei seinen Vorgesetzten erkundigt hat, um einen Bescheid zu erlassen, der nachher Bestand hatte.
Ich bin mit meinen Ausführungen fertig, sodass sich die Zwischenfrage erledigt hat.
Ich begrüße das Gesetz. Wir werden es heute in zweiter Lesung beschließen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeigesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes NordrheinWestfalen. Im Beratungsverfahren ist noch eine Änderung des Telemedienzuständigkeitsgesetzes hinzugekommen. Ich darf insoweit auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses – das ist gerade schon zitiert worden – vom 20. März 2007 mit der Drucksachennummer 14/3994 verweisen.
Da die Änderungen des Besoldungsgesetzes und des Telemedienzuständigkeitsgesetzes unproblematisch sind und dies auch in der Beratung waren, will ich mich hier auf die Änderung des Polizeigesetzes beschränken.
Die Änderung ist erforderlich, weil am 31. Dezember 2006 das Gemeinsame-Dateien-Gesetz in Kraft getreten ist. Um an diesem Verfahren, das
bekanntlich zur Abwehr terroristischer Gefahren zwingend erforderlich ist, teilnehmen zu können, ist die Änderung des Polizeigesetzes NRW geboten. Diese Anpassung geschieht mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf.
Wir, die CDU-Fraktion, halten diese Änderung für geboten, da eine wirksame Terrorbekämpfung einen schnellen Datenaustausch aller beteiligten Behörden erfordert. Wir wollen alles, was rechtlich möglich und zulässig ist, unternehmen, damit solche Anschläge in NRW verhindert werden können. Dazu bedarf es unter anderem dieser Gesetzesänderung. Wegen eventueller verfassungsrechtlicher Bedenken verweise ich auf die ausführliche Debatte im Ausschuss. Ich halte diese Diskussion im Übrigen für erschöpft und möchte sie daher hier nicht wiederholen, sondern auf die entsprechenden Protokolle verweisen.
Aus diesem Grunde erübrigt sich auch, auf den soeben erstellten Änderungsantrag von Rot-Grün einzugehen. Auch hier verweise ich auf die ausführlich geführte Debatte im Ausschuss.
Wir werden dem vorgelegten Gesetzentwurf daher zustimmen. Frau Düker, ich sehe, Sie freuen sich. Ich nehme an, dass auch Sie zustimmen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau vor einer Woche fegte der Orkan Kyrill über unser Land hinweg und richtete Schäden in Millionenhöhe an, deren genaues Ausmaß wir auch heute noch nicht kennen. Es war einer der schwersten, wenn nicht der schwerste Sturm, den NRW je erlebt hat. Wir alle haben in den letzten Tagen viel darüber gelesen und gehört. Das soll hier nicht im Einzelnen wiederholt werden.
Nach einer mir vorliegenden Statistik verloren in Nordrhein-Westfalen sechs Menschen, darunter zwei Feuerwehrleute, ihr Leben. Ihren Angehörigen und Hinterbliebenen gehört unser ganzes Mitgefühl. Verletzt wurden 154 Personen, davon sieben schwer. Unter den Verletzten befanden sich 44 Feuerwehrleute und ein Polizist. Die Polizei verzeichnete rund 13.500, die Feuerwehren meldeten rund 42.500 Einsätze. Dabei setzten die Feuerwehren rund 43.000 haupt- und ehrenamtliche Kräfte ein. Die Zahlen der Einsätze der weiteren Hilfsorganisationen wie THW, DRK, Johanniter, Samariter usw. liegen mir zurzeit leider nicht vor. Es wird auch sicherlich noch eine Zeit dauern, bis darüber eine Statistik erstellt worden ist.
An dieser Stelle möchte ich allen Helfern meinen Dank für ihren lebensgefährlichen Einsatz aussprechen, der häufig bis an die Grenze ihrer Kräfte ging.
Dies wurde schon gestern in mehreren Debattenbeiträgen ausdrücklich betont. Auf die Folgen des Sturms für die Forst- und Holzwirtschaft werden die nachfolgenden Redner noch im Einzelnen eingehen.
Hier ist zunächst festzustellen, dass es auch in der heutigen Zeit, in der der Mensch glaubt, alles beherrschen zu können, immer wieder zu Naturkatastrophen kommt, die den Menschen ihre Grenzen aufzeigen und uns deutlich vor Augen führen, dass wir einen funktionierenden Katastrophenschutz brauchen. Dass der Katastrophenschutz funktioniert, haben die Ereignisse am vergangenen Donnerstag und an den darauf folgenden Tagen bewiesen. Schon am nächsten Tag wurde mit den Aufräumarbeiten begonnen, und das Leben verlief in fast allen Teilen NordrheinWestfalens wieder normal. Das war nur aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Organisationen möglich.
Dabei haben wir wieder bestätigt bekommen, dass es ohne ehrenamtliche Kräfte und Helfer im Katastrophenschutz nicht geht. Ihnen sei an dieser Stelle versichert, dass die CDU-Fraktion sich stets für ihre Interessen einsetzen und sich um ihre Sorgen kümmern wird.
Wir werden allerdings prüfen müssen, was noch getan werden kann, um insbesondere den Nachwuchs in diesem Bereich sicherzustellen und das Ehrenamt weiter zu stärken. Jeder, der mit der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen redet, weiß, dass diese große Probleme haben, Nachwuchskräfte zu bekommen. Unser Interesse muss es sein, darüber nachzudenken und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man dafür sorgen kann, dass wieder mehr Nachwuchskräfte zur Feuerwehr gehen und dass die Feuerwehr auf Dauer sicher arbeiten kann. Nichts ist so gut, als dass es nicht noch verbessert werden könnte.
Dabei sollten wir auch verstärkt darüber nachdenken, ob wir nicht Zivil- und Katastrophenschutz zusammenführen sollten. Dies ist aber ein spezielles weites Feld, auf das ich aufgrund der knappen Zeit hier nicht im Einzelnen eingehen möchte. Wir werden auch mit einem gewissen zeitlichen Abstand zu dem Ereignis analysieren müssen, ob und wo noch Schwachstellen sind und ob und wie sie beseitigt werden können und müssen. Im Moment bleibt jedoch festzustellen, dass der Katastrophenschutz in NordrheinWestfalen funktioniert, und das ist beruhigend zu wissen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es kurz machen und mich den Worten von Herrn Jäger anschließen. Aber ganz so einfach wollen wir es uns doch nicht machen. Denn ich verstehe nicht, dass man einen Antrag stellt, der eine Selbstverständlichkeit ist. Herr Jäger, wir könnten auch beschließen: Morgens geht die Sonne auf, und abends geht sie wieder unter.
Wir brauchen nicht über Selbstverständlichkeiten zu reden.
Der Antrag, über den wir heute beraten, ist ein wörtliches Zitat der Erklärung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. Juni 2006. In dieser wurden vorangegangene Beschlüsse zum Thema Sportwetten bekräftigt, und man hat eine gemeinsame Marschroute über das weitere Vorgehen abgestimmt. Auch der Ministerpräsident des Lan
des Nordrhein-Westfalen hat dem Beschluss zugestimmt.
Die CDU-Fraktion unterstützt den Ministerpräsidenten in seinem Bemühen, entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachhaltig gegen illegale Anbieter vorzugehen und das System der Sportwetten neu zu ordnen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe gilt es in der Tat konsequent vorzugehen. Ich bin davon überzeugt, dass der Innenminister, der gleich zu diesem Thema noch reden wird, auf dem besten Wege hierzu ist. Sicher wird er auch darlegen, welche Schritte sein Haus schon eingeleitet hat.
Illegalen Sportwetten muss in der Tat aus einer Vielzahl von Gründen ein Strich durch die Rechnung gemacht werden. Das Suchtpotenzial gerade bei jüngeren und noch nicht allzu gefestigten Menschen ist erkennbar gegeben. Durch die Wetten haben zum Teil zwielichtige Anbieter den Versuch unternommen, sich zum Schaden der Allgemeinheit zu bereichern. Die vielen Wettbüros, die gerade in den Zentren unserer Städte eingerichtet wurden, haben nicht gerade zur Hebung des Qualitätsniveaus in bestimmten Straßenzügen unserer Kernbereiche beigetragen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte für die Dauer des Verfahrens angeordnet, dass gegen illegale Sportwettenanbieter nicht vorgegangen werden soll. In seinem Urteil vom 28. März hat es dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis Ende 2007 eingeräumt, innerhalb derer der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Lösung finden muss: entweder das staatliche Monopol so auszugestalten, dass es dem Ziel der Suchtprävention gerecht wird, oder den Markt zu liberalisieren. Dabei hat das Gericht für diese Übergangszeit nicht festgelegt, dass gegen die Sportwettenanbieter nicht vorgegangen werden soll. Damit sind die Durchführung derartiger Wetten und das Werben dafür unter Umständen strafrechtlich relevant.
Es ist völlig selbstverständlich, dass die Landesregierung dafür sorgt, dass derartige Straftaten unterbunden und im Vorfeld durch die Schließung dieser Wettbüros verhindert werden. Genau dieses erforderliche Verwaltungshandeln ist erfolgt, und zwar völlig ohne Einmischung des Landtags, da die Verwaltung ihre Aufgabe völlig selbstverständlich ordnungsgemäß ausgeführt hat.
Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil eindeutig klar, dass das staatliche Wettmonopol bei Sportwetten nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn der Staat energische Schritte unternimmt, um der Spielsucht vorzubeugen und wirksame Maßnahmen dagegen einzuleiten. Es
gilt nun, dieses Urteil umzusetzen und die hierfür erforderlichen Regeln aufzustellen. Genau dies erfolgt jedoch. Die Länder arbeiten daran, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz umzusetzen.
Dass derartige Vorhaben nicht übers Knie gebrochen werden sollten und deshalb auch ihre Zeit brauchen, hat das Bundesverfassungsgericht mit der Bemessung der Übergangsfrist bis Ende 2007 anerkannt. Eine zusätzliche Aufforderung des Landtags an die Landesregierung ist insoweit nicht nötig. An der Umsetzung der MPKBeschlüsse wird bereits mit Konzentration und Nachdruck gearbeitet.
Wir, die CDU-Fraktion, gehen davon aus, dass der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zügig umgesetzt wird. Dazu bedarf es nicht des Antrags der SPD, der insoweit eine Selbstverständlichkeit beinhaltet und deshalb von uns abgelehnt wird. Es macht keinen Sinn, Beschlüsse des Landtags über Selbstverständlichkeiten zu fassen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, Herr Jäger.