Protokoll der Sitzung vom 28.05.2009

Ich denke, bei der Anhörung wird es einen Prozess geben, bei dem wir fachpolitisch und gesundheitspolitisch ins Detail gehen werden. Ich hoffe, dass Sie sich dann nicht dagegen wehren, sodass man diese Diskussion auch einmal offen führen kann: Welche Kompetenzen muss in diesem Verfahren ein Fachminister haben und welche nicht? Sperren Sie sich doch nicht dagegen, wenn die Opposition sagt, sie wolle den Minister ein bisschen mehr in die Verantwortung nehmen und auch, dass er mehr Kompetenzen bekommt. Sie sollten sich darüber freuen, dass wir Sie einbinden wollen, statt sich dagegen zu wehren. Ich bin auf den Prozess gespannt, und ich hoffe, dass wir mit ein guten Ergebnis da herauskommen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Für die CDU-Fraktion hat sich noch einmal Herr Kollege Henke zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal ist die Freude groß, Frau Steffens, Frau Gebhard. Wir stellen entzückt und auch mit großem Gleichklang fest, dass Karl-Josef Laumann das Vertrauen des gesamten Hauses verdient.

(Beifall von der CDU)

Wir teilen diese Auffassung, und es ist gut, dass Sie das einmal unterstreichen. Das wurde Zeit.

(Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])

Das zeigt auch die Entwicklung, in der Sie sich befinden.

(Minister Karl-Josef Laumann: Die ist aber vergiftet!)

Ich will auf einen einzigen Punkt eingehen. Warum tun Sie das gerade an dieser Stelle? Sie tun es, weil Sie ein Rückspiel suchen, weil sich Ihre Konzepte zum Hochschulfreiheitsgesetz nicht durchgesetzt haben

(Minister Karl-Josef Laumann: So ist das!)

und weil Sie an dieser Stelle als Sondergesetz eine Alternative zum Hochschulfreiheitsgesetz im Errichtungsgesetz für die Fachhochschule Gesundheitsberufe haben wollen. Damit diskriminieren Sie diese Form von Ausbildung von vornherein. Denn wenn das konsequent wäre, dann müssten wir ja den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes in den Betrieb jeder medizinischen Fakultät, jeder Fakultät für Pharmazie

(Beifall von CDU und FDP)

und jeder Fakultät für Zahnheilkunde einbeziehen. Nein, da haben wir eine Prüfungsordnung, da haben wir eine Ausbildungsordnung. Genau wie bei den akademischen Berufen wird es hier bei den bisher nicht akademischen Berufen jetzt auch in dem akademischen Ausbildungsgang so sein, dass es Staatsprüfungen gibt, dass es eine staatlich vorgeschriebene Ausbildungsordnung gibt und dass man entweder mit dem Studiengang dieser Ausbildungsordnung gerecht wird oder nicht. Wenn man ihr gerecht wird, wird die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Das ist rechtlich einwandfrei geregelt.

Deswegen: Jawohl, bleiben Sie bei Ihrem großen Vertrauen in den Sozialminister! Unterstützen Sie ihn in allen Wahlkämpfen! Sorgen Sie dafür, dass er noch mehr Unterstützung im Volk findet! Aber verschonen Sie uns mit der Vorstellung, dass Sie das dadurch machen könnten, hier ein Rückspiel zum Hochschulfreiheitsgesetz spielen zu wollen. Das funktioniert nicht. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Henke. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/9249 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt der Überweisung zu? – Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.

Wir kommen zu:

3 Strompreismanipulationen durch E.on – allein in 2007 ein Schaden von 13 Mrd. Euro?

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9260

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Kollegen Priggen das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Strom, den wir alle verbrauchen, wird zu etwa 20 % an der Strombörse gehandelt. Das ist für uns in Deutschland die EEX in Leipzig. Die Skandinavier haben die Nordpool. Die Niederländer haben die Amsterdamer Börse. Bei uns läuft das fast ausschließlich über Leipzig.

Es hat nicht nachvollziehbare Preissprünge an dieser Börse gegeben, die sich massiv ausgewirkt haben. Von 1999 bis 2002 lag der Strompreis vor Steuern, Netzentgelt und Konzessionsabgaben auf einem Niveau zwischen 16 und 20 € pro Megawattstunde. Bis 2007 ist er auf etwa 60 € pro Megawattstunde angestiegen, immer vor Steuern gerechnet, ohne dass es einen nachvollziehbaren Grund durch einen Anstieg von Brennstoffkosten oder Ähnlichem gegeben hätte. Es hat immer wieder eine kritische Debatte gegeben, ob die großen Stromerzeuger auf die Börse in Leipzig steuernd Einfluss nehmen, um das Preisniveau hochzuschrauben.

Dann hat dankenswerterweise die Europäische Kommission mit Unterstützung des Bundeskartellamtes Hausdurchsuchungen bei E.ON, bei RWE, bei Vattenfall und bei Energie Baden-Württemberg durchgeführt. Das sind die großen vier, die rund 90 % der Großstromerzeugung besitzen. Die EUKommission hat derartig viel Material gefunden, dass sie am 7. Mai 2008 ein Bußgeldverfahren – ähnlich wie das bei Microsoft oder jetzt bei Intel läuft – gegen E.ON einleiten konnte.

Das Material hat sie vor allen Dingen bei E.ON Sales & Trading gefunden. Das sind die Kollegen gewesen, die dort Strom gehandelt haben. Die waren außerordentlich stolz auf das, was sie gemacht haben, weil es ihnen gelungen ist, das Strompreislevel zu steuern und hochzuschrauben.

Ich zitiere einmal einige wirklich bemerkenswerte Aussagen aus dem Material, das bei den Durchsuchungen gefunden worden ist.

Die Antwort auf der Vorstandssitzung bei E.ON Sales & Trading am 8. Dezember 2003 auf die Frage: „Welchen Anteil haben wir bei der Marktpreisentwicklung für 2003 festgestellt?“, lautete:

Von März bis Juni 2003 hat ein intensiver Einsatz des SPP-Eigenhandelsbuches zur Initiierung von Marktpreissprüngen

das meint offensichtlich nur Sprünge nach oben –

und zur Absicherung von Marktpreiseinbrüchen beigetragen. … EST hat als Treiber des Marktes sehr großen Anteil am Durchstoßen eines Zielpreises.

Das ist eine ganz eindeutige Aussage. Das kann man verstehen, denn die waren erfolgreich, haben den Markt gesteuert und haben das für sich auch sehr positiv festgehalten.

Was ist ganz konkret gemacht worden? Mit welchen Mechanismen konnten die das machen? – Der Preis an der Börse ist das Ergebnis einer Stromauktion, bei der immer das letzte ans Netz gehende Kraftwerk das Preisniveau bestimmt. Das ist die sogenannte Merit-Order. Das heißt, nicht das preiswerte Grundlastkraftwerk, sondern das letzte ans Netz gehende – in der Regel ein Gaskraftwerk oder ein Spitzenkraftwerk, aber das kann sogar ein

Pumpspeicherkraftwerk sein – setzt den Preis für alle Kraftwerke fest.

Wenn jetzt jemand ein großes Kraftwerksportfolio und ausreichend Grundlastkraftwerke hat, kann er, wenn er clever ist, natürlich steuern und sagen: Wenn ich genau weiß, das nächste Kraftwerk ist ein Gaskraftwerk, das den Preis hochtreibt, dann nehme ich unten Grundlastleistung raus und schiebe ein Gaskraftwerk rein und ziehe dadurch das ganze Preisniveau für meine anderen Grundlastkraftwerke hoch. – Genauso ist das gemacht worden.

Ich will noch einmal zwei Zitate aus dem Abschlussbericht der Europäischen Kommission vom 13. Februar 2009, also vor wenigen Monaten, bringen.

Da heißt es in Ziffer 35:

Die Grenzkosten der teuren Stromerzeugung (aus Erdgaskraftwerken) betrugen im fraglichen Zeitraum mehr als das Siebenfache der kostengünstigeren Grundlaststromerzeugung.

Das heißt, es war also attraktiv, unten Grundlastkraftwerke herauszunehmen und ein teureres Gaskraftwerk hineinzuziehen, um so auch für die anderen Grundlastkraftwerke das Siebenfache des Strompreises zu erzielen. Das ist ein reines Rechenexempel, wie man die Mengen steuert.

In Ziffer 36 kommt die Kommission zu dem Ergebnis:

Der vorläufigen Beurteilung der Kommission zur Folge hat E.ON die Strategie verfolgt, verfügbare Erzeugungskapazität kurzfristig zurückzuhalten, um die Preise in die Höhe zu treiben.

Das ist das Ergebnis der EU-Kommission im Mai 2008.

Um das Bußgeldverfahren zu vermeiden, hat E.ON dann am 27. Mai 2008 angeboten, sein gesamtes Höchstspannungsnetz zu verkaufen und 10 % seiner Kraftwerkskapazitäten – das sind rund 5.000 Megawatt – ebenfalls zu veräußern. Ich könnte das bedauern, aber aus Sicht der Kommission ist das nachvollziehbar, um lange juristische Prozesse zu vermeiden. Die Kommission hatte ja das Ziel, die Marktdominanz von E.ON ein Stück weit zurückzudrängen. Die Kommission hat das Angebot angenommen und E.ON ist damit um ein Bußgeldverfahren herumgekommen. Aber das Schuldanerkenntnis ist ja eindeutig.

Es gibt aber eine zweite Relevanz, die eigentlich hier diskutiert werden muss. Sie muss auch bei der Strompreisaufsicht diskutiert werden. Und diese Frage wird jetzt juristisch diskutiert.

Prof. Dr. Matthias Jahn vom Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Nürnberg und Richter am dortigen Oberlandesgericht hat das in einem Fachaufsatz ausführlich juristisch bewertet

und kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhalten von E.ON auch strafrechtliche Relevanz hat.

Aus seiner Sicht sind die Straftatbestände des Börsenbetrugs und der Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz gegeben. Es ist bei den Staatsanwaltschaften in Düsseldorf und Essen von einer Privatperson Anzeige erstattet worden. Ich habe nie verstanden, warum die Leipziger bei allem, was vorliegt, nicht von sich aus ermittelt haben. Man wird jetzt sehen, wie das ausgeht.

(Christian Weisbrich [CDU]: Das stimmt doch nicht! Die Leipziger ermitteln von Amts wegen schon viel länger!)

Nach meinem Kenntnisstand haben die Leipziger kein offizielles Verfahren eingeleitet. Wenn es so wäre – da haben wir wahrscheinlich gar keinen Dissens –, wäre es aus meiner Sicht nur richtig, dass dann, wenn das Verfahren durch Hausdurchsuchungen, die von der EU-Kommission durchgeführt worden sind, gestützt wird, an der Stelle auch die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnimmt. Wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass hier gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen worden ist und auch Börsenbetrug vorliegt, müssen diese Schritte eingeleitet werden.

Ich möchte einmal die Dimensionen verdeutlichen: Der Schaden, der hier möglicherweise für Verbraucher – es geht hier nicht nur um uns private Kunden, sondern auch um gewerbliche Kunden – entstanden ist, beträgt nach einem Fachartikel in der Zeitschrift „Neues Energierecht“ vom 3. März 2009 bis zu 13,4 Milliarden € allein in 2007, davon rund 3,5 Milliarden € Preisvorteil nur für E.ON. Das kann man auch, wenn man die Protokolle und die Notizen der Kommission liest, sehr schön erkennen: E.ON Sales & Trading war richtig stolz darauf, dass sie ganz erfolgreich – zwar mit einem Minus bei den Grundlastkraftwerken, aber mit einem deutlichen Plus bei Spitzenlastkraftwerken – ein positives Ergebnis für den Konzern eingefahren haben.

Deswegen diskutieren wir das hier, auch mit dem Verbraucherschutzminister, der gleich hierzu noch redet, und bringen das Thema in den Ausschuss ein. Aus meiner Sicht stellt sich die Frage: Was macht das Land, was macht die Strompreisaufsicht, was machen die Kartellbehörden, um solche Mechanismen, die in niemandes Interesse liegen können, zu beenden? Es kann nicht unser Ziel sein, dass künstlich preiswerte Grundlastkapazität an der Börse deshalb zurückgehalten, damit das Unternehmen ein besseres Ergebnis erzielt. Die Mechanismen, die dahinterstecken, müssen untersucht werden. Die Verantwortlichen müssen zur Verantwortung gezogen werden. Unter Umständen müssen auch Rückerstattungen an die Verbraucher und an die Unternehmen geleistet werden. Vor allem müssen auch Konsequenzen gezogen werden, damit das nicht wieder vorkommen kann.