Protokoll der Sitzung vom 09.09.2009

(Beifall von SPD und Horst Becker [GRÜNE])

Es lohnt sich, die fünf, sechs richtigen Argumente, die Herr Becker eben genannt hat, zu wiederholen und vielleicht zu ergänzen; vielleicht lasse ich auch etwas aus.

Erstens. Die Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens bedeutet fehlende parlamentarische Beratung und Kontrolle; die parlamentarische Kontrolle ist in dem Beirat nicht mehr gegeben.

(Beifall von SPD und Horst Becker [GRÜNE])

Zweitens. Herr Becker hat eben schon gesagt, dass es mit dem sozialen Wohnungsbau hier in NRW bergab geht.

(Beifall von der SPD und Horst Becker [GRÜNE])

Das können wir uns schlicht und einfach nicht leisten. Wir haben eine verschärfte Konkurrenz zu anderen Politikfeldern, und das wird dem sozialen Wohnungsbau und seinen Anforderungen nicht gerecht.

Drittens. Einschränkung – das Herr Becker hat gerade auch schon gesagt – der Prüfrechte des Landesrechnungshofes gegenüber der NRW.BANK – ganz anders als in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland. Wir können es nicht verstehen, dass Sie sich kein Beispiel an diesen Ländern nehmen.

Viertens. Es birgt ein wesentlich höheres Risiko, und die Transparenz geht verloren; das haben wir nicht zuletzt vom Landesrechnungshof gehört.

Jetzt komme ich zum letzten Punkt. Es gibt bei einer fehlenden gesetzlichen Absicherung des Betrages – es war eben von rund 1 Milliarde € die Rede; die Fachleute sagen, es wäre eigentlich das Doppelte nötig – keine Planungssicherheit für wichtige Maßnahmen in den nächsten Jahren. Das ist keine gute Nachricht für Investoren, für Handwerker und für die

Bürgerinnen und Bürger in NRW. Dafür tragen Sie die volle Verantwortung. – Danke.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Ruff-Händelkes. – Jetzt hat Herr Rasche für die FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute einen Antrag vom 4. März 2008. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein so alter Antrag nicht mehr ganz aktuell ist. Das will ich an den Forderungen, die darin von den Grünen erhoben werden, deutlich machen.

Die zentrale Forderung ist – erstens –, die Landesregierung möge einen Entwurf eines Wohnungsbaugesetzes für Nordrhein-Westfalen vorlegen. – Er ist vorgelegt worden. Er liegt seit Juni vor und wird in einem ordentlichen Verfahren beraten; da sind wir mittendrin. Deshalb ist der Antrag der Grünen überflüssig.

(Beifall von der FDP)

Die zweite Forderung – darüber hinaus gibt es gar keine – ist, dass wir den Gesetzentwurf anhand der Eckpunkte der Grünen aufstellen sollen. Auch da liegt es in der Natur der Sache, dass eine Koalition einen solchen Gesetzentwurf anhand der Eckpunkte der Koalition aufstellt, nicht anhand der Eckpunkte der Grünen. Wo kommen wir denn da hin? Aber man muss anerkennen, dass die Grünen und die Koalition in den Bereichen Demografie, Ökologie und Barrierefreiheit gar nicht so weit auseinander liegen. Da trennen uns diesmal keine Welten. Im Gegenteil: Die Zielsetzung ist ziemlich identisch.

Die Inhalte dieses Gesetzes haben wir uns unter anderem bei einer Anhörung vorstellen lassen. Das Protokoll der Anhörung liegt noch nicht vor. Wir werden die Anhörung und das Gesetz noch mehrfach in Ausschüssen und hier im Plenum beraten. Deswegen gehört diese Diskussion gar nicht zu dem heutigen Tagesordnungspunkt.

(Bodo Wißen [SPD]: Das hätten Sie gerne, Herr Kollege!)

Das sollten wir dann machen, lieber Herr Wißen, wenn es so weit ist.

(Bodo Wißen [SPD]: Typisch!)

Mit dem Antrag, Herr Wißen, hat die Anhörung überhaupt nichts zu tun.

Eines – das möchte ich zum Schluss sagen – gilt für alle vier Fraktionen: Im sozialen Wohnungsbau und in der Wohnungsbaupolitik ist und bleibt NordrheinWestfalen die Nummer eins. Das war unter RotGrün – das gebe ich offen und ehrlich zu; ich lobe

Sie ja nicht oft – nicht anders als jetzt unter Schwarz-Gelb. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Kollege Rasche. – Jetzt hat Minister Lienenkämper das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich will dem üblichen Vorgehen des Herrn Präsidenten zu dieser Tageszeit entgegenkommen und mich kurz fassen.

Ich könnte mich sehr kurz fassen, wenn ich nur sagen würde, dass der Antrag der Grünen, der von März 2008 datiert, uns auffordert, ein Gesetz vorzulegen, das jetzt vorliegt. Die Anhörung dazu hat gerade erst stattgefunden. Sie wird ausgewertet werden, und sie wird dann diskutiert werden. Wir werden die große Freude haben, dieses Gesetz in diesem Hohen Hause zu debattieren. Ich freue mich schon auf die Debatte, weil es ein hervorragendes Gesetz ist, ein modernes Gesetz, ein Gesetz, das dem sozialen Wohnungsbau eine moderne Perspektive gibt, die alte Stärke aufrechterhält und eine Win-win-Situation darstellt, weil gleichzeitig das Fördervermögen der NRW.BANK modernisiert, verbessert und gleichfalls auf eine gute Grundlage gestellt werden kann. Es ist ein gutes Gesetz für die NRW.BANK, für die Mieterinnen und Mieter und für den sozialen Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen, ein gutes Gesetz für unser Land.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Die Reihenfolge ist schon interessant!)

So einfach ist die Welt in dieser Situation.

(Beifall von der CDU)

Deswegen werden wir auch alle Dinge, die mit diesem Gesetz zu tun haben, mit diesem Gesetz zusammen diskutieren. Wenn ich nicht das Gefühl haben müsste, dass dieses Protokoll noch einmal nachgelesen wird – denn im Moment interessiert sich naturgemäß so gut wie keiner für diese Debatte bei einem so alten Antrag –, dann würde ich die Unterstellungen zum Wohnungsbauvermögen, zum LEG-Verkauf und zu den übrigen Dingen einfach unkommentiert lassen können. Da ich das Gefühl habe, dass das Protokoll noch einmal nachgelesen wird, werde ich diese Behauptungen sofort richtigstellen.

Erstens, Kollege Becker, ist und bleibt der LEGVerkauf eine Erfolgsgeschichte, denn die Mieterinnen und Mieter der LEG stehen sich nach dem Verkauf besser, als sie unter Rot-Grün standen. Sie sind vom allgemeinen Mietrecht und von der Sozialcharta geschützt; das ist mehr als das allgemeine Mietrecht. Das ist ein Faktum der Logik. Das ist so,

das bleibt so, und da beißt die Maus auch keinen Faden ab.

Zweitens steht nicht weniger Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, sondern mehr Geld. Da vergleichen wir doch einfach einmal – heute Morgen hatten wir schon einmal die Gelegenheit, das zu machen – die Zahlen 840 Millionen € und 950 Millionen €. Ich bin zwar Jurist und in Nordrhein-Westfalen unter alter Regierung zur Schule gegangen, weiß aber, dass 950 Millionen mehr sind als 840 Millionen. Damit ist Faktum: Es steht für den sozialen Wohnungsbau mehr Geld und nicht weniger Geld zur Verfügung. Ihre Behauptung ist schlichtweg falsch.

(Beifall von der CDU)

Weiterhin ist Ihre Behauptung falsch, das Wohnungsbauvermögen solle anderen Förderzwecken untergeordnet werden. Das Wohnungsbauvermögen ist in einem Artikelgesetz intensiv in seinen Anforderungen und Möglichkeiten, seinen Chancen und seiner Zukunftsorientierung behandelt worden. Das Wohnungsbauvermögen wird nicht anderen Förderzwecken untergeordnet, sondern sorgt dafür, dass die soziale Wohnraumförderung in bedarfsgerechter Art und Weise wie in der Vergangenheit weitergeführt werden kann und zudem die Grundlagen der NRW.BANK gestärkt werden, im Übrigen noch weiteres Fördergeschäft durchzuführen, das auch den sozialen Wohnungsbau betreffen kann.

Sie sehen also: Der soziale Wohnungsbau wird gestärkt. Die NRW.BANK wird gestärkt. Beides tun wir gleichzeitig. Deswegen ist das Gesetz gut.

Herr Minister, darf ich Sie kurz unterbrechen. Es gibt zwei Kollegen, die jetzt noch Zwischenfragen an Sie loslassen möchten. Das sind zum einen Herr Becker und zum anderen Herr Röken. Wenn Sie diese Fragen zulassen, machen wir beide gleich hintereinander.

Das machen wir gerne.

Dann bekommt zunächst Herr Becker das Wort. Bitte.

Herr Minister, Sie haben 950 Millionen genannt und die Steigerung beschrieben. Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass das eine Steigerung gegenüber den Vorjahren unter Ihrem Amtsvorgänger Wittke ist, aber keine Steigerung gegenüber dem, was die rot-grüne Landesregierung Ihnen überlassen hat, weil Sie vonseiten der Landesregierung zunächst einmal gekürzt haben? Sie haben mithin ein Jahr lang die Kürzungen zurückgenommen, die Sie vorher vorgenommen haben.

Vielen Dank. – Jetzt ist Herr Röken an der Reihe.

Die Frage ist die gleiche; ich stelle sie nur anders: Stimmen Sie mir zu, Herr Minister, dass 950 Millionen weniger sind als 1 Milliarde unter Rot-Grün?

Der Minister wird jetzt antworten. Bitte schön.

Herr Kollege Becker, Herr Kollege Röken, ich stimme Ihnen zu, dass das mehr als in den letzten Jahren unter meinem Amtsvorgänger. Ich stimme Ihnen auch zu, dass das etwas weniger ist als im letzten Jahr unter Rot-Grün, füge aber hinzu, dass in den Jahren vorher unter Rot-Grün die Zahlen deutlich unter 950 Millionen waren. Lesen Sie einmal die Zahlen der letzten zehn Jahre nach. Dann werden Sie nachvollziehen können, wie es gelaufen ist.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, auch nicht richtig ist, dass wir das Fördervolumen absenken wollten. Es wird weiterhin eine bedarfsgerechte Förderung im sozialen Wohnungsbau geben, allerdings unter modernen Gesichtspunkten: Der soziale Wohnungsbau wird in seinen Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten den Entwicklungen angepasst werden. Sie alle leben in dieser Welt: Die demografischen Entwicklungen kennen alle. Die Anforderungen der Menschen an den Wohnungsbestand und die Wohnqualität haben sich verändert.

All dem tragen wir – zusätzlich zu den bisherigen Fördertatbeständen – mit unserem Gesetz Rechnung. Deswegen wird auch weiterhin die bedarfsgerechte Förderung sichergestellt sein.

Das Primat der Politik – Herr Kollege Becker, auch insofern sind Ihre Behauptungen unrichtig – ist sichergestellt. Das Landeskabinett wird über den Umfang und die Grundsätze der Wohnraumförderung nach diesem Gesetz entscheiden. Das Gesetz wird umgesetzt werden. Das Ganze wird von einem allgemeinen Förderausschuss kontrolliert und begleitet werden, der sich zum Glück neben der Wohnraumförderung auch den übrigen Tatbeständen der Förderung der NRW.BANK widmen kann. Damit entkräften wir gleich Ihren weiteren Vorwurf, dass dieses Fördergeschehen dem Fördergeschehen der Wohnraumförderung übergeordnet würde.

Also, ich muss sagen: Es war ein bisschen wie heute Morgen mit einer Menge falscher Behauptungen. Die haben wir jetzt alle richtiggestellt. Sollte noch eine übrig geblieben sein, nehme ich gerne Gelegenheit, sie in der Diskussion um unser eigentliches