Protokoll der Sitzung vom 10.09.2009

Danke schön, Herr Kollege Möbius. – Nun hat Herr Dr. Orth für die FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mich schon auf eine kraftvolle Rede von Herrn Stüttgen gefreut, aber sie ist ja doch recht mau geblieben. Auf das ewig gleiche Herunterbeten, es gäbe zu wenige Beamte im AVD, zu viele Überstunden und kein Gesamtkonzept, braucht man, glaube ich, nicht einzugehen. Denn wer kennt eigentlich das Konzept der SPD, wenn ich diese Frage einmal in den Raum werfen darf?

(Beifall von FDP und CDU)

Ich jedenfalls kenne es nicht, ganz zu schweigen von der Finanzierung.

Wichtig ist nur, dass wir zeigen, dass wir erkennen,

(Sören Link [SPD]: Wichtig ist nur, dass wir zeigen, dass wir erkennen!)

dass Leistungsanreize gegeben werden und wir die Arbeit entsprechend honorieren müssen. Wir wollen uns da nicht in irgendwelchen Laufbahnen verfangen wie der Kollege Stüttgen. Ich glaube, es versteht auch draußen niemand, wenn wir über gehobenen oder mittleren Dienst reden. Wir können das Ganze fachlich im Ausschuss beraten. Insofern möchte ich hier schon enden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von FDP und CDU – Marc Jan Eu- mann [SPD]: Das war Mau Mau! – Sören Link [SPD]: Das war einer Regierungsfraktion „würdig“!)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Frau Düker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Orth, ich fand es etwas merkwürdig, dass gerade Sie das hohe Lied auf das Preußische Beamtenrecht, wie toll dieses sei, gesungen haben. Eines ist doch klar – das hat der Kollege Stüttgen deutlich gemacht –: Man sieht an dieser Reform – wir machen von A10 nach A11, aber mit der Laufbahn hat das nichts zu tun –, so gut gemeint sie ist und so richtig es auch ist, dass wir besondere Leitungsfunktionen mit Verantwortung entsprechend besolden – keine Frage –, dass es innerhalb dieses Systems des öffentlichen Dienstrechtes, wie wir es haben, ganz klar Gerechtigkeitsdefizite und leistungsfeindliche Elemente gibt.

Auch bei diesem Gesetz mahnen wir an, dass diese Regierung endlich die Kraft dazu findet, mit einer Diskussion über eine umfassende Dienstrechtsreform – die Länder haben die Kompetenz – zu beginnen und nicht nur zu sagen, das bekommen wir später. Das als Vormerkung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zur Sache selber: Natürlich ist es richtig, dass die Leitungsfunktionen – sie sind hier beschrieben worden: der allgemeine Vollzugsdienst, der Werkdienst und der Krankenpflegedienst – anständig besoldet werden. Da gibt es überhaupt keine Diskussionen. Dem werden wir natürlich zustimmen. Aber man muss anhand dieser Schräubchen, die hier und da gedreht werden, doch einmal fragen, ob der Gedanke, eine wirklich funktionsgerechte Besoldung im Vollzug einzuführen, durchgängig vorhanden ist. Hierzu sage ich: Nein.

Genauso wie der Kollege muss man nämlich fragen, was mit der Einstufung des Fachdezernenten für den Sozialdienst ist. Da gibt es 250 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Das Fachdezernat ist da die Fachaufsicht. Ist es da gerecht besoldet?

Darüber hinaus gibt es den Fachdezernenten für den Psychologischen Fachdienst. Wir haben im Ausschuss ein Fachgespräch geführt, wo uns noch einmal deutlich gemacht wurde, dass sich gerade die Situation psychischkranker Gefangener immer weiter verschärft. Ist auch einmal überprüft worden, ob es hier nicht auch gestiegene Anforderungen gibt, die man vielleicht auch einmal mit in den Blick nehmen muss?

Die letzte Frage ist natürlich die Laufbahnfrage. Da fragt sich natürlich der eine oder andere Kollege, die Aufstiegsbeamten von dem mittleren in den gehobenen Dienst, die ein zusätzliches Studium an der Fachhochschule gemacht haben, warum hier so ein Automatismus besteht, während sich andere den Aufstieg hart erarbeiten müssen.

Das System in sich führt nicht wirklich zu einer durchgängigen funktionsgerechten Besoldung. So richtig wie die Maßnahmen im Einzelfall sind, müssen wir uns doch einmal das ganze System angu

cken. Diese Fragen werden wir sicherlich im Ausschuss vertiefen können. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Düker. – Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/9508 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

15 Das Land muss sich an den Kosten des Tarifabschlusses für Erzieherinnen und Erzieher finanziell beteiligen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9755

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/9807

Ich eröffne die Aussprache und gebe Frau Asch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind sicherlich alle froh, dass die Tarifauseinandersetzungen um einen besseren Gesundheitsschutz und eine höhere Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern ein Ende gefunden haben. Wir wissen, für viele Eltern und Kinder war es eine Zeit großer Belastung. Aber viele Eltern haben trotz dieser Belastung die streikenden Erzieherinnen und Erzieher unterstützt, weil sie wissen, dass die Forderungen berechtigt waren und sind.

Wir als Grüne-Fraktion haben das ebenfalls unterstützt und tun das weiterhin. Denn die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung braucht mehr, besseres und auch höher qualifiziertes Personal. Es handelt sich nämlich um eine zentrale Zukunftsaufgabe unserer Gesellschaft.

Investitionen in die frühkindliche Bildung sind nachhaltig, volkswirtschaftlich die lohnenswertesten, die ein Staat überhaupt tätigen kann. Wir wissen auch – das wurde uns in der letzten Woche von der OECD deutlich ins Stammbuch geschrieben –, dass wir in Deutschland nach wie vor viel zu wenig in die Bildung investieren. Investitionen in die Bildung sind im Wesentlichen Personalausgaben, kleinere Klassen in den Schulen, kleinere Gruppen in den Kitas

und höher qualifiziertes und besser bezahltes Personal. Das alles kostet natürlich mehr Geld, und zwar viel mehr Geld. Das Geld ist aber sehr gut angelegt.

Wir wissen, dass schon heute sehr gute Arbeit in unseren Einrichtungen, in den Kitas geleistet wird. Die Beschäftigten haben eben nicht 35 Jahre lang nichts anderes getan, als die Hand aufzuhalten, wie es der Staatssekretär Palmen von der CDU mal geschrieben hat, sondern dieses Personal leistet unter schwierigsten Bedingungen sehr gute und wertvolle Arbeit.

Der Tarifabschluss für die kommunalen Beschäftigten mildert die Unterbezahlung der Erzieherinnen und Erzieher etwas ab. Aber unabhängig vom volkswirtschaftlichen Nutzen müssen jetzt die Kommunen und voraussichtlich auch weitere Träger, die diesen Tarifabschluss übernehmen, konkret die Frage beantworten, wie sie diese Personalausgaben bezahlen wollen. Der Zuschuss des Staates an die Träger von Kindertageseinrichtungen steigt im neuen nordrhein-westfälischen Finanzierungssystem ja nicht, nur weil die Löhne steigen, sondern wir wissen, die Kindpauschalen – so ist es vorgesehen – steigen in jedem Jahr lediglich um 1,5 %. Die Kosten dieses Tarifabschlusses werden aber vom Deutschen Beamtenbund mit etwa 10 % angegeben. Das heißt, es klafft eine große Lücke von 8,5 %.

So bekommen wir aus einigen Kommunen, zum Beispiel aus der Stadt Meerbusch, die Rückmeldung, dass im kommenden Haushaltsjahr 2010 allein die Personalkosten höher liegen werden als die Zuschüsse, die über die Kindpauschalen eingenommen werden. Aus diesen Kindpauschalen müssen aber nicht nur die Personalkosten, sondern auch die Mietnebenkosten oder das pädagogische Material bezahlt werden. Die Unterfinanzierung dürfte bei anderen Trägern, die den Tarifabschluss übernehmen, ganz ähnlich aussehen.

Meine Damen und Herren, als Grüne möchten wir keinesfalls, dass sich die Kommunen genau dieses Geld über höhere Elternbeiträge wieder hereinholen. Das wäre familienpolitisch ein fatales Signal und würde Nordrhein-Westfalen noch weiter zurückwerfen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deswegen kann es aus all dem Gesagten nur eine Schlussfolgerung geben: Die Kindpauschalen müssen in einem solchen Umfang erhöht werden, dass das Personal in den Einrichtungen tatsächlich gemäß dem neuen Tarifvertrag bezahlt werden kann, ohne dass es für die Kommunen bedeutet, dass sie Mindereinnahmen haben, und ohne dass es für sie bedeutet, dass sie die Elternbeiträge erhöhen müssen. Das gilt für alle Träger, nicht nur für die kommunalen.

Deshalb gibt es nur eine Alternative – „There is no alternative“, hätte Frau Thatcher gesagt –: Das Land muss sich finanziell stärker engagieren, als es bisher der Fall ist.

(Christian Lindner [FDP]: Jackpot für alle!)

Wir wollen eine Neuberechnung der Kindpauschalen. Herr Lindner, wir wollen in der Tat die Kommunen entlasten,

(Zuruf von Minister Armin Laschet)

und wir wollen, dass der Landesanteil an den Kindpauschalen deshalb neu berechnet wird. Das stellen wir in unserem Antrag zur Debatte.

(Beifall von den GRÜNEN)

Über diese Neuberechnung der Höhe des öffentlichen Zuschusses muss gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und allen Kindergartenträgern beraten werden.

Frau Asch, eine Zwischenfrage von Herrn Möbius?

Ja, gerne.

Herr Möbius.

Frau Kollegin Asch, würden Sie dem Hohen Hause bitte mitteilen, wer der Tarifvertragspartner aufseiten der kommunalen Arbeitgeberverbände war?

Lieber Herr Möbius, ich glaube, das spielt überhaupt keine Rolle in dieser Debatte. Fakt ist, es gibt einen abgeschlossenen Tarifvertrag. An den müssen sich die Kommunen halten. Herr Möbius, das wissen Sie vielleicht nicht: An den müssen sich auch andere Träger halten, die diesen Tarifvertrag übernehmen. Das bedeutet, es gibt eine Mehrbelastung für die Kommunen, und eine kommunalfreundliche Landesregierung wäre in der Tat gehalten, die Kommunen genau in diesem Punkt zu unterstützen und sich an der angemessenen Finanzierung von Erziehung, Bildung und Betreuung in unseren nordrhein-westfälischen Kindertagesstätten zu beteiligen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es ist für uns absolut wichtig, dass auch die Gewerkschaften in die Gespräche einbezogen werden, die mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit allen Kindergartenträgern zu führen sind. Es muss hier zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Die Gewerkschaften sind deshalb zu beteiligen, weil sie von tarifgerechter Bezahlung mehr als alle anderen verstehen, die dort sonst beisammensitzen.

Vor allen Dingen: Wir wissen, dass die Kindpauschalen, die jetzt gültig sind, auf der Grundlage der tariflichen Eingruppierung im Jahre 2005 berechnet worden sind. Das heißt, sie waren schon bei der Einführung nicht auskömmlich. Durch den neuen Tarifvertrag kommen jetzt noch einmal höhere Kosten auf die Kommunen zu.