Es geht auch darum, dass diese Regierung zugesagt hat, die Landesplanung in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Das werden Sie mit Sicherheit nicht mehr schaffen. Das ist ein Teil der Bilanz an einigen ganz konkreten Beispielen.
Wenn Sie Herrn Eiskirch ein seltsames Schauspiel vorwerfen, muss ich Ihnen sagen: Was Sie zu Datteln geboten haben, diese Bekenntnispolitik, ersetzt doch kein fachlich kompetentes Verwaltungs- und Regierungshandeln.
Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass das Oberverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 3. September 2009 der Landesregierung reihenweise schallende Ohrfeigen gegeben hat. Das Gerichtsurteil ist sehr klar und eindeutig. Auch die Schuldzuweisung an die Landesregierung habe ich in dieser Art vorher noch nicht erlebt.
Es ist nicht der Sinn von Genehmigungsverfahren, dass Bürger oder der BUND, um ihn auch anzusprechen, die in langwierigen Erörterungsterminen immer wieder die gleichen Argumente vortragen, abgewiesen werden und dann letztendlich vom höchsten Verwaltungsgericht des Landes in all diesen Punkten Recht bekommen. Das ist nicht der Sinn von sorgfältigen Genehmigungsverfahren, sondern das muss man nachvollziehbar abwägen.
Ich möchte ganz eindeutig sagen: Es ist auch nicht der Sinn von Genehmigungsverfahren, dass ein Investor 600 Millionen € verbaut, um dann mit einem Baustopp dazustehen. Mir sagen Juristen, es gäbe keinerlei Hinweise darauf, wie es an dieser Baustelle weiterginge. Genehmigungsverfahren sollten so fachlich fundiert sein, dass sie in der Abwägung Schutzinteressen der Bürger und anderer berücksichtigen, aber auch Investoren Sicherheit geben.
Denn von 600 Millionen € Fehlinvestitionen und einem gerichtlich festgestellten Schwarzbau hat niemand etwas. Das ist nur Elend für alle Seiten.
Wenn ein solches Genehmigungsverfahren nach dem Gerichtsurteil nachweislich auch auf massives Versagen der Landesregierung zurückzuführen ist, erwarte ich allerdings von der Ministerin, die gleich reden wird, dass sie uns erklärt, wie dieses Verfahren tatsächlich weiterbearbeitet wird. Denn es kann
nicht sein, dass Bekenntnisse wie diejenigen, die im Antrag zum nächsten Tagesordnungspunkt stehen, fachlich qualifiziertes Verwaltungshandeln ersetzen sollen. Wir wollen wissen, wie die Landesregierung mit den Kritikpunkten, die das Gericht reihenweise zu ihrer Politik und Arbeitsweise geäußert hat, umgehen will.
Ich möchte einige Beispiele aufführen, damit das ganz klar wird. Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Bebauungsplan nicht mit den Zielen der Landesplanung übereinstimmt. Sie hätten nach dem alten LEP VI einen Kraftwerksstandort für ein Kraftwerk überregionaler Bedeutung, der 3 bis 4 km von der jetzigen Baustelle entfernt liegt, nutzen können. Aber entweder kennen Sie den LEP nicht, oder Sie wollen ihn nicht berücksichtigen.
Sie haben eine Regionalplanung gemacht. Die ganze Nebelwerferei Richtung 2004 hilft doch dabei nicht. 2006 ist von Ihnen der Regionalplan genehmigt worden, in dem auf einmal stand, dass dort ein Kraftwerksneubau geschehen könne.
Natürlich ist das richtig. Frau Thoben, wenn Sie gleich wieder wie im Wirtschaftsausschuss anfangen und uns mit Gerichtsschelte erklären wollen,
das Gericht hätte die komplexe Materie Ihrer Energiepolitik oder Ihre Landesplanung nicht verstanden, sage ich Ihnen: Sie müssen Stellung dazu beziehen, wo Ihre Fehler bzw. die Fehler der Landesverwaltung liegen.
Das Gericht hat sehr klar festgestellt, dass die vierte Änderung des Regionalplans nicht mit den Zielen der Landesplanung übereinstimmt. Die haben Sie am 17. Mai 2006 genehmigt. Insofern ist das ganz eindeutig Ihre Verantwortung und nicht die Verantwortung einer Vorgängerregierung. Da kommen Sie an dieser Stelle auch nicht heraus.
Ein weiterer Punkt ist: Ich habe noch nie so etwas wie die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Herten zum immissionsschutzrechtlichen Verfahren gesehen. Ich kann nur sagen: Ich bin froh, dass das Gericht festgehalten hat, dass man so mit der Bevölkerung in immissionsschutzrechtlichen Verfahren nicht umgehen kann.
Das Gericht kritisiert ganz eindeutig, dass der ausreichende Immissionsschutz durch das parallel laufende Genehmigungsverfahren nicht gewährleistet ist. Das Staatliche Umweltamt Herten bescheinigt schriftlich, er sei gewährleistet. Das heißt: Das ist eine ganz eindeutige Ohrfeige in Richtung der Lan
Das heißt aus meiner Sicht zusammengefasst: Datteln ist – ganz egal, wie unterschiedlich unsere Positionen aus Klimaschutzgründen zu Kraftwerksneubauten sein mögen – ein eklatantes Versagen der Landesplanung und der Landesregierung im Immissionsschutzverfahren – nichts anderes!
Einige Worte noch zu Ochtrup. Bei Ochtrup sind wir – das will ich klar sagen – eigentlich alle gemeinsam der Auffassung, dass die dortigen Planungen von 11.000 m2 in der Innenstadt, die die Einkaufslagen in anderen Städten kannibalisieren, nicht sinnvoll sind. Wir haben uns bemüht, Regelungen in Gesetzen anderer Bundesländer zu finden, wie die das konkret machen.
Wir haben diese Zahlen 100.000 Einwohner und 5.000 m2. Das Gericht kritisiert wiederum die rechtliche Ausführung des Gesetzes. In der Frage, ob an dieser Stelle ein Abwägungshinweis oder ein Hinweis darauf, was man konkret machen will, sinnvoll ist, warten wir auf Antworten der Landesregierung. Denn es wäre hilfreich zu hören, was die Landesregierung will.
In der Sache sind wir dabei nicht auseinander: Es kann nicht sein, dass einzelne Orte zulasten anderer den Einzelhandel und das, was wir in den Städten brauchen, kaputt machen. Man kann darüber streiten, ob man von 100.000 oder 80.000 Einwohnern sowie von 5.000 oder 4.000 m2 ausgeht. Aber auf die Gerichtskritik muss eingegangen werden. Da muss klar sein, wohin wir wollen. Das vermissen wir auch noch bei der Landesregierung. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Eiskirch, vielleicht geht es ein bisschen sachlicher und etwas weniger emotional.
(Lachen von der SPD – Abgeordnete der SPD-Fraktion zeigen auf Abgeordnete der Koalitionsfraktionen. – Zuruf von der SPD: Das müssen Sie gerade sagen! – Weitere Zurufe)
frage ich: Hat das Verfassungsgericht nicht den Haushalt 2001 abgelehnt? Hat das Verfassungsgericht nicht auch den Haushalt 2002 abgelehnt?
(Zuruf von der SPD: Wann haben Sie denn den letzten verfassungsmäßigen Haushalt vorgelegt? – Weitere Zurufe von SPD und GRÜNEN)
Wurde nicht auch der Nachtragshaushalt 2005 dieser Regierung vom Verfassungsgericht beanstandet? Wir mussten damals aufdecken, was Sie damals im Haushalt 2005 verschleiert hatten. Deswegen: alles ein bisschen langsamer!
Meine Damen und Herren, haben nicht Sie diesen Landtag mit 50 Änderungswünschen im Zusammenhang mit dem Landesplanungsgesetz belästigt, weil Sie handwerkliche Fehler sahen? – Vorsicht, Ruhe an der Bahnsteigkante! Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.
Meine Damen und Herren, diese Urteile – da haben Sie völlig Recht – bringen erhebliche Probleme mit sich. Sie müssen aber auch hinterfragt werden.
Befassen wir uns mit Datteln. Ich glaube, der Staatssekretär hat im Ausschuss darauf hingewiesen, dass elf Standorte in der letzten Zeit nach den Spielregeln genehmigt worden seien, die heute beanstandet werden.
Wenn wir darum die Fragen der Altstandorterweiterung bzw. des Ersatzstandorts zu diskutieren haben, müssen wir uns auch mit der Frage der Standortsicherung beschäftigen. Was heißt denn Standortsicherung? Standortsicherung heißt nach meinem Verständnis: Standorterweiterung hinsichtlich Produktion, Produktionsverfahren und Fläche vor Ort ermöglichen.