Gronau hat aber neben der Hertie-Pleite auch jahrelangen unsinnigen Planungsstillstand in Bezug auf die Nutzung der „Weißen Dame“ und der Inselparkfläche zu verkraften gehabt. Durch das jahrelange Tauziehen um das FOC-Projekt sind unnötig viel Energie, Geld und Zeit vergeudet worden.
Herr Wittke, Sie sprachen gerade von „Gründlichkeit und Schnelligkeit“ und vom „Schutz der Innenstädte“. In den letzten Jahren konnten in Gronau weder das FOC noch der Plan B, der eine Wiederbelebung der Innenstadt vorsah, umgesetzt werden.
Gestern gab es auf die Schnelle die Genehmigung des Flächennutzungsplanes für ein FOC, gerade einmal sechs Tage nach der Urteilsverkündung des OVG in Münster. Dabei wollten Sie, Frau Ministerin Thoben, doch die schriftliche Urteilsbegründung – die des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes eingeschlossen – sorgfältig prüfen. Dabei ist die negative Einstellung der Gronauer Bevölkerung gegenüber einem FOC auf dem Gronauer Inselparkgelände eindeutig, so eindeutig wie die positive Einstellung in der Ochtruper Bevölkerung gegenüber dem EOC. Das zeigen die vielen Leserbriefe in den „Westfälischen Nachrichten“ und dem „Tageblatt für den Kreis Steinfurt“.
Dies alles macht deutlich: Die Planlosigkeit und der Pfusch im Regierungshandwerk lähmen die gute Entwicklung in einer schönen Region. – Das haben die Menschen im westlichen Münsterland nicht verdient. Gronauer wie Ochtruper müssen sich darauf verlassen können, dass in Düsseldorf auch zum Wohle ihrer Heimat gut regiert wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Frau Ministerin Thoben ist auf die Einzelheiten sehr sachlich eingegangen. Deshalb will ich mich auf eine politische Bewertung des Vorgangs der heutigen Aktuellen Stunde konzentrieren. Man kann mit Fug und Recht sagen: An dieser Aktuellen Stunde ist nichts, aber auch gar nichts aktuell. Sie beinhaltet nichts Neues – nichts, was wir nicht schon mehrfach, auch in anderen Ausschüssen, durchgekaut haben. Ihr einziger Zweck ist es, Klamauk zu machen.
Ich sage Ihnen: Je tiefer die SPD in der Wählergunst abstürzt, desto krampfhafter sucht sie eine Gelegenheit, um in der Landtagsöffentlichkeit „Haltet den Dieb!“ zu schreien.
Meine Damen und Herren, peinlich ist nur, dass Sie bei dem Versuch, die Landesregierung an den Pranger zu zerren, als selbst ernannte Gralshüter des Planungsrechts bereits über die eigenen Füße gestolpert sind.
Sie wollen der heutigen Landesregierung vorwerfen, dass sie rot-grüne Webfehler in der Landesplanung nicht rasch genug erkannt und gerichtsfest beseitigt habe. Dabei sind Sie, so leid es mir tut, offenbar nicht einmal in der Lage, die Begründung für diese von Ihnen beantragte Aktuelle Stunde so zu formulieren, dass Überschrift und Text zusammenpassen. Sie schreiben nämlich „Genehmigung … rechtswidrig versagt“, wo Sie „erteilt“ meinten, und „rechtswidrig erteilt“, wo Sie „versagt“ meinten. So etwas muss einem handwerklich schon einmal auffallen, wenn man eine solche Aktuelle Stunde beantragt.
Sie machen uns Vorwürfe, weil der Verfassungsgerichtshof eine Vorschrift im Gesetz zur Landesentwicklung für nichtig erklärt hat, verschweigen aber, dass Ihre Vorgängerformulierung vom Verfassungsgerichtshof ebenfalls verworfen wurde. Ihr Versagen war der Grund für die Freude, an diese Änderungsnotwendigkeit zu kommen.
Ich sage Ihnen aber auch: Nein, das ist kein Grund zur Häme. Angesichts der erkennbaren Rechtsentwicklung ist es unsere gemeinsame Aufgabe,
politischen Gestaltungswillen vor den Anforderungen eines immer spitzfindigeren Richterrechts zu schützen. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Wie sollen denn Verfahren überhaupt noch ablaufen, wenn dies auf Dauer Grundlage einer allgemeinen Rechtsprechung bleibt?
Meine Damen und Herren, die Regierungsschelte der SPD ist nichts weiter als Heldentum nach Ladenschluss; denn in der Zielsetzung der Gesetzesnovelle – Sie haben das eben in Bezug auf Gronau und Ochtrup noch einmal geschildert –, die Innenstädte zu schützen, waren wir uns doch alle einig. Als Kronzeugen kann ich den Kollegen Reiner Priggen nennen, der das im Kommunalrundbrief der Grünen vom 9. August 2007 ausdrücklich bestätigt hat. In der Zielsetzung war sich das ganze Haus darin einig, dass wir den § 24a LEPro brauchen, wenn wir die Innenstädte vor Ausblutung schützen wollen.
Herr Eiskirch, Sie haben schon gesprochen. Meinetwegen können Sie auch noch einmal das Wort ergreifen. Jetzt lassen Sie mich aber auch einmal ein bisschen reden. – Die Kernvorwürfe des OVGUrteils, soweit sie die Landesplanung betreffen, zielen auf den Landesentwicklungsplan von 1995 ab. Das war der rot-grüne Ehevertrag, nicht der schwarz-gelbe.
Während das OVG die verquaste Formulierung im LEP 1995 zur Nutzung der heimischen Steinkohle – Kollege Priggen, die Grünen müssen sich ja verbogen haben, als das damals hineingeschrieben wurde – auch nach den entsprechenden Beschlüssen von Bundestag und Landtag für rechtserheblich hält, ignoriert das gleiche OVG, dass die dargestellten Kraftwerksstandorte nach der Planbegründung auf Seite 81 des LEP 1995 lediglich als Angebot zu verstehen sind. Das steht ausdrücklich darin, und das Gericht wertet es anders.
Ich sehe auf der Zuschauertribüne gerade den ehemaligen Kollegen Horstmann, der früher hier Minister für Verkehr, Energie und Landesplanung war. Wenn das alles so klar war, wie Sie heute tun, frage ich mich: Warum hat Kollege Horstmann nicht längst eine solche Änderung veranlasst?
An dieser Stelle sollten Sie lieber mit uns gemeinsam nach Wegen suchen, um den politischen Gestaltungsspielraum zu schützen, anstatt kleinkariert herumzumäkeln.
Lassen Sie mich noch ein Letztes sagen. Sie vergießen ja auch Krokodilstränen darüber, dass die Zusammenführung von LEP und LEPro in dieser Legislaturperiode noch nicht fertiggestellt ist.
Das ist wirklich der Gipfel der Unverschämtheit. Sie haben sich dieses Projekt im Jahr 2001 selbst vor die Brust genommen und angekündigt, dass Sie spätestens 2004 damit fertig sein wollen. Dann haben Sie völlig unvollendete Gewerke hinterlassen, sodass man alles noch einmal von vorne anfangen musste. Sie sind in den vier Jahren bis 2005 nicht in der Lage gewesen, diese Zusammenführung von LEP und LEPro zu gestalten.
Jetzt werfen Sie uns vor, dass wir es nicht geschafft haben. Warum haben wir es denn nicht geschafft? Weil wir etwas ernst genommen haben, was Sie damals auch erklärt haben.
Sie haben gesagt, Sie würden nicht mehr so hudeln wie bei dem Ehevertrag von Rot-Grün mit dem LEP 95, sondern alle Beteiligungsverfahren ernst nehmen und alle Beteiligten mitnehmen; deswegen dauere es seine Zeit. Genau das Gleiche gilt heute. Wir nehmen alle Beteiligten mit. Wir lassen die Fachbeiträge auch jetzt schon erstellen. Letzthin haben wir von der Vereinigung der Kammern in Nordrhein-Westfalen eine 150 Seiten dicke Broschüre bekommen. So ist es an allen Ecken und Enden.
Wenn man das Ganze auch in den Kommunen sorgfältig kommunizieren und den Kommunen ein Mitspracherecht einräumen will – die Landesplanung betrifft sie ja alle –, dann braucht man eben eine längere Zeit, als sie jetzt nach der Kommunalwahl bis zur Landtagswahl noch zur Verfügung steht. Ich habe solche Verfahren schon mitgemacht. Dieses Beteiligungsverfahren dauert mindestens ein ganzes Jahr, wenn nicht länger. Wenn Sie die Leute ernst nehmen, müssen Sie ihnen diese Möglichkeit auch einräumen.
Deswegen sage ich: Heucheln Sie nicht so viel. Vergießen Sie keine Krokodilstränen. Sorgen Sie mit uns gemeinsam dafür, dass wir in Zukunft in Nordrhein-Westfalen Planungsverfahren auf der kommunalen Ebene und auf der Landesebene so durchführen können, dass sie rechtssicher sind und nicht durch juristische Spitzfindigkeiten ausgehebelt werden können. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Thoben, ich hatte wirklich für einen Moment geglaubt, dass Sie ernsthaft bemüht gewesen wären, Lehren aus diesem für Sie vernichtenden Gerichtsurteil zu ziehen und uns vor allen Dingen darüber aufzuklären, wie Sie denn mit den Fehlern, die das Gericht Ihnen anlastet, umzugehen gedenken, damit eine solche wichtige Investition für das Land Nordrhein-Westfalen auch tatsächlich rechtssicher, Frau Ministerin Thoben, gemacht werden kann und dann auch zustande gebracht wird.
Wir haben hier bei den Redebeiträgen auch aus den Regierungsfraktionen – ich sage das einmal mit meinen Worten – eine Mischung aus Ignoranz, aus Arroganz und aus Inkompetenz erlebt.
Das ist ja genau der Vorwurf, der Ihnen auch zu Recht gemacht wird. Wir werden ja beim Tagesordnungspunkt 2 gleich noch ausreichend Gelegenheit haben, auf die Einzelheiten zu diesem wichtigen OVG-Urteil und den damit verbundenen Konsequenzen einzugehen. Da wird sich, Frau Ministerin Thoben, auch herausstellen, wo denn die Ihnen vom Gericht bescheinigten handwerklichen Fehler in diesem wichtigen Verfahren tatsächlich passiert sind.
Dann will ich auf einen Punkt hinweisen, den Sie bis heute immer noch nicht verstanden haben. Es geht – das sagt Ihnen auch das Gericht in seinem Urteil – in Datteln eben nicht – wie in dem Gebietsentwicklungsplan, Regionalplan von 2004 ausgewiesen – um den Erweiterungsbau oder Ersatzbau. Das Gericht sagt Ihnen ausdrücklich -ich zitiere aus dem OVG-Urteil –: Weiterhin wurde außer Acht gelassen, dass es um die Planung eines neuen Kraftwerksprojekts geht, das, wie bereits ausgeführt wurde, in keinem Zusammenhang mit dem bisher bestehenden Kraftwerk realisiert werden soll.
Frau Thoben, das haben Sie bis jetzt offensichtlich immer noch nicht begriffen, dass das ein qualitativer Unterschied ist, den das Gericht auch Ihnen anlastet.
Weil Sie das nicht begriffen haben und es sich jetzt vorgenommen haben, bei der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erfolgreich zu sein, ist es ja auch so schwierig und wahrscheinlich unmöglich, dass Sie hier die daraus resultierenden Konsequenzen für die Landesplanung, aber vor allen Dingen auch für das weitere Vorgehen ziehen. Und Sie wissen, Frau Ministerin, was bei einer Revision, wenn sie denn zugelassen werden sollte, an wichtigen Entscheidungsgrundlagen vorhanden sein müsste.
Also meine herzliche Bitte an Sie ist in diesem Zusammenhang, endlich damit aufzuhören, Verantwortung von sich abzuschieben und uns in Mithaftung zu nehmen für eine Angelegenheit, die überhaupt nichts mit uns zu tun hat.
Sie waren, Frau Ministerin Thoben, ganz offensichtlich noch nicht auf dieser Baustelle, so wie Sie ja auch die CO-Pipeline noch nicht in Augenschein genommen haben und anderes mehr. Sonst wäre Ihnen doch aufgefallen, dass durch Ihr Regierungshandeln die Fläche, auf der das Kraftwerk jetzt entsteht, gegenüber der ursprünglich vorgesehenen um das Vierfache vergrößert worden ist und die Fläche sich zusätzlich noch an einem völlig anderen Platz befindet. 19,5 ha waren als Erweiterungsfläche im alten Regionalplan vorgesehen. Jetzt sind daraus 76 ha an einem ganz anderen Platz gewor
den. Deshalb sagt das Gericht: Das hat überhaupt nichts mit dem bestehenden Kraftwerk, nichts mit einem Ersatz, nichts mit einem Erweiterungsbau zu tun.
Deshalb, Frau Ministerin Thoben, sollten Sie endlich mit Schuldzuweisungen an andere aufhören und stattdessen besser in sich gehen und die nötigen Konsequenzen ziehen und vor allen Dingen diesem Hause sagen, was Sie denn tatsächlich zu tun gedenken.