Protokoll der Sitzung vom 08.10.2009

Die Experten gehen davon aus – das ist uns in der Anhörung noch einmal sehr deutlich erklärt worden; sie stützen sich dabei auf eine Studie der Robert Bosch Stiftung –, dass 10 % des zukünftigen Pflegepersonals akademisch qualifiziert sein sollten. Das hieße, dass wir bundesweit 80.000 Personen mit dieser Qualifikation bräuchten.

Der Wissenschaftsminister hat mehrfach in der Öffentlichkeit erklärt, er erwarte, dass diese Fachhochschule zukünftig 300 Absolventen pro Jahr habe. Bei einer Gesamtstudierendenzahl von 1.000 setzt er also offenbar sechssemestrige Studiengänge voraus. Das bedeutet, dass wir in 20 Jahren 17 mal 60 gleich 1.020 Fachkräfte akademisch ausgebildet haben werden.

Warum sage ich das? Es ist völlig klar, dass bei 80.000 bundesweit benötigten Personen mit dieser Qualifikation der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil wesentlich größer sein wird als 1.020. Das bedeutet, dass diese eine spezielle Fachhochschule bei Weitem nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken.

Viele der Experten haben uns deshalb davor gewarnt, dieser Hochschule ein Alleinstellungsmerkmal zu geben. Das kann man aber nicht nur anhand des Bedarfs nachweisen; es ist auch aus inhaltli

chen Gründen erforderlich, auf so etwas zu verzichten. Die Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass man in der Modellphase bis 2017 unterschiedliche Modelle austesten müsse. Außerdem sei an unseren nordrhein-westfälischen Hochschulen, Fachhochschulen wie Universitäten, schon eine Menge an einschlägiger Kompetenz vorhanden, die einbezogen werden müsse. So gebe es beispielsweise an der RWTH Aachen bereits seit 1991 einen sogenannten konsekutiven Studiengang für Lehr- und Forschungslogopädie.

Die bisher vorhandenen derartigen Studiengänge setzen auf eine dreijährige Fachschulausbildung auf. Die Studierenden fragen sich unseres Erachtens völlig zu Recht, ob die Ausbildung wirklich nacheinander stattfinden muss. Sie kostet in der Regel nicht nur viel Geld, sondern auch noch viel Zeit.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen auch eine Reihe von dualen Studiengängen, insbesondere an Fachhochschulen, die bei der Ausbildung eng mit Fachschulen kooperieren. Diese Studiengänge dauern in der Regel aber auch noch bis zu etwa fünf Jahren.

Im Vorlauf des Gesetzgebungsverfahrens war zahlreichen Presseverlautbarungen der beiden zuständigen Minister zu entnehmen, dass es an der neuen Fachhochschule für Gesundheitsberufe erstmalig ein grundständiges Studium geben soll, an dessen Ende die Absolventen nicht nur den Bachelorabschluss haben, sondern auch die Berufszulassung. Leider ist dies nicht im Gesetzentwurf verankert. Deshalb liegt Ihnen ein entsprechender Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor; denn gerade dieser Doppelabschluss ist sehr interessant.

Offenbar ist es aber wesentlich leichter, eine solche Zielvorgabe zu formulieren, als sie tatsächlich umzusetzen. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs erweckten Sie noch den Eindruck, das sei alles gar kein Problem, auch wenn es im Gesetz nicht explizit erwähnt sei; das Gesundheitsministerium könne völlig backstage bleiben, die Einrichtung dieser Fachhochschule könne man getrost ausschließlich in den Händen des Wissenschaftsministeriums belassen.

Interessant ist, dass alle die von mir damals aufgeworfenen Fragen anschließend in der Expertenanhörung Gegenstand der Beratung waren. Ja, Herr Dr. Brinkmeier, die Berufsverbände vertrauen darauf, dass die Doppelqualifikation kommt. Und Frau Professor Bienstein als Pflegewissenschaftlerin formulierte eindeutig, Doppelprüfungen seien für die Studierenden nicht zumutbar.

Von den Berufsverbänden wird also vorausgesetzt und erwartet, dass an die Hochschule Personal berufen wird, das nicht nur über die wissenschaftliche Qualifikation verfügt, sondern auch über die fachpraktische Qualifikation. Die erste Ausschrei

bung, die dazu stattgefunden hat – darauf wies der Vertreter des Deutschen Pflegerats hin –, berücksichtigte aber genau dies nicht. Einen deutlicheren Hinweis darauf, dass man im Aufbaugesetz vielleicht doch etwas präziser auf diese Doppelausrichtung hätte hinweisen müssen, braucht man wohl nicht.

Offenbar hat man sich vor der Einbringung dieses Gesetzentwurfs aufseiten des MAGS keine Gedanken darüber gemacht, wie ein Bachelorstudiengang strukturiert ist, und nicht berücksichtigt, dass jedes Semester zahlreiche Prüfungen stattfinden, die Eingang in einzelne Modulabschlussprüfungen finden.

Umgekehrt hat man im Wissenschaftsministerium anscheinend nicht darüber nachgedacht, was es heißt, die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für diese speziellen Berufe tatsächlich zu integrieren, also die Bachelorstruktur mit den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die zur Berufszulassung führen, zu harmonisieren. Wie viele praktische und theoretische Ausbildungsanteile vorhanden sein müssen, war dort offenbar gar nicht klar. Wenn beispielsweise 1.700 Stunden für drei Jahre vorgegeben sind, bleibt der Spielraum für wissenschaftliche Ausbildung nicht gerade groß.

So muss es nicht verwundern, dass die Experten anders als der Wissenschaftsminister achtsemestrige Studiengänge für erforderlich halten. In diesem Zusammenhang wurde in der Anhörung auch die Schwierigkeit deutlich, die unterschiedlichen Vorgaben zu harmonisieren; denn einerseits hat die Prüfung für die Berufszulassung nach dreijähriger Ausbildung stattzufinden, während andererseits der Bachelorabschluss erst nach vier Jahren, also nach acht Semestern, abgelegt wird.

Bei den Einlassungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in unseren Ausschussberatungen ist auch eine interessante Entwicklung abzulesen, die die von mir gerade wiedergegebene Einschätzung widerspiegelt. In der gestrigen Ausschusssitzung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie haben wir vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erstmalig gehört, dass sich Doppelprüfungen nicht vermeiden lassen. Zuvor ist das nie so gesagt worden. Wer sich das Protokoll der Anhörung und die schriftlichen Stellungnahmen noch einmal anschaut, stellt fest, dass man bis dato von einer ganz anderen Ausgangslage im Lande ausgegangen ist. Jetzt kommt die Wahrheit scheibchenweise heraus.

Wir halten über die Ausschussberatungen hinaus aus folgendem Grund an unserem Änderungsantrag fest: Wenn wir wollen, dass das von Ihnen politisch vorgetragene Ziel nicht aufgegeben wird, dass die Studiengänge, die an dieser speziellen Fachhochschule eingerichtet werden sollen, tatsächlich grundständig sind und gleichzeitig zur Berufszulas

sung führen, ist es erforderlich, ein solch klares Signal in das Gesetz aufzunehmen und das dort hineinzuschreiben. Nicht mehr und nicht weniger steht in unseren Änderungsanträgen. Darum bitten wir darum, dem zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard. – Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Witzel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerne vollenden wir heute die Debatte über das Gesundheitsfachhochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen. Es ist ein weiterer wichtiger Innovationsbaustein für eine Neuaufstellung in der Wissenschaftslandschaft mit einer zugleich großen strukturpolitischen Bedeutung.

Die Einrichtung der bundesweit ersten Fachhochschule für Gesundheitsberufe im Rahmen des neuen Gesundheitscampus mit Sitz in Bochum stärkt die MINT-Fächer in Nordrhein-Westfalen und stellt, wie in früheren Debatten bereits erwähnt, eine wichtige Ergänzung für die Gesundheitsberufe und die Gesundheitsbranche dar.

Der Ausbau der Fachhochschulen ist Teil eines Gesamtkonzeptes und daher nicht isoliert zu betrachten. Es geht um die Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Hochschullandschaft im nächsten Jahrzehnt. Wie Sie wissen, werden in den nächsten Jahren insgesamt 11.000 neue Studienplätze in Nordrhein-Westfalen entstehen, 1.000 davon eben an diesem heute zur Abstimmung stehenden Standort, der neuen FH für Gesundheitsberufe.

Bis zum Jahr 2020 werden zur Finanzierung des Fachhochschulausbaus zusätzliche Landesmittel in Höhe von rund 1,3 Milliarden € bereitgestellt. Die Förderung der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie die Forschung auf den entsprechenden Gebieten ist unzweifelhaft eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben und – wie wir insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung und der daraus resultierenden Konsequenzen wissen – für die Gesundheitswirtschaft und das Gesundheitswesen notwendig.

Demnach ist die Bereitstellung zusätzlichen Geldes für den Hochschulausbau eine folgerichtige Maßnahme, die diese Koalition auch beschlossen hat. Der Gesetzentwurf zur Fachhochschule für Gesundheitsberufe greift insbesondere die Forderung der Berufsverbände der nichtärztlichen Heilberufe auf. In der Vergangenheit hat auch die Opposition gerade mit Blick auf die Ausbildungspraxis stets dafür geworben, zu einer stärkeren Akademisierung auch von Ausbildungsgängen im Gesundheitswesen zu kommen. Mit der Einführung der neuen Stu

diengänge für die Berufsfelder der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten, Gesundheits- und Altenpfleger wird dieser Forderung Rechnung getragen. Das halten wir nach dem Regierungsentwurf für gut und richtig.

Insgesamt wird mit der neuen Fachhochschule für Gesundheitsberufe das Ausbildungssystem gerade der nichtärztlichen Heilberufe ausgebaut und konzeptionell weiterentwickelt.

Die Einordnung der Fachhochschule für Gesundheitsberufe ins Umfeld des Gesundheitscampus ist sinnvoll. Auf dem Campus werden in Zukunft die Kompetenzen aus den Bereichen Strategie, Vernetzung, Forschung und Wissenschaft sowie Aus- und Weiterbildung gebündelt. Die Gesundheitswirtschaft wird in den kommenden Jahren zu einem Zugpferd unseres Landes werden.

Weiteres Wachstum – auch mit Perspektive für die Jahre danach – wird aber nur dann möglich sein, wenn mehr Transparenz über existierende Daten und Forschungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen geschaffen wird. Bisher stehen noch viele einzelne Einrichtungen in der Landschaft, die nicht genügend vernetzt sind. Genau an der Stelle ist die Einrichtung der Gesundheitsfachhochschule Bochum im Rahmen des Gesamtkonzepts des Gesundheitscampus ein entscheidender Schritt für eine konzeptionelle Weiterentwicklung in die richtige Richtung.

Innovativ und zukunftsweisend ist der Weg, den unser Land Nordrhein-Westfalen gehen muss, um sich ähnlich wie andere Bundesländer modern aufzustellen. Soweit es um die Bedeutung für die Hochschullandschaft Nordrhein-Westfalen, über die auch bei der Anhörung viel gesprochen wurde, und die Verbesserungen für die Wissenschaft geht, sind wir der Überzeugung, dass in der Umgebung der neuen Fachhochschule für Gesundheitsberufe in Bochum zahlreiche neue zukunftsfähige Arbeitsplätze auch in verbundenen Bereichen entstehen werden. Beispiele an anderen Orten haben gezeigt, dass Hochschulansiedlungen mittelfristig zu einem Sogeffekt führen, der im Rahmen einer gesamtstrategischen Entwicklung weitere Unternehmen an sich bindet.

Mich als Ruhrgebietsabgeordneter freut es ausdrücklich, dass die Expertenkommissionen nach neutralen Kriterien eine Standortentscheidung für Bochum getroffen hat. Mit dieser Entscheidung, die natürlich auch eine strukturpolitische Dimension nicht unerheblichen Ausmaßes hat, wird die Region gestärkt, die gegenwärtig Krisen zu verarbeiten hat, Rückschläge wegstecken muss und in einem Umbruchprozess steckt.

Gerade in den vergangenen Jahren war Bochum besonders auch im Bereich der Großindustrie von strukturell tiefgreifenden Veränderungsprozessen betroffen. Wir alle kennen als Beispiel den Rückgang des Bergbaus, der politisch gewollt und von

diesem Parlament beschlossen worden ist. Nach Auslaufen des Subventionsbergbaus werden für die Menschen in den Kohlerückzugsgebieten neue Perspektiven geschaffen. Das gilt auch für die nach dem Fortgang von Nokia bereits weggefallenen Arbeitsplätze. Wir alle wissen, dass die Kölner sagen würden, dass wir beim Opel-Standort Bochum noch nicht an Schmitz Backes vorbei sind.

Insofern ist das sicherlich eine Perspektive für die Region, die weiter aufzugreifen und zu entwickeln sich lohnt. Deshalb ist es gut und richtig, dass Nordrhein-Westfalen auch in der bundespolitischen Diskussion voranschreitet und in der Vernetzung des Gesundheitscampus ein Konzept auf den Weg bringt, das Seinesgleichen in ganz Deutschland sucht. Kein anderes Bundesland macht einen so konsequenten und mutigen Schritt. Auch daran sieht man: Wir arbeiten weiter an wichtigen Innovationen für unseren Standort in einem Land der neuen Chancen. – Vielen Dank.

(Beifall bei FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Dr. Seidl das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Witzel, bei der Konzeption dieser neuen Fachhochschule ist lange nicht alles Gold, was glänzt. Das hätten sie spätestens bei der Anhörung feststellen können.

(Ralf Witzel [FDP]: Es herrscht Goldgräber- stimmung)

Ich weiß nicht, ob Sie dabei waren; aber die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen hat gleich zu Beginn der Veranstaltung deutliche Worte gefunden. Sie hat klipp und klar gesagt – ich zitiere –: Die Fachhochschulen setzen sich seit vielen Jahren für eine Akademisierung der Gesundheitsberufe ein. Einer speziellen Hochschule bedarf es nach unserer Auffassung dafür allerdings nicht. – Weiter sagte sie: Wir halten eine solche Hochschule dann, wenn Modellversuche ihr allein vorbehalten bleiben, sogar für kontraproduktiv. Die Fachhochschulen werden gegebenenfalls auch juristische Schritte prüfen lassen.

Der Beitrag von Frau Professor Rennen-Allhoff war knapp, und ihr Unmut war ihr deutlich anzumerken. Mit anderen Worten: Die Fachhochschulen sind not amused über diese zusätzliche Solonummer der beiden Minister Pinkwart und Laumann; das ist beim Auftakt dieser Veranstaltung sehr deutlich geworden.

Es ist außerdem ein Skandal, dass seit mehr als einem halben Jahr Anträge von Hochschulen, die unter Nutzung der Modellklausel zukunftsträchtige Studiengänge einrichten wollen, in den Schubladen

des MAGS liegen. Darüber hinaus existieren auch an bestehenden Hochschulen bereits pflege- und gesundheitswissenschaftliche Studiengänge, zum Beispiel an der FH Münster, der FH Bielefeld und der RWTH Aachen. Schließlich gibt es auch an den konfessionellen Fachhochschulen sowie an der Universität Witten-Herdecke entsprechende Studienangebote.

Vor diesem Hintergrund fordern alle Experten, die wir angehört haben, ein klares Bekenntnis zu den bestehenden Standorten, denn schließlich geht es neben der Qualifizierung um eine Vernetzung von Wissenschaft in der Wissenschaftslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Ansonsten würde diese neue Fachhochschule mit ihrem hohen Anspruch isoliert dastehen; das wäre äußerst kontraproduktiv.

Jetzt wollen wir uns einmal die Zahlen ansehen; Frau Gebhard hat das auch schon erwähnt. Die Robert Bosch Stiftung hat vorgerechnet, dass 10 % der Angehörigen der Pflegeberufe akademisch qualifiziert sein sollen. Das bedeutet, dass 80.000 Menschen diese Qualifikation bräuchten. Bezogen auf NRW würden wir 18 Jahre brauchen, um dieses Personal auszubilden. In dieser Zeit steigen aber andere aus dem Beruf aus oder gehen in den Ruhestand. Das heißt, dass wir bei Weitem nicht die Chance haben, alle Kliniken, Alteneinrichtungen und Pflegedienste mit genügend akademisch qualifizierten Pflegenden auszustatten, wenn es bei der jetzt vorgesehenen Zahl von Hochschulen bleibt.

Inhaltlich ist es richtig, wichtig und überfällig, die Akademisierung der Gesundheitsberufe für angehende Hebammen, Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten sowie Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger voranzutreiben. Natürlich müssen die Pflegeberufe und die anderen Gesundheitsberufe auf europäischer Ebene endlich den Anschluss finden, aber, wie Professorin Christel Bienstein von der Universität Witten-Herdecke es betont, nicht nur im horizontalen, sondern vor allem auch im vertikalen Bereich. Das heißt, dass wir eine Durchlässigkeit von der einjährigen Ausbildung bis hinein in die Hochschullehre brauchen. Wir brauchen ein Niveaustufenmodell für aufeinander aufbauende Ausbildungsgänge.

Für das Studium muss es darüber hinaus ein verbindliches Kerncurriculum geben – das war auch Thema der Anhörung –, das über die verschiedenen Berufsgruppen hinaus die Gemeinsamkeiten zusammenfasst; die Studierenden sollen außerdem gemeinsam studieren. Die Tatsache, dass die Medizin dabei nicht eingebunden ist, wird von den Berufsverbänden für nicht sinnvoll gehalten. Schließlich gehört die Medizin genauso wie die Physiotherapie, die Ergotherapie, die Logopädie und die Pflege zu den zentralen Gesundheitsberufen. Wir brauchen also eine weitere Vernetzung zwischen den Fachhochschulen und den Universitäten.

(Beifall von der SPD)

Mein letzter Punkt findet sich auch in unserem Änderungsantrag wieder, denn er ist, wie Frau Gebhard eben schon sagte, im Gesetz nicht hinreichend berücksichtigt. Die Berufszulassung und der akademische Abschluss müssen aus unserer Sicht synchronisiert werden. Wie das geschehen soll, ist bisher nicht Bestandteil gesetzlicher Regelungen. Lediglich die Präambel greift eine Willensbekundung auf. Wir fordern, das Regelwerk diesbezüglich zu ergänzen und zu präzisieren. Den Absolventinnen muss ein doppelt qualifizierender Abschluss ermöglicht werden: die Berufszulassung und der Bachelor. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass das Lehrpersonal des Fachbereichs Pflege sowohl gemäß Berufszulassungsordnung als auch wissenschaftlich prüfungsberechtigt ist. Nur so können Doppelprüfungen vermieden werden.

Herr Brinkmeier, wir finden es sehr schade, dass die Regierungsfraktionen diesem Wunsch der Berufsverbände nicht folgen wollen; denn damit hätten sie tatsächlich einen Beitrag zur Entbürokratisierung und Vereinfachung von Prüfungsprozessen im Sinne der Studierenden und Lehrenden geleistet. – Herzlichen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Seidl. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Dr. Wolf in Vertretung von Herrn Minister Professor Dr. Pinkwart. Bitte schön.