Jeder Haushalt hat nur einen Wasseranbieter und wird von diesem bedient. So konnten die Trinkwasserversorger aufgrund ihres Versorgungsmonopols die Mehrkosten problemlos an die Bezieher, vorwiegend Haushalte, weitergeben. Jeder Haushalt hat also im Jahr einige Euro zusätzlich zu zahlen.
Damals, nach kurzer öffentlicher Diskussion und Protest, wurde es an der Front still. Die privaten Wasserbezieher hatten eh keine Alternative und mussten den Preis des am Ort vorhandenen Anbieters schlucken. Der Wasserpreis wurde 2005 mit der Begründung der Einführung der Wassersteuer teilweise erheblich erhöht. Ob, was vielfach unterstellt oder zumindest vermutet wurde, die Trinkwasserversorger die Gelegenheit genutzt haben, über die Wassersteuer hinaus Preisaufschläge zu realisieren, konnte nicht nachgewiesen werden.
Die Wassersteuer belastet aber auch das Gewerbe und den Mittelstand in NRW jährlich mit 40 Millionen €. Dabei ist die Belastung nicht gleichmäßig über alle Branchen und Betriebe verteilt. Bei einigen Betrieben sind jährlich Beträge in sechsstelliger Höhe fällig. Das sind auch für mittelständische Be
Meine Damen und Herren, bei den Beratungen zur Änderung des Gesetzes haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass durch die Wassersteuer kein zusätzlicher ökologischer Nutzen entsteht. Die tatsächliche Verbesserung des ökologischen Zustands unserer Gewässer in den letzten Jahren ist auf die unterschiedlichen Programme, Maßnahmen und Initiativen der Landesregierung zurückzuführen und hat mit der Wassersteuer nichts zu tun. Auch die Reduzierung des Wasserverbrauchs in den Industriebetrieben ist unabhängig von dieser Steuer. So wurde in der Papierindustrie der Wasserverbrauch pro Kilogramm Papier bereits vorher, in der Zeit von 1974 bis 2001, also deutlich vor Einführung der Wassersteuer, von 47 l/kg auf 12 l/kg vermindert.
Meine Damen und Herren, wir haben uns vor der Wahl 2005 gegen die Wassersteuer ausgesprochen. Damit einhergehend war auch die Aussage zur Abschaffung. Nach dem Kassensturz stellte sich leider heraus, dass die finanzielle Hinterlassenschaft von Rot-Grün deutlich schlechter ausfiel, als sie vorher, vor der Wahl, von Rot-Grün dargestellt worden ist. Eine sofortige Streichung der Wassersteuer im Haushalt war daher nicht darstellbar. Wir wollen aber auf Dauer keine Sondersteuer beibehalten. Daher haben wir den Weg gewählt, die Einnahmen über einen längeren Zeitraum abzuschmelzen: Jedes Jahr 10 % sind im Landeshaushalt vertretbar. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulte. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Ellerbrock das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schulze, bitte keine Drohgebärden: Die Apokalypse, die Sie aufmalen, im Jahr 2010 wieder die Regierungsverantwortung zu übernehmen, erschreckt die Menschen.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist das Beispiel dafür, dass wir auch in schwierigen Zeiten Wort halten. Das Wasserentnahmeentgelt war immer eine Gelddruckmaschine für Rot-Grün, ökologisch unsinnig, nicht gerechtfertigt; Niederschlag und Zufluss sind größer als Verbrauch, Abfluss und Verdunstung. Wir haben in NordrheinWestfalen, punktuell von ganz kleinen Bereichen abgesehen, weder quantitativ noch qualitativ Prob
Wir sind in einer schwierigen Haushaltslage. Wenn Sie jetzt bei dem Thema Haushalt Krokodilstränen vergießen, wie schlimm die Haushaltssituation war, so erinnere ich Sie nur an ein Zahlenspiel. Sie können gerne zur Wand gucken; leider kann ich per Beamer die Zahlen nicht projizieren. Aber ich nenne Ihnen die Zahlen: Mehr als 50 Milliarden €, 50 mal 10 hoch 9, haben Sie innerhalb von zehn Jahren in diesem Land bei einer relativ gesunden Wirtschaftsstruktur an Schulden zusätzlich diesem Finanzminister und dieser Koalition aufgebürdet.
Es ist schwierig für uns, aus dieser nicht zu rechtfertigenden Wassersteuer wieder herauszukommen. Wir machen das mit einem Gesetz, Schritt für Schritt 10 % abzubauen. Das ist richtig so. Das haben Sie uns eingebrockt. Deswegen: Lassen Sie die Krokodilstränen sein. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie wird von Minister Uhlenberg sauber durchfinanziert.
In den ersten Jahren sind es Größenordnungen kleiner 40 Millionen €, langfristig 50 Millionen €. Die Schwierigkeiten, die wir damit haben, haben Sie uns eingebrockt.
Lassen Sie mich die Ungerechtigkeiten, die Sie damit verursacht haben, an einem Beispiel klar machen. Ein Kiesunternehmer muss Kies waschen, weil der Sand nicht zu verkaufen ist. Er macht das in einem Kreislaufsystem und muss jedes Mal jeden Liter, den er nutzt, neu bezahlen, obwohl es dasselbe Wasser ist. Wir haben Sie auf diese Ungerechtigkeiten hingewiesen. Sie aber wussten alles besser. Sie haben dieses Gesetz so gemacht, wie es ist.
Kommen Sie an in der Wirklichkeit. Dieses Wasserentnahmeentgelt ist überflüssig wie ein Kropf. Es ist von Ihnen als Methode zur Finanzierung eingeführt worden. Wir stellen uns der Verantwortung zur sauberen Finanzierung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Sie als Schuldenmarie sind nicht angetreten
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ellerbrock. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war auffällig, wie häufig bei den Koalitionsfraktionsvertretern der Satz „Wir halten Wort!“ fiel. Wenn man das so stark betont werden muss, dann fragt man besser nach, ob das mit dem Worthalten so stimmt.
Ich glaube, Sie haben auch ein argumentatives Problem; deshalb mussten Sie das drei- oder viermal betonen.
In Ihrem Koalitionsvertrag steht: Wir schaffen das Wasserentnahmeentgelt ab. – Was machen Sie tatsächlich? Sie erhalten das Wasserentnahmeentgelt bis 2018.
Nicht, dass ich wollen würde, was Sie machen. Aber Sie verkaufen der Öffentlichkeit und dem Parlament etwas, was Sie eigentlich gar nicht machen. Sie schaffen das Wasserentnahmeentgelt nämlich nicht ab, sondern verlängern es bis 2018, weil das gültige Gesetz jetzt auslaufen würde. Sie hätten überhaupt nichts machen müssen. Das Gesetz wäre ausgelaufen; das Wasserentnahmeentgelt hätte es nicht mehr gegeben. Sie aber verlängern die Pflicht zur Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes. Das ist der Kern des Gesetzentwurfs.
Nur damit Klarheit über das besteht, worüber wir diskutieren, und nicht irgendwelche Nebelkerzen geworfen werden, die dazu dienen, Koalitionspropaganda zu machen.
Zum Inhalt, warum wir der Meinung sind, dass man das Wasserentnahmeentgelt in der bestehenden Form fortsetzen sollte: Ich weiß nicht, ob Sie in den Zeitungen gelesen haben, dass wir in den nächsten zehn oder 20 Jahren erhebliche Probleme weltweit in der Wasserversorgung bekommen werden.
Weltweit! Wir sind hier keine Insel. Die Frage ist, wie wir mit der wertvollen Ressource Wasser, von der manche, wie ich finde, zu Recht sagen, dass sie wertvoller wird als Öl, so umgehen, dass wir den Anforderungen und den Zukunftsfragen gerecht werden. Ich glaube schon – das war der Sinn und Zweck dieser Abgabe –, dass wir mit dieser Ressource sparend und schonend umgehen müssen.
Natürlich ist es sinnvoll, dass wir in NordrheinWestfalen in den verschiedensten Bereichen, in denen wir Wasser verbrauchen, Verfahren entwickeln, die schonender und sparsamer mit dieser
Ressource umgehen. Wir haben eine große Chance, auch in dem Spektrum dessen, was uns an weltweiten Problemen erwartet, mit unseren Angeboten und unseren Verfahren wirtschaftlichen Nutzen und wirtschaftliche Möglichkeiten für NordrheinWestfalen zu erschließen.
Es war auch ein Sinn des Wasserentnahmeentgelts, zum sparsamen Umgang mit der Ressource anzuhalten und neue Verfahren und daraus vielleicht auch eine neue wirtschaftliche Dynamik gerade in diesem Bereich zu entwickeln. Deshalb halte ich es auch aus ökologischen und ökonomischen Gründen für falsch, hier, wo wir diese Verfahren entwicklen müssten, um damit am Weltmarkt Erfolg zu haben, darauf zu verzichten, einen solchen Anreiz zu setzen.
Frau Kollegin Schulze hatte schon die Finanzierung angesprochen. Ich muss sagen: Ich sehe staunend davor, mit welcher Dreistigkeit Sie einerseits die Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts verkünden, andererseits ein paar Tage später ein Milliardenprogramm auf die Tagesordnung setzen, ohne zu erklären, wie Sie es denn finanzieren wollen.
Das ist kein Pappenstiel. Bis 2027 geht es um 2,1 Milliarden €. Ich glaube, dass das zu wenig ist, aber die Summe haben Sie ja gesetzt. Von heute an sind das also 17 Jahre. Das heißt, man kann sich doch ausrechnen, was an jährlichem Investitionsbedarf notwendig ist, nämlich 80 bis 100 Millionen €. Wo wollen Sie die denn hernehmen?
Das Wasserentnahmeentgeltgesetz, das im Übrigen keine Steuer, sondern eine Abgabe ist, enthält ausdrücklich den Verweis auf die Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie. Etwas Besseres kann einem Umweltminister gar nicht passieren. Dieser Umweltminister stellt sich aber hin und schafft das Gesetz ab, das die eigene Finanzierung eigener Anliegen ermöglicht hätte.
(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Er ist ja kein Umweltminister, sondern ein Bauernminister! Ein Agrarminister! Ein Großbauernminister! – Gegenruf von Minister Armin Laschet: Die Umweltverbände sehen das aber anders!)
Mir will das nicht logisch erscheinen. Ich habe den Eindruck, dass das dem Ministerium und dem Minister sehr wohl bewusst ist, dass er aber dem Druck der FDP erlegen ist.
Wir werden Sie in der Debatte nicht aus der Pflicht lassen, uns zu erklären, wie das Programm der EUWasserrahmenrichtlinie, das im Grundsatz selbstverständlich umgesetzt werden muss, mit 2,1 Milliarden € bis 2027, mit 100 Millionen € jährlich im Landeshaushalt finanziert wird. Wo nehmen Sie das Geld her? Dazu müssen Sie und Herr Linssen Stellung nehmen.
Dann führen wir eine Debatte, die bei der Frage nach der Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts ehrlich ist. – Vielen Dank.