Protokoll der Sitzung vom 05.11.2009

(Inge Howe [SPD]: Unglaublich!)

Die Lösung des Falles kann nicht darin liegen, eine Familie zu trennen. Eine bessere, familienfreundliche Lösung muss doch erreichbar sein, Frau Jus

tizministerin und Herr Finanzminister, der nicht mehr anwesend ist, wir werden Ihnen das noch einmal übermitteln. Wir lassen nicht locker. Die strebsame Petentin hätte schon längst, seit zwei Jahren, im Justizdienst und für die Pensionsleistungen arbeiten können. So läuft die Zeit für alle davon.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Die Rechtspflegerin darf nicht zurück in den Landesdienst; die Pensionslasten werden ihr vorgehalten.

In einer anderen Petition – das darf ich Ihnen versichern – spielte dieser Faktor jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Dabei konnte man den Eindruck gewinnen: Auf Geld kommt es eigentlich doch nicht an.

Ein juristischer Mitarbeiter, Anfang 50 – man höre und staune –, Bediensteter einer Hochschule, wurde infolge diverser Auseinandersetzungen mit dem Kanzler dienstunfähig. Die Hochschule betrieb die Versetzung in den Ruhestand, da sie keine Möglichkeit zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mehr sah.

Der Petent, der stets seine Bereitschaft zur Wiedereingliederung gezeigt hatte, wurde amtsärztlich untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass er grundsätzlich dienstfähig ist. Die Erkrankung sei in seinem Verhältnis zum unmittelbaren Vorgesetzten zu sehen.

Die Hochschule teilte dem Petenten mit, dass er für eine Weiterbeschäftigung an der Hochschule nicht dienstfähig sei und man keine andere Einsatzmöglichkeit mehr sehe. Eine Beschäftigung an einer anderen Hochschule, beim Fachministerium oder bei einer anderen Landesbehörde über eine Vermittlung des Landesamtes für Personalmanagement sei ebenfalls nicht möglich.

Dem Petenten – man höre und staune – wurde im Dezember 2008 ein Vergleich angeboten, in dem geregelt wurde, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr auf einem Dienstposten der Universität beschäftigt werden kann. Zwecks Vermeidung eines Rechtsstreits wurde vereinbart, dass er mit Ablauf des Monats Juli 2008 in den Ruhestand eintreten sollte.

Die Behandlung dieses Falles durch die Personalabteilung einer renommierten Hochschule unseres Landes hat uns in mancherlei Hinsicht befremdet. Ich will das lieber nicht im Detail ausführen.

Dass der Fall letztlich doch noch befriedigend gelöst werden konnte, ist insbesondere der nachdrücklichen Intervention des Staatssekretärs Dr. Stückradt aus dem Wissenschaftsministerium zu danken. Der Petent ist jetzt an einer anderen Hochschule unseres Landes tätig und fühlt sich dort sehr wohl. Seine Arbeit wird geschätzt, und er kann es eigentlich immer noch nicht ganz fassen, dass auch Freund

lichkeit und Respekt den Berufsalltag prägen können.

(Heiterkeit und Beifall von GRÜNEN und SPD)

Wir sind froh, dass wir die Arbeitskraft des Beamten zu seinem persönlichen und zum Wohl des Landes erhalten konnten und dass er sich wieder wertgeschätzt in Arbeit fühlt.

Die beiden geschilderten Problematiken sind leider keine Einzelfälle.

In einem besonderen Gebiet schaue ich zu Ministerin Sommer. Wir bekommen immer wieder Anliegen von Beamten und Beamtinnen, die gegen ihren Willen in den Ruhestand geschickt werden sollen, obwohl amtsärztliche Bescheinigungen durchaus Perspektiven einer Weiterbeschäftigung aufweisen.

Der Petitionsausschuss weiß durchaus, dass die Entscheidung, ob eine Dienstfähigkeit vorliegt, letztlich allein vom Dienstherrn zu verantworten ist. Wir sind uns aber zumindest im Ausschuss – und ich hoffe auch hier im Plenum – fraktionsübergreifend einig, dass wir es uns nicht leisten können und wollen, Beamte in den Ruhestand zu schicken, die voll einsatzfähig sind. Wenn „krankheitsbedingt“ in den Ruhestand versetzte Beamte quickfidel Tennis spielen oder sonstigen Aktivitäten nachgehen, ist doch wirklich etwas falsch gelaufen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Die Versetzung in den Ruhestand kann nur Ultima Ratio sein, nachdem alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Hierzu gehören nach unserer Meinung – deswegen schaue ich zu Frau Ministerin Sommer – ernst gemeinte Versuche einer Wiedereingliederung oder auch die zielgerichtete Suche und gegebenenfalls das Schaffen von Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten. Uns erreichen solche Anfragen immer wieder aus dem Schulbereich, wo es Menschen gibt, denen acht Stunden Unterricht nicht mehr zuzumuten sind. Aber sie könnten an anderer Stelle ihre Leistung hervorragend einbringen.

Die Petentinnen, die sich in diesen Fragen an uns wenden, wollen für ihr Geld nach ihren Möglichkeiten weiter etwas tun und nicht auf das Abstellgleis geschoben werden.

Aber ich darf das Schulministerium jetzt auch in einer anderen Angelegenheit loben. Uns erreichte zuerst eine Verwaltungsvorlage, die uns nicht sehr überzeugt hat. Es ging um eine sehr engagierte Lehrerin an einer Förderschule, die eigentlich eine Jubiläumszulage nach 25-jähriger Dienstzeit hätte bekommen sollen. Sie wurde ihr aber verweigert.

Für beamtete Lehrerinnen und Lehrer gibt es diese Zulage nicht mehr. Für Lehrerinnen im Angestelltenverhältnis ist sie weiterhin vorgesehen.

In unserem Fall hatte die Schulverwaltung schlicht vergessen, der Lehrerin diese Jubiläumszulage auszuzahlen. Sie hatte zuvor von ihrer Schulleiterin den Hinweis erhalten, dass bei Dienstjubiläen lediglich noch ein freier Tag und eine Urkunde an der Tagesordnung seien. Zwei Jahre später erfuhr sie dann von dritter Stelle, dass es für sie sehr wohl einen Anspruch gegeben hätte. Ihre Anfrage bei der Schulverwaltung wurde aber kurz und bündig mit dem Hinweis abgewiesen, auch bei Versäumnissen der Schulverwaltung gelte die sechsmonatige Ausschlussfrist nach § 37 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder.

Das haben wir nicht akzeptiert. Ich bin froh, dass es jetzt auch aus Sicht des Schulministeriums eine andere Regelung gegeben hat. Auch bei dieser Ausschlussfrist, die die Lehrerin nicht zu verantworten hatte, handelt es sich aus unserer Sicht um einen Verstoß gegen Treu und Glauben. Jetzt hat es eine Lösung im Sinne der Lehrerin gegeben. Sie hat ihre Zulage bekommen. Das begrüßen wir natürlich außerordentlich.

Aber bleiben wir im Schulressort: Dass wir im Föderalismus auch voneinander lernen können, zeigt die Eingabe von Eltern, die für ihr Kind einen Nachteilsausgleich wegen diagnostizierter Rechenstörung, der sogenannten Dyskalkulie, bei den Schulnoten fordern. Eindrucksvoll beschrieben die Eltern die Probleme ihrer Tochter, die sehr darunter litt, dass an der von ihr ursprünglich besuchten Realschule wenig Rücksicht auf die vorhandene Rechenstörung genommen wurde. Es drohte sogar der Weg in die Förderschule.

Die Eltern wollten das nicht hinnehmen, suchten nach einer anderen Schule. Und siehe da, in der Tat hat eine andere Realschule ihr Kind aufgenommen und fördert es nach Kräften. Es handelt sich ja auch nur um eine sogenannte Teilleistungsschwäche. Nur wird die Realschule bald an ihre Grenzen stoßen, denn es gibt für Leistungsnachweise und zentrale Prüfungen keinen geregelten Nachteilsausgleich.

(Beifall von den GRÜNEN)

Seitens des Schulministeriums wurde im Zuge der Petition dargetan, dass es bereits vielfältige Fördermöglichkeiten im Falle einer Rechenstörung auch in NRW gebe. Eine Anerkennung der Rechenschwäche in gleicher Form wie bei der Lese- und Rechtschreibschwäche ist aber derzeit nicht möglich. Das ist der Sachstand. Ein Blick über die Ländergrenzen führt jedoch zu erstaunlichen Ergebnissen: Bayern gewährt zum Beispiel bei anerkannter Rechenstörung einen Nachteilsausgleich in allen Schulformen bis hin zum Abitur. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Regelungen für Dyskalkulie.

(Inge Howe [SPD]: In Niedersachsen auch!)

Der Petitionsausschuss hat deshalb das Schulministerium und den zuständigen Fachausschuss anlässlich des geschilderten Falls aufgefordert, sich im Lichte der bereits bestehenden Nachteilsausgleiche noch einmal zu dieser Problematik Gedanken zu machen. Wir werden gemeinsam darüber reden.

Tja, und dann gibt es noch ganz andere Gebiete, mit denen wir uns beschäftigen müssen. Ich habe einem die Überschrift „Die Not mit der Notdurft“ gegeben. Nicht nur die Verspätungsproblematik bei der Deutschen Bundesbahn wird in vielen Eingaben an den Petitionsausschuss herangetragen. Zunehmend wird auch der oftmals sehr schlechte bauliche Zustand von Bahnhöfen und dabei insbesondere das Fehlen von Toilettenanlagen kritisiert.

Es ist schon erstaunlich, wenn man in diesem Zusammenhang anlässlich der Überprüfung erfährt, dass von 690 Bahnhöfen in NRW lediglich 47 über eine öffentliche zugängliche Toilettenanlage verfügen. Es sind überwiegend Bahnhöfe, Herr Lienenkämper, die vom Fernverkehr angefahren werden, und Bahnhöfe mit Umsteigemöglichkeiten, die größere Warte- und Aufenthaltszeiten von Reisenden erforderlich machen.

Kleine Bahnhöfe erfüllen diese Kriterien nicht. Angebote der Deutschen Bahn AG, auf Bahnhofsvorplätzen automatische Toilettenanlagen zu installieren, scheitern offenbar – so schildert es uns die Bundesbahn – an der Bereitschaft und Möglichkeit der Kommunen, den Betrieb dieser Anlagen durchzuführen und zu finanzieren.

Hier wird aus unserer Sicht die Verantwortung hin- und hergeschoben. Den Reisenden ist das egal. Sie haben ein ernsthaftes Problem. Im Interesse der Fahrgäste, die in vielen Fällen alternativlos auf den ÖPNV angewiesen sind, müssen Verbesserungen möglich sein. Der Petitionsausschuss hat deshalb die Landesregierung und das Ministerium für Bauen und Verkehr nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere die Hygiene an den Bahnhöfen verbessert werden muss.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dabei haben wir nicht nur die Fahrgäste im Auge, sondern auch die gesamte Nachbarschaft der Bahnhöfe, in deren Vorgärten und an deren Hauswänden sich ansonsten die Spuren des Problems zeigen.

Über Integration und Einbürgerung wird viel theoretisiert. Deswegen möchte ich Ihnen noch einen Fall aufzeigen, der deutlich macht, dass es neben der theoretischen Einforderung oftmals an der praktischen Umsetzung mangelt:

Frau T. wollte eingebürgert werden, doch wurde ihr dies von der Kreisverwaltung verweigert, weil sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse habe.

Im Petitionsverfahren haben wir Frau T. angehört. Dabei konnten wir feststellen, dass sie sich in einfa

cher Sprache im täglichen Leben gut bewegen kann. Sie kennt die Zahlen, sie ist in der Lage, alleine einzukaufen und zum Arzt zu gehen. Dazu muss man allerdings auch wissen, dass die Petentin Analphabetin ist, nie eine Schule besucht hat und einfach strukturiert geblieben ist. Sie lebt aber seit mehr als 20 Jahren ohne irgendwelche Probleme in Deutschland und nimmt erfolgreich am sozialen Leben teil. Das gilt, obwohl eine Erweiterung ihrer Sprachkompetenz auch dadurch erschwert wurde, dass Familienmitglieder in bester Absicht über und für sie reden und sie darum selbst kaum zu Wort kommt.

Aber das hat ihren sozialen Kontakten keinen Abbruch getan. Das belegt sehr eindrucksvoll eine Unterschriftenliste der Nachbarn, die ihre Einbürgerung unterstützen. Die positive Integrationsleistung wird weiterhin dadurch belegt, dass sie sehr aktiv dafür gesorgt hat, dass sich ihre Kinder in Deutschland sehr gut entwickeln konnten, dass sie den Schulbesuch unterstützt hat und immer in die Erziehungsleistung einbezogen war.

Es zeigt sich, dass in dieser Familie alle Familienangehörigen – der Ehemann, drei Kinder und neun Enkelkinder – inzwischen eingebürgert worden sind, nur sie, die Mutter, nicht.

Auch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration vertritt die Auffassung, dass in diesem besonderen Fall im Rahmen einer differenzierten und begründbaren Bewertung ausnahmsweise die Einbürgerung möglich sein müsse. Der Petitionsausschuss schließt sich dieser Auffassung an und hat deshalb die Landesregierung – insbesondere das Innenministerium – gebeten, zusammen mit der Kreisverwaltung einen Weg für die Einbürgerung zu finden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Schließen möchte ich mit einem der kuriosen Fälle, die uns auch immer auf den Tisch kommen und Gelegenheit zum Schmunzeln bieten: Eine Petentin ließ ihren schrottreifen PKW auf der Straße stehen, bis die örtliche Ordnungsbehörde darauf aufmerksam wurde und diesen nach wiederholter Vorwarnung kostenpflichtig entsorgte.

Die Frau hat sich mit dem Argument gegen die Kosten zur Wehr gesetzt, dass ihr schrottreifer PKW eigentlich als Denkmal unter Denkmalschutz hätte gestellt werden müssen. Das Fahrzeug habe nämlich nicht nur eine außergewöhnliche Geschichte im Hinblick auf seine bisherigen Nutzerinnen, sondern es sei auch ein wichtiger Gegenstand eines beabsichtigten Romans. Zugegeben, das ist eine sehr originelle Begründung. Doch leider konnten wir dieser Argumentation nicht folgen. Unsere Straßen würden dann vor lauter Denkmälern nur noch verstopfter sein.

Ich denke, mit dieser Übersicht und der Auswahl einiger Fälle konnte ich Ihnen darlegen, wie breit

und bunt das Spektrum ist, aber auch, wie ernsthaft und tief an den Fällen gearbeitet wird.

Die Arbeit im Petitionsausschuss ist sinnvoll, spannend und manchmal auch schwierig. Das Petitionsrecht ist und bleibt ein besonderes Grundrecht aller Menschen, die in NRW leben, unabhängig von Alter, Herkunft und Rechtsstatus. Das ist gelebte Demokratie und für uns als Abgeordnete immer auch persönlich lohnenswert.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser Arbeit in diesem Haus und hoffe, dass wir weiter gemeinsam viel für die Menschen in NRW bewegen können. – Danke schön.