Anstatt den Ordnungsbegriff völlig überflüssigerweise ins Polizeigesetz zu schreiben, sollte ihn vielleicht Ihr Generalsekretär in seine Buchhaltung aufnehmen. Denn da gehört ein bisschen mehr Ordnung rein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
Wenn er in der Buchhaltung etwas mehr Ordnung hätte – diesen Begriff führt er immer sehr gerne im Mund –, müsste er nicht 5.000 € zu viel gezahlte Steuergelder wieder zurückgeben.
Law and Order sollte man nicht nur auf Parteitagen predigen, sondern auch bei der eigenen Kassenführung berücksichtigen.
Eine letzte Bemerkung zu den Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Herr Kollege Rudolph, bevor Sie – das verblüfft mich sehr – gegenüber den Koalitionsfraktionen bei der Vorlage dieses Gesetzentwurfs in Richtung Bürgerrechte Kritik anbringen, sollten Sie in Ihren eigenen Gesetzentwurf schauen.
Wir hatten gerade eine Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Modernisierung des nordrhein-westfälischen Sicherheitsrechts. Die Sachverständigen haben Ihnen von der SPD ein eindeutiges Zeugnis ausgestellt; denn sie sagen ganz klar: Bei der präventiven TKÜ – die sich im hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes nicht wiederfindet – verlagern Sie die Kompetenzen viel zu weit ins Vorfeld. Der Kernbereichsschutz ist durchlöchert. Beispielswei
Also, der Bürgerrechts-TÜV in Bezug auf Ihre Gesetzentwürfe, Herr Rudolph, fällt nicht zu Ihren Gunsten aus. Daher erkläre für uns Grüne ganz deutlich: Der Gesetzentwurf der SPD ist für uns genauso wenig zustimmungsfähig wie der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Das werden wir in einer Anhörung noch aufarbeiten, denke ich. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Frau Düker noch kurz darauf hinweisen, dass sie den Gesetzentwurf vielleicht nicht gut genug gelesen hat. Die öffentliche Ordnung ist hier nur subsidiär für die Polizei angeführt. Daher sind die Kommunen nicht aus ihrer Verpflichtung entlassen.
Ferner haben Sie sich hier über den Rettungsschuss mokiert. Ich rate Ihnen, einmal in das Bremische Polizeigesetz zu schauen. In Bremen sitzen Sie mit in der Koalition. Dort steht dies ebenso im Gesetz. Offensichtlich halten andere das für nötig. Wir haben es für unsere Polizistinnen und Polizisten auch so gesehen.
Herr Kollege Rudolph ist ja ein Meister des Schlingerkurses. Man muss sich nur einmal die Plenarprotokolle der letzten Jahre anschauen. Ich erinnere mich, dass die Online-Durchsuchung für ihn einmal staatlich organisierter Hausfriedensbruch war. Mittlerweile ist er ein glühender Fan dieser Maßnahme. Sie sollten sich vielleicht einmal entscheiden, wie Sie sich dazu stellen.
Wir haben klar festgestellt, dass dies für die Polizei nicht notwendig ist. Die Befugnisse gemäß der Strafprozessordnung reichen aus. Von daher gibt es dafür keine Notwendigkeit.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir uns auf ein schlankes Gesetz konzentriert haben, dass wir der Polizei die notwendigen Maßnahmen ermöglichen, die sie braucht, und dass wir vor allen Dingen nicht nur auf Paragrafen setzen, sondern die Polizei dort stärken, wo es wichtig ist, nämlich in der Personalstärke.
Schauen Sie sich einmal an, meine Damen und Herren, was in Brandenburg geschieht. Von der SPD-Regierung wird dort, neuerdings im Verein mit den Linken, massiv Personal abgebaut. Man will von 10.300 auf 8.500 kommen; das ist die Planungszahl für 2012.
Genau das Umgekehrte geschieht hier. Wir rüsten auf – gerade beim Personal. Innerhalb weniger Jahre werden wir 2.400 zusätzliche Kolleginnen und Kollegen am Start haben. Dazu kommt ein vernünftiges, modernes Polizeigesetz, wie wir es jetzt auf den Weg bringen. Das ist der richtige Weg für innere Sicherheit. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/10089 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
2 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/9700 Ergänzung der Landesregierung Drucksache 14/10090
Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksachen 14/10200 bis 14/10206, 14/10208, 14/10210 bis 14/10215 und 14/10220
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2010 (Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG 2010)
Ich weise darauf hin, dass Ihnen insgesamt 131 Änderungsanträge der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksachen 14/10220 bis 14/10350, ausgenommen die Drucksache 14/10271, zusammengefasst in einer Tischvorlage mit vorangestellter Übersicht vorliegen.
Das im Ältestenrat vereinbarte Beratungsverfahren mit der Reihenfolge der zu beratenden Einzelpläne und den vorgeschlagenen Redezeiten können Sie der Tagesordnung entnehmen.
Nach Beendigung der Beratung über den jeweiligen Einzelplan erfolgt die Abstimmung über diesen Einzelplan. Liegt ein Änderungsantrag zu einem Einzelplan vor, wird zunächst über diesen abgestimmt. Über die Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz stimmen wir morgen bei der Gesamtabstimmung ab. Die Gesamtabstimmung über den Haushaltsplan 2010 in der zweiten Lesung erfolgt ebenfalls morgen mit der Abstimmung über das Haushaltsgesetz. Zwischen 12:30 Uhr und 14:00 Uhr finden an beiden Tagen keine Abstimmungen statt.
Die Haushaltsplanberatungen werden heute nach Beratung des Einzelplans 01 unterbrochen und morgen fortgesetzt.
Ich weise auf die Beschlussempfehlung Drucksache 14/10217 hin, eröffne die Beratung und gebe Herrn Jäger von der Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir dürfen die Beratungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz wieder einmal beginnen, ohne dass der zuständige Minister dabei anwesend wäre. Das macht aber nichts. Was es zu sagen gibt, wird gesagt werden.
Wir sind zurzeit in der Situation, dass landauf, landab in den allermeisten der 396 Kommunen Nordrhein-Westfalens die Haushalte zusammenbrechen, dass große Lücken zwischen Einnahmen und Ausgaben herrschen, dass Bäder, Theater und Bibliotheken geschlossen werden, dass der öffentliche Personennahverkehr ausgedünnt wird und dass unsere Städte sichtbar ausbluten. Die Bürgerinnen und Bürger erkennen dies inzwischen auch. Bei einer ganzen Reihe von Kommunen ist eine derartige Überschuldung eingetreten, dass sämtliches öffentliche Eigentum – jedes Rathaus, jede Schule und jeder Kindergarten – inzwischen nicht mehr den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Städte gehört, sondern den Banken, die den Städten die entsprechenden Kredite einräumen müssen.
rhein-westfälische Kommunen wahrzunehmen haben, die Aufgabendichte und die Aufgabenintensität alles das, was an Einnahmen zur Verfügung steht, mehr oder weniger aufzehren. Das sind Dinge wie beispielsweise die Grundsicherung für die Rentnerinnen und Rentner, die mit eigenen Rentenversicherungen oder Renten ihr Auskommen nicht haben. Es sind die explodierenden Kosten im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Das sind sämtliche Ausgaben für die Behindertenhilfe, und das sind vor allem die Ausgaben für Langzeitarbeitslose, deren Unterbringung und Heizkosten. – Das ist der eine Grund.
Der andere Grund sind die Beschlüsse dieser Landesregierung, die in den letzten vier Jahren einen unglaublichen Raubzug durch die kommunalen Kassen gemacht hat, was letztendlich dazu geführt hat, dass in den kommunalen Haushalten ganz erhebliche Lücken zwischen Einnahmen und Ausgaben existieren.
Ich will das im Einzelnen erläutern. Wir werden vom Innenminister gleich wahrscheinlich hören, dass die Kommunen die zweithöchsten Schlüsselzuweisungen in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen bekommen. Das wird natürlich wie immer nur die halbe Wahrheit sein, weil nämlich neben den Schlüsselzuweisungen an die Kommunen bei anderen Zuweisungen ganz erheblich gekürzt worden ist.
Da ist die Kürzung des Steueranteils. Eigentlich sind 23 % über viele Jahre sakrosankt abgesenkt worden. Da ist die Abschaffung des Anteils der Grunderwerbsteuer für die Kommunen. Da ist die erhöhte Beteiligung an der Krankenhausfinanzierung für Kommunen. Das alleine, meine Damen und Herren, macht seit 2005 in der Summe eine Kürzung des Landes gegenüber den nordrheinwestfälischen Kommunen von 2,2 Milliarden € aus.
Das Zweite, wo man inzwischen wirklich von einer Abzocke des Landes gegenüber den Kommunen sprechen muss, ist die Frage der Beteiligung am Solidarpakt Ost. Tatsache ist: Wenn wir uns den Unterschied zwischen ostdeutschen und westdeutschen, aber vor allem auch nordrheinwestfälischen Kommunen ansehen, können wir einerseits feststellen, dass es im Osten zum Teil Städte gibt, die schon äußerlich den Eindruck machen, dass man Gutes mit dem Solidarpakt bewirken kann. Andererseits erkennen die Bürgerinnen und Bürger gerade in Nordrhein-Westfalen nicht nur an Schlaglöchern und undichten Schuldächern, dass hier Geld fehlt.
Es ist schon schlimm genug, dass dieses Geld nicht mehr nach dem Bedarf, sondern ausschließlich nach Himmelsrichtungen verteilt wird. Aber bei der Frage, wie sich der Beitrag des Landes Nordrhein-Westfalen beim Aufbau Ost zusammensetzt, zockt diese Landesregierung die nordrheinwestfälischen Kommunen seit 2007 permanent ab.
Es ist verfassungsgerichtlich festgestellt, dass das Land den Kommunen verfassungswidrig zu hohe Beiträge abverlangt. Alleine hier ergibt sich ein Fehlbetrag von 900 Millionen €. Und schlimmer noch: Das Abrechnungsgesetz, das diese Landesregierung vorgelegt hat, zementiert diese Abzocke bis zum Jahre 2019. Hier saniert sich das Land im Solidarpakt Ost auf Kosten der nordrheinwestfälischen Kommunen.