Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der CDUFraktion begrüße ich den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Regierungskoalition von CDU und FDP verdeutlicht hiermit, dass bei dieser Landesregierung die innere Sicherheit ein Markenkern bleibt.
Die zum Teil populistischen, oberflächlichen und auch voreiligen Stellungnahmen, unter anderem aus den Reihen der Opposition, sind unberechtigt. Verehrter Kollege Rudolph, Ihre gerade vorgetragene Rede hat verdeutlicht, dass Sie weder den vorliegenden Gesetzentwurf geschweige das Positionspapier aus den Reihen der CDU zum Thema innere Sicherheit gelesen haben. Ich glaube, Sie haben nach wie vor wenig verstanden.
In aller Offenheit gebe ich zu, dass wir uns die Einbringung dieses Gesetzentwurfes durchaus auch hätten wesentlich früher vorstellen können. Richtig ist aber auch – und das ist uns wichtig –, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die in der Koalitionsvereinbarung von 2005 getroffene Vereinbarung von FDP und CDU konsequent umgesetzt wird und wir damit erneut und weiterhin halten, was wir versprochen haben.
Viel wichtiger ist jedoch, dass die nordrheinwestfälische Polizei zukünftig noch flexibler und schneller auf alle Formen der Kriminalitätsentwicklung präventiv wie exekutiv reagieren kann.
Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die erforderlichen Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei der verdeckten Erhebung personenbezogener Daten sowie erweiterter Regelungen zur Datenkennzeichnung und zur Unterrichtung der betroffenen Personen aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 und vom 27: Februar 2008.
Auch die Punkte, Frau Kollegin Düker, sind geregelt, die sich aus dem Normenkontrollantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beim Verfassungsgerichtshof NRW vom Januar 2008 gegen das von Ihnen zu verantwortende Polizeigesetz ergeben. Die für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger notwendigen Befugnisse der Polizei werden weiterentwickelt und auf verfassungsgemäße Rechtsgrundlagen gestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Innenminister hat es angesprochen und auch ich möchte ausdrücklich betonen, dass durch den Gesetzentwurf die öffentliche Ordnung nach 20 Jahren wieder im Polizeigesetz verankert wird. Ich sage in aller Offenheit: Eine alte Forderung der CDUFraktion wird jetzt verdeutlicht und im Polizeigesetz festgeschrieben. Indem wir unseren Polizistinnen und Polizisten dieselben Kompetenzen wie den Ordnungsbehörden der Kommunen übertragen, optimieren wir den Schutz der Bevölkerung und des Staates vor Gefahren, die sich aus dem Inneren der Gesellschaft heraus entwickeln können.
Darüber hinaus enthält der vorliegende Gesetzentwurf eine eindeutige gesetzliche Regelung zum sogenannten finalen Rettungsschuss, die den Polizeibeamtinnen und -beamten in lebensbedrohlichen Situationen die erforderliche Klarheit und die nötige Rechtssicherheit verschafft. Damit erreichen wir
insgesamt unser Ziel, dass sich der Staat in einer besonderen Ausnahmesituation, in der sprichwörtlich Leben gegen Leben steht, für das Leben des Opfers und gegen das Leben des Täters entscheiden darf.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Polizeigesetz – wir wissen es – ist die Kernnorm der öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr und damit unverzichtbar für die Gewährung der inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist unter Schwarz-Gelb nachweislich sicherer geworden: 2 % weniger Gesamtkriminalität, fast 7 % weniger Straßenkriminalität. Das kann sich sehen lassen.
Für mehr Sicherheit, treu dem Grundsatz „Mehr fahnden, weniger verwalten“, haben wir in dieser Legislaturperiode ein Riesenbündel von Maßnahmen realisiert und viel Geld in die Hand nehmen müssen. Denn Sicherheit ist nicht zum Nulltarif zu haben. Ich verbinde dies gerne mit dem Dank an Innenminister Wolf, aber auch ausdrücklich an unseren Finanzminister Linssen, der stets ein offenes Ohr für die Notwendigkeiten der Polizei hatte. Herzlichen Dank!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie gut ausgebildet, wie gut technisch ausgestattet, wie gut trainiert, wie präsent und wie eloquent die Polizei ihre Öffentlichkeitsfahndung in den Medien intonierte, konnte sie gerade mit der zwar aufregenden, aber letztlich unblutigen Festnahme der beiden Ausbrecher eindrucksvoll unter Beweis stellen. Dazu noch einmal unseren herzlichen Glückwunsch von der FDP-Landtagsfraktion und auch von mir ganz persönlich an Sie, Herr Innenminister Wolf, verbunden mit der Bitte, diese Glückwünsche auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben.
Ja, unser Land steht hinter seiner Polizei. Aber auch das darf hier nicht ausgelassen werden: die Diskussion über sicherheitspolitische Fragen, denen es allzu oft an Mitte, Maß und Fachverstand fehlte. Kaum anderswo als in der Innen- und Sicherheitspolitik ist es so populär, Phrasen und Forderungen nach Eingriffsinstrumenten in die Debatte zu wer
fen und dabei völlig zu übersehen, worum es eigentlich geht. Es geht nämlich immer darum, Freiheits- und Bürgerrechte zu schützen. Sie machen das Klima einer freien und offenen Gesellschaft aus, die wir gegen nichts, aber auch gegen gar nichts tauschen wollen.
Deshalb legt die Regierungskoalition heute einen Entwurf für ein Polizeigesetz vor, das mit der Zuständigkeit für die öffentliche Ordnung, dem finalen Rettungsschuss und dem DNA-Abgleich nicht nur neue und mit unserer modernen Sicherheitsarchitektur gut verzahnte, kluge Regelungen, sondern auch mehr Rechtssicherheit für die Polizei bringt. Es ist das liberalste Polizeigesetz im Bundesgebiet.
Wir haben auch einen kleinen und ausgewogenen Kernbereichsschutz für alle bereits bestehenden verdeckten polizeilichen Maßnahmen eingebaut – bis hin zum Richterband bei der präventivpolizeilichen Wohnraumüberwachung.
Wenn die SPD laufend erklärt hatte, die Vorlage des Gesetzentwurfs habe lange gedauert, dann sage ich Ihnen, Herr Kollege Rudolph: Qualität von Regierungshandeln muss stets vor Schnelligkeit gehen.
Dass dieser Grundsatz wirklich trägt, konnte die SPD in der Expertenanhörung zu ihrem Gesetzentwurf letzte Woche sogar von ihren eigenen Experten hören – ich zitiere –: nicht haltbar, zu unbestimmt, sinnoffen, Notwendigkeit nicht nachgewiesen.
Weil das so ist, hat die Regierungskoalition bewusst bestimmte Maßnahmen nicht in ihren Gesetzentwurf einfließen lassen:
Zur präventiven Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung sagt die Deutsche Polizeigewerkschaft zu Recht: Das brauchen wir nicht.
Flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum: Fachleute wissen, ohne Echtzeitüberwachung entsteht keine wirkliche Sicherheit, nur täuschende Scheinsicherheit.
Bezüglich der Hilfspolizei – bewaffnet oder unbewaffnet – reicht ein Blick nach Hessen. Dort gibt es mittlerweile – hören Sie bitte genau zu! – eine Vierteilung der Polizei: den Crashkurs zum freiwilligen Polizeidienst mit Tränengas und besonderen Rechten wie der Ausweiskontrolle, den bewaffneten Ordnungsdienst namens Stadtpolizei, die angestellte bewaffnete Wachpolizei sowie die – in Anführungszeichen: echte – Polizei. – Das wollen wir doch nicht allen Ernstes in Nordrhein-Westfalen nachmachen.
Wo Polizei draufsteht, muss gut ausgebildete, gut ausgestattete, gut besoldete und mit allen notwendigen Kompetenzen versehene Polizei drinstecken.
Ich freue mich auf die Beratung des Entwurfs des Polizeigesetzes im Innenausschuss. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Polizeigesetzentwurf müsste eigentlich die Überschrift tragen: Auf den letzten Drücker, mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner und Hausaufgaben nur zur Hälfte gemacht.
Endlich – aus meiner Sicht viel zu spät; wie schon mehrfach zitiert, 2004: Rechtsprechung Lauschangriff, Februar 2008: BVG-Urteil zur Onlinedurchsuchung – kommt die Debatte zum Thema Kernbereichsschutz, mit einer Generalklausel gelöst. So viel zum Thema „Auf den letzten Drücker“.
Aber, Herr Minister, was ist mit dem Verfassungsschutzgesetz? Der Verfassungsschutz hat dieselben Grundrechte zu achten, nämlich die private Lebensgestaltung. Dieselben Grundrechte gelten dort bei Überwachungsmaßnahmen. Es fehlt schlicht die Hälfte. Der Kernbereichsschutz hat genauso im Verfassungsschutzrecht verankert zu sein wie im Polizeigesetz. Aber selbst anderthalb Jahre nach dem BVG-Urteil haben Sie nur die Hälfte vorgelegt. Erster Kritikpunkt.
Anstatt endlich in allen unseren Sicherheitsgesetzen verfassungsrechtliche, grundrechtliche Leitplanken einzuziehen, wird in der Koalition monatelang ein Streit über Dinge, die aus meiner Sicht überflüssig sind, zelebriert.
Wann gab es denn den letzten finalen Rettungsschuss? Das ist meines Wissens über zehn Jahre her. In meiner Mandatszeit ist er nicht angewandt worden, und deswegen ist noch nie irgendein Polizeibeamter, ein SEK-Beamter in NordrheinWestfalen in eine rechtsunsichere Situation gekommen. Jeder SEK-Beamte weiß, wenn ein Täter – Geiselnahme, Amoklauf – nur flucht- und vor allem angriffsunfähig gemacht werden kann, indem er getötet werden muss, ist diese Ultima Ratio
Noch überflüssiger finde ich es im Übrigen, den Ordnungsbegriff wieder ins Polizeigesetz zu übernehmen. Dazu heißt es im CDU-Positionspapier so schön: Die Polizei sollte endlich auch wieder Verstöße gegen Anstand, Sitte und Moral ahnden können. – Herr Kruse, die Polizei hat in diesem Land etwas Besseres zu tun.
Sie reden doch immer davon, sie soll sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, Strafverfolgung betreiben, Terrorismus bekämpfen. Müssen die jetzt auch die Wildpinkler in der Düsseldorfer Altstadt kontrollieren? Nein, dafür haben wir funktionsfähige kommunale Ordnungsdienste. Welch fatales Signal an die Kommunen zu sagen: All das macht jetzt wieder die Polizei. Für Wildpinkeln bis zu Maßnahmen gegen Anstandsverletzungen – was auch immer– haben wir wieder die Polizei. Nein, hier sollte es bei der bewährten Aufgabenteilung bleiben. Hierfür sind die Kommunen zuständig. Das machen sie auch sehr gut.
Anstatt den Ordnungsbegriff völlig überflüssigerweise ins Polizeigesetz zu schreiben, sollte ihn vielleicht Ihr Generalsekretär in seine Buchhaltung aufnehmen. Denn da gehört ein bisschen mehr Ordnung rein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU.