Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie müssen jetzt auch um diese Uhrzeit noch weiter zuhören. Wir als Oppositionsfraktion hatten Ihnen ja im Ausschuss angeboten, dass wir den Tagesordnungspunkt auf das nächste Plenum setzen, bei dem mehr Luft gewesen wäre. Der Staatssekretär hat gesagt, das wäre problemlos, das könnte man gerne schieben. Sie wollten ja noch ein wenig Beratung zum Änderungsantrag haben. Insofern stimmt es so, wie Sie, Herr Kleff, es eben dargestellt haben, nicht.
Herr Post hat im Ausschuss deutlich gemacht, dass Sie sich zu dem Antrag eigentlich nicht verhalten können und gerne noch einmal darüber nachdenken würden, dass Sie den Antrag im Ausschuss formal ablehnen, damit das Verfahren den Gang der Dinge nehmen kann, Sie es aber gerne hätten, dass wir den Antrag heute hier noch einmal stellen – das war die Bitte von Herrn Post –, damit Sie bis heute noch einmal überlegen und ihm gegebenenfalls zustimmen können.
Sie müssen das jetzt aushalten, weil Sie das heute mit unserem Änderungsantrag diskutiert haben wollten. Das war nicht unser Wunsch, sondern Ihr Wunsch.
Unseren Änderungsantrag haben wir uns nicht einfach so ausgedacht, damit wir Sie heute Abend noch ein bisschen beschäftigen können, sondern er ist das Ergebnis des Expertengesprächs, das wir gemeinsam im Ausschuss geführt haben. Da waren auch Expertinnen und Experten anwesend, die Sie zu diesem Gespräch eingeladen haben und die übereinstimmend gesagt haben, dass das, was wir hier beantragen, aus ihrer Sicht wichtig ist, nämlich die Aufgabenbeschreibung nicht wegfallen
Herr Romberg, es war nicht die Rede davon, dass es keinen nötigen Spielraum und keine Flexibilität gibt, um die Aufgaben weiter auszuführen, sondern es ist explizit darum gebeten worden, diese Aufgaben festzuschreiben, damit auch klar ist, dass das der Mindestbereich ist, der im öffentlichen Gesundheitsdienst abgedeckt werden kann.
Deswegen haben wir einen Änderungsantrag zu drei Bereichen. Der eine beinhaltet die Ergänzung bei den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes und gleichzeitig auch eine Weiterentwicklung. Dort wollen wir die Unterstützung von Menschen in sozial benachteiligten Situationen beim Gesundheitsschutz festgeschrieben haben. Der zweite Bereich ist die Mitwirkung an der geschlechtergerechten Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention. Das ist sehr wichtig, weil die geschlechtergerechte Weiterentwicklung ein Stiefkind der Landesregierung ist, das nicht immer so richtig bedacht wird.
Der dritte Bereich ist die Entwicklung von aufsuchenden und nachsorgenden Gesundheitshilfen für Benachteiligte. Das sind die Bereiche, die wir dort festgeschrieben haben wollen.
Und in der Zuständigkeit der Themen des Landesinstituts für den öffentlichen Gesundheitsdienst, des lögd, möchten wir gerne die alte Auflistung der Aufgabenfelder, die sich bisher als hervorragend erwiesen hat, wieder aufnehmen und um zwei Bereiche erweitern, die beide nicht so ganz die Herzensthemen sind: den umweltbezogenen Gesundheitsschutz, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, und die geschlechtergerechte Gesundheitsförderung und Prävention.
Von daher kann ich es nicht verstehen, warum Sie diesem Antrag nicht zustimmen. Sie haben sich heute nicht dazu verhalten. Sie haben noch im Ausschuss gesagt, dass Sie das in der Anhörung sehr wohl wahrgenommen haben. Aber aus unerklärlichen Gründen stimmen Sie dem heute nicht zu. Die Experten und Expertinnen haben ein solches Herauslassen als fahrlässig bezeichnet. Deswegen würde ich Sie bitten, sich das doch noch mal zu überlegen und diesem Änderungsantrag zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich beim Ausschussvorsitzenden und bei allen Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die zügige Beratung des Gesetzes bedanken. Wie das alles gelaufen ist, war nicht selbstverständlich.
Ich bin froh darüber, dass wir erstens das Rettungsgesetz über den 31. Dezember hinaus, der als Verfallsdatum im Gesetz stand, gewährleisten. Ich freue mich auch darüber, dass die vom Ausschuss durchgeführte Anhörung alle drei von unserem Entwurf eines Artikelgesetzes berührten Normen im Grundsatz bestätigt hat.
Deswegen bitte ich Sie schlicht und ergreifend, wie es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses Drucksache 14/10159 heißt, diesem Gesetz zuzustimmen. – Schönen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/10191 ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Gibt es jemanden, der sich enthält? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 14/10159, den Gesetzentwurf Drucksache 14/9710 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Enthaltungen gibt es keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
10 Zweites Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums
Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10133, den Gesetzentwurf Drucksache 14/9709 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich?
Es haben alle, also einstimmig, zugestimmt. Habe ich das richtig gesehen? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
11 Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen
Ja, danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen umfangreichen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesforstgesetzes, des Landschaftsgesetzes, des Landeswassergesetzes eingebracht, weil wesentliche Neuregelungen aufgrund der neueren Bundesgesetzgebung erforderlich sind. Wir waren uns alle darüber im Klaren, dass, wenn die Bundesgesetze entsprechend angepasst und zum 1. März 2010 in Kraft gesetzt werden sollen, dort, wo landesrechtliche Bestimmungen weitergehen, diese auch beibehalten werden. Insofern kann ich mir die Einzelheiten ersparen, weil wir sie im Landschaftsgesetz, im Landeswassergesetz und auch bei der Abwasserbeseitigung bereits bei den Novellierungen der Gesetze in dieser Legislaturperiode ausführlich diskutiert haben.
Es gibt neuere Möglichkeiten, die uns die Föderalismuskommission eingeräumt hat. Bei der Darstellung neuer Sachverhalte können wir diese auch in die konkurrierende Gesetzgebung aufnehmen. Wir haben sie mit diesem Artikelgesetz in den Bereichen des Landschaftsgesetzes eingefügt, in denen um den integrierten Projektbegriff – bei den Natura2000-Gebieten – geht. Deswegen wird nach dem,
Des Weiteren muss bei den Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung in Zukunft durchgesetzt werden, dass die Trinkwasseraufbereitung in problematischen Fällen auch die Einhaltung des Stands der Technik sichert. Das haben wir im Landeswassergesetz so geregelt.
Außerdem geht es darum, bei den EG-Dienstleistungsvorschriften Ergänzungen vorzunehmen, insbesondere dort, wo es um die Sachkunde bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen geht.
Das sind im Wesentlichen die Punkte, die geändert werden. Daneben müssen auch bei der Umweltverträglichkeitsprüfung landesrechtliche Regelungen vor allen Dingen in Bezug auf die Flurbereinigung vorgenommen werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass bei der Abwasserbehandlung, bei der Fischzucht sowie bei Ausbaumaßnahmen dieser Anlagen die UVP-Regelungen weiter in Kraft bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle diese Themen haben wir seit Langem diskutiert und besprochen. Sie müssen eigentlich auch nicht kontrovers in den Fraktionen diskutiert werden, weil das weitgehend geschehen ist und wir auch weitgehend Übereinstimmung erzielt haben.
Heute findet die erste Lesung statt. In den Ausschussberatungen können wir das Ganze vertiefen und dann in der zweiten Lesung gegebenenfalls auch in die konkretere Umsetzung gehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war meiner Ansicht nach ein vollständiger Rundumschlag meines Kollegen Pick. Herzlichen Dank dafür, Herr Pick; Sie haben mir viel Arbeit abgenommen.
Lassen Sie mich zusammenfassend feststellen: Wir tragen nicht nur das Gesetz, sondern haben uns auch viel Mühe mit den Einzelheiten gemacht. Wir sagen: 1:1 umsetzen. Es gibt ein paar nordrheinwestfälische Spezialitäten, nämlich das Landschaftsgesetz und das Landeswassergesetz, das wir in dieser Legislaturperiode gerade erfolgreich und praxisorientiert geändert haben. Daran halten wir fest.
Wir sind sicher: Wenn es zu einem Umweltgesetzbuch kommt, werden wir uns einer Herausforderung stellen müssen. Das behandeln wir dann.