Ich glaube, das würde zu weit gehen, weil es nur einen Teil der Tiere aus Polen und Ungarn betrifft. Die anderen Möglichkeiten, die wir haben, halte ich für umfassender. Ich habe eben darauf hingewiesen, dass es ein europäisches Thema ist. Nach den Gesetzen zum Tierschutz ist dieses Vorgehen auch in Ungarn und in Polen verboten. Ich erwarte, dass
Es geht ja nicht nur um das Fleisch, sondern auch um die Federn, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Gänse werden dreimal lebend gerupft, damit man eine höhere Produktion von Federn für Bettdecken hat. Welche Möglichkeiten sehen Sie und wollen Sie ergreifen, um das zum einen zu unterbinden und zum anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern, wenn sie sich etwa Daunendecken kaufen, die Möglichkeit zu geben, keine Produkte zu wählen, die so tierquälerisch entstanden sind.
Frau Abgeordnete, ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass es ganz klare rechtliche Vorgaben der Europäischen Union gibt. Unter den Gesichtspunkten des Tierschutzes ist es verboten, die Tiere so zu rupfen. Diese Vorgaben müssen auch in Polen eingehalten werden, da Polen Mitglied der Europäischen Union ist. Die zuständigen europäischen Behörden und auch die zuständigen Behörden in Polen sind insbesondere nach der Debatte der letzten Tage gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das kann ich als nordrhein-westfälischer Verbraucherschutzminister nicht tun. Das muss in Polen gemacht werden.
Es ist insofern ärgerlich, weil die polnischen Gänsehalter einen doppelten Nutzen von diesen Tieren haben: Sie rupfen die Tiere, um an die Daunen zu kommen. Damit haben sie einen wirtschaftlichen Vorteil. Hinterher verkaufen sie auch das Fleisch. Von daher können sie die Tiere auch billiger anbieten, als es unseren Gänsehaltern in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen möglich ist. Deswegen muss man insbesondere darauf hinweisen, sich die Herkunft der Tiere sehr genau anzusehen. Diese Möglichkeit gibt es heute schon. Wir appellieren immer an den mündigen Verbraucher. Wenn die Tiere aus Polen oder Ungarn kommen, kauft man sie eben nicht. Darauf weise ich im Rahmen meiner Möglichkeiten immer wieder hin.
Herr Minister, Sie haben eben gesagt, dass jetzt eigentlich die europäische und auch die polnische Ebene eingreifen müssten. Was haben Sie denn gemacht, damit
Das ist nicht meine Aufgabe. Ich werde in der nächsten Zeit insbesondere Kontakt mit Europaabgeordneten aufnehmen, damit dieses Thema, bei dem der Tierschutz mit Füßen getreten wird, auch im Europaparlament diskutiert wird und von der Seite noch stärker Druck auf Polen ausgeübt wird.
Danke schön, Herr Minister. – Wir kommen zur nächsten Frage. Auch da wird Herr Minister Uhlenberg um Beantwortung gebeten. Das ist die
Die Forscher des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) schlagen vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen von Krebserkrankungen Alarm. Sie sehen dringenden Handlungsbedarf, unsere Kinder vor gefährlichen Weichmachern zu schützen, wie sie zum Beispiel jüngst in Kinderspielzeug in 1000fach überhöhter Konzentration als erlaubt gefunden wurden.
Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um giftiges Kinderspielzeug aus den Verkaufsregalen zu nehmen?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind vor unsicheren Spielzeugen zu schützen. Dies ist für die Landesregierung eine Selbstverständlichkeit, und dafür tritt die Landesregierung ein.
Die Sicherheit von Spielzeug ist europaweit in der Spielzeugrichtlinie geregelt. Ebenso wie die Verbraucherschutzminister der Länder misst die Bundesregierung der Sicherheit von Spielzeug eine hohe Bedeutung zu. Die Bundesregierung ist eben
so wie die Verbraucherschutzministerkonferenz der Auffassung, dass die europäische Richtlinie insbesondere bei den chemischen Anforderungen an Spielzeug der Nachbesserung bedarf, und sie sind aktiv darum bemüht, Verbesserungen zu erreichen. Die EU-Kommission prüft nach eigenen Angaben bereits, ob sie aktiv werden soll.
Insbesondere darf es keine Ausnahmen vom Verwendungsverbot für Stoffe, die krebserregend, erbgutverändernd oder fruchtschädigend sind, im Spielzeug geben. Das Vorkommen von Rückständen dieser Stoffe muss insbesondere im Spielzeug für Kinder unter drei Jahren so streng wie möglich geregelt werden.
Des Weiteren haben wir uns für eine Beibehaltung des sogenannten GS-Zeichens, das für geprüfte Sicherheit steht, eingesetzt. Hersteller und Importeure, die dieses Zeichen verwenden wollen, müssen ihr Spielzeug durch unabhängige Prüfinstitute überprüfen lassen.
Wir haben auch gefordert, bis zum Erlass von europaweiten Regelungen notfalls im nationalen Alleingang Höchstmengen für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK genannt, festzulegen.
Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die Verantwortung für sicheres Spielzeug zunächst einmal beim Hersteller und Importeur von Spielzeug liegt.
In Nordrhein-Westfalen überprüfen die Lebensmitteluntersuchungsämter in stichprobenartigen Untersuchungen von Spielzeug, ob Hersteller und Handel diesen Vorgaben auch im Hinblick auf mögliche chemische Verunreinigungen nachkommen.
So haben wir im Jahre 2008 über 1.200 Spielzeuge und Scherzartikel auf ihre chemische Beschaffenheit untersucht. Davon wurden 180 Proben, von Puppen bis Badespielzeug, auf Weichmacher überprüft. Zwölf Proben – das sind 6,7 % – wurden beanstandet. 2009 haben wir auch Spielzeuge wie zum Beispiel Gummibälle, Flummis und Soft-Puzzle auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe untersucht. Diese Stoffe, die unter der Bezeichnung PAK bekannter sind – ich habe eben schon einmal darauf hingewiesen –, gelten als krebserregend. Es wurde nur ein Spielzeug aufgrund erhöhter PAKGehalte beanstandet.
Bereits im September 2009 haben wir beschlossen, dass auch im Jahre 2010 im Rahmen der landesweiten Überwachungsprogramme Bedarfsgegenstände – dazu zählt auch Spielzeug – verstärkt auf PAK untersucht werden.
Spielzeug bildet auch regelmäßig einen Untersuchungsschwerpunkt im Rahmen des bundesweiten Überwachungsplans, an dem sich auch alle nord
rhein-westfälischen Untersuchungseinrichtungen beteiligen. Ab dem Jahre 2010 wird Spielzeug zusätzlich im bundesweiten Monitoring untersucht. Für 2010 stehen beispielsweise Schwermetalle in lackiertem Holzspielzeug auf dem Programm.
Sie sehen, meine Damen und Herren, die Landesregierung tut viel für die Sicherheit von Spielzeug und damit für die Kinder bei uns in NordrheinWestfalen. Über Presseerklärungen geben wir zusätzlich den Eltern Tipps, was sie beim Einkauf von Spielwaren beachten sollen. Sie hören, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat das Spielzeug im Fokus und unternimmt alles, was möglich ist, um die Sicherheit unserer Kinder in dieser Beziehung zu gewährleisten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben gerade schon darauf hingewiesen, dass Sie Tipps geben. Im Internet kann man sich Ihre Tipps zum Einkauf von sicherem Kinderspielzeug ja auch herunterladen. Ich frage mich nur, ob es reicht, den Eltern Einkauftipps zu geben, da Kinderspielzeug oft auch von anderen Verwandten gekauft und verschenkt wird.
Insbesondere möchte ich gerne von Ihnen wissen: Wie können sich Eltern informieren, die ganz gezielt kaufen wollen? Es gibt im Internet diese RapexListe. Aber wie können sich nordrhein-westfälische Eltern, die nicht über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen – oder sonst jemand, der einem Kind etwas schenken möchte –, ganz explizit darüber informieren, ob das Spielzeug, das sie ausgesucht haben, gut ist oder nicht?
Frau Abgeordnete, es ist relativ einfach, sich da zu informieren. Beim Kauf ist auf das freiwillige GSZeichen zu achten. Das ist ein deutsches Sicherheitszeichen und wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vergeben.
Ich finde, es ist relativ überschaubar und einfach, hier eine Kontrolle durchzuführen. Ich glaube, dass die Eltern inzwischen auch hinreichend sensibilisiert sind, wenn sie Spielzeug kaufen, insbesondere nach der öffentlichen Debatte, die in der letzten Zeit stattgefunden hat. Das darf natürlich nicht nur für die Eltern gelten, sondern es muss für alle gelten, die Spielzeug kaufen. Auch hier sind wir natürlich auf den mündigen Bürger angewiesen.
Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie 2008 und 2009 eine eigene Untersuchung hinsichtlich bestimmter Stoffe gemacht haben. Wie erklären Sie sich den Unterschied zwischen den Ergebnissen Ihrer eigenen Untersuchung, die sehr viel weniger Beanstandungen enthält – eine Beanstandung, haben Sie gesagt –, und den Ergebnissen der von Nichtregierungsorganisationen durchgeführten aktuellen Untersuchungen, die Gegenstand der Presseberichterstattung waren und auch die Grundlage der heutigen Frage sind? Da gibt es eklatante Unterschiede. Wie erklären Sie sich das?
Herr Abgeordneter, es gibt natürlich keine letzte Sicherheit, was diese Unterschiede angeht. Ich kann das nur darauf zurückführen, dass der Verbraucherschutz bei uns in Nordrhein-Westfalen einen sehr hohen Stellenwert hat. Viele Betriebe, die Spielzeug kaufen, gehen beim Kauf dieses Spielzeugs sensibler vor, als es möglicherweise in anderen Teilen Deutschlands und Europas der Fall ist.
Danke schön, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann kann ich die Fragestunde beenden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 14/10064