Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 14/10064

Ich gebe den Hinweis, dass die Anträge Drucksache 14/6331 und Drucksache 14/9424 gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen wurden mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach

Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales liegen als Drucksache 14/10064 vor.

Ich eröffne die Beratung und gebe Frau Steffens das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Antrag Drucksache 14/9424 haben wir ohne Debatte hier eingebracht, um die Diskussion im Ausschuss zu führen. Zu dem ersten Antrag, dem Antrag mit der Drucksachennummer 14/6331, der aus unserer Sicht mittlerweile erledigt ist, hatten wir eine Anhörung im Ausschuss. Der zweite Antrag „HPV-Impfung: Rechte von Mädchen und Eltern auf eine informierte Entscheidung stärken!“ ist das Ergebnis des von den Expertinnen und Experten in der Anhörung im Ausschuss Vorgetragenen. Diesen Antrag halte ich nach wie vor für richtig. Es ist wichtig, dass wir als Signal das nach draußen geben, was dieser Antrag beinhaltet.

Ich möchte auf drei wesentliche Punkte eingehen.

Erstens. Wir wollen uns nicht einmischen, ob sich junge Mädchen impfen lassen oder nicht, sondern wir wollen, dass sie eine Entscheidungsgrundlage haben. Eltern und Mädchen müssen eine Grundlage haben, um zu entscheiden, ob das in der jeweiligen Lebenssituation die richtige Entscheidung ist, diese Impfung zu vollziehen. Dabei ist es wichtig, dass keine Grundlagen, Angaben und Daten vom Hersteller im Raum stehen, die letztendlich nicht zutreffend sind, die Angst schüren und die auch ein Stück weit ein völlig falsches Bild abgeben.

Ich möchte das an einem Beispiel klarmachen. In vielen Broschüren steht, dass der Gebärmutterhalskrebs die zweithäufigste Ursache krebsbedingter Todesfälle bei Frauen im Alter zwischen 14 und 44 Jahren ist. Diese Zahl kann man so veröffentlichen. Man muss nur als zweiten Teil anfügen, dass Krebserkrankungen in diesem Alter sehr selten sind, sodass, wenn man das Ganze als Risiko herunterrechnet, nur noch ein Risiko von 0,3 % übrig bleibt. 0,3 % als häufigste Krebsursache bei Mädchen macht schon einen deutlichen und großen Unterschied in der Wahrnehmung der jungen Frauen.

Wir wollen, dass nicht mehr vom Hersteller Informationen an den Schulen, wo auch immer, verteilt, ausgelegt und verbreitet werden können, ohne dass man sehen kann, dass es eine Information des Herstellers ist. Natürlich beabsichtigen Sanofi und andere, ihr Produkt an die Frau, auf den Markt zu bringen, zu verkaufen und nicht in erster Linie informierte, selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen.

(Beifall von den GRÜNEN)

In anderen Bundesländern wurde das sehr viel aktiver aufgegriffen, beispielsweise in Bremen und Berlin: Dort hat man zusammen mit den Akteurinnen Stellungnahmen und Publikationen auf den Markt gebracht, aus denen die jungen Frauen entnehmen können, ob das für sie der richtige Weg ist.

Wir haben auch hier die Informationsbroschüre „Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs“, die als unabhängige Entscheidungshilfe dienen könnte. Wir wollen, dass die Landesregierung diese Publikation, die gemeinsam mit dem Netzwerk, mit der BARMER, mit der TK erstellt worden ist, auch den jungen Frauen mit Migrationshintergrund in anderen Sprachen zur Verfügung gestellt wird, damit auch diese eine Entscheidungsgrundlage haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir wollen, dass in den Publikationen des Landes nicht nur einseitige, verkürzte Darstellungen sind, sondern dass die jungen Frauen und ihre Eltern eine umfassende Entscheidungsgrundlage bekommen.

Für uns ist es auch wichtig – ich glaube, dass es bei der HPV-Impfung dringender nötig ist als bei anderen Sachen –, dass sich das Land NordrheinWestfalen für eine Langzeitstudie und eine Begleitforschung einsetzt. Denn nach wie vor hören wir vielfach, dass Nebenwirkungen und Reaktionen auftreten. Diese Angaben werden aber nicht gebündelt, gesammelt, und es gibt auch keine Untersuchungen, ob das einmalige Erscheinungen sind oder ob das bestehen bleibt. Durch unser Meldesystem haben wir in Deutschland insofern sowieso große Defizite. Das möchten wir in diesem Bereich zugunsten der jungen Frauen ändern.

Wir möchten von diesem Parlament keine Entscheidung für oder gegen diese Impfung, sondern wir wollen nur den Menschen das Recht gewähren, was ihnen zusteht: dass sie eine Grundlage bekommen, auf der sie wirklich Entscheidungen treffen können, und dass sie von den Herstellern nicht einfach mit platten Argumenten und mit Ängsten, die in den Raum gestellt werden, platt geredet werden, weil das dann kein selbstbestimmtes Entscheidungsrecht mehr ist.

In dem Sinne hoffe ich, dass Sie dem Antrag doch noch zustimmen – entgegen dem, was im Ausschuss als Votum beschlossen worden ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Steffens. – Frau Monheim spricht nun für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Von den bisher bekannten ca. 120 Typen der Papillomviren können 30 bis 40 Gebärmutterhals und Genitalbereich

befallen. 13 dieser HPV-Typen – so sagen die Experten – können Krebs auslösen. Was heißt das?

In Deutschland erkranken jährlich ca. 6.500 Frauen an dieser Krebsform und 1.600 sterben. Seit 2006 gibt es einen Impfstoff gegen die Virustypen 16 und 18, die besonders häufig im Gebärmutterhals gefunden worden sind, wenn dort Krebs diagnostiziert wurde. Seit März 2007 empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut allen Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren eine Impfung.

Da diese Impfung neu ist und von daher bisher auch keine Langzeitstudien vorliegen können, gab und gibt es in der Öffentlichkeit und in der Wissenschaft unterschiedliche Bewertungen betreffend den längerfristigen Schutz, die Nebenwirkungen bis hin zu möglichen Schädigungen – mit dem Ergebnis, dass es zu großen Verunsicherungen bei Mädchen und ihren Eltern kommt.

Ausgelöst durch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Frau Steffens hat darauf hingewiesen – ist diese Thematik in Fachausschüssen des Landtags und in einer Anhörung im Mai 2009 ausführlich debattiert worden. Der jetzt vorliegende Antrag „HPV-Impfung: Rechte von Mädchen und Eltern auf eine informierte Entscheidung stärken!“ nimmt – auch darauf hat die Vorrednerin hingewiesen – Erkenntnisse aus der Anhörung auf und ist in seiner Grundtendenz weniger ablehnend gegenüber der HPV-Impfung als der erste Antrag zu diesem Thema. Das begrüßen wir ganz ausdrücklich. Denn wenn in der Anhörung eines klar geworden ist, dann: Diese Impfung schützt, und diese Impfung kann Leben retten.

Der durchgängige Tenor der Experten: Die Impfung ist eine ausgesprochen sinnvolle Investition in die Zukunft. – Diese Botschaft ist auch in dem vorliegenden Antrag nicht so deutlich geworden, wie wir uns das wünschen. Ich zitiere Herrn Dr. Michael Wojcinski vom Bundesverband der Frauenärzte:

Wir sehen jeden Tag in Deutschland ca. 600 behandlungsbedürftige Krebsvorstufen bei jungen Frauen. Wir erkennen jeden Tag 26 neue Gebärmutterhalskrebsfälle. Wir sehen die Impfung als reinen Individualschutz, für sich individuell einen Großteil möglicher Krebsvorstufen und Krebserkrankungen zu reduzieren. Werbung für die Impfung im Allgemeinen und für die HPV-Impfung – so sagte Herr Dr. Wojcinski – ist in unseren Augen eine Notwendigkeit, um aus der in Deutschland weit verbreiteten Impfmüdigkeit herauszukommen.

Genau das, meine ich, sollte auch mit einer Diskussion um diese Impfung geschehen.

Die Anhörung machte aber auch deutlich, dass die Diskussion und Interpretation von Zahlen und Prozenten zeigt, wie komplex die Mechanismen sind, die dem Prozess der Wirkung zugrunde liegen. Es

darf nicht passieren – das sagen alle Experten –, dass durch eine solche Diskussion von der Impfung abgeschreckt wird. Zugleich ist es notwendig – da treffen wir uns in Ihrem Anliegen wieder –, dass sachliche, unabhängige, nicht interessengeleitete Informationen zur Verfügung stehen. Mit dieser Zielsetzung des vorliegenden Antrages sind wir in Konsens.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im September 2008 hat die Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit eine Informationsbroschüre „Impfen schützt!“ herausgegeben. Dort wird sachlich und in knapper Form auf die HPV-Impfung hingewiesen und dafür geworben – das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt –: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten!

Diese Kombination, sachliche Information und in jedem Fall persönliche Beratung durch den Arzt, ist die beste Voraussetzung für eine individuelle, verantwortbare Entscheidung. Das mag uns unterscheiden. Wir setzen nicht so sehr auf Informationsmaterial, sondern vielmehr auf das Gespräch zwischen Arzt und jungen Frauen.

Die Informationsschrift der Landesregierung – das will ich auch noch kurz erwähnen – ist von den unabhängigen Experten in der Anhörung mehrfach ausdrücklich positiv bewertet worden. Darum können wir Ihrer Forderung im Antrag, diese Schrift zu ersetzen, nicht folgen.

Auch die Forderung nach einer Begleitforschung ist nach meinem Kenntnisstand inzwischen erfüllt. Die Zulassungsbehörde hat als Weiterführung der klinischen Studien Langzeitstudien beschlossen, um die Wirkung zu dokumentieren.

So sind Forderungen des Antrags überflüssig oder inzwischen umgesetzt. Nach unserer Einschätzung befördert er das Anliegen nicht in der ausreichenden Form. Die CDU-Fraktion kann diesem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Monheim. – Für die SPD-Fraktion spricht nun die Kollegin Meurer.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt Anträge und Anliegen, die alle Fraktionen im Landtag gleichermaßen betreffen. Die beiden vorliegenden Anträge gehören dazu. Eine gemeinsame Lösung wäre zielführender gewesen.

Bei der HPV-Impfung sind Mädchen, junge Frauen, aber auch junge Männer betroffen: Die Mädchen und Frauen, weil sie an Gebärmutterhalskrebs, hervorgerufen durch die humanen Papillomviren, erkranken und im schlimmsten Fall daran sterben

können, die Männer jeden Alters, weil sie die Überträger dieser sexuell übertragbaren Viren sind.

Anfang März dieses Jahres haben wir eine Anhörung mit elf Stellungnahmen und 14 Sachverständigen, die in den verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens tätig sind, durchgeführt. Sechs der vorliegenden Stellungnahmen gehen von einer hohen Wirksamkeit aus, drei Sachverständige äußerten sich kritisch, zwei machten keine Aussage.

In diesem Zusammenhang wird auch bemängelt, dass es keine herstellerunabhängige Begleitforschung gibt und dass die zahlreichen Kampagnen zur Aufklärung, wenn nicht unmittelbar von den Herstellern der Impfstoffe durchgeführt, so doch zumindest bezahlt werden. Hier scheint eine unabhängige, informierte Information über Nutzen und Risiken der Impfung zumindest zweifelhaft zu sein.

Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde angeregt, sich gemeinsam mit allen vier im Landtag vertretenen Fraktionen wenigstens mit der Berliner Erklärung zur HPV-Impfung zu befassen. Ich zitiere aus dem Schreiben des Ausschussvorsitzenden Günter Garbrecht vom 19. Mai 2009:

Diese zwar landesspezifische, inhaltlich aber unabhängige Berliner Initiative sollte nach meiner Einschätzung im Verlauf der weiteren Beratung des Grünen-Antrags Drucksache 14/6331 und im Nachgang zu der gemeinsam mit dem Ausschuss für Frauenpolitik im März durchgeführten öffentlichen Anhörung von Sachverständigen nicht unbeachtet bleiben.

In der dann folgenden Ausschusssitzung regte Garbrecht an, auch in NRW eine vergleichbare Initiative anzustoßen. – Eine Verständigung über eine gemeinsame Vorgehensweise war jedoch nicht möglich.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal mein Bedauern über die diesbezüglich unverständlich starre Haltung – Frau Monheim, Sie haben das gerade noch einmal bestätigt – der Fraktionen von CDU und FDP zum Ausdruck bringen. Ich werde Ihnen nicht den Vorwurf der Lobbyarbeit machen. Ein Geschmäckle hat es dennoch, wenn immer wieder das Werbematerial der Hersteller, wo auch immer, verteilt wird. Sie haben die Chance vertan, unabhängige Informationen möglich zu machen.

Die Initiatoren der Berliner Erklärung – um das noch einmal in Ihre Erinnerung zu rufen – sind die Ärztekammer Berlin, der Berufsverband der Frauenärzte, der Hausärzteverband, die Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, pro familia, das Netzwerk Frauen und Gesundheit sowie die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen und die für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Es hätte dem Land gewiss nicht geschadet, an dieser Stelle durch eine eigene, mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen erstellte Information zu einer wirklich informierten Entscheidung beizutragen. Die Entscheidung, ob sich die junge Frau oder aber auch der Mann impfen lassen, muss jede und jeder Einzelne selbst treffen.

Die beiden Impfstoffe, die zurzeit auf dem Markt sind, schützen gegen zwei Erreger, nämlich gegen den Typ 16 und den Typ 18, die für 70 % der Fälle verantwortlich sind. Ein 100%iger Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs ist auch nach der Impfung nicht gegeben.

(Dr. Stefan Romberg [FDP]: Einen hundert- prozentigen Schutz gibt es nie!)

Deshalb sind Vorsorgeuntersuchungen, geschützter Geschlechtsverkehr mit Kondomen und nicht nur einseitige Informationen so notwendig, Herr Dr. Romberg.

Wie bei anderen Impfungen auch können Nebenwirkungen auftreten. Auch hier muss jede und jeder selbst abwägen. – Vielen Dank.