Protokoll der Sitzung vom 01.12.2005

Mit der Einführung von Studiengebühren, ob vor- oder nachgelagert, baut die schwarz-gelbe Koalition zusätzliche Hürden auf, statt den Zugang zu öffnen und ihn sozial gerecht zu gestalten. Gerade junge Menschen aus bildungsfernen Schichten, für die ein Studium nicht zum normalen Lebenslauf gehört, lassen sich durch Schulden, die im Laufe eines Studiums entstehen, von einer akademischen Ausbildung leichter abschrecken.

Ich möchte Sie auch noch einmal daran erinnern, dass die Studierenden und ihre Familien schon jetzt einen erheblichen Teil der Kosten eines Studiums tragen. Ich kann das auch noch einmal erläutern. Von den 28,4 Milliarden €, die beispielsweise im Jahr 2000 für Hochschulen und Studium aufgebracht wurden, trugen die Studierenden und ihre Familien 49 %. 51 % entfielen auf die öffentlichen Haushalte. Wer dieses Burden-sharing durch Studiengebühren deutlich zulasten der privaten Ausgaben verschiebt, riskiert, dass junge Menschen sich gegen ein Studium entscheiden, weil sie die finanziellen Belastungen für zu hoch halten.

Deshalb empfinde ich die Begrifflichkeiten, mit denen Sie operieren – zum Beispiel, wenn Sie das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren „Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen“ überschreiben –, als durch und durch zynisch.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Auch die umfangreiche Lyrik der Begründung des Gesetzentwurfes überdeckt die schlichte Tatsache, dass der Staat sich mit der Einführung von Studiengebühren aus der Verantwortung für eine bedarfsdeckende Bildungsfinanzierung zurückzieht. In diesem Zusammenhang werden wir die Haushaltsverhandlungen in den kommenden Jahren interessiert beobachten.

Im Übrigen glauben wir, dass Sie Ihre Koffer packen können, wenn dieser Gesetzentwurf Wirklichkeit wird, Herr Minister Pinkwart; denn dieses Gesetz wälzt die gesamte politische Verantwortung auf die Hochschulen ab.

(Christian Lindner [FDP]: Das nennen wir Autonomie!)

Dies betrifft insbesondere die Höhe der Gebühren, die Regelung von Ausnahmen von der Gebührenpflicht, die Art und Weise der Verwendung der Beiträge zur Verbesserung der Lehre sowie die sogenannte Geld-zurück-Garantie. Gegen diese sogenannte Autonomie haben sich einige Hochschulen bereits verwahrt.

Der Staat garantiert an dieser Stelle also weder für die soziale Ausgestaltung der Studienbeiträge noch für eine Qualitätssicherung in Lehre und Forschung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine solche Politik lässt sich nur noch als Politik der Beliebigkeit bezeichnen; denn überall in diesem Gesetzentwurf finden wir Kann-Regelungen. So können die Hochschulen Ausnahmeregelungen von der Gebührenpflicht für Kindererziehung, Behinderung oder Gremientätigkeit vornehmen, müssen dies aber nicht.

Die einzige Maßnahme zur Verbesserung der Lehre, die im Gesetz ausdrücklich erwähnt ist, sind die Preise für die Qualität der Lehre, die an das Hochschulpersonal verliehen werden können. Diese können dieses Geld dann für ihre Lehre oder ihre Forschung verwenden. Wer nach welchen Kriterien diese Preise vergeben soll, ist völlig ungeregelt.

Genauso ungeregelt ist die viel zitierte Geldzurück-Garantie. Ob es aufgrund schlechter Lehre Geld zurück gibt oder nicht, bleibt letztlich der Hochschule überlassen.

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: So ist es!)

Und ob eine Garantie, die nicht einklagbar ist, überhaupt noch eine Garantie ist, darüber lässt sich nur spekulieren.

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Natürlich nicht!)

Also: keine verbindlichen Sozialstandards, kein externes Qualitätscontrolling, keine Festlegung von Verantwortlichkeiten.

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Aber die Kasse klingelt!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn dieses Gesetz Wirklichkeit wird, kann Herr Pinkwart tatsächlich die Koffer packen; denn dann hat er die Hochschulpolitik buchstäblich abgeschafft.

Welche Dimensionen der Ungerechtigkeit sich durch unklare gesetzliche Regelungen eröffnen, zeigt zum Beispiel die Tatsache, dass die Hochschulen zukünftig Härtefallregelungen vorsehen können, aber nicht müssen. Dies ist an sich schon problematisch genug. Besonders kritisch wird es

jedoch mit Blick auf die neuen Hochschulauswahlverfahren. Hier könnte es im Ergebnis dazu kommen, dass entweder solche Ausnahmen nicht gemacht werden oder solche Studierenden, die kein Geld einbringen, weniger gerne genommen werden.

Deshalb ist es schon ziemlich vermessen, wenn die Landesregierung auf der Grundlage solch unsicherer sozialer Standardsetzungen im Gesetzestext betont, die Einführung von Studienbeiträgen sei ein Gebot sozialer Gerechtigkeit, und so tut, als ob die unterschiedlose Heranziehung aller Studierenden aus allen Einkommensschichten zu unterschiedslosen Studiengebühren ausgerechnet der Finanzierungsgerechtigkeit diene.

Die platte Behauptung, dass die kleine Krankenschwester über ihre Steuern das Studium der Kinder finanziere, die aus einkommensstarken Familien stammen, ist insofern vollkommen deplatziert. Schließlich handelt es sich um Eigenmittel der Studierenden und ihrer Eltern, die diese zusätzlich zu den Steuern bezahlen.

Lassen Sie mich aber noch einen dritten gravierenden Schwachpunkt des Gesetzentwurfes nennen. Indem die schwarz-gelbe Landesregierung die gesamte Verantwortung auf die Hochschulen abwälzt, entsteht bei den Hochschulen ein gigantischer Verwaltungsaufwand, für den kein zusätzliches Personal zur Verfügung steht.

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Das sind die Ar- beitsplätze, von denen Herr Brinkmeier ge- sprochen hat!)

Herr Pinkwart, im Übrigen übersteigt dieser Verwaltungsaufwand um ein Vielfaches den Arbeitsaufwand der Hochschulverwaltungen im Zusammenhang mit den Studienkonten, den Sie eben „bürokratisches Monstrum“ betitelt haben.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Von daher kann ich nur der Universität Münster zustimmen, die in ihrem Senatsbeschluss zum Gesetzentwurf meint – ich zitiere –:

Der Entwurf ist von einer gesetzgeberischen Regelungswut geprägt, die einen hohen bürokratischen Aufwand beim Land und bei den Hochschulen erzeugt, deren Chancen, neue Lösungen zu erproben, verkürzt und ihre Spielräume unverhältnismäßig einschränkt.

(Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: So ist es!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns schließlich die gesetzlich vorgesehene Zweckbindung der Einnahmen aus den Studiengebühren

vor Augen führen, dann stellen wir fest, dass auch diese reine Makulatur ist. Denn wenn über 20 % der eingenommenen Gebühren direkt in einen Risikofonds wandern, um ausfallende Rückzahlungen zu decken, so stehen Schaden und Nutzen der Aktion Studiengebühren in keinem Verhältnis.

Wenn wir uns dann noch den Berg von Bürokratie vorstellen, den die Hochschulen zu bewältigen hätten, wenn die unrealistischen Vorstellungen von CDU und FDP zur Abschaffung der ZVS umgesetzt würden, ist anzunehmen, dass die Hochschulen nicht mehr aus dem Chaos herauskommen.

(Beifall von Barbara Steffens [GRÜNE] und Frank Sichau [SPD])

Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Die schwarz-gelbe Regierung in Nordrhein-Westfalen ist eine Chaos-Regierung,

(Zurufe von CDU und FDP: Oh!)

die weder soziale noch machbare und ausgereifte Konzepte vorlegt.

Deshalb lehnen wir Grünen sowohl die Einführung von Studiengebühren für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen als auch den heute vorliegenden Gesetzentwurf ganz entschieden ab.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Seidl. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Lindner das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Man erlebt in diesen Tagen ja einige Aha-Erlebnisse,

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Gebührenfrei!)

aber die Rede von Frau Dr. Seidl war gerade ganz besonders aufschlussreich. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass eine grüne Politikerin zur Lordsiegelbewahrerin des Einflusses der Ministerialbürokratie werden könnte. In ihren besten Tagen waren die Grünen genauso staats- und steuerungsskeptisch, wie wir das sind, aber offensichtlich liegt das schon eine ganze Zeit zurück.

Für gestern war ja großer Protest vor dem Landtag angekündigt worden. Sogar der Deutsche Gewerkschaftsbund – die brauchen offenbar neue Mitglieder – hat sich veranlasst gesehen, zu trommeln. Dann haben wir eine Demonstration erlebt nach dem Motto: Stell dir vor, es ist Studienbeitragsdemo, und keiner geht hin.

(Hannelore Kraft [SPD]: Sind 2.000 Leute „keiner“, Herr Lindner? – Prof. Dr. Gerd Bol- lermann [SPD]: Haben Sie die Augen zuge- habt?)

Auf dem Flur habe ich Frau Kraft getroffen, die sagte, das sei das Wetter. Deshalb sei die Beteiligung so gering.

(Hannelore Kraft [SPD]: Das habe ich nicht gesagt! Das ist gelogen!)

Doch, natürlich, es gibt zwei Zeugen.

(Allgemeine Heiterkeit – Hannelore Kraft [SPD]: Ich habe gesagt, die kommen nicht mehr, weil sie glauben, jetzt nichts mehr ver- hindern zu können!)

Sie rudern jetzt zurück.

(Hannelore Kraft [SPD]: Unglaublich! Sie hö- ren nicht zu!)

Liebenswürdige Frau Kraft, seien Sie doch nicht so schrill. Ich will ja auf einen ganz anderen Punkt hinaus.