Liebenswürdige Frau Kraft, seien Sie doch nicht so schrill. Ich will ja auf einen ganz anderen Punkt hinaus.
Ich will darauf hinaus, dass die Resonanz auf diese Aufrufe deshalb so verhalten geblieben ist, weil die Studierenden sehr genau differenzieren. Hier lohnt doch ein Vergleich zu dem Studienkontengesetz, das die rot-grüne Vorgängerregierung vorgelegt hat. In Wahrheit wurde nämlich Ihr Studienkontengesetz als ungerecht empfunden. Deshalb ist damals der Landtag lahm gelegt worden. Studierende haben sich bis in die Schleuse zum Landtagseingang vorgekämpft, weil sie es zu Recht als ungerecht empfunden haben, weil Sie Bürokratie damit aufgebaut haben,
weil ein Teil der Einnahmen aus dem Studienkontengesetz in den Landeshaushalt geflossen und nicht zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt worden ist,
und weil Sie keine sozialverträgliche Finanzierungsmöglichkeit angeboten, sondern jeden Studierenden mit 650 € belastet haben.
Weil wir das anders machen, findet unser Model Akzeptanz. Sie haben die Studierenden in überfüllten Hörsälen sitzen lassen, während wir ihnen
Insbesondere die Damen und Herren von der Sozialdemokratie haben sich ja in eine polemische Angstkampagne verrannt, zum Beispiel der von mir eigentlich sehr geschätzte Herr Eumann mit seiner Pressemitteilung vom 29. November: „Chancentod Studiengebühr“. Ich zitiere:
„Der Gesetzentwurf der Landesregierung zu Studiengebühren weist massive handwerkliche Fehler auf. … Der SPD-Hochschulexperte warf dem Minister vor, die Studierenden über die finanzielle Belastung … im Unklaren zu lassen. … Die SPD habe das von Bankfachleuten durchrechnen lassen, betonte Eumann.“
den wir schon bei der Situation des Landeshaushaltes besichtigen durften, zeigt sich auch darin, dass Sie ein Semester mit zwölf Monaten und nicht mit sechs Monaten rechnen,
um dann insgesamt zu wesentlich höheren Zinsbelastungen zu kommen. Sie wollen den Studierenden Angst machen und ihnen Chancen vorenthalten. Sie werden mit dieser Kampagne im Ergebnis keinen Erfolg haben. Das hat sich ja bereits gestern gezeigt.
Sie haben all die Punkte, die Sie früher als Popanz aufgebaut haben, heute nicht mehr bemüht. Sie haben sich heute auf nur noch zwei Aspekte konzentriert, nämlich auf das Prüfgremium und auf die Ausfallfonds.
Die Damen, die dort oben klatschen, mögen dieses bitte sofort unterlassen; sonst werden sie des Saales verwiesen.
In einer Demokratie setzt man sich im Parlament mit Argumenten auseinander und nicht mit Klatschen, um Argumente nicht zu hören.
Wenn Sie die Bemerkungen von der Tribüne aus nicht unterlassen, dann werde ich dafür sorgen, dass Sie des Saales verwiesen werden.
Danke schön, Herr Präsident. Es ist sehr bedauerlich, dass insbesondere dann, wenn Argumente ausgetauscht werden, dafür kein Raum gegeben wird.
Welche Möglichkeiten hätten denn die Studierenden in der alten Regelung ohne das Prüfgremium gehabt, das Sie kritisieren, wenn sie keinen Laborplatz erhalten? – Dann geht man mit der Faust in der Tasche nach Hause und wartet auf das nächste Semester. Jetzt hat man einen Ansprechpartner, bei dem man sich beschweren kann. Was wäre denn die Alternative zum Ausfallfonds gewesen?
Die Alternative zum Ausfallfonds wäre gewesen, über den Zins das Ausfallrisiko an die Studierenden abzugeben oder es über den Landeshaushalt gegenzufinanzieren und deshalb die Einnahmen nicht zur Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen.
Sie wollen im Grunde die Möglichkeiten, die in anderen Ländern bereits eröffnet worden sind, verschließen. Ich will nur das Beispiel Österreich nennen. Im Wintersemester 2001 wurden dort bekanntlich Studienbeiträge in Höhe von 363 € pro Semester eingeführt. Die durchschnittliche Studienzeit ist seitdem um zwei Semester gesunken, und die Zahl der Studierenden ist gleich geblieben nach einem kurzen Swing nach unten, weil sich
die Langzeitstudierenden exmatrikuliert haben. Jede und jeder Studierende kann sich ausrechnen, was die Studienbeiträge in der eigenen Tasche gebracht haben, wenn sie oder er ein Jahr früher im Beruf ist, nämlich eine Verbesserung!
Meine Damen und Herren von der SPD, ich würde Ihnen sehr empfehlen, nicht so zu tun, als seien Sie in Ihrer eigenen Partei einer Meinung. Der neue SPD-Vorsitzende und brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck war ja einer der ersten Ministerpräsidenten bundesweit, der sich für die Einführung von Studiengebühren stark gemacht hat. Er hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar dieses Jahres in einem Interview mit dem „Handelsblatt“ ausdrücklich – Zitat – „sozialverträgliche Studiengebühren“ eingefordert. Herr Platzeck sagte weiter:
Gebühren dürfen junge Menschen nicht vom Studieren abhalten. Deshalb sollten Darlehen nur dann zurückgezahlt werden, wenn die Studierenden anschließend einen Beruf mit entsprechender Entlohnung gefunden haben.
Genau das ist Gegenstand dieses Modells, das wir Ihnen vorlegen. Folgen Sie Ihrem SPDBundesvorsitzenden! – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt keinen Gesetzentwurf, bei dem Titel und Inhalt so auseinander fallen wie bei dem von der Landesregierung heute vorgelegten sogenannten Gesetzentwurf zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen.
Denn eines ist klar: Mit Gerechtigkeit und Chancengleichheit im Bildungswesen hat dieser Entwurf nichts, aber auch gar nichts zu tun. Auf den Etikettenschwindel bei Ihrer sogenannten Geldzurück-Garantie hat Hannelore Kraft eindrucksvoll hingewiesen. Etikettenschwindel ist das, was Sie hier betreiben. Das gilt aber auch für weitere Teile.
Ich darf Frau Prof. Dr. Ursula Nelles zitieren, die Dekanin der rechtswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Münster, bei der Sie sich, Herr Minister Pinkwart, mit Ihrem Brief eine, wie ich meine, wirkliche Entgleisung erlaubt haben.