Universität Münster, bei der Sie sich, Herr Minister Pinkwart, mit Ihrem Brief eine, wie ich meine, wirkliche Entgleisung erlaubt haben.
Erstens. Der Entwurf ermöglicht weder den Wettbewerb um exzellente Studierende, noch ermöglicht er eine angemessene Fürsorge für Studierende aus einkommensschwachen Familien.
Zweitens. Der Entwurf läuft ganz im Gegenteil auf eine Schwächung der finanziellen und personellen Ressourcen der Universitäten hinaus.
So weit die Stellungnahme von Frau Prof. Nelles. Sie sollten diejenigen – Sie haben sich zwar vorsichtig bedankt –, die sich die Mühe machen, Ihren Entwurf zu bewerten – übrigens in einer, wie ich finde, inakzeptabel knappen Zeit –, nicht beschimpfen, sondern Sie sollten deren Hinweise und Kritik ernst nehmen.
Die SPD-Fraktion hat eine Umfrage gestartet. Auch da haben Sie, Herr Pinkwart, nur die halbe Wahrheit gesagt. Wir haben nämlich in dieser Umfrage auch deutlich gemacht – Sie haben mein dpa-Gespräch zitiert –, dass nach unserer Umfrage im Ergebnis etwa die Hälfte für Ihren Entwurf ist und die andere Hälfte eher gegen Ihren Entwurf. Das heißt unter dem Strich: Sie spalten mit diesem Gesetzentwurf die Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen. Sie spalten sie, Herr Minister!
Deswegen fordere ich Sie im Namen der SPDFraktion auf: Veröffentlichen Sie doch die Stellungnahmen, die Sie zu Ihrem Referentenentwurf bekommen haben; stellen Sie sie ins Internet, damit sich jeder ein Bild davon machen kann, wie denn die Hochschulen diesen Gesetzentwurf bewerten!
Deswegen sagen wir: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück. Er führt dazu, dass die Chancen von sogenannten bildungsfernen Familien in diesem Land schlechter werden. Sie verschärfen diesen Konflikt, den wir ja gemeinsam beklagen, durch diese Gesetzesinitiative.
Und, Herr Minister Pinkwart, das war ja eine sehr spannende Passage in Ihrer Rede. Ich meine, der Minister, der bei der Vorstellung des Gesetzes selbst nicht gewusst hat, wie das eigentlich ist mit Tilgung und Stundung, wann denn was beginnt, der sollte mit Berechnungen vorsichtig sein. Die „taz“ hat es richtig überschrieben: „Pinkwart im Rechenchaos – FDP-Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart wirbt für allgemeine Studiengebühren und kennt sein eigenes Gesetz nicht.“ Wer, wann, wie viel zahlen muss, weiß der Liberale nicht; das weiß er nicht.
Zum Stichwort Ausfallfonds hat mein Kollege Lindner ja einiges gesagt. Das Interessante ist: Sie wollen die Zinsbelastung nicht auf die Studierenden abwälzen, aber die Studierenden zahlen in den Ausfallfonds. Das ist doch also eine Milchmädchenrechnung, die Sie hier anstellen.
Die Hochschulen und die Studierenden übernehmen das Risiko für Ihre Politik. Die NRW-Bank ist aus dem Risiko, und diese Landesregierung verabschiedet sich aus dem Risiko.
Das sage ich Ihnen auch: Ob es gestern nun 2.000 oder 3.000 gewesen sind – oder wenn es 500 gewesen wären, meine Damen und Herren –, diese Menschen, die gestern hier vor diesem Landtag für ihre Interessen eingetreten sind, haben das gute Recht, von Ihnen ernst genommen zu werden. Sie sind hochmütig.
Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber ich glaube, Sie bekommen an den Hochschulstandorten dieses Landes noch viel Spaß mit Ihrem Gesetz.
Jetzt zu den Modellrechnungen, Herr Minister Pinkwart. Ja, in der Tat, wir haben Modellrechnungen angestellt. Ich gebe Ihnen jetzt die Formeln. Denn bei der Berechnung von Darlehenskosten, Herr Minister, gibt es verschiedene Variable. Die entscheidende Variable ist die jeweilige Fälligkeit der Zinsen. Die Grundlage der Berechnungen, die wir angestellt haben, ist die – hören Sie gut zu! – vorschüssige Rentenendwertberechnung. Ich kann Ihnen das auch kurz zeigen. Sie finden sie bei jeder Bank. Das ist der Rentenendwert nach 14 Perioden multipliziert mit der Rentensumme und dem Satz.
Nein, nicht nach 14 Jahren, sondern nach der Fälligkeit der Zinsen, Herr Pinkwart. Ich kann Ihnen keine Empfehlung geben. Sie haben vielleicht andere Berechnungen angestellt, was die Fälligkeit der Zinsen anbelangt. Die kann man nach der vorschüssigen Rentenendwertberechnung ermitteln, man kann sie aber auch viertel-, halb- oder jährlich berechnen. Ich nenne Ihnen die Unterschiede.
Bei unserem Beispiel – 14 Semester, zwei Jahre Karenzzeit – landen Sie nach der vorschüssigen Rentenendwertberechnung bei einer zu tilgenden Darlehenssumme von 12.331 €. Wählt man eine halbjährliche Zinsbelastungsberechnung mit der gleichen Karenzzeit, dann landen Sie bei einer Darlehenssumme von 9.600 €. Sie müssen nur sagen, was Sie wollen. In Ihrem Gesetzentwurf steht dazu nichts.
Darin steht dazu nichts! Sie müssen schon sagen, welche Berechnungsgrundlage Sie nehmen. Wenn Sie heute wenigstens an dieser Stelle Klarheit schaffen, dann haben wir ja etwas erreicht.
Ich sage Ihnen, Herr Pinkwart: Wir haben bei unseren Berechnungen – übrigens sowohl bei den 12.331 € als auch bei den 9.600 € – über die gesamte Laufzeit von neun Jahren einen festen Zinssatz – der ist noch niedrig – von 5,85 % zugrunde gelegt. Das heißt, wir waren noch freundlich. Die NRW-Bank hat nämlich gesagt: Wir können die Zinsfestschreibung nur für zwei Jahre garantieren. Das heißt, im Leben eines Studierenden, der 12 oder 14 Semester lang studiert, kann der Zins auch angepasst werden.
Wir sind in einer historisch niedrigen Zinsphase. Gestern gab es die erste Erhöhung um 0,25 %. Alle Fachleute, und zwar nicht die, die auf den Parkbänken sitzen, Herr Lindner – hören Sie zu: nicht die, die auf den Parkbänken sitzen –, sondern die Fachleute sagen, die Zinsen werden steigen. Also steigen auch die Finanzierungskosten für die Studierenden in diesem Land.
Nein, das tue ich nicht, denn ich möchte gern zum Ende kommen und den Regierungsfraktionen die Gelegenheit geben, auch ihre Modellrechnungen noch einmal aufzugreifen.
Noch einmal also: Wir haben die Modellrechnung angestellt. Sie müssen deutlich machen, welche Berechnungen Sie vorgenommen haben. Wenn Sie hier Klarheit schaffen, ist wenigstens ein Stück gewonnen, Herr Minister Pinkwart.
Ich will noch ein Beispiel zum Thema Österreich nennen, weil Sie immer Äpfel mit Birnen vergleichen: Die Österreicher haben parallel ein Stipendiensystem eingeführt, und von diesem System, Herr Lindner, reden Sie nur, wir haben es aber noch nicht. Sie machen die Studiengebühren ohne Stipendiensystem. Deswegen sind die Vergleiche mit Österreich nicht nur fahrlässig, sondern falsch.
Am Ende bleibt also, ob halbjährlich oder nach der von uns benutzten Formel: Sie geben den Studierenden des Landes ein dickes Schuldenpaket mit auf den Weg. 10.000 € oder 12.000 € sind eine Menge Geld, von möglichen Zinssteigerungen gar nicht zu sprechen. Sie reden von Stipendien, die es noch nicht gibt. Sie reden von einem Zukunftspakt, der noch nicht da ist. Herr Prof. Ronge, der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, hat es auf den Punkt gebracht: Diese Freiheit, die Sie den Hochschulen geben wollen, wollen die Hochschulen nicht.
Herr Minister, ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück! Das ist das Beste, was Sie für die Chancengleichheit in diesem Land tun können. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde sehr gerne intensiver auf die Modellrechnung eingehen. Das kann ich leider nicht. Frau Seidl, ich tue das aber gerne nach der Sitzung. Aber vielleicht eine kleine Antwort auf die Frage nach der Gerechtigkeit.
Zur Frage der Gerechtigkeit sollten Sie sich vielleicht vor Augen führen, dass über 90 % der Steuereinnahmen und der Steuermittel, die für die Hochschulausbildung ausgegeben werden, von Menschen erbracht werden, die keinen Hoch
Zum Zweiten, Herr Eumann, doch noch eine Anmerkung zu Ihrer Musterrechnung. Sie gehen von 14 Semestern aus. Wenn ich mir den Beschluss der SPD auf dem Bundesparteitag ansehe, dass das Erststudium gebührenfrei bleiben soll, wären nach dem Bachelor nach dem sechsten Semester noch acht Semester je 670 € an die Landeskasse zu zahlen. Das sei auch festgestellt.
(Zurufe von der SPD: Nein! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Sie legen es sich zurecht, wie Sie es brauchen!)
Des Weiteren wundere ich mich sehr darüber, dass Sie sich ausgerechnet gegen den Ausfallfonds aussprechen, der doch gerade dazu da ist, um zwei Drittel der BAföG-Bezieher in NordrheinWestfalen von Studienbeiträgen freizustellen. Das geht über den Ausfallfonds. Trotz Ausfallfonds blieben den Universitäten noch Mittel – zum Beispiel der Uni Münster 30 Millionen € pro Jahr –, und der Ausfallfonds würde ihnen noch Möglichkeiten geben, etwa ein hochschuleigenes Stipendiensystem einzubauen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um eines: Behalten Sie in der Diskussion die Proportionen im Auge! Wir reden über 83 € pro Monat, während die offene Ganztagsschule in den meisten nordrhein-westfälischen Kommunen 92 € kostet – zuzüglich Mittagessen –, die monatlich bar zu erbringen sind.
Was den Schuldenstand angeht, komme ich noch einmal auf die Frage der Gerechtigkeit zurück. Die Studierenden wissen sehr genau, dass sie eine Schuldenhöhe, die sich bei einem zehnsemestrigen Studium auf rund 7.700 € beläuft, abtragen könnten, wenn sie nachher mehr verdienen. Aber das eigentliche Problem ist doch die Zins- und Schuldenlast, die diese junge Generation in Zukunft aus der Verschuldung des Landes in Höhe 110 Milliarden € erwartet. Das sind keine individuellen Schulden.
Deshalb sehe ich es nicht als verantwortbare Möglichkeit an, die Verbesserung der Lehre mit Schulden zu finanzieren. – Schönen Dank.