Es ist zurzeit alles möglich – das Anrufen von Gerichten und die Revision bei Gerichten –, wenn man nur die Zeitpunkte für Anmeldezeiten hinausschieben kann. Aber am 9. Mai werden Sie die Quittung für diese Politik bekommen.
Die ganze Republik ist dabei, sich neu aufzustellen. Nur Nordrhein-Westfalen scheint den Schlaf des Siebenschläfers zu schlafen. Aber auch der Siebenschläfer kommt irgendwann wieder aus der Deckung. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hendricks. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit schließe ich die Aktuelle Stunde.
2 Einsetzung einer Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Konsolidierungsmaßnahmen und der Neuausrichtung der WestLB AG
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende SPD-Fraktion Frau Kollegin Walsken das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten vier Jahren hat die Westdeutsche Landesbank die schlimmste Entwicklung ihrer Unternehmensgeschichte genommen. Die Verantwortung für ihren Absturz trägt diese schwarz-gelbe Landesregierung, in Person die Herren Doktoren Rüttgers und Linssen.
In diesem Jahr wird eine weitere Zäsur erfolgen. Nach der Auslagerung toxischer Papiere im Jahr 2008 in einer Größenordnung von 23 Milliarden €, also einer Auslagerung von nicht mehr handelbaren Papieren, und nach der Gründung der AidA – der Bad Bank der WestLB, um es einmal einfach zu formulieren –, sind jetzt nicht mehr handelbare Papiere im Wert von 85 Milliarden € aus der Bank genommen worden. Das Land Nordrhein-Westfalen haftet dafür zunächst mit Garantien in einer Größenordnung von 9,5 Milliarden €. Nur ein kleiner Teil davon ist im Innenverhältnis zu den anderen Eigentümern refinanziert. Der Landeshaushalt kann also jederzeit in einer Größenordnung von über 8 Milliarden € netto in die Haftung genommen werden.
Vergleichen wir das einmal mit anderen Teilen des Landeshaushalts: Das Gemeindefinanzierungsgesetz, also das Gesetz, das die Finanzausstattung aller Gemeinden in Nordrhein-Westfalen garantiert, hat ein Gesamtvolumen von 7,4 Milliarden €. So groß ist das Risiko für den Landeshaushalt. In dem Moment, in dem ein beträchtlicher Ausfall bei der Bad Bank, also bei der AidA, eintritt, muss der Landeshaushalt mit Bargeld bereitstehen. Die ersten 107 Millionen € sind bereits abgeflossen.
Meine Damen und Herren, damit ist klar, dass das Parlament mit seinem Budgetrecht ein permanentes Risiko in erheblichem Umfang für die WestLB und ihre Bad Bank tragen muss. Die ehemalige WestLB hat mit dieser Rettungsaktion jetzt etwa ein Drittel ihres Bilanzvolumens verloren. Sie ist also deutlich geschrumpft. Was jetzt allerdings mit dem Rest der Bank geschehen soll, ist nach wie vor nicht klar.
Ein neues Geschäftsmodell ist nicht erkennbar und bis heute im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss auch nicht vorgestellt oder diskutiert worden. Aus der Erfahrung wissen wir aber, dass die künftigen Risiken ganz erheblich vom künftigen
Geschäftsmodell abhängen. Da der Landeshaushalt heute schon erhebliche Risiken trägt – ich hatte sie gerade beziffert –, ist es unverantwortlich, die Ausrichtung der künftigen Geschäftstätigkeit der Bank nicht auch hier zu diskutieren.
Im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unseres Landes muss die nötige strukturelle Neuausrichtung der Bank endlich angeschoben werden.
Meine Damen und Herren, die hohe Verantwortung für die Vergangenheit und auch die Zukunft der Bank macht die Beteiligung des Parlaments unerlässlich. Deshalb schlagen wir heute in unserem Antrag vor, eine Kommission einzurichten, die zum einen die Entwicklung der künftigen Bank eng und vertrauensvoll begleitet und sich um das kümmert, was in der WestLB und in der AidA – also der Bad Bank – zurzeit passiert, die zum anderen aber auch sehr vertrauensvoll mit den anderen Eigentümern zusammenarbeitet. Das sind in der Hauptsache die Sparkassen. Das Parlament muss die Banken stärker kontrollieren und für mehr Transparenz sorgen.
Das findet auch immer mehr Niederschlag in der rechtswissenschaftlichen Diskussion und in den Positionen.
Herr Prof. Dr. Siekmann, den wir anlässlich einer Anhörung im Landtag erlebt haben, hat dazu etwas Interessantes schriftlich niedergelegt. Ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten dazu aus der Stellungnahme 14/2889. Herr Prof. Dr. Siekmann sagt im Zusammenhang mit der Diskussion über die Frage Aufsicht und Kontrolle:
Darüber hinaus muss die Kontrolle durch die Repräsentanten des Volkes, also die Landtagsabgeordneten, gewährleistet sein. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darf es gegenüber dem Träger des Unternehmens nicht geben, soweit er für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet oder die Erfüllung des öffentlichen Auftrags kontrolliert.
Das Angebot zur Information des Finanzministers an das Parlament ist das Eine. Das Recht des Parlaments auf Information schafft wirklich Transparenz für den Steuerzahler und die die Verantwortung tragenden Fraktionen. Eine souveräne Landesregierung hat sicherlich keinerlei Probleme mit einem gut informierten und selbstbewussten Parlament. Wer das verhindern will, will Dinge verschleiern.
Lassen Sie mich in Richtung der regierungstragenden Fraktionen, aber auch des Finanzministers sagen: Ich bin mir sicher, dass Sie dem bayerischen
Vorbild folgen und eine Kommission einrichten, wie sie im Bayerischen Landtag vor einem Jahr breite Zustimmung bei CSU, SPD, FDP und natürlich auch den Grünen gefunden hat.
Wir laden Sie ein, diese gemeinsame Kommission einzurichten. Sie mag ähnlich effektiv arbeiten wie die Diätenkommission vor einigen Jahren. Wir würden uns freuen, wenn wir das zum Ende der Legislaturperiode gemeinsam auf den Weg brächten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Walsken. – Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Weisbrich das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, Frau Walsken, was flüssiger ist als Wasser? – Flüssiger als Wasser sind die beiden Anträge, die wir jetzt diskutieren; die sind nämlich überflüssig.
Frau Walsken, ich weiß ja, dass Sie gerne einmal Bankenvorstand geworden wären. Schade, dass das nicht geklappt hat.
Aber was Sie jetzt ersatzweise fordern, das geht auch nicht, nämlich dass die Landesregierung und der Bankenvorstand einer Kommission regelmäßig Bericht, also Rapport erstatten sollen. Das gibt es nicht.
In welcher Traumwelt leben Sie eigentlich? Soll der Landtag originäre Bankaufgaben übernehmen? Trauen Sie sich das wirklich zu?
Sollen Abgeordnete mit ihrem – ich sage es einmal so – sehr begrenztem Faktenwissen in das operative Bankengeschäft einsteigen? – Mit Verlaub, Frau Kollegin, das ist absoluter Blödsinn!
Das Parlament wäre damit unmittelbar Teilnehmer auf dem Bankenmarkt. So etwas hat es selbst in der DDR nicht gegeben.
Die inhaltliche Einflussnahme auf die operative Tätigkeit eines Kreditinstituts gehört nicht zu den Aufgaben des Landtags.
Wir sind Eigentümer, werden aber vertreten durch die Landesregierung und nicht durch Sie, Kollege Groth.
Ich nehme den Hinweis mit Begeisterung auf. Gott sei Dank werden wir durch einen kompetenten Finanzminister und nicht durch den finanzpolitischen Sprecher der Grünen vertreten.