Wir wüssten gerne, welchem Rechtsraum Sie diese Sondergenehmigung zuordnen? Nehmen Sie diese Kompetenz im Rahmen Ihrer Fachaufsicht wahr, die Sie ja nicht mehr haben? Oder nehmen Sie sie im Rahmen der Rechtsaufsicht wahr? Welche weiteren Bereiche können Sie sich vorstellen, in denen Sie Sondergenehmigungen erteilen würden oder sich zumindest damit befassen würden?
Herr Präsident! Lieber Herr Schultheis! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen dargelegt, in welchem Kontext und mit welcher Begründung ich das in Aussicht gestellt habe und auf welcher rechtlichen Grundlage ich das getan habe, nämlich mit Bezug auf das Hochschulfreiheitsgesetz.
Da Studiengänge bei uns – und nicht nur bei uns, sondern auch im Kontext des Bologna-Prozesses – von Akkreditierungsagenturen genehmigt werden
oder dort akkreditiert werden, weil wir das Akkreditierungsverfahren, das früher bei den Ministerien lag, auf ein solches Verfahren verlegt haben, wobei wir uns einen Sondergenehmigungsvorbehalt vorbehalten haben, will ich diesen Vorbehalt für solche Fälle nutzen, die ich in meiner Antwort dargelegt habe, damit wir zu einer möglichst schnellen Verbesserung an den genannten Stellen kommen können. Nicht mehr und nicht weniger.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine zweite Frage von Herrn Kollegen Schultheis. Bitte, Herr Kollege.
Herr Minister, wie bewerten Sie die Kritik der Hochschulen und der Hochschulleitungen an den Akkreditierungsverfahren? In den letzten Wochen ist doch sehr deutlich geworden, dass die Verfahren, einzelne Studiengänge akkreditieren zu lassen, als zu teuer und zu zeitraubend angesehen werden.
Ich frage Sie: Beabsichtigen Sie, in diesem Zusammenhang neue Wege zu gehen, um gleiche oder bessere Qualität herzustellen?
Herr Präsident! Herr Schultheis! Meine Damen und Herren! Diese Frage kann ich sehr gerne beantworten. Dabei handelt es sich nicht um eine Diskussion der letzten Wochen, sondern eines noch längeren Zeitraums, in dem wir das miteinander besprechen.
Zum einen haben die Akkreditierungsagenturen und auch die Hochschulen schon insoweit auf das Problem reagiert, als auch sozusagen Studiengangspakete zur Akkreditierung beantragt werden – nicht nur ein einzelner Studiengang –, auch um die Zahl der Verfahren und die Kosten, die damit im Zusammenhang stehen, so gering wie möglich zu halten.
Zum anderen haben wir auch die Möglichkeit der Systemakkreditierung eröffnet: Hochschulen – daran arbeiten Hochschulen in Nordrhein-Westfalen auch –, die sich als Hochschule insgesamt einer Akkreditierung stellen, können in Zukunft auf die Programmakkreditierung verzichten. Auch das ist ein Weg, den wir beschreiten.
Last not least ist es so, dass jetzt, im Kontext der Diskussion, vom Akkreditierungsrat eine Verbesserung des Akkreditierungsverfahrens zugesagt worden ist.
Herr Minister Pinkwart, die Kosten interessieren mich auch. Ist es richtig, dass ein Studienfach, das akkreditiert wird, der Agentur zwischen 30.000 und 50.000 € einbringt, und ist es richtig, dass das Ministerium aufgrund des Hochschulfreiheitsgesetzes auf die Entwicklung des Studiengangs letztlich keinen Einfluss mehr hat?
Herr Präsident! Frau Schäfer! Meine Damen und Herren! Ja, die Genehmigung der Studiengänge ist seit vielen Jahren nicht mehr die Aufgabe des Ministeriums.
Herr Minister Pinkwart, die Antwort, die Sie Frau Schäfer gegeben haben, finde ich ausgesprochen unbefriedigend. Deshalb habe ich mich noch einmal gemeldet.
Ich will die Frage andersherum ausdrücken: Frau Schäfer hat nach den Kosten gefragt. Können Sie beziffern, wie viel die nordrhein-westfälischen Hochschulen im letzten Kalenderjahr für die Akkreditierung ausgegeben haben? Vielleicht ist das eine Größenordnung, an der wir uns orientieren können.
Herr Präsident! Frau Hendricks! Meine Damen und Herren! Diese Zahl kann ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Aber Sie werden verstehen, dass ich sie jetzt nicht mitgebracht habe. Ich stelle sie Ihnen aber sehr gerne zur Verfügung.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Fragen zu dieser Mündlichen Anfrage. Herr Minister, damit danke ich Ihnen für die Beantwortung.
Die kommunalen Spitzenverbände haben zu Beginn des Jahres öffentlich gemacht, dass sie mit einer weit höheren Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren rechnen, als Bund und Länder bisher planen. Während die Kommunen mit einer notwendigen Versorgungsquote von bis zu 66 % rechnen, geht die Landesregierung bislang von einer notwendigen Versorgungsquote von 32 % aus. Die Kommunen haben außerdem bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass aufgrund des Nachfrageverhaltens der Eltern (die weniger Tagespflegeplät- ze als geplant nachfragen und mehr Ganztags- plätze) und der Ergebnisse des Tarifabschlusses eine Kostenexplosion entstehe, die von vielen Kommunen nicht mehr zu schultern sei. Beschrieben wurde die Gefahr, dass der gesetzlich vorgesehene Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr im Jahr 2013 nicht eingehalten werden kann, weil die kommunalen Kassen – auch aufgrund der Steuerpolitik der Bundesregierung – leer sind. Diese Gefahr ist in NRW besonders groß, da NRW bundesweites Schlusslicht beim Ausbau von Betreuungsplätzen ist und ein bedarfsdeckendes Angebot daher weiter entfernt ist als in allen anderen Bundesländern.
Welche – gerade auch finanziellen – Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Befürchtung der kommunalen Spitzenverbände, dass ein bedarfsdeckendes Angebot an Krippenplätzen bis 2013 womöglich nicht erreicht werden kann?
Vielen Dank, Herr Präsident! Die Landesregierung hält finanzielle Konsequenzen für nicht erforderlich; denn das, was da vorgetragen wird, beruht auf einer computergestützten, nicht validen Forsa-Umfrage, in der 1.265 Frauen, die entweder bereits schwanger waren oder sich in den nächsten drei Jahren ein Kind wünschten, gefragt wurden, ob ein Betreuungswunsch vorhanden ist.
Man muss sich eine solche Umfrage einmal vorstellen. Man fragt jemanden, der nicht schwanger ist: Solltest du schwanger werden und im Jahr 2013 ein unter dreijähriges Kind haben, würdest du dann
eventuell einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen? – Meine Antwort wäre: Ja. So haben auch 66 % der Befragten geantwortet.
Dass ein kommunaler Spitzenverband, statt sich darum zu kümmern, dass jetzt U3-Plätze gebaut werden, aufgrund dieser Umfrage über die Situation im Jahr 2013 und dann folgende Bedarfssteigerungen auf 76 % nachdenkt, ist keine Grundlage, auf der die Landesregierung ihre Planung für den Rechtsanspruch ändert. Ob sich dieser Wunsch in einen konkreten Bedarf umsetzt und wie der Bedarf aussieht, wird sich erst in Zukunft zeigen.
Die vom Bund und allen Ländern im Jahr 2007 der Verwaltungsvereinbarung zugrunde gelegten Daten aus der Kinderbetreuungsstudie sind jedenfalls noch nicht durch validere Daten überholt worden. Wenn das so sein sollte, werden wir natürlich im Jahr 2013 – in der gleichen Zusammensetzung der Landesregierung – auf diesen höheren Bedarf reagieren. Das kann man heute schon zusagen.
Erst einmal vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage. Herr Minister Laschet, da schließt sich natürlich an: Sie gehen also davon aus – das ist Ihren Äußerungen zu entnehmen –, dass die kommunalen Spitzenverbände bundesweit mit Fehleinschätzungen arbeiten. Das muss man ja Ihren Äußerungen entnehmen. Diese Fehleinschätzungen der kommunalen Spitzenverbände – wie Sie es darstellen – decken sich allerdings mit Erfahrungen aus der Praxis in den neuen Bundesländern. Würden Sie uns sagen, warum die Bedarfsquote in den neuen Bundesländern, die im Durchschnitt bei 56 % liegt, genau so unrealistisch sein soll wie die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände?
Ich habe nicht gesagt, die kommunalen Spitzenverbände sähen das falsch, sondern: Diese Umfrage ist vom Städte- und Gemeindebund in Auftrag gegeben worden, und dessen Geschäftsführer, Herr Landsberg, hat sich auf diese Forsa-Umfrage bezogen. Der Städtetag hat sich aus guten Gründen nicht auf diese Umfrage bezogen, und die Einschätzung wird auch nicht in dieser Form geteilt. Dort arbeitet man seriöser.
Ich glaube, dass wir uns im Jahre 2013 den Bedarf anschauen sollten. In den neuen Bundesländern gibt es sehr unterschiedliche Erfahrungen. Es kann sein, dass der Bedarf höher liegt als 35 %. Aber das Deutsche Jugendinstitut, das diese Zahl ermittelt
hat und dem alle 16 Länder, egal wie sie regiert werden, gefolgt sind, hat eine Zielvorgabe für das Jahr 2013 formuliert, von der abzuweichen es für uns momentan keinen Anlass gibt.
Aber, Frau Kollegin Asch, ernst gesagt: Wenn der Bedarf im Jahr 2013 höher sein sollte – ich will das nicht ausschließen, weil das Angebot natürlich die Nachfrage steigert, und es melden jetzt mehr Eltern ihre Kinder an, als man das vielleicht noch vor Jahren erwartet hat –, muss das angepasst werden. Nur, die Forderung von Herrn Landsberg ist, die Gewährung des Rechtsanspruchs jetzt aufzuschieben. Das ist mit der Landesregierung nicht zu machen.
Herr Minister, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass es auch um ein verändertes Nachfrageverhalten gehen wird. Ob bei der Umfrage Frau Köhler als neue Bundesfamilienministerin auch schon gefragt worden ist, erschließt sich mir nicht. Aber die Tatsache, dass die Eltern weniger Tagespflegeplätze und mehr Ganztagsplätze in den Kitas wollen, und die tarifliche Entwicklung, die man in Ansatz bringen muss, bereiten den kommunalen Spitzenverbänden Sorge. Teilen Sie die Bedenken, dass es deshalb finanziell nicht zu schultern sein wird? Und wie muss das ausgestattet sein, damit die Kommunen auch diese Herausforderung bewältigen können?
Bund, Länder und Kommunen haben im Jahr 2007 gesagt: Wir leisten je 4 Milliarden € Beitrag. 12 Milliarden € ist die Definition für diese 144.000 Plätze. Die Kommunen klagen jetzt zum Teil darüber, dass sie das, was sie zugesagt haben, nicht einhalten können.
Es ist eigentlich unstrittig, dass bis zum Jahr 2013 von Bund, Ländern und Kommunen 35 % der Plätze geschaffen werden. Wenn die Aufgabenstellung danach noch größer ist und noch mehr Geld gebraucht wird, dann – davon gehe ich aus – werden Bund, Länder und Kommunen wieder überlegen, wer wie viel leisten kann. Dass die Kommunen in einer schwierigen Finanzlage sind, wissen wir alle. Sie werden dann der schwächste dieser drei Partner sein. Aber Genaueres wird im Jahre 2013 und nicht heute zu entscheiden sein.
Die Kommunen haben gesagt: Bis 2013 schaffen wir das. Wir bringen 4 Milliarden € auf, wir schaffen ein Drittel der Plätze. – Im Moment sind wir mitten im Prozess.
Zunächst einmal möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, Herr Minister, dass nicht nur der Städte- und Gemeindebund, sondern dass im Oktober alle kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene darauf hingewiesen haben, dass der Rechtsanspruch von 35 % nicht zu gewährleisten und der Bedarf sehr viel höher ist. Sie haben sozusagen einen Hilferuf gestartet.
Sie haben eben auch anheimgestellt, dass, wenn der Bedarf höher sein sollte, das finanziert werden müsste. In der letzten Ausschusssitzung haben sie uns die Investitionskosten zur Schaffung neuer Plätze dargelegt und gesagt, dass ein Antragsvolumen von 457 Millionen € vorliegt. Wir wissen auch, dass aus dem Krippenkompromiss lediglich 480 Millionen € für neue Plätze zur Verfügung stehen. Wie werden Sie sicherstellen, Herr Minister Laschet, wenn wir in diesem Jahr, 2010, diese Mittel schon fast verausgabt haben, dass die neuen Plätze bis zum Jahr 2013 allein im investiven Bereich finanziert werden können?