Protokoll der Sitzung vom 04.02.2010

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

über die Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten. Allerdings – so auch die Empfehlung des Innenausschusses – muss man auf die Freitextstellen verzichten, wo also zusätzliche Angaben

(Das Ende der Redezeit wird erneut signali- siert.)

zur Beendigung oder dem Verhalten des Arbeitnehmers eingetragen werden könnten.

Sie sehen, meine Damen und Herren, die Dinge sind im Fluss. Die Verordnung ist ein geeignetes Mittel, um die datenschutzrechtlichen Bedenken, die zugegebenermaßen existieren, zu regeln und es nicht anderen zu überlassen. Der Antrag hat jedenfalls keine Grundlage. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Preuß. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Stüttgen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ELENA tritt die Speicherung von Arbeitnehmerdaten hinsichtlich des quantitativen Umfangs unbestritten in ein neues Stadium ein, und dass Gewerkschaften, Verbände, Parteien und andere lautstark gegen ELENA protestieren, hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass erst vor Kurzem bekannt gegeben wurde, welche Daten in ELENA letztendlich gespeichert werden sollen.

ELENA ist ein Thema, das die Menschen beschäftigt. Sie fragen sich zu Recht: Welche Informationen werden über mich gesammelt? Wer hat Zugang? Können sie mir eventuell zum Nachteil gereichen?

Es macht zunächst einmal Sinn, auf den Ursprung bzw. die Zielsetzung des Projekts hinzuweisen. Es geht darum, zur Berechnung von Sozialleistungen die dafür notwendigen Daten zentral zu sammeln und zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von unnötiger Bürokratie im Antragsverfahren entlastet werden. Dieses Prinzip geht aus Sicht meiner Fraktion zunächst einmal völlig in Ordnung.

Aber es kann natürlich nicht sein, dass Massen von Daten, die letztendlich mit dem eigentlichen Verfahren nichts zu tun haben, mit dem Ziel der Vereinfachung des Prüfverfahrens gesammelt werden. Die Begründung von Abmahnungen beispielsweise und erst recht die Teilnahme an Streiks haben in einer derartigen Datei nichts, aber auch überhaupt nichts verloren.

Das Ganze lässt ungute Erinnerungen an die Zeit der frühen Arbeiterbewegung aufkommen, als die Arbeitgeber schwarze Listen anlegten und untereinander verbreiteten, um politisch oder gewerkschaftlich tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Betrieben fernzuhalten.

Es kann Sie daher auch nicht wundern, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass meine Fraktion die Sammlung von Daten, die es ermöglichen, ein Ver

haltensprofil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anzulegen, klar und deutlich ablehnt.

(Beifall von Bodo Wißen [SPD])

Aber immerhin hat der öffentliche Protest bislang dazu geführt, dass zumindest die Beteiligung an Streiks nicht mehr in die in Rede stehende Datensammlung einfließen wird.

Es muss jedoch dringend geprüft werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob die weiterhin gesammelten Daten für den eigentlichen Zweck von ELENA wirklich notwendig sind. Der Fragenkatalog zu ELENA muss überarbeitet und auf ein notwendiges Maß reduziert werden.

Die Datenskandale der letzten Monate haben deutlich gemacht, dass gerade die Sammlung großer Datenmengen die Gefahr des Missbrauchs erhöht. Eines ist für mich und meine Fraktion vollkommen klar: Wir brauchen in der Bundesrepublik Deutschland ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.

(Beifall von der SPD)

Leider sieht das die schwarz-gelbe Bundesregierung nicht so. Das ist angesichts der bisherigen Zurückhaltung, die Schwarz-Gelb in diesem Haus an den Tag gelegt hat, für mich nicht überraschend.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung will den Arbeitnehmerdatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz mit abhandeln. Gerade die Datenschutzskandale der vergangenen Monate, die im Wesentlichen im Bereich der Arbeitswelt stattgefunden haben, machen es aber nötig, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hinsichtlich des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung in einem eigenständigen Bundesgesetz klar zu regeln; denn lediglich durch die Integration in ein bereits bestehendes Gesetz ist man aus meiner Sicht nicht in der Lage, den spezifischen Problemen des Arbeitnehmerdatenschutzes ausreichend Rechnung zu tragen.

In diesem Bereich brauchen wir keine allgemeinen Grundsätze, sondern wirksame Leitlinien und Leitplanken in einem speziellen Gesetz. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die SPDBundestagsfraktion jüngst vorgelegt. Der informationellen Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde dadurch Rechnung getragen, dass in diesem Gesetzentwurf ein Erlaubnisvorbehalt für die Erhebung und Verarbeitung von Daten festgeschrieben werden soll. Die Beschäftigten müssen auch erfahren, welche Daten überhaupt über sie gesammelt werden sollen. Der Datensammelwut müssen strikte Grenzen aufgezeigt werden, etwa wenn es um unerlaubte Fragen oder um die Gesundheitsuntersuchung geht. Dort muss auch der Einsatz von Detektiven

und anderen Überwachungsmaßnahmen gegenüber den Beschäftigten festgeschrieben werden.

Wir sind der Meinung, dass gerade die Diskussion um ELENA gezeigt hat, wie dringend wir in der Bundesrepublik ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz brauchen. Nur so sind wir wirksam in der Lage, den löchrigen Flickenteppich von Einzelbestimmungen und unspezifischen Rechtsgrundsätzen durch eine stringentere Lösung zu ersetzen.

Meine Damen und Herren – ich schaue nach rechts auf die Regierungsbank bzw. zu den regierungstragenden Fraktionen –: Angesichts der Diskussion um ELENA wurde die Debatte um ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz neu entfacht. Ich begrüße das, würde mich aber freuen, wenn auch bei Schwarz-Gelb im Land Nordrhein-Westfalen das Interesse an einer wirkungsvollen Lösung auf diesem Gebiet verstärkt würde. Deshalb möchte ich Sie herzlich bitten, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Stüttgen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Dr. Orth das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass wir im Moment nur Wahlkampf machen. Ich glaube auch, dass Sie die ganze Zeit im falschen Plenum reden; denn Sie haben heute über viele Punkte gesprochen, die eigentlich nicht hierhin gehören. Sie haben die Gesundheitspolitik der Bundesregierung thematisiert und damit Ihre eigene Arbeit kritisiert. Jetzt kommen Sie auch wieder mit einem Punkt, bei dem ich sagen muss: Sie kritisieren etwas, was uns allen doch Rote und Grüne eingebrockt haben, meine Damen und Herren.

Ich möchte daher noch einmal die Historie bemühen: Rot-Grün hat doch die Grundlagen für ELENA gelegt. Es ist Fakt, dass die Große Koalition ELENA beschlossen hat. Es ist auch Fakt, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen durchgesetzt hat, dass hier Verbesserungen stattfinden, meine Damen und Herren. Insofern möchte ich Sie fragen: Wie sehen Sie eigentlich Ihr damaliges Verhalten, lieber Kollege Stüttgen, liebe Frau Kollegin Düker? Sehen Sie das kritisch? Es kommt mir vor wie immer, es ist so wie auch im Strafvollzug: Sie kritisieren Zustände in Gefängnissen, die Sie selber haben verwahrlosen lassen.

(Bodo Wißen [SPD]: Das ist unglaublich!)

Sie gehen in jedem Politikfeld nach dem gleichen Muster vor. Erst fahren Sie etwas vor die Wand,

dann wollen Sie von nichts wissen, und dann sagen Sie: Die Landesregierung ist schuld. – So geht es nicht, meine Damen und Herren, so verfängt das nicht. Das wird Ihnen kein Wähler und keine Wählerin abnehmen.

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege Dr. Orth, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Stüttgen möchte Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Ja, gerne.

Bitte schön.

Herr Dr. Orth, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass ich das System ELENA als solches dem Grunde nach überhaupt nicht infrage gestellt, sondern lediglich Verbesserungen angemahnt habe, um es kurz auf den Punkt zu bringen?

Es ist ja wunderschön, dass Sie jetzt auf einmal Verbesserungen haben wollen. Sie haben doch bis Oktober mitregiert, lieber Herr Kollege Stüttgen. Dann hätten Sie es doch von vornherein so machen können, wie es richtig gewesen wäre. Oder haben Sie über Weihnachten neue Erkenntnisse gewonnen? Sind Sie jetzt weiser und schlauer geworden? Ich jedenfalls glaube das nicht, meine Damen und Herren.

Ich bin der Ansicht, dass Sie, wenn Sie den Landtag von Nordrhein-Westfalen nach diesem Muster in den nächsten Wochen mit jedem Politikfeld beschäftigen, überhaupt nicht vorankommen, den Problemen im Land überhaupt nicht gerecht werden. Sie halten uns mit Dingen auf, die uns nicht beschäftigen, für die wir keine Kompetenz haben, die Sie uns zu allem Überfluss auch noch eingebrockt haben.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Wenn Sie dann auch noch mit dem Arbeitnehmerdatenschutz kommen, Herr Kollege Stüttgen, sage ich Ihnen: Sie haben den Arbeitsminister der Bundesregierung von 1998 bis zum Herbst 2009 gestellt. Das waren elf lange Jahre. Ich will jetzt nicht aufzählen, wer das alles war – von Ihrem früheren Superminister Clement, von dem Sie nichts mehr wissen wollen, bis hin zu anderen großen oder kleinen Größen Ihrer Partei.

Dann sagen Sie: Es ist ja so furchtbar, dass die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen noch keinen Arbeitnehmerdatenschutz verwirklicht hat. Herr Stüttgen, wo leben Sie eigentlich? Wie real ist das, was Sie uns hier vortragen?

(Beifall von der FDP)

Ich finde es jedenfalls beschämend, wenn die Sozialdemokraten etwas verbockt haben und dann sagen: Das müssen wir hier stoppen. Sagen Sie doch als Erstes: Die SPD hat sich geirrt – es tut uns leid, liebe Bürgerinnen und Bürger –, deswegen wollen wir etwas anderes. – Aber nein, Sie tun so, als ob wir irgendetwas schlecht gemacht hätten.

Das Gleiche gilt für die Grünen. Sie waren nie an etwas schuld. Die Grünen sind immer diejenigen, die alles besser machen wollen, bei denen alles besser ist. Ich kann nur sagen: „ELENA stoppen!“ ist die falsche Überschrift, „Monika stoppen!“ ist richtig. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP – Horst Becker [GRÜ- NE]: Oh!)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Orth. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Laumann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ELENA – was so lieblich klingt, erweist sich bei näherem Hinsehen als eine knochentrockene Angelegenheit: ELENA steht für Elektronische Entgeltnachweise.

Mit dem ELENA-Verfahrensgesetz sollen die Wirtschaft, die Verwaltung und die Bürger von Bürokratie und den damit verbundenen Kosten entlastet werden.

Im Rahmen des ELENA-Verfahrens werden von den Arbeitgebern die erforderlichen monatlichen Meldungen an eine zentrale Speicherstelle übersandt. Die zentrale Speicherstelle bereitet die Daten so auf, dass sie von den an dem Verfahren teilnehmenden Behörden, aber auch von Bürgern selbst abgerufen werden können.

Auf diese Weise wird ein kostenträchtiger MedienBruch vermieden; denn während bereits heute die Arbeitgeber elektronische Meldungen abgeben und die Sachbearbeitung der Sozialverwaltung elektronisch funktioniert, müssen sich die Beschäftigten derzeit noch notwendige Bescheinigungen in Papierform ausstellen lassen.