Auf diese Weise wird ein kostenträchtiger MedienBruch vermieden; denn während bereits heute die Arbeitgeber elektronische Meldungen abgeben und die Sachbearbeitung der Sozialverwaltung elektronisch funktioniert, müssen sich die Beschäftigten derzeit noch notwendige Bescheinigungen in Papierform ausstellen lassen.
Dies ist nicht nur aufwendig, sondern diese Papierform ermöglicht dem Arbeitgeber auch unnötige Einblicke in die Lebensumstände seiner Beschäftigten. Insoweit führt das Verfahren auch zu einem besseren Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
In einem ersten Schritt soll das ELENA-Verfahren für die Bundesagentur für Arbeit, das Wohngeld und das Elterngeld genutzt werden. Die Ausdehnung auf weitere Bereiche soll geprüft werden.
Die Speicherung der persönlichen Daten von mehr als 30 Millionen Bürgern erfordert natürlich einen umfassenden Datenschutz.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen steht für Bürokratieabbau und die Wahrung der Bürgerrechte. Dementsprechend hat sie sich schon während des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat für die erforderlichen Schutzvorkehrungen eingesetzt.
Dem Bundesrat liegt nunmehr der Entwurf einer Rechtsverordnung vor. Mit der Verordnung sollen unter anderem die Meldepflicht, die zu meldenden Personen und die zu meldenden Daten geregelt werden.
Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Innenministerium von Rheinland-Pfalz einen Entschließungsantrag eingebracht. Damit soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, den technisch-organisatorischen Datenschutz zu verbessern.
Wichtigstes Element: Der Schlüssel zur Ver- und Entschlüsselung der bei der zentralen Speicherstelle gespeicherten Daten soll von einer unabhängigen Treuhänderstelle geführt werden.
Weiterhin soll sichergestellt werden, dass die Bürger sofort und effektive Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.
Die Festlegung der vom Arbeitgeber an die zentrale Speicherstelle zu übermittelnden Daten soll ausschließlich durch Verordnung und nicht durch gemeinsame Grundsätze der Sozialversicherungsträger erfolgen.
Schließlich soll der Aufwand der Meldungen an die zentrale Speicherstelle für die Arbeitgeber auf das absolut erforderliche Mindestmaß beschränkt werden.
Dieser Antrag hat im Innen- und im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates bereits eine breite Mehrheit erhalten. Ich gehe deshalb davon aus, dass diese Anliegen umgesetzt werden und sich damit die Forderungen der Grünen erledigt haben.
Lassen Sie mich noch etwas zu der Forderung der SPD nach einem Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer sagen. Die Historie ist so, dass der Deutsche Bundestag in den letzten Wahlperioden die Bundesregierung des Öfteren fraktionsübergreifend aufgefordert hat, ein solches Gesetz vorzulegen, und dass über mehrere Wahlperioden das Bundesarbeitsministerium dem Deutschen Bundestag trotz der Aufforderungen einen solchen Vorschlag nicht zugestellt hat. Das gehört einfach einmal dazu.
Jetzt möchte ich gerne noch aus dem auf Bundesebene geschlossenen Koalitionsvertrag der Unionsparteien mit der FDP zitieren. Er sieht vor:
Hierzu werden wir den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz ausgestalten.
Wir haben uns also dafür entschieden, im Bundesdatenschutzgesetz ein eigenes Kapitel zu erstellen, um diese Probleme, die heute eigentlich schon in verschiedenen Gesetzen geregelt sind, dort zu kodifizieren.
Sie sehen also, dass diese Frage nun nach langem Hin und Her durch den Regierungswechsel in Berlin in besten Händen ist und umgesetzt wird. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir zur Abstimmung kommen; denn es ist direkte Abstimmung beantragt worden.
Erstens haben wir abzustimmen über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/10588. Wer stimmt dem Inhalt dieses Antrags zu? – Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die SPD enthält sich. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ist der Antrag abgelehnt.
Zweitens haben wir abzustimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/10642. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Es enthalten sich die Grünen. Dieser Entschließungsantrag ist ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Jetzt muss ich einer Aufgabe nachkommen, die amtierende Präsidenten ungerne wahrnehmen. Ich muss nämlich eine Rüge aussprechen, und zwar gegen die Abgeordnete Schäfer von der SPDFraktion. Frau Kollegin Schäfer hat sich in der gestrigen Plenarsitzung in ihrem Redebeitrag zu TOP 3 „Turbo-Abitur reformieren – Dilettantische Schulzeitverkürzung mit dramatischen Folgen endlich korrigieren“ in Bezug auf die Schulministerin unparlamentarisch geäußert. Frau Schäfer wird daher für diese Äußerung ausdrücklich gerügt.
Ich eröffne die Beratung und erteile dem bereits am Pult stehenden Kollegen Wißen von der SPD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben in ihren Koalitionsvertrag hineingeschrieben, dass die Mittel aus der LKWMaut künftig zu 100 % nur noch dem Verkehrsträger Straße zur Verfügung stehen sollen, also ausschließlich in Investitionen im Bereich Straße fließen sollen.
Das ist ein folgenschwerer Satz, über dessen Bedeutung sich CDU-Vize Rüttgers wahrscheinlich keine Gedanken gemacht hat. Schlimmer noch wäre es, wenn er ihn bewusst wahrgenommen hätte.
In der Zeitung „Die Welt“ wird Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer mit den Worten zitiert – jetzt zitiere wiederum ich –: „Ziel muss sein, dass die Einnahmen aus der Lkw-Maut 1:1 in die Straßeninfrastruktur fließen.“
Bisher – das hat auch die Große Koalition so gesehen – gab es folgende Regelung: 38 % der Mittel aus der LKW-Maut sollten für Schieneninfrastrukturprojekte verwandt werden. 12 % der Mittel sollten in die Binnenschifffahrt gehen.
Wenn dieses Ziel, LKW-Maut-Mittel nur noch für die Straße zu verwenden, Wirklichkeit würde, dann fehlte mindestens 1 Milliarde € pro Jahr für wichtige Schieneninfrastrukturprojekte. 1 Milliarde € ist etwa so viel wie die Fertigstellung des dritten Gleises bei der Betuwe, also der Schienenverbindung zwischen Rotterdam und dem Ruhrgebiet. 1 Milliarde € ist etwa so viel, wie der Bau des Eisernen Rheines kosten würde, nein: sogar so viel, dass man den Eisernen Rhein zwei Mal bauen könnte. Und 1 Milliarde € beträgt etwa die Hälfte der Kosten, die man für den Bau des RRX, also des Rhein-Ruhr-Expresses, aufwenden müsste.
Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, den Willen dieses Hauses ernst zu nehmen; denn in diesem Parlament haben sich teilweise bis zu vier Fraktionen zusammengefunden, um beispielsweise so wichtige Projekte wie den Eisernen Rhein voranzubringen.
Im Übrigen gilt es auch, Staatsverträge einzuhalten, etwa mit den Niederlanden oder Belgien. Herr Minister Lienenkämper hat noch in der letzten Ausschusssitzung gesagt, dass es Gespräche mit den Belgiern zur Verwirklichung des Eisernen Rheines gibt. Wenn wir aber offenbar schon jetzt Schwierigkeiten bei der Finanzierung von wichtigen Schienenverkehrsprojekten in NRW haben – einschließlich der bisherigen Regelung –, dann werden wir umso größere Probleme haben, wenn
Im Übrigen scheint das Standing von Rüttgers und seiner CDU-Truppe auf Bundesebene nicht besonders toll zu sein. Stuttgart 21 – da immerhin scheint die Finanzierung zu stehen. Die Mittel fließen also nach Baden-Württemberg und auch nach Bayern statt in unser wichtiges Bundesland.
Wenn man sich das überlegt: Stuttgart 21 wird mindestens 4,5 Milliarden € kosten – dafür hätten wir hier schon die Betuwe, den Eisernen Rhein und den RRX. Insofern sind wir in NordrheinWestfalen stark auf diese Mittel angewiesen. Wir sind das verkehrsreichste Bundesland, wir sind das bevölkerungsreichste Bundesland. In keinem Bundesland ist es so wichtig, eine vernünftige Schieneninfrastruktur vorzuhalten, wie bei uns.
Eine Studie des Bundesverkehrsministeriums besagt, dass 2025 75 % mehr Güter durch unser Land befördert werden. 75 %! Dafür brauchen wir mehr Schieneninfrastruktur, mehr Gelder für die Wasserstraßen und nicht weniger. Wenn es auch nur zur Hälfte der Steigerung kommt, wird auch noch die mittlere Spur – heute ist ja schon die rechte Spur mit Brummifahrern voll – zugestopft sein.
Wenn es zu einer Regelung käme, wie Herr Ramsauer sie vorschlägt, dann würden wir in NRW verlieren, weil andere Bundesländer wahrscheinlich bei bestimmten Straßenbauprojekten eher profitieren würden. Wir können beispielsweise im Ruhrgebiet nicht einfach eine achte Spur der Autobahn hinzufügen. Dafür haben wir überhaupt keine Kapazitäten mehr. In anderen Ländern ist das deutlich anders. Sie würden von einer anderen Regelung also profitieren.
Ich fordere Sie hier auf, auf diesem Weg umzukehren. Wenden Sie Schaden vom Lande ab! Wir wollen nicht, dass unsere wichtigen Schieneninfrastrukturprojekte auf das Sankt-Nimmerleins-Abstellgleis geschoben werden. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag, LKWMaut-Einnahmen verstärkt in Schienenprojekte einzusetzen, ist erkennbar ein Mosaikstein der Desinformations- und Diffamierungskampagne der
Die SPD malt landauf, landab Horrorszenarien aus, wonach alle wichtigen Schienenprojekte in allen Regionen, zum Beispiel RRX, Betuwe, Eiserner Rhein – der Kollege Wißen hat sie eben angesprochen –, Münster-Lünen, Hagen-Gießen oder wichtige S-Bahn-Projekte betroffen seien. Hier könnte der Wunsch der Vater des Gedankens sein.
Nur: Dies schadet den Interessen des Landes. Aber wie gesagt: Der Landtagswahlkampf lässt grüßen. Die SPD verschweigt ganz bewusst, dass die neue Bundesregierung Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur für 2010 auch dank der beiden Konjunkturprogramme auf ein Rekordniveau von 12,6 Milliarden € angehoben hat.
Hiervon gehen alleine 5,3 Milliarden € in den Bundesfernstraßenbau, 4,3 Milliarden € in den Schienenwegebau, 1 Milliarde € in die Bundeswasserstraßen und 1 Milliarde € aus dem Konjunkturpaket sowie 0,15 Milliarden € in den kombinierten Verkehr.