Protokoll der Sitzung vom 11.03.2010

Drittens. Die newPark-Gesellschaft hat vom Land und der EU einen ersten Förderbescheid für die Realisierung der Planung im Umfang von 2,9 Millionen € erhalten. Der Finanzierungsbedarf für den ersten und zweiten Bauabschnitt wird zurzeit gemeinsam mit der zuständigen Bezirksregierung sehr sorgfältig geprüft. Die im Antrag genannten Zahlen entbehren jeder Grundlage.

Viertens. Das Land wird über entsprechende Auflagen und Bedingungen im Förderbescheid sicherstellen, dass newPark nicht in Konkurrenz zu anderen Ansiedlungsflächen in der Region treten wird.

Fünftens. Für die flächensparende und bedarfsgerechte Verkleinerung des Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches mit einer Neudarstellung von Freiraum war keine strategische Umweltprüfung erforderlich.

Sechstens. Die Wirtschaftsförderung „Metropole Ruhr“ kommt zu dem Schluss, dass in den kommenden Jahren nur dann eine Verknappung gewerblicher Bauflächen in der Region zu vermeiden ist, wenn alle Potenzialflächen marktfähig gemacht werden. Zu diesen Potenzialflächen zählt eben auch newPark.

(Beifall von CDU und FDP)

Der Antrag der Fraktion der Grünen verkennt die Potenziale und die Chancen dieses Projekts für Nordrhein-Westfalen. Die Grünen sollten sich fragen, welches Bild von der „Metropole Ruhr“ und von Nordrhein-Westfalen ein solcher Antrag auch bei potenziellen Investoren hervorruft. Wir können nur hoffen, dass nicht allzu viele diese Landtagsdebatte nachlesen.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Doch!)

In der Region schon, aber dass nicht zu viele potenzielle Investoren das lesen. Denn wir müssen Signale aussenden, dass Investoren willkommen sind und dass Investoren nicht abgeschreckt werden.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

So helfen wir, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Landesregierung hat das längst erkannt. Unser Land ist bei Investoren beliebt. Das zeigt auch ein Blick in die Statistik der Direktinvestitionen. Wir wollen, dass das so bleibt. Das Projekt newPark ist eine große industriepolitische Chance für unser Land. Es nutzt der Region und den Menschen im Ruhrgebiet. Deshalb bitten wir Sie, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laschet. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Antrag Drucksache 14/10741 zu? – Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und SPD. Gibt es Enthaltungen im Saal? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt.

Wir kommen zu:

15 Ökonomische Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei den Freigrenzen des Schonvermögens im Fortentwicklungsgesetz Hartz IV berücksichtigen!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/2404

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Frauenpolitik Drucksache 14/10705

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der Grünen Frau Kollegin Steffens das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den Hartz-IV-Leistungsbezieherinnen gibt es drei verschiedene Gruppen von Frauen, wenn man sie nach dem Vermögen oder nach den Möglichkeiten, Schonvermögen zu bilden, aufteilen will:

Die erste Gruppe sind diejenigen, die, bevor sie arbeitslos werden, so niedrige Einkommen beziehen oder die nur eine so kurze Zeit eine Stelle hatten, dass sie nichts zurücklegen können. Das ist die Personengruppe, über die wir immer wieder sprechen, wenn wir über Mindestlohn reden, über die Sie sagen: Die brauchen keinen Mindestlohn. Die müssen nicht mehr verdienen. – Das sind ohnehin diejenigen, um die Sie sich nicht kümmern wollen.

Die zweite Gruppe sind diejenigen, die zumindest einen Teil an Geld im Laufe ihres Lebens zurücklegen können bzw. versuchen zurückzulegen, um damit zum Beispiel die Ausbildung ihrer Kinder zu sichern. Das sind diejenigen, die nach den jetzigen Regelungen 150 € pro Lebensjahr zurücklegen können. Das sind 4.500 €. Davon kann man keine Ausbildung eines Kindes finanzieren. Diese Art und Weise, wie das Vermögen angerechnet wird, ist aus unserer Sicht absolut inakzeptabel.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die dritte Gruppe sind diejenigen, die Vermögen zurücklegen können, die meistens, bis sie 55 oder 60 Jahre alt sind, noch Arbeit haben, die meistens auch eine sehr geringe Rente haben; denn die Renten der Frauen sind meistens nicht so hoch. Die durchschnittlichen Renten lagen mal bei 650 €; Männer bekommen mindestens doppelt so viel. Das heißt, um am Ende mit einer Rente zu Hause zu sein, von der man leben kann, müssen sie mindestens ein Vermögen in Höhe von 100.000 € zurückgelegt haben, was sie aber nicht haben können, weil es ihnen angerechnet würde, sodass das verbraucht werden müsste.

Das heißt, wenn eine Frau mit einer Rücklage, die sie sich als Rente zurückgelegt hat, arbeitslos wird, hat sie selbst nach der neuen Regelung mit den 750 €, die sie zurücklegen kann, nicht so viel Kapital, dass sie davon auskömmlich leben kann.

Uns geht es mit diesem Antrag um diese kleine Gruppe. Für die anderen beiden Gruppen haben wir bereits an vielen Stellen Anträge gestellt, die Sie aber alle bisher nicht mitgetragen haben. Wenigs

tens für diese Gruppe wollen wir Ihre Zustimmung haben.

Wir wollen nicht, dass nur der Betrag aufgestockt wird – darum geht es uns nicht –, wir wollen also keine grundsätzliche Aufstockung der Rückstellungsmöglichkeiten –, sondern wir wollen eine geschlechterdifferenzierte Lösung, damit die Frauen, wenn ihre Rente nicht hoch genug ist, die Option haben, über das Kapital noch etwas an Bedarf abzudecken. Wenn die Rente höher ist, dann kann das Schonvermögen von Männern wie Frauen gleich berechnet werden. Aber genau für die Personengruppe, die ihre Rentenabsicherung eher typisch weiblich zurückgelegt hat, wollen wir eine Lösung haben.

Wir hatten eine Zeit lang einen Konsens und haben fraktionsübergreifend einen Brief geschrieben. Aber mir ist klar geworden: Je näher wir an den Wahltermin kommen, desto weniger geht es um Inhalte. Deswegen haben CDU-Fraktion und FDPFraktion deutlich gesagt, dass sie es jetzt nicht mehr so sehen, wie sie es im gemeinsamen Brief noch formuliert hatten. Das ist eben Wahlkampf.

Wir stellen den Antrag trotzdem zur Abstimmung. Wenn man den Antrag neben den gemeinsam formulierten Brief legt, sieht man, wie wenig es Ihnen beim Brief um die Inhalte gegangen ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Monheim.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir 2006 diesen Antrag das erste Mal beraten haben, war die Situation gerade in Bezug auf die Alterssicherung von Hartz-IV- und ALG-II-Empfängern durchaus anders. Wir haben uns damals lange über die Gruppe unterhalten, Frau Steffens, auf die Sie jetzt besonders hinweisen: Frauen mit einem geringen Einkommen, das es ihnen nicht ermöglicht, eine systematische Altersvorsorge in einer bestimmten Höhe anzulegen.

Wir haben inzwischen eine andere Situation. Sie haben darauf aufmerksam gemacht. Es ist ein großer Erfolg der CDU und vor allen Dingen von Minister Laumann und Herrn Dr. Rüttgers, unserem Ministerpräsidenten, dass die Freigrenzen für das Altersschonvermögen von 250 € auf 750 € angehoben worden sind.

(Beifall von der CDU)

Es ist richtig, dass das Anliegen des Antrags und die spezielle Gruppe, die Sie ansprechen, von dieser Regelung wahrscheinlich nicht in starkem Maße betroffen sind. Aber wenn Sie sich einmal genau überlegen, welche Forderung Sie stellen, heißt das:

Es soll individuell jedes einzelne Einkommen und jeder zu erwartende Rentenanspruch geprüft

(Widerspruch von Barbara Steffens [GRÜ- NE])

und ein Schonvermögen festgelegt werden. Das ist nach unserer Meinung nicht möglich, weil wir das mit dem Gesetz zum Arbeitslosengeld II wirklich nicht individuell lösen können.

Um diese gravierenden Einkommensunterschiede auszugleichen – die aktuellen Veröffentlichungen zum Weltfrauentag am 8 März haben sie noch einmal deutlich gemacht –, müssen andere Ansätze und Maßnahmen gefunden werden. Wir haben uns im Ausschuss für Frauenpolitik immer wieder darüber unterhalten, dass wir junge Mädchen und junge Frauen dazu bringen müssen, sich bei der Berufswahl anders zu entscheiden, als immer wieder die Top Ten der frauentypischen Berufe zu wählen.

(Zuruf von Dr. Anna Mazulewitsch-Boos [SPD])

Wir müssen weiter daran arbeiten, dass die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit gesichert ist, damit gerade Frauen mit Kindern, vor allem Alleinerziehende, die Möglichkeit haben, für sich ein eigenes Einkommen und damit eine eigene Altersvorsorge zu erzielen. Vor allen Dingen müssen wir den Frauen deutlich machen, wie wichtig eine private Altersvorsorge ist und auch dafür werben, dass auch bei einem geringen Einkommen eine Altersvorsorge sinnvoll ist.

So möchte ich zusammenfassen: Verglichen mit dem Jahr 2006, als der Antrag erstmals vorgelegt worden ist, hat sich die Situation der Frauen durch die Anhebung des Schonvermögens eindeutig verbessert. Bei einer niedrigen Rente steht jetzt im Alter monatlich mehr Geld zur Verfügung. Wir halten das Anliegen des Antrags nach wie vor für berechtigt, aber auf dem von Ihnen vorgeschlagenen Weg im Rahmen des Gesetzes zum Arbeitslosengeld II für nicht zu erreichen. Deswegen können wir dem Antrag nicht zustimmen. Ich sage noch einmal: Die jetzige Situation im Rahmen des Arbeitslosengelds II ist auch eine Verbesserung für die Frauen. – Danke.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Monheim. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kieninger.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Monheim, was Sie gefordert haben, ist alles gut und richtig. Aber das hilft doch nicht den Frauen, die jetzt in der Situation sind, die jetzt so gut wie keine Rentenansprüche haben, die jetzt irgendwann in Rente gehen und ein Minimum an Rente bekommen, die dadurch, dass sie vielleicht in Teilzeit oder in Minijobs gear

beitet haben, bevor sie in den SGB-II-Bezug geraten sind, gar keine Rentenanwartschaften hatten und vielleicht etwas angespart haben.

Frauen haben grundsätzlich ein anderes Sparverhalten oder Vorsorgeverhalten als Männer. Das wird natürlich an dieser Stelle berücksichtigt. Deswegen unterstützen wir den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.

Diesen Frauen hilft aber überhaupt nicht weiter, dass dieser Arbeitsmarkt praktisch noch ausgeweitet wird, dass der Bereich der geringfügig Beschäftigten noch ausgeweitet werden soll, dass Frauen mit der Herdprämie gezwungen werden sollen, zu Hause zu bleiben.

(Ralf Witzel [FDP]: Niemand zwingt diese, zu Hause zu bleiben!)

All das trägt dem doch überhaupt nicht Rechnung.

(Beifall von der SPD)