Protokoll der Sitzung vom 25.03.2010

(Beifall von CDU und FDP)

Mit der wissenschaftlichen Begleitung unserer Landwirtschaft möchte noch einen dritten Punkt ansprechen, um den ich mir große Sorgen mache: Mit der Landwirtschaftlichen Fakultät in Bonn haben wir die einzige Landwirtschaftliche Fakultät in Nordrhein-Westfalen. Ich habe Sorge, dass ihr in Zukunft nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen. Ich werde mich darum kümmern, dass sie in der großen Universität in Bonn auch in Zukunft noch ausreichend stattfindet. Das gilt genauso für die weitere, erfolgreiche Arbeit der Fachhochschule Südwestfalen mit dem Fachbereich Agrarwirtschaft in Soest.

Zum Schluss meine Bitte an die Fraktionen der CDU und FDP: Sorgen Sie dafür, dass es auch in den nächsten fünf Jahren eine gute parlamentarische Mehrheit für eine verantwortungsbewusste Agrarpolitik gegenüber unseren Bäuerinnen und Bauern gibt.

(Beifall von CDU und FDP – Zuruf von der SPD: Sie haben wohl Angst!)

Meine Bitte an die SPD: Unterhalten Sie sich einmal auf Bundesebene mit den anderen SPD-Politikern, damit Sie aus Ihrer ideologischen Ecke herauskommen.

Die wenigsten Gemeinsamkeiten hatte ich in den vergangenen fünf Jahren mit den Grünen, aber das ist nun einmal so.

(Beifall von CDU und FDP)

Der Abgeordnete Remmel hat mich noch vor drei Jahren als Bauernminister beschimpft. Er war der Auffassung, das sei ein Schimpfwort – für mich war es eine Auszeichnung, meine Damen und Herren.

(Beifall von CDU und FDP)

Ich bekenne mich zu diesem Berufsstand. Ich weiß, woher ich komme. Ich weiß, dass sich die Bäuerinnen und Bauern auf CDU und FDP, auf diese Landesregierung verlassen können.

Ich bedanke mich darüber hinaus sehr herzlich bei allen Fraktionen für die weitgehend gute Zusammenarbeit während der vergangenen fünf Jahre.

Mein besonderer Dank gilt den Kollegen Hubert Schulte, Karl Kress und Clemens Pick, die nicht wieder für den Landtag kandidieren und wesentliche Beiträge für unsere Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen geleistet haben. Vielen Dank für Ihren großen Einsatz!

Ich möchte noch einmal sagen: Die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen kann nach diesen fünf Jahren Regierung von CDU und FDP positiv in die Zukunft schauen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Im Vorgriff auf die zu erwartende Redezeitüberschreitung der Landesregierung hatten alle Fraktionen ihre Redezeit ein wenig überzogen. Es gäbe rein theoretisch die Möglichkeit, weil die Landesregierung am meisten überzogen hat, noch das Wort zu ergreifen. – Das wird aber offensichtlicht nicht gewünscht. Wir sind am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Da die antragstellenden Fraktionen der CDU und der FDP direkte Abstimmung beantragt haben, lasse ich nun entsprechend votieren. Wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 14/10854 zustimmen möchte, darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Enthaltungen sind nicht dabei. Damit ist der Antrag mit der Mehrheit des Hauses angenommen.

Ich rufe auf:

4 Gesetz zur Stärkung der Stadtwerke im Energiemarkt – Stadtwerkerettungsgesetz (StaRG)

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/10585

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform Drucksache 14/10868

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/10633

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner dem Kollegen Löttgen für die Fraktion der CDU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der Grünen hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der den ebenso falschen wie reißerischen Titel Stadtwerkerettungsgesetz trägt.

(Zuruf von den GRÜNEN: Guter Titel! – Mar- tin Börschel [SPD]: Was ist daran falsch?)

Ich hoffe sehr, Herr Kollege Becker, Sie gelangen dabei zur gleichen Ansicht, die Sie gestern Abend zum Tagesordnungspunkt 12 um 20:40 Uhr vorgetragen haben. Sinngemäß sagten Sie: Es ist jetzt nicht die Zeit, dass die Opposition noch Konzepte einbringt, die die Landesregierung in den verbleibenden Wochen bis zur Landtagswahl umsetzen soll. – Recht hat er, der Herr Becker. Ich hoffe, Sie handeln heute auch noch danach.

(Horst Becker [GRÜNE]: Völliger Quatsch!)

Damit, meine Damen und Herren, könnten wir es heute bewenden lassen; aber es steht zu befürchten, dass die Einsichtsfähigkeit der Bündnisgrünen über Nacht doch ein wenig gelitten hat und dieses Schnellschussgesetz heute zur Abstimmung gelangt.

Daher im Folgenden noch einmal die Gründe, warum die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann:

Wie ist die Ausgangslage? Die Wirtschaftsministerin hat ein Gutachten bei Professor Burgi in Auftrag gegeben, um die Rahmenbedingungen für zwei wichtige Ziele zu klären: den Ausbau der dezentralen Energieversorgung und die Stärkung des Wettbewerbs im Energiemarkt.

Wir sind uns, denke ich, in diesem Hause weitgehend einig – auch die Anhörung hat dies gezeigt –, dass ein Zuwachs von leistungsfähigen kommunalen Anbietern in einem rechtssicher ausgestalteten Rahmen eine gute Chance bietet, dieses Ziel zu erreichen.

Hier aber, meine Damen und Herren, scheint der Konsens schon erschöpft. Denn der Gesetzentwurf der Grünen vergisst vollkommen, dass Professor

Burgi eine Änderung der bestehenden Rechtslage an Bedingungen geknüpft hat. Ein neuer Ordnungsrahmen für die energiewirtschaftliche Betätigung von Kommunen muss nach Burgi folgenden Vorbehalten und Verpflichtungen genügen:

Erstens. Abbau von derzeit bestehenden Vorteilen kommunaler Unternehmen, insbesondere der Ausschluss öffentlich-rechtlicher Organisationsformen. Zulässig sollen nur noch privatrechtliche Organisationsformen wie GmbH, KG oder Aktiengesellschaft sein.

Zweitens. Die Kreditvergabe mit kommunalwirtschaftlichen Vorzugskonditionen und die Gewährung von Bürgschaften und Sicherheiten durch Kommunen sind unzulässig.

Drittens. Die Haftung der Kommune ist auf ihren Anteil am Stammkapital zu begrenzen.

Viertens. Eine Vergabepflicht ist auch dann zwingend notwendig, wenn der Beschaffungsvorgang an sich im Rahmen einer freihändigen InhouseVergabe möglich wäre.

Zu all dem, sehr geehrter Herr Becker, in Ihrem Gesetzentwurf, in dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen nicht ein einziges Wort. Sie begnügen sich damit, drei Punkte aufzugreifen, die Ihnen genehm sind: der Wegfall des Merkmals Dringlichkeit beim öffentlichen Zweck, die untergeordnete Bedeutung im Vergleich zum Hauptzweck und die Anzeigepflicht vor Aufnahme energiewirtschaftlicher Betätigung im Ausland.

Herr Becker, Sie müssen es schon zulassen, dass sich die Regierungsfraktionen mit Ihrem Gesetzentwurf dann auch intensiv auseinandersetzen.

(Horst Becker [GRÜNE]: Wenn ihr das ge- macht habt, ihr Faulpelze!)

Es gilt zuerst einmal zu attestieren, dass die selbsternannten Schutzpatrone der Kommunen auf ganzer Linie versagen, wenn es darum geht, Städte und Gemeinden vor fehlerhaftem Handeln der Stadtwerke zu beschützen.

(Beifall von Dietmar Brockes [FDP] – Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Beides – das geht eindeutig aus dem Gutachten von Professor Burgi hervor; das ist doch Ihre Basis, meine Herren –, sowohl die Freiheit des Handelns als auch der Schutz der Kommunen vor fehlerhaftem Handeln, muss ein Gesetzentwurf berücksichtigen. Der vorliegende Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen genügt diesem Anspruch nicht.

Sie sagen: Stadtwerke müssen alles dürfen. Das Gutachten von Professor Burgi sagt: Freiheit ja, aber nur unter festgesetzten, rechtssicheren Bedingungen. Dieser Meinung schließt sich die CDUFraktion als unabdingbare Voraussetzung für eine Rechtsänderung an.

Wir danken der Wirtschaftsministerin für die Initiative und werden im Gegensatz zu Ihrem Schnellschuss unter Beachtung aller Vorgaben des BurgiGutachtens und mit der gebotenen Sorgfalt zu Beginn der neuen Legislaturperiode – dann wieder hier im Haus in der Verantwortung – zu einem Ergebnis kommen, das den Kommunen und Stadtwerken einen rechtssicheren Rahmen für die energiewirtschaftliche Betätigung gibt.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Löttgen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD …

(Martin Börschel [SPD] eilt schon zum Pult und fragt: Bin ich falsch?)

… doch der Kollege Börschel das Wort. Ich werde mich da niemals einklinken. Bitte schön, Herr Börschel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucher auf der Besuchertribüne! Ich glaube, man kann auch nach der Rede des Kollegen Löttgen von eben eines feststellen: Städte und Gemeinden sind bei der Koalition von CDU und FDP hier im Land nicht in guten Händen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)