Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas außer Atem, weil ich schnell hierher gesprintet bin.
Meine Damen und Herren, in einigen Urteilen in den Jahren 2000, 2001 und 2003 hat der Europäische Gerichtshof die Richtlinien zum Arbeitszeitgesetz so ausgelegt, dass die gesamte Zeit der Bereitschaftsdienste von Klinikärzten in Gesundheitseinrichtungen als Arbeitszeit zu bewerten ist. Das waren gerade für die deutschen Klinikärzte ziemlich entscheidende Urteile. Bei uns war es anders geregelt, nämlich so, dass der Bereitschaftsdienst als Ruhezeit gerechnet und nur die Inanspruchnahme der Arbeitszeit zugerechnet wurde.
Die Urteile haben dazu geführt, dass zum 1. Januar 2004 formal eine rechtskonforme Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes an die EG-Richtlinien erfolgte. Diese neue Regelung ordnet die Bereitschaftszeit nun eindeutig der Arbeitszeit zu.
Es ist klar, dass eine solche Regelung, die ein Krankenhaussystem auf den Kopf stellt, nicht von heute auf morgen umsetzen kann. Deswegen hat man Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2005 beschlossen, um bis dahin neue Arbeitszeitkonzepte in den Krankenhäusern zu entwickeln. Ein Drittel der bundesdeutschen Krankenhäuser – in Nordrhein-Westfalen sind es 20 %, glaube ich – hat es wirklich geschafft, innerhalb dieses Zeitraums Lösungen zu finden und zu realisieren. Eine Reihe von Krankenhäusern hat noch keine Lösung geschaffen. Deswegen hat sich der Bundesrat auf Initiative der Bundesländer Bayern und Sachsen-Anhalt mit diesem Thema befasst und beschlossen, die Übergangslösung noch einmal zu verlängern.
Herr Henke hat in der Vergangenheit oft und viel zu diesem Thema gesprochen. Deswegen ist es auch kein Thema, welches im Hause unbekannt ist. Ich glaube deshalb, ich brauche nicht zu sagen, was es bedeutet, wenn Krankenhausärzte …
Meine Herren, könnten Sie das Gespräch vielleicht nach draußen verlegen? Ich finde es ziemlich anstrengend, zu reden, wenn es so laut ist.
Ich muss niemanden sagen, was es bedeutet, wenn Klinikärzte übermüdet sind, wenn Klinikärzte überarbeitet sind, wenn Patienten von Ärzten operiert werden, die übermüdet und erschöpft sind. Man kann sich die Statistiken ansehen, was dies an Unfällen, an Falschbehandlungen und Falschprognosen bedeutet. Ich glaube, das will keiner von uns, das will keiner von Ihnen. Man braucht also eine Lösung.
Deswegen muss es schnellstmöglich eine Lösung geben. Ich finde es fatal, dass im Bundesrat in einer solchen Situation eine Entscheidung gefasst wird, durch den der Druck aus der Verhandlungssituation, der Druck aus dem Zwang, eine Lösung zu finden, herausgenommen wird. Das Drittel, das sich konstruktiv damit auseinander gesetzt und Lösungen gefunden hat, hat jetzt Pech gehabt, weil es so schnell war und sich Mühe gegeben hat. Die anderen haben Glück und können es weiter auf die lange Bank schieben.
Ich meine, dass wir weiterhin den Druck brauchen. Ein weiteres Verlängern von Übergangsregelungen ist weder im Sinne der Krankenhäuser noch im Sinne der Ärzte noch im Sinne der Patienten.
Auf der anderen Seite muss man sehr deutlich bilanzieren, wenn man eine solche Arbeitszeitrichtlinie verändert und die bisherige Bereitschaftszeit - die zu einem hohen Maße nicht bezahlt wurde – als Arbeitszeit rechnet. Dann muss man darüber reden, ob wir mehr Geld für den Gesundheitsbereich benötigen.
Sprich: Können Krankenhäuser Konzepte wirklich umsetzen, ohne dass mehr Bezahlung stattfindet, oder wird man auch dort im System nachjustieren müssen? Ich halte es für keine Lösung, die Übergangsregelung zeitlich zu verlängern und abzuwarten, welche gesetzlichen Regelungen von europäischer Seite getroffen werden. Meiner Meinung nach braucht man grundsätzlich eine andere Regelung, die aber für alle Krankenhäuser gilt.
Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir diesen Antrag gestellt. Wir möchten mit den Abgeordneten, die auch in der Vergangenheit Seite an Seite mit uns argumentiert haben, dass wir keine Verlängerung der Übergangsregelung, andere Arbeitsbedingungen für die Ärzte und andere Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser brauchen, gemeinsam im Ausschuss die Diskussion führen. Wir möchten gerne, dass sich die
Landesregierung deutlich aufstellt und nicht, wie im Bundesrat, eine Verlängerung der Übergangsregelung unterstützt. Nordrhein-Westfalen muss sich klar an die Seite der Ärzte stellen und sich gegen eine Verlängerung dieser Übergangszeiten massiv einsetzen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Lehne das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grünen stellen einen Antrag zum Thema EU-Richtlinie zur Bereitschaftszeit von Ärztinnen und Ärzten, ohne die Realität zu beachten.
Aufgrund von Entscheidungen des Bundesrates und der Koalitionsvereinbarung in Berlin und nach Beratungen der Bundesregierung ist klar, dass der Deutsche Bundestag die im Arbeitszeitgesetz vorgesehene Übergangsbestimmung um ein weiteres Jahr verlängern wird.
Der Grundgedanke innerhalb des Grünen-Antrags ist richtig. Es soll verhindert werden, dass Klinikärzte wegen überlanger Arbeitszeiten oftmals am Rande der körperlichen und geistigen Erschöpfung Patienten versorgen. Jedoch ist der Weg, der hier eingeschlagen werden soll, ist nicht realisierbar. Dies ist auch der Grund, warum sich der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit diesem Thema noch einmal ausführlich befassen sollte. Das Thema ist einfach zu kompliziert, um oberflächlich behandelt zu werden.
Die Mehrheit des Landtags begrüßt es, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen von einer letztmaligen Verlängerung spricht. Dies wird Niederschlag finden. Die Landesregierung hat betont, dass dies keinen Stopp der Bemühungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu den Arbeitszeiten zur Folge haben darf. Dies gibt den Beteiligten eine letzte Möglichkeit, bis zum Ende des kommenden Jahres eine positive Lösung zu finden.
Festzuhalten bleibt, dass die Träger der Krankenhäuser sich bis dato sehr viel Zeit bei der Umsetzung gelassen haben. Dies liegt allerdings auch darin begründet, dass einige Kliniken nicht in der Lage sind, weitere Ärzte und Personal einzustellen und zu finanzieren.
Die öffentlichen Träger haben mit den Beteiligten den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) ausgehandelt. Vonseiten der Ärzte wurde dieser allerdings nicht gegengezeichnet. Der TVöD beinhaltet Neuregelungen zu Arbeits- und Bereit
schaftsdiensten, die am 1. Januar 2006 in Kraft treten sollten. Dieser Tarifvertrag würde allerdings nur für den öffentlichen Dienst gelten. Die Regelungen des TVöD nutzen die Spielräume des Arbeitszeitgesetzes aus, sodass bei Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen in den meisten Bereichen unter bestimmten Auflagen die bisherigen Arbeitszeitorganisationen weitestgehend beibehalten werden können.
Dies allein ist allerdings nicht Ziel des Antrags der Grünen. Auch die CDU will Strukturverbesserungen für die Mitarbeiter und Ärzte. Insofern besteht jedenfalls Diskussions- und Handlungsbedarf.
Außerhalb des öffentlichen Dienstes sind die notwendigen Veränderungen bis zum 1. Januar 2006 nicht mehr realisierbar. Ich darf daran erinnern, dass die verkorkste Situation im Gesundheitswesen auch von der rot-grünen Mehrheit mit verursacht worden ist.
Bundestag und Bundesrat werden ihre Auffassung nicht mehr verändern und um ein Jahr verlängern. Die umgehende Umsetzung der aktuellen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern würde zu erheblichen organisatorischen Problemen insbesondere auf dem Rücken der Patienten führen.
Es zeichnet sich auf EU-Ebene eine Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ab. Möglicherweise sollen Bereitschaftsdienste arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit bewertet werden. Auf einzelstaatlicher Ebene sollen jedoch Regelungen getroffen werden können, nach denen inaktive Zeiten des Bereitschaftsdienstes besonders gewichtet werden können. Dies könnte möglicherweise eine Entschärfung der arbeitszeitrechtlichen Regelungen zum Bereitschaftsdienst zur Folge haben.
Die weitere Verlängerung bis zum 31. Dezember 2006 darf nicht dazu führen, dass die Träger versuchen, eine Lösung weiter zu verschleppen.
Lassen Sie uns das Thema im Ausschuss noch einmal ausführlich unter Berücksichtigung der Gesamtsituation behandeln. Der Überweisung an den zuständigen Ausschuss stimmt die CDUFraktion zu. – Ich bedanke mich, dass Sie mir zugehört haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Lehne. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Bischoff das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lehne, gerade die Verlängerung auf das Jahr 2006 führt dazu, dass die Träger das weiter hinauszögern werden. Sie haben zum Schluss gesagt, das soll nicht dazu führen, dass das Verfahren hinausgezögert wird, aber genau das ist durch die Verlängerung um ein Jahr der Fall.
Ferner haben Sie gesagt, wir haben keinen akuten Handlungsbedarf, sondern wir müssen noch weiter diskutieren. Natürlich muss es im Ausschuss noch einmal diskutiert werden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, Herr Lehne, datiert jedoch vom 3. Juli 2001. Wir diskutieren darüber also schon seit vier Jahren. Sie sind neu im Parlament – das gestehe ich Ihnen zu –, aber wir haben darüber hier im Hause schon etwas länger diskutiert, jedenfalls in meiner Fraktion und meines Wissens auch in anderen Fraktionen. Das ist also keine Begründung für die Verlängerung.
Auch aus der Sache heraus ist es unverständlich und ein Unding, dass die Bereitschaftszeit der Ärzte nicht als Arbeitszeit angerechnet und entlohnt wird. Dazu braucht man kein Gewerkschafter und kein Sozialpolitiker zu sein, um zu sagen, dass das von der Sache her klar ist und dass es in den vergangenen Jahrzehnten nur verschleppt worden ist, das Problem anzugehen.
Es geht nicht nur um die Ärztinnen und Ärzte, die übermüdet sind und darunter leiden, dass sich die Arbeitszeiten verlängern, sodass man fast sagen kann, dass sich der Traumjob Arzt zu einem Jobtrauma entwickelt hat. Das ist im Moment sehr oft in den Medien. Man kann ja derzeit fast keine Nachrichtensendung einschalten, in der das nicht Thema ist. Offensichtlich haben die Verbände wie der Marburger Bund eine sehr gute PR-Arbeit geleistet, um an die Öffentlichkeit zu kommen. Es ist also völlig klar, dass bestimmte Dinge in der Misere liegen, dass die Arbeitszeiten zu lang sind, das Personal zu wenig und die Freizeit zu gering ist.
Die Konsequenz ist durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes klar gewesen. Es ist in der Tat richtig gewesen, eine Übergangsfrist einzuräumen, aber, bitte schön, bis zum 31. Dezember 2005. Es ist deswegen richtig gewesen, weil es sich um eine tarifpolitische Fragestellung handelt. Die Tarifparteien müssen miteinander verhandeln und miteinander zu einem Ergebnis kommen. Auch das ist völlig klar.
Aber Politik hat eine Einflussmöglichkeit durch Einrichtung dieser Frist. Das haben wir zum 31. Dezember 2005 gemacht. Das war richtig so. Dieser Druck muss aufrechterhalten werden.
Deswegen teilen wir, Herr Lehne, ganz bewusst Ihre Ausführungen nicht, dass es vernünftig gewesen wäre, diese Frist zu verlängern – im Gegenteil.
Ich muss mich auch an den Minister wenden: Herr Laumann, sehr widersprüchlich ist, dass die Landesregierung NRW im Bundesrat diese Verlängerung mitträgt, die dazu dient, die Arbeitgeberseite innerhalb des Tarifgefüges zu stärken. Bei längerer Frist haben die Arbeitgeber bessere Verhandlungsmöglichkeiten als bei kurzer Frist. Man muss kein Gewerkschafter sein, um das zu verstehen.
Ich bin kein Bundestagsabgeordneter; ich bin Landtagsabgeordneter. Ich spreche im Landtag von Nordrhein-Westfalen und habe die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren.
Ich habe Sie am vergangenen oder am vorvergangenen Sonntag in „Westpol“ gesehen. Sie haben vor der Kamera erklärt, die Parteien sollten sich möglichst schnell einigen. Gerade vorher hat die Regierung im Bundesrat die Frist um ein Jahr verlängert, um die Möglichkeit einzuräumen, sich nicht so schnell zu einigen. – Herr Laumann, Sie müssen uns gleich erklären, wie diese Widersprüche und der Populismus vor der Kamera, den ich dahinter vermute, zu erklären sind. Das ist eindeutig widersprüchlich und nicht zu vertreten.
Im Mittelpunkt des Interesses stehen die Patientinnen und Patienten. Das ist mir wichtig. Sie haben die Sorge, von übermüdeten Ärztinnen und Ärzten behandelt zu werden.
Zweitens ist mir noch wichtig, Herr Laumann: Sie belohnen jene Krankenhäuser, die sich bisher nicht intensiv bemüht haben. Frau Steffens hat schon ausgeführt, dass ein Drittel der Krankenhäuser vor Ende der Frist Einigungen erzielt hat. Ich weiß darüber hinaus aufgrund der Vorbereitung meines Redebeitrags, dass dieser Anteil bei den großen Krankenhäusern mit über 300 Betten noch viel höher ist: 70 bis 80 % haben entweder eine Vereinbarung oder sind kurz davor, eine
Vereinbarung abzuschließen. Bei den Krankenhäusern mit über 600 Betten haben zwei Drittel schon eine Vereinbarung abgeschlossen. Die großen Häuser haben das also umsetzen können, die kleinen hinken hinterher und müssen durch die Frist unter Druck gesetzt werden. Das haben Sie gelockert. Das tragen wir nicht mit.