Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Hilser das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die „Westdeutsche Zeitung“ vom 1. Dezember 2005 übertitelte einen Artikel zu Minister Wittke mit der Schlagzeile: „Ein Lautsprecher mit Aussetzern!“ Weiter heißt es wörtlich in diesem Artikel: „NRW-Minister Oliver Wittke ist mal wieder von seinen vollmundigen Ankündigungen eingeholt worden!“ Das genau ist der Fall bei diesem Gesetzentwurf.

Herr Wittke, wenn Sie so auf dem SPD-Entwurf herumdreschen und argumentieren, der sei Unsinn – ich komme gleich auf den Debattenbeitrag aus der letzten Plenarsitzung zurück –, dann müssten Ihnen die CDU-Kollegen ins Genick springen, weil denselben Antrag, den wir jetzt gestellt haben – das haben wir beim letzten Mal schon diskutiert –, hat die CDU-Fraktion in der letzten Legislaturperiode nahezu wortgleich vertreten. Sie müssen sich mit den eigenen Kollegen auseinander setzen, weil damals völlig unsinnige Anträge von der CDU-Fraktion formuliert worden sind. Diese Auseinandersetzung müssen Sie untereinander führen, lieber Minister Wittke.

(Beifall von der SPD)

Fakt ist, dass nach Ihrem Gesetzentwurf die Ausgleichsabgabe abschafft wird, aber nicht – wie immer wieder angekündigt – unverzüglich und schnell, sondern erst am Ende dieser Legislaturperiode. Die Vorlage Ihres Gesetzentwurfes – da sind wir auch auseinander – führt nicht zu weniger, sondern zu mehr Bürokratie, weil der Verwaltungsaufwand eindeutig höher und nicht geringer wird.

(Beifall von der SPD)

Zu Ihrem Debattenbeitrag in der letzten Sitzung: Heute waren Sie etwas gemäßigter, aber in der letzten Plenarsitzung haben Sie formuliert:

„… dieser Antrag,

den Sie in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht haben und der viel Recyclingpapier bemüht hat, ist das Papier nicht wert, auf das er gedruckt worden ist.

Herr Minister, das ist eine Unverschämtheit in einem besonders schweren Fall,

(Beifall von der SPD)

weil ich erstens glaube, dass Regierungsmitglieder in dieser Art und Weise mit Parlament und Fraktionen nicht umzugehen haben.

(Beifall von Carina Gödecke [SPD])

Es ist zum Zweiten ein besonders schwerer Fall, weil die Begründung nicht stichhaltig ist. Sie werden nicht weniger, sondern mehr Verwaltungsaufwand produzieren. Wenn Sie angeben, dass die Zahl der sozial verpflichteten und bindungsgebundenen Wohnungen von 70.000 auf 11.000 sinkt, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sinkt auch der Verwaltungsaufwand, weil ich 60.000 Wohneinheiten weniger habe, oder der Verwaltungsaufwand bleibt, wie Sie annehmen, gleich, dann ist auch in Ihrem Modell in der Endstufe 2009 genau dieselbe Situation eingetreten wie in unserem Gesetzentwurf. Also ist die Begründung überhaupt nicht stichhaltig, mit der Sie Ihre unverschämte Aussage in der letzten Plenarsitzung begründet haben. Da wir nun Streit darüber führen, welche Entwicklungen und welche Zahlen richtig sind, kündige ich an, dass die SPDFraktion zur nächsten Ausschusssitzung vier Angaben erwartet:

Erstens eine Prognose über den Rückgang der Sozialbindungen bis 2010, zweitens die Zahl der prognostizierten Freistellungen von der Ausgleichsabgabe bis 2010, drittens das dann noch vorhandene Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe und viertens die prognostizierten Verwaltungskosten bei Ihrem Gesetzentwurf und bei unserem Gesetzentwurf.

Dann freuen wir uns auf eine sachliche Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hilser. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Sahnen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits am 1. Dezember haben wir hier alle Argumente, die für eine Reform des Fehlbelegungsabgaberechts sprechen, angesprochen. Ich denke aber, dass wir auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs ganz deutlich den Unterschied zu der Initiative der SPDFraktion vom 1. Dezember herausarbeiten können. Wir geben mit diesem Antrag der Landesregierung, der von der FDP und der CDU gestützt und getragen wird, auf wohnungswirtschaftliche Fehlentwicklungen Antworten geben. Wir wollen die Marktsituation, die sich völlig verändert hat, einfangen und zeigen, dass der Hinweis, Familien

stehen auf der Straße und finden keine angemessene Wohnung mehr, komplett daneben ist.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung, der von den beiden Regierungsfraktionen getragen wird, und die Initiative der SPD-Fraktion unterscheiden sich sowohl in der Zielsetzung als auch in der Vorgehensweise deutlich, vor allen Dingen aber auch in den Nebenwirkungen.

Erstens. Klare Zielsetzung des neuen Gesetzentwurfs ist es, die Fehlbelegungsabgabe bis zum 31. Dezember 2009 stufenweise abzuschaffen. Sie, meine Damen und Herren von der SPD, wollen diese zusätzliche „Miete“ bei zugegeben deutlich angehobenen Einkommensgrenzen aber beibehalten. Ihre Zielsetzung ignoriert die Entwicklung auf den Wohnungsmärkten. Insbesondere ist es kein Beitrag, um langfristig Entwicklungen, die wir hier auch in Verbindung mit dem Programm „Soziale Stadt“diskutiert haben, entgegenzutreten, um einer Gettoisierung oder Segregation vorzubeugen.

Die Beibehaltung des Abschöpfungsinstruments, wie Sie es vorschlagen, ist gerade vor dem Hintergrund der Entspannungstendenzen auf dem Wohnungsmarkt daneben. Ihr Argument, dass, wie ich schon sagte, sozial schwächere Familien auf der Straße stehen und keinen angemessenen Wohnraum mehr finden, ist antiquiert und nicht mehr realitätsnah. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Tendenz zu Leerständen landesweit zu beobachten ist. Der Minister hat es gerade angesprochen, dass inzwischen Tausende von Wohnungen gerade in diesem Segment angeboten werden.

Zweitens. Ihr Vorschlag, die Einkommensbemessungsgrenzen um 60 % anzuheben, ist mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden. So würden die Einnahmen aus dieser Position schlagartig deutlich zurückgehen, aber die Verwaltungskosten würden gleich bleiben. Das Verhältnis von Aufkommen und Verwaltungsaufwand in den einzelnen Kommunen würde sich umkehren. Der Entwurf der Landesregierung sieht deshalb an dieser Stelle konsequenterweise den kompletten Ausstieg aus der Zahlung von Ausgleichsabgaben vor.

Drittens. Ihr Vorschlag, die Geldbeträge aus der Fehlbelegungsabgabe den Kommunen zur Verfügung zu stellen, ist auch daneben. Es handelt sich nämlich hierbei um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, das durch Bundesrecht geregelt ist und durch Landesgesetzgebung nicht geändert werden kann.

Viertens. Der von Ihnen vorgeschlagene Weg der Kommunalisierung der Ausgleichszahlung ist ebenfalls nicht möglich. Ich habe schon erwähnt, dass wir es mit einem Bundesgesetz zu tun haben. Diese bundesgesetzliche Regelung ermächtigt die Länder zur Erhebung der Zahlung und eröffnet keine Delegationsmöglichkeit auf die Kommunen.

Ich fasse zusammen und stelle fest:

Erstens. Wir wollen die Ausgleichsabgabe abschaffen; Sie wollen das nicht.

Zweitens. Wir wollen Bürokratieabbau. Sie wollen eine bürokratische Dienststelle im Rathaus und den bekannten Stellen und Mitarbeitern eine Bestandsgarantie geben.

Drittens. Wir wollen mit der Abschaffung der Zahlung von Ausgleichsabgaben einen nachhaltigen Beitrag zur Stabilisierung von Stadtteilen und Wohnquartieren geben. Ihr Ansatz ist an dieser Stelle zu unergiebig.

Wir sind für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss und werden ihn dort weiter beraten. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sahnen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Becker das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir führen diese Debatte innerhalb kurzer Zeit zum wiederholten Male. Insofern wiederholen wir auch alle ein Stück weit die Argumente. Das gilt für meine Vorredner; das wird auch für mich gelten. Gleichwohl soll es dann so sein.

Sie sollten zunächst einmal zur Kenntnis nehmen, dass Sie etwas abschaffen wollen, das für den sozialen Wohnungsbau nötig ist. Bis heute habe ich weder von Ihnen noch von Ihrer Fraktion gehört, wodurch Sie es ersetzen wollen.

Sie wollen nämlich etwas zerschlagen, was immer noch bei in den letzten Jahren sinkender Tendenz rund 30 Millionen € im Jahr bringt. Wodurch Sie diese 30 Millionen € in Zukunft ersetzen wollen, haben Sie uns nicht gesagt.

Meine Damen und Herren, seit 1984 ist der Bau von Sozialwohnungen mit fast 1,5 Milliarden € aus dem Aufkommen insgesamt finanziert worden. 24.500 Wohnungen sind auf diese Art und Weise gefördert worden. Im Wohnungsbauförderungs

programm sind auch für das Jahr 2005 immer noch, wie ich es eben gesagt habe, erhebliche Beträge vorhanden. Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage und vor dem Hintergrund, dass Sie sich zurzeit ja nicht allein an der Fehlbelegerabgabe, an der Ausgleichsabgabe vergreifen, sondern dass Sie darüber hinaus darüber nachdenken und die Veränderung der Kündigungssperrfristverordnung durchsetzen wollen, dass Sie darüber hinaus den Verkauf der LEG-Wohnungen und ihrer Tochtergesellschaften durchsetzen wollen und dass Sie außerdem auch an anderen Stellen im Zusammenhang mit Wohnungsbau eine Reihe von Änderungen vorgenommen haben, habe ich davon gesprochen, dass Sie eine ideologische Wohnungsbaupolitik betreiben. Ich denke, die betreiben Sie auch.

Immer wieder hört man hier die Mär von dem ausgeglichenen, nicht mehr angespannten Wohnungsmarkt. Meine Damen und Herren, ich weise diese Behauptung erneut zurück. Es gibt in dem Segment der unteren Einkommen keinen ausgeglichenen Wohnungsmarkt. Insbesondere in der Südschiene, im südlichen Rheinland, handelt es sich um einen angespannten, nicht ausgeglichenen Wohnungsmarkt. Insbesondere dort ist es für Haushalte mit niedrigem Einkommen nach wie vor schwierig, angemessenen und vernünftigen Wohnraum zu bekommen.

Meine Damen und Herren, unsere Fraktion spricht sich auch gegen die 60-%-Quote, die die Kolleginnen und Kollegen der SPD vorschlagen, aus. Ich habe das schon das letzte Mal ausgeführt. 60 % über den entsprechenden Einkommensgrenzen ist uns deutlich zu hoch. Die Frage, ob das am Ende zu mehr bürokratischem Aufwand als zu Einnahmen führt, können wir dahingestellt sein lassen. Das wird sich am Ende errechnen lassen, und wir werden es auch anhand von Musterrechnungen durchexerzieren können.

Tatsache ist auf jeden Fall, dass ich auch von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, bis jetzt kein Konzept gehört habe, wodurch Sie die fehlenden Beträge ersetzen wollen. Tatsache ist auch: Wenn wir uns alle einig sind, dass wir Verhältnisse, wie sie an manchen Stellen in Europa inzwischen entstanden sind, nicht wollen, wenn wir solche Verhältnisse mit Aussonderungen nicht immer weiter forcieren wollen, dann brauchen wir Geld.

Wenn Sie glauben, dass Sie allein dadurch, dass Sie die Ausgleichsabgabe wegschlagen und uns allen dieses Mittel für den sozialen Wohnungsbau wegnehmen, eine soziale Durchmischung von Stadtteilen bekommen, dann kann ich Ihnen nur

sagen: An den Stellen, an denen dies das geeignete Instrument ist, haben Kommunen auch heute die Möglichkeit, die Ausgleichsabgabe wegfallen zu lassen. Bei entsprechender Begründung ist das längst möglich.

Es handelt sich also ein Stück weit um eine Phantomdebatte. Es handelt sich wieder einmal um eine Debatte, die Sie aus einem ideologischen Blickwinkel statt mit vernünftigem Pragmatismus führen. – Schönen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Becker. – Jetzt hat Herr Rasche für die FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat setzen wir heute eine Debatte fort, die wir schon in der vergangenen Plenartagung geführt haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird ein weiterer Baustein des Koalitionsvertrages umgesetzt. Die seit 1983 erhobene Ausgleichszahlung zum Abbau von Fehlsubventionierungen im Wohnungswesen wollen wir schrittweise bis Ende 2009 abbauen.

(Beifall von der FDP)

Damit haben die Kommunen genügend Zeit, die neue Gesetzgebung zu berücksichtigen.

Die Enquetekommission „Zukunft der Städte“ hat sich ebenfalls umfassend mit der Fehlbelegerabgabe beschäftigt und formuliert: