Diese Aufzählung ließe sich mit anderen Städten und Gemeinden fortsetzen. Dort sind die Belastungen ähnlich hoch. Die Äußerungen des Städte- und Gemeindebundes sind Ihnen zugegangen. Deswegen verstehe ich nicht, dass Sie sich so wenig damit auseinander setzen und das abtun.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf zu prüfen, ob eine Kostenerstattung für besonders hohe Krankheitskosten von Flüchtlingen durch die Einrichtung eines Härtefonds möglich ist. In Hessen ist eine Kostenerstattungsregelung in das Flüchtlingsaufnahmegesetz dergestalt aufgenommen worden, dass die den Kommunen entstehenden Kosten für die gesundheitliche Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen, soweit sie den Betrag von rund 10.000 € pro Person und Kalenderjahr übersteigen, vom Land erstattet werden.
Die augenblickliche hessische Regierung steht der Sozialdemokratie wirklich nicht sehr nahe, und ihre Politik ist für uns nicht zwingend ein Vorbild. Wir würden aber in diesem Fall einer vergleichbaren Regelung in Nordrhein-Westfalen zustimmen.
Vielen Dank. - Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Frau Düker das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf ist in der Tat heute Abend nicht mehr viel anzumerken. Hier werden Zahlen an die Asylbewerberzahlen angepasst; die Ausgangsbasis der ursprünglich veranschlagten 120 Millionen € werden mit 84 Millionen € an die tatsächlichen Asylbewerberzahlen angepasst. Insofern handelt es sich um eine redaktionelle Angelegenheit, über die man nicht weiter reden müsste. Trotzdem will ich die Gelegenheit ergreifen, etwas zu sagen.
Herr Kruse, das, was Sie hier so abtun, nachdem Sie in der Verantwortung sind, haben Sie in Oppositionszeiten noch ganz anders bewertet.
Ich darf aus Ihrer Rede vom 27. Januar 2005 zitieren – das ist noch nicht so lange her –, als wir das FlüAG novelliert haben:
„Allerdings meint die CDU-Landtagsfraktion schon seit vielen Jahren – das hat ja auch der Städte- und Gemeindebund in seiner Stellungnahme … verdeutlicht –, dass die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern eine rein staatliche und keine kommunale Aufgabe ist.
Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass seit dem 1. Juli 2002 – zum Beispiel in Bayern – ein Gesetz in Kraft ist, nach dem die Aufgaben- und vor allem die Ausgabenzuständigkeit für alle Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, insgesamt auf das Land übergehen. Hiervon sind wir in Nordrhein-Westfalen nach wie vor weit entfernt.“
Sie hätten diesem Ziel mit dem Gesetzentwurf, den die Regierung jetzt vorlegt, ein kleines Stück näher kommen können, wenn Sie gesagt hätten: Die Differenz zwischen den 120 Millionen € und den 84 Millionen € geben wir den Kommunen, weil unserer Auffassung nach die Finanzausstattung völlig unzureichend war. – Herr Kruse, Sie betreiben hier verlogene Politik.
Sie haben den Kommunen etwas versprochen, was Sie nicht halten können. Das reiht sich ein in eine Kette von Versprechen-gebrochen-Aktionen ein, und ich finde, das sollte man an dieser Stelle noch einmal erwähnen.
Noch etwas Kritisches in die linke Richtung: Natürlich hätte man, als wir vor einem Jahr das FlüAG novelliert haben und als wir noch die Verantwortung hatten, diese Härtefondsregelung ebenfalls einbringen können. Wir als Grüne hätten eine solche Regelung auch unterstützt. Auch das war aber damals nicht möglich.
Ich sage also noch einmal in beide Richtungen: Wenn es darum geht, die Kommunen zu entlasten, sind wohl beide in der Opposition immer sehr schnell dabei, um bei den „Kommunalos“ Unterstützung zu bekommen. Wenn es dann aber wirklich hart auf hart kommt und man in der Regierung ist, kann man den Euro eben auch nur einmal ausgeben, und dann gibt man ihn eher für das Land aus und nicht für die Kommunen.
Wir stimmen also dem Entschließungsantrag der SPD zu. Man hätte das auch schon vor einem Jahr machen können, Herr Peschkes; diesen
Schuh müssen Sie sich wohl selbstkritisch anziehen. Wir hätten das damals mitgemacht. Ein bisschen mehr Ehrlichkeit in der Debatte hilft der politischen Kultur.
Liebe Frau Düker, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Kommunen bekommen 84 Millionen €. Warum? Weil weniger Leute kommen. Die 120 Millionen € sind zu viel; das passen wir an. Mehr ist nicht zu sagen.
Vielen Dank, Herr Engel. Das war heute Rekord. – Aber jetzt kommt noch für die Landesregierung Herr Minister Dr. Wolf zu Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Beratungen der Ausschüsse waren wir uns darüber einig, dass die pauschale Finanzausstattung der Gemeinden im FlüAG der tatsächlichen Entwicklung des Asylbewerberzugangs angepasst werden muss. In diesem Jahr haben die Gemeinden insgesamt einen Betrag von 120 Millionen € erhalten. Dieser Betrag basiert auf einer Prognose von 27.000 Asylbewerbern und 2.000 unerlaubt eingereisten Personen. Der Asylbewerberzugang nahm stärker ab, und auch die laufenden Asylanträge konnten schneller entschieden werden. Auch die neu geschaffene Verteilungsregel für unerlaubt eingereiste Personen ließ deren Zustrom noch stärker als erhofft abnehmen.
Das führte dazu, dass die maßgebliche Zahl inzwischen bei 21.500 Personen lag. Damit stand den Gemeinden in diesem Jahr eine durchaus angemessene Finanzausstattung für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung. Selbstverständlich sollen die Kommunen auch im kommenden Jahr eine angemessene Finanzausstattung für die übertragene Aufgabe erhalten. Dies wird mit dem im Gesetzentwurf vor
Wenn Frau Düker – in der Opposition angekommen – jetzt glaubt, darüber räsonieren zu müssen, wer für die desaströse kommunale Finanzlage verantwortlich ist, dann kann ich sie gern einmal daran erinnern, dass es ihre Zeit war, in der die Kommunen in diesen finanziellen Schlamassel geraten sind. Sich jetzt hinzustellen und die anderen dafür zu beschimpfen, ist scheinheilig, Frau Düker.
Die kommunalen Spitzenverbände selbst sehen die Absenkung aufgrund der Entwicklung der Asylbewerberzahlen als folgerichtig an. Was uns an dieser Stelle noch in die Diskussion bringt, ist die Frage eines zusätzlichen Fonds zur Abdeckung besonders hoher Krankheitskosten. Ein solcher Fonds ist vom Städte- und Gemeindebund gefordert worden. Ich möchte noch einmal festhalten, dass diese Forderung von der alten Landesregierung bei der Änderung des FlüAG nicht gebilligt worden ist.
Wie Sie alle wissen, stehen wir bei dieser Gesetzesänderung unter besonderem Zeitdruck. Wenn die Entlastung im Landeshaushalt in Höhe von 36 Millionen € im kommenden Jahr in voller Höhe wirksam werden soll, müssen wir die Änderung schnellstmöglich beschließen. In diesem engen Zeitkorridor war es uns nicht möglich, die von den einzelnen kreisangehörigen Gemeinden gemeldeten finanziellen Belastungen durch Krankheitsfälle zu prüfen, und es war erst recht nicht möglich, mit den Spitzenverbänden eine Lösung abzustimmen. Die Prüfung von besonderen Belastungen soll aber so schnell wie möglich erfolgen. Dies ist dem Städte- und Gemeindebund bereits vor Einbringung dieses Gesetzentwurfs für das kommende Jahr zugesagt worden.
So einfach, wie es sich die Kollegen von der SPD im Innenausschuss machen wollen, werden wir es jedenfalls nicht machen. Danach soll mal eben mit heißer Nadel die rheinland-pfälzische oder hessische Regelung in das Gesetz gestrickt werden. Das werden wir nicht tun, meine Damen und Herren. Erlauben Sie mir dazu zwei Hinweise.
Erstens. In Rheinland-Pfalz und Hessen gibt noch immer die sogenannte Kopfpauschale, in Nordrhein-Westfalen haben wir seit einem Jahr die allseits gelobte pauschale Finanzausstattung.
Zweitens. Die Einzelabrechnung von Krankheitsfällen bringt durch die Hintertür einen Teil des Verwaltungsaufwands wieder zurück, dessen Reduzierung alle Fraktionen dieses Hauses bei der letzten Novelle einhellig begrüßt haben.
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Eine besondere Regelung für besonders hohe Krankheitskosten bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Die dafür erforderliche Zeit werden wir uns nehmen.
Die von uns vorgesehenen Änderungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind sorgfältig geprüft. Sie sind notwendig, und sie sind jetzt notwendig.
Vielen Dank. - Jetzt hat Herr Becker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch einmal um das Wort gebeten.
Ich hätte mich ja nicht gemeldet, Herr Präsident, wenn der Minister nicht noch einmal zu dieser Replik gereizt hätte.
Herr Minister Wolf, wenn Sie ausführen, dass meine Kollegin Düker sozusagen in der Opposition angekommen sei, dann muss ich Ihnen darauf antworten, dass Sie offensichtlich in der Wirklichkeit der Regierung angekommen sind, jedenfalls nicht in den Ankündigungen, die in den letzten Jahren von CDU und FDP jedes Mal hier vor dem Parlament veröffentlicht worden sind.
Ich habe ja auch als Kommunalpolitiker im Kreistag und im Rat immer mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie darauf abgehoben haben – übrigens auch Herr Brendel, der heute bei Ihnen Staatssekretär ist –, dass es eine rein staatliche Aufgabe sei, diese Finanzierung vorzunehmen. Von diesem Punkt sind Sie weit entfernt.