Sie ist nicht nur deshalb für Nordrhein-Westfalen gut, weil das Investment milliardenschwer ist, sondern auch deshalb, weil es dazu beiträgt, den Wettbewerb in der Energiewirtschaft zu stärken, den wir brauchen.
Frau Ministerin Thoben, 106 Anträge liegen auch in diesem Herbst wieder in Bezug auf die Anhebung von Haushaltstarifen beim Strom vor. Ich habe gelesen, dass Sie sich bemühen, diese Preissteigerungen zu kappen, so gut es geht. Einem Viertel dieser Anträge soll jedenfalls in der beantragten Höhe nicht stattgegeben werden. Wir alle miteinander wissen aber auch, dass die staatliche Strompreisaufsicht allein überfordert ist, wenn es um faire Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher geht. Ohne Wettbewerb gibt es keine fairen Preise. Ich füge hinzu, was in der Energiewirtschaft gilt: Ohne Stadtwerke gibt es keinen funktionierenden Wettbewerb und keine fairen Preise.
Deshalb brauchen wir Bedingungen, die es den Stadtwerken ermöglichen, in diesem Wettbewerb zu bestehen. Der Wettbewerb zwischen Privaten und Stadtwerken ist seit der Liberalisierung der Märkte auch in der Energieversorgung längst möglich. Für die Stadtwerke gelten aber die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts. Um dennoch Wettbewerbschancen für die kommunalen Unternehmen auf diesem liberalisierten Markt zu schaffen, wurde 1999 – noch mit anderen Mehrheiten in diesem Hause – das Gemeindewirtschaftsrecht nach § 107 der Gemeindeordnung ausdrücklich geändert.
So ist beispielsweise die Forderung nach einem dringenden öffentlichen Zweck, der erfüllt sein muss, damit sich ein kommunales Unternehmen
am Wettbewerb beteiligen darf, in einen einfachen öffentlichen Zweck umgewandet worden. Auch wurde das Örtlichkeitsprinzip für die Aktivitäten von kommunalen Unternehmen in der damals noch bestehenden Form abgeschafft.
Ich sage deshalb: Erst dadurch, dass sich Nordrhein-Westfalen dieses moderne Gemeindewirtschaftsrecht gegeben hat, sind diese Engagements überhaupt möglich geworden: 20 Stadtwerke, die im Ruhrgebiet ein neues Steinkohlekraftwerk bauen und 27 Stadtwerke, die in HammUentrop ein neues Gaskraftwerk errichten wollen.
Da ist es nicht verwunderlich, dass nicht nur, aber auch die SPD-Fraktion die Diskussion über diese neuen Engagements in der Energiewirtschaft zusammenzieht mit der Debatte über die Reform des Gemeindewirtschaftsrechts, die Sie angekündigt haben. Herr Rüttgers hat in seiner Regierungserklärung folgenden Satz gesagt:
„Wo private Unternehmen eine Aufgabe ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen können wie die öffentliche Hand, ist für erwerbswirtschaftliche Aktivitäten des Staates und der Kommunen kein Raum.“
Das ist der erste Hinweis darauf, was Sie zu ändern beabsichtigen. Offensichtlich läuft das, was Sie vorhaben, auf ein echtes Subsidiaritätsprinzip hinaus – jedenfalls dann, wenn ich diesen Satz wörtlich nehme.
Das bedeutet: Leistungsparität reicht nicht mehr aus. Ein kommunales Unternehmen muss damit den wirtschaftlich verfolgten Zweck nicht nur ebenso gut wie ein privates Unternehmen erfüllen können, sondern es müsste der Nachweis geführt werden, dass das kommunale Unternehmen es besser und wirtschaftlicher kann. Das ist der Sinn einer echten Subsidiaritätsklausel.
Frau Thoben, es wird schwer sein, einen solchen Nachweis zu führen, zumal dann, wenn es sich um neue Engagements handelt, zum Beispiel milliardenschwere gemeinsame Investitionen von Stadtwerken in der Erzeugungsstufe. Deshalb erwarten wir von Ihnen, dass Sie für die Landesregierung folgende Frage beantworten: Wollen sie für solche Engagements neue Hürden errichten? Wollen Sie diese Hürde eines echten Subsidiaritätsprinzips errichten, die kommunale Investitionen der von mir beschriebenen Art massiv erschweren würde, oder haben Sie etwas anderes vor? Ich glaube, nach Monaten der Verunsicherung ist es an der Zeit, dass Sie konkret sagen, wie Sie die Rahmenbedingungen für Investitionen
Wenn Sie vorhaben, beispielsweise vom „öffentlichen Zweck“ auf den „dringenden öffentlichen Zweck“ umzuschalten, nenne ich Ihnen die Auswirkungen. Ich tue das heute nicht aufgrund einer eigenen Einschätzung, sondern ich möchte Sie beispielsweise mit dem bekannt machen, was die Stadtverwaltung Neuss den Mitgliedern des Stadtrates von Neuss und den Aufsichtsräten ihrer kommunalen Unternehmen aufgeschrieben hat. Ich zitiere folgenden Absatz der Verwaltungsvorlage:
Durch die massive Einschränkung der Möglichkeit wirtschaftlicher Betätigung aufgrund der Einführung einer echten Subsidiaritätsklausel, die möglicherweise ausnahmslos für sämtliche Betätigungsfelder gelten soll, droht den Kommunen beziehungsweise deren Unternehmen die Unwirtschaftlichkeit. Das heißt, selbst Geschäftsfelder, in denen die Kommunen kostendeckend arbeiten oder sogar Überschüsse erwirtschaften, dürften nicht mehr beibehalten werden, es sei denn, die Kommunen erfüllen die Aufgaben besser und wirtschaftlicher als private Anbieter. Als Folge davon würden zunehmend nur noch unprofitable Bereich übrig bleiben, während die profitablen Marktanteile privaten Anbietern überlassen werden müssten.
Dann errechnet die Stadtverwaltung Neuss die zu erwartende Gesamtbelastung der Stadtwerke Neuss GmbH: rund 8 Millionen € jährlich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dies ist ein Zitat aus einer nicht von einem Sozialdemokraten geführten Stadt in NordrheinWestfalen ganz in der Nähe der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Frau Thoben, ich will Sie als für die Energiewirtschaft zuständige Ministerin dieses Landes auffordern, die wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadtwerke nicht zu behindern, sondern die wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadtwerke auf allen Stufen, auch auf der Erzeugungsstufe, zu fördern – im Interesse der Kommunen und letztendlich auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Horstmann. – Für die CDUFraktion spricht Herr Abgeordneter Dr. Droste.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zurzeit die Situation, dass der Strommarkt in der Bundesrepublik Deutschland von vier großen Energieerzeugern dominiert wird: RWE, Eon, Vattenfall und EnBW. Wir sind uns darüber einig, dass alle gesetzlichen Instrumente und Institutionen geprüft und gegebenenfalls auch eingesetzt werden müssen, um diese marktbeherrschende Stellung dauerhaft aufzubrechen mit dem Ziel, dass Verbraucher – sei es in der Industrie, sei es im privaten Haushalt – zukünftig bei den Energiekosten stärker entlastet werden. Darüber besteht wohl in diesem Hause Konsens.
Die SPD-Fraktion will dieses Ziel der Liberalisierung des Strommarktes erreichen, indem sie die Position der Stadtwerke bei Kraftwerksneubauten mit allen Mitteln unterstützt. Darüber hinaus soll die Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Energieversorgungsunternehmen mit dem Ziel gleicher Chancen in einem von wenigen Marktteilnehmern dominierten Markt gestärkt werden.
Das ist in der obwaltenden Situation – das gebe ich Ihnen zu, Herr Horstmann – eine Möglichkeit, das eben definierte Ziel „mehr Wettbewerb in der Energieindustrie“ zu erreichen. Aber es ist bei weitem nicht die einzige Möglichkeit, und ich warne davor, bei der Erkenntnis fehlerhafter Marktmechanismen ausschließlich die Kommunen als letzte Instanz anzusehen, um Abhilfe zu schaffen. Alles, was dauerhaft von der Privatwirtschaft geleistet werden kann, muss auch von dieser geleistet werden. Da, wo es der Markt zulässt, muss sich der Staat zurücknehmen. Wir müssen zurück zur Ordnungspolitik.
Wir haben uns zum Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen darauf verständigt, dass die private Leistungserbringung künftig Vorrang vor einer Leistungserbringung durch die öffentliche Hand haben soll. Die öffentliche Hand darf sich zukünftig nur da wirtschaftlich betätigen, wo ein dringender öffentlicher Zweck diese Betätigung erfordert und wenn dieser Zweck nicht ebenso gut oder sogar besser von privaten Unternehmen erfüllt werden kann. Über die entsprechende Änderung des § 107 der Gemeindeordnung – Sie haben es eben angesprochen – wird zurzeit abgestimmt.
Es gibt keine neue Erkenntnis, dass es in einem engen Oligopol, wie es im Bereich der Energieversorger zweifelsohne vorliegt, zu einem einge
schränkten Wettbewerb kommen kann. Genau in diesen Bereichen greift die eben beschriebene Subsidiaritätsklausel.
Es ist nicht das Ziel, zu einer restriktiven Auslegung des § 107 der Gemeindeordnung zu kommen – wie Sie eben noch einmal versucht haben, besonders zu akzentuieren –, sondern allein den alten Rechtszustand wieder herzustellen. Danach ist es nicht das erklärte Ziel, bei unbedingter Notwendigkeit, den kommunalen Betrieben, insbesondere den Stadtwerken, jede gewerbliche Tätigkeit zu untersagen. Aber es muss Einigkeit darüber bestehen, dass kommunales privatwirtschaftliches Handeln zukünftig nur als Ultima Ratio stattfinden darf. Hier kann selbstverständlich eine wirtschaftliche Betätigung erfolgen, wenn diese eine kostengünstige Marktversorgung ermöglicht.
Mit Blick auf das Aufbrechen des marktbeherrschenden Oligopols gilt es, auch die kartellrechtlichen Instrumentarien zu untersuchen. Ich begrüße sehr, dass Frau Ministerin Thoben diese Fragen einer kostengünstigen Marktversorgung in Ihrem Gespräch mit dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, sehr offen angesprochen hat. Die Frage ist nur, ob es noch weitere Gründe für eine fehlende Intensität des Wettbewerbs gibt.
Wir müssen fragen: Ist zum Beispiel die langfristige Bezugsbindung der weiterverteilenden Stadtwerke ein Kosten treibender Faktor? Wir müssen uns fragen: Können oder müssen wir die Netzaufsicht durch die Bundesagentur verbessern, sodass die Durchleitungsgebühren der Netzbetreiber nicht das vorliegende Monopol widerspiegeln? – Mit der Beantwortung dieser Fragen kann ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Öffnung des Wettbewerbs der Strommärkte geleistet werden.
Dabei nimmt das Bundeskartellamt eine wesentliche Rolle ein. Es muss untersucht werden, welche Regularien zu Gebote stehen, um die marktbeherrschende Stellung der derzeitigen Stromversorger zu brechen. Dabei verkenne ich nicht, dass vor allem die geringe Anzahl der Wettbewerber im Energiemarkt eine der Hauptursachen für diesen fehlenden Wettbewerb ist.
Deswegen muss neben den angesprochenen Maßnahmen der Regulierung dafür Sorge getragen werden, dass mehr Teilnehmern der Zugang zum Strommarkt ermöglicht wird. Ich wiederhole mich: Das können erforderlichenfalls auch die Stadtwerke sein.
Keinesfalls dürfen aber Strukturen geschaffen werden – darum geht es mir –, die der Privatwirtschaft dauerhaft den Zugang zum Energiemarkt versperren.
Bedenken Sie: Der Betrieb eines Kraftwerkes durch eine Kommune kann auch ein erhebliches Risiko für diese Kommune darstellen, das, wenn es sich verwirklicht, im Ergebnis auf den Steuerzahler abgewälzt wird.
Berücksichtigen Sie auch, dass die Kommunen im Bereich des Netzbetriebes bereits jetzt einen ganz wesentlichen Baustein bei der Energieversorgung in Händen halten. Umso wichtiger ist es, dass private Betreiber sobald wie möglich ins Boot geholt werden.
Im Ergebnis möchte ich festhalten: NordrheinWestfalen muss das Energieland Nr. 1 bleiben, weil wir ein Industrieland mit einem enormen Bedarf an Energie sind – Energie, die zu möglichst kostengünstigen Preisen geliefert werden muss.
Das kann nur erreicht werden, wenn sich dauerhaft eine Vielzahl von Anbietern – das können und dürfen nicht nur die Stadtwerke sein –, im Wettbewerb, damit meine ich im Preiswettbewerb, befindet.
Mit der Beschränkung auf die Kommunen als Konkurrenz gegenüber den bisherigen Anbietern kann dieses Ziel nicht erreicht werden. In diesem Sinne freue ich mich auf eine lebhafte Diskussion im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Droste – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Priggen das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Droste, der Antrag, den die sozialdemokratische Fraktion heute stellt, deckt sich ja in wesentlichen Teilen mit dem Antrag, den die grüne Fraktion am 6. September 2005 gestellt hat „Mehr Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt – Stadtwerke stärken – neue Marktteilnehmer ermutigen!“. Anders ist dabei – das ist eine Differenz, über die wir reden müssen –, dass in dem SPD-Antrag nur auf die Stadtwerke rekurriert wird und Dritte fehlen.
Wir, gerade Herr Horstmann und ich, haben – ja, ganz vorsichtig, ich will die Differenz einmal herausarbeiten –, in den letzten fünf Jahren sehr streitig darüber diskutiert, als es darum ging, ob Intergen in Nordrhein-Westfalen ein Gaskraftwerk in Köln bauen darf oder nicht. Das ist dann an die norwegische Firma Statkraft verkauft worden. Die baut jetzt – die ersten beiden Kraftwerke, die sie außerhalb Skandinaviens errichtet – in Köln und im Märkischen Kreis.
Es hätten sich damals noch mehrere dafür interessiert, ein Gaskraftwerk in Nordrhein-Westfalen zu bauen, wenn sie nicht vor dem Hintergrund der von uns geführten Auseinandersetzung vergrault worden wären.
Es besteht die spannende Frage: Werden Sie es schaffen, andere Akteure als die vier beschriebenen Oligopole dazu zu ermutigen, in NordrheinWestfalen tätig zu werden? – Dafür haben wir noch keine Indizien. Ich weiß, dass uns das andere fünf Jahre beschäftigt hat, angefangen in den Koalitionsverhandlungen 2000.