Diese mögliche Energieeinsparung gilt es zu erzielen. So ist die Initiative der Bundesregierung, durch Auflegen des Förderprogramms zur Gebäudesanierung die Energieverschwendung zu reduzieren, nur zu begrüßen. Jährlich ein Fördervolumen von 1,5 Milliarden € ist wirklich ein bemerkenswerter Beitrag.
Erstens. Energieeinsparung ist gleichzeitig ein Beitrag zur CO2-Reduzierung. Je mehr Energie eingespart wird, desto weniger klimaschädliches CO2 gelangt in die Atmosphäre.
Der zweite positive Effekt entsteht auf dem Arbeitsmarkt. Gebäudesanierung ist arbeitsintensiv. Jedes Gebäude erfordert eine individuelle Lösung. Die beginnt bereits mit den entsprechenden Beratungen. Es gibt keine Gebäudesanierung von der Stange. So sind hier die Baufachleute gefragt. Das beginnt mit der Beratung durch Architekten oder Ingenieure. Der Einbau neuer Fenster mit Mehrfachverglasung, der Aufbau von Gerüsten für die Wärmedämmung oder das Anbringen der Wärmedämmung sind nur einige Bereiche, die hier als Beispiele genannt werden. Diese Maßnahmen sind aber nicht durch Maschinen zu erledigen. Egal ob eine Optimierung erfolgt oder ob gar ein komplettes neues Heizungssystem welcher Art auch immer installiert wird: Handwerker sind gefragt. Gerade bei der Gebäudesanierung kommt eine Vielzahl von Handwerkern mit ihrem speziellen Wissen und Können zum Einsatz.
Der dritte positive Effekt kommt den Gebäudenutzern zugute. Die Betriebskosten für Raumheizung sind heute ein bedeutender Anteil der immer höher steigenden Nebenkosten. Da nicht zu erwarten ist, dass die Energiekosten noch einmal sinken, sind Maßnahmen zur Energieeinsparung gleichzeitig ein beachtenswerter Beitrag zur Senkung der Wohnungskosten, eine Investition in die Zukunft.
In Gesprächen mit Vermietern erfährt man, dass bei Abschluss eines Mietvertrages die Höhe der zu erwartenden Heizungskosten für die Wohnung bei Mieterinnen und Mietern eine immer größere Rolle spielt. Bei diesem Vorteil durch das Förderprogramm der Bundesregierung ist zu erwarten, dass auch der erforderliche Eigenmittelanteil der Gebäudebesitzer bereitgestellt und so ein Vielfaches der Fördermittel aktiviert wird.
Meine Damen und Herren, nun hat es von der alten Landesregierung nicht besonders viele richtungweisende Initiativen gegeben. Doch ausgerechnet eine der begrüßenswerten Initiativen, nämlich die Förderung des Gebäude-Checks, ist von der alten Landesregierung abgesetzt worden. Es ist zu begrüßen, dass die neue Landesregierung beschlossen hat, dass dieses erfolgreiche Beratungsmodell auch im Jahre 2006 weitergeführt wird.
Nun kommen ausgerechnet die Grünen – dieselben Grünen, die mitverantwortlich für das Auslaufen der Energiecheckförderung sind – und wollen sich als Vorreiter für die effektive Umsetzung des Förderprogrammes der Bundesregierung in Szene setzen. Was davon zu halten ist, überlasse ich Ihnen.
Sie können sich darauf verlassen, dass die jetzige Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen die Chance, die das Förderprogramm der Bundesregierung bietet, auch konsequent nutzen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulte. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Leuchtenberg das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg zu sagen – dann hört der ein oder andere vielleicht noch zu –: Wir werden den Antrag der Grünen unterstützen, weil wir es für selbstverständlich halten, alle Möglichkeiten zu nutzen, die gut für unser Land sind.
Gerade die geplante Einbeziehung des Mietwohnungsbaus eröffnet für Nordrhein-Westfalen große Chancen. Hier steht neben dem Gedanken des Umweltschutzes und der Entlastung von weiter steigenden Heizkosten der Beschäftigungsimpuls für die Bauwirtschaft für uns Sozialdemokraten an erster Stelle. Investitionen in die Aufwertung bereits existierender Gebäude und in den bereits vorhandenen Siedlungsbestand tragen nicht nur zu mehr Wohnqualität, zu Kostensenkung und zum Klimaschutz bei; sie sichern und schaffen auch deutlich mehr Arbeitsplätze als Investitionen in Neubauten auf der grünen Wiese. Jede in die Wohngebäudesanierung investierte Milliarde Euro schafft etwa 26.000 Arbeitsplätze für ein Jahr.
Bei der Verbesserung des Umweltschutzes sind häufig individuelle Lösungen gefragt. Hier weist das Handwerk Stärken auf, indem es ergänzende Dienstleistungen anbietet, Nischen besetzt oder vorhandene Lösungen an spezielle Wünsche der Kunden anpasst. Also bedeutet diese Initiative aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene auch aktive Mittelstandsförderung. Dies erwarten wir auch von der Landesregierung.
Ungefähr zwei Drittel aller Wohngebäude Deutschlands wurden vor 1978 erbaut und entsprechen demzufolge nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Heizungssysteme, Wärmedämmung und Wohnkomfort. In diesen Bereichen liegen enorme ökologische wie auch wirtschaftliche Potenziale für Mieter, für Eigentümer und für unsere gesamte Gesellschaft.
Aufgrund des hohen Energiebedarfs älterer Gebäude kann man durch den entsprechenden Einsatz von Wärmedämmmaßnahmen und durch Heizungserneuerung Energieeinsparungen von über 70 % erzielen. Neben der Sanierung von Wohngebäuden haben wir hier die Chance, den teilweise schlechten baulichen und energetischen Zustand vieler öffentlicher Gebäude, vor allem auch von Schulgebäuden, der sich auch in den zu hohen Betriebskosten bemerkbar macht, deutlich zu verbessern. Für unsere Kommunen, die ohnehin gezwungen sind, ihre Ausgaben zu reduzieren, ein echtes Einsparpotenzial!
Ansetzen lässt sich hier bei der Verbesserung der Gebäudehüllen und der Anlagetechnik. Es ist somit durchaus möglich, auch in Altbauten einen Energieverbrauch eines Niedrigenergiehauses zu erzielen, wie dies für Neubauten nach der Energieeinsparverordnung zumeist gefordert wird.
Unsere Forderungen lauten deshalb: NRW soll nicht nur das Energieland Nummer eins sein, sondern auch das Energieeffizienzland Nummer eins.
Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, auch dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel schnell, möglichst unbürokratisch und vor der geplanten Mehrwertsteuererhöhung nach NordrheinWestfalen gelangen und bedarfsgerecht verteilt werden. Hierzu erwarten wir Ihre Vorstellungen und Planungen und freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Leuchtenberg. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Brockes das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz müssen aus Sicht der FDP im Zentrum der Energiepolitik stehen. Das ist gerade mit Blick auf das gegenwärtig sehr hohe Energiepreisniveau von herausragender Bedeutung. Der Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser macht mehr als 35 % des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland aus. Hier bestehen daher enorme Potenziale zur Energieeinsparung und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Deshalb kommt der energetischen Sanierung der Gebäude eine Schlüsselrolle zu. Infrage kommen hier vor allen Dingen Altbauten, die vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 errichtet worden sind. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der Koalitionsvertrag von Union und SPD auf Bundesebene vorsieht, das Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf ein Fördervolumen von mindestens 1,5 Milliarden € pro Jahr zu erhöhen und seine Wirksamkeit und Attraktivität zu verbessern.
Das Programm wird sicherlich in vielen Fällen dazu beitragen können, durch eine Verringerung des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser die vor allem in Mietwohnungen hohe Nebenkostenbelastung zu senken und damit zugleich den CO2Ausstoß zu reduzieren.
Ob das Programm tatsächlich die erhofften Beschäftigungseffekte nach sich ziehen wird, bleibt abzuwarten. Denn: Nicht jeder wird den notwendigen Eigenanteil aufbringen können oder wollen. Andere werden die Zuschüsse für ohnehin geplante Sanierungsmaßnahmen nutzen, wodurch Mitnahmeeffekte entstehen.
Aber, meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz haben wir ein vehementes Interesse daran, einen möglichst großen Anteil der Fördermittel nach Nordrhein-Westfalen zu holen. Schon aufgrund der überproportional hohen Bestände an Nachkriegswohnungen im Land, die unter energetischen Gesichtspunkten saniert werden müssen, ist klar, dass wir ein entsprechend großes Stück vom Kuchen bekommen werden.
Was die in dem vorliegenden Antrag geforderte Umsetzung des Bundesprogramms in NordrheinWestfalen betrifft, sollten auch die Grünen zur Kenntnis nehmen, dass über die konkrete Ausgestaltung des Gebäudesanierungsprogramms noch keinerlei Informationen vorliegen. Insofern ist die in dem Antrag geforderte umgehende und umfassende Berichterstattung überhaupt noch nicht möglich.
Schließlich – das hat auch schon der Kollege Schulte gesagt – kommt mal wieder die Scheinheiligkeit der grünen Politik ans Tageslicht. Auf der einen Seite versuchen Sie, sich als Vorkämpfer für die energetische Gebäudesanierung zu profilieren. Auf der anderen Seite hat das Städtebauministerium unter der damaligen Führung des grünen Ministers Vesper die Förderung der Beratungsinitiative „Gebäude-Check Energie“ zum 31. Dezember 2005 gekündigt.
Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass die neue Landesregierung diese Entscheidung rückgängig gemacht hat und dass die Förderung sowohl des „Gebäude-Checks Energie“ durch Handwerksmeister als auch der „Start-Beratung Energie“ durch Architekten und Ingenieure fortgesetzt wird. Damit wird nicht zuletzt auch das Ziel verfolgt, Bundesmittel des Gebäudesanierungsprogramms nach Nordrhein-Westfalen zu lenken.
Meine Damen und Herren, hier zeigt sich leider wieder einmal: Während die Landesregierung längst die richtigen Maßnahmen ergriffen hat, ergehen sich die Grünen in überflüssigen Anträgen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Wittke das Wort. Bitte, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesregierung teilt die Auffassung der Antragsteller und der neuen Bundesregierung,
dass die energetische Sanierung des Gebäudebestandes, insbesondere des Wohnungsbestandes, eine wichtige Aufgabe ist. Deshalb begrüßen wir die Absicht des Bundes, das existierende CO2Gebäudesanierungsprogramm attraktiver zu gestalten.
Die Senkung des Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser ist eine Schlüsselaufgabe, wenn wir die Klimaschutzziele erreichen und die Nebenkostenbelastung von Mietern und Eigentümern bremsen wollen. Weil wir uns darüber parteiübergreifend einig sind, haben Bund und Länder bereits seit Jahren entsprechende Förderprogramme aufgelegt und Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Das ist nun wahrlich nicht neu – weder für den Bund, noch für Nordrhein-Westfalen. Neu ist allerdings, dass durch die neue Bundesregierung in Berlin offenbar mehr Geld zur Verfügung steht, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW gibt es bereits seit 2001. Nordrhein-Westfalen hat die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes bisher breit unterstützt und wird das auch weiter tun. Wir haben dafür gesorgt, dass Bauherren und Fachleute in Nordrhein-Westfalen über die Förderprogramme der KfW informiert werden und sie in Anspruch nehmen können.
Die KfW-Programme laufen in Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Allein in den Jahren 2003 bis 2005 sind aus den Gebäudesanierungs- und -modernisierungsprogrammen gut 1,3 Milliarden € für 110.000 Wohnungen nach Nordrhein-Westfalen geflossen. Ich bin sicher, dass das auch in Zukunft in unserem Land der Fall sein wird.
Für 2006 bereitet das Ministerium für Bauen und Verkehr eine neue Förderrichtlinie für den Wohnungsbestand vor. Ich plane, diese Förderrichtlinie schon in der kommenden Woche dem zuständigen Fachausschuss vorzustellen. Sie sehen also, Herr Priggen, Ihre Befürchtung, dass wir hier irgendeine Entwicklung verschlafen, ist völlig unbegründet. Ganz im Gegenteil: Ich denke, wir werden damit das erste Bundesland der Bundesrepublik sein, das diese neuen Fördermöglichkeiten des Bundes nach Vorliegen des Haushaltsrechts und nach Zurverfügungstellung der Mittel auch sofort umsetzen kann.
Bauherren können in Zukunft die Bundesförderung für energetische Sanierung mit Landesmitteln für den barrierefreien Umbau von Wohnungen kombinieren. Denn die Barrierefreiheit des Wohnungsbestandes ist im Hinblick auf den demographischen Wandel eine weitere Herausforderung
Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit 1997 fördert die Landesregierung den „GebäudeCheck Energie“ als Initialberatung des Handwerks und seit 2004 die „Start-Beratung Energie“ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau NRW.
Diese Initialberatungen haben bisher Investitionen in Höhe von schätzungsweise 150 Millionen € ausgelöst. Die Themen erstrecken sich von der nachhaltigen Siedlungsentwicklung über die energetische Altbausanierung bis hin zur Energieeinsparverordnung. Außerdem hat, worauf der Kollege Brockes gerade schon hingewiesen hat, das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zum 1. Januar 2006 diese Förderung bis zur Einführung des Gebäudeenergiepasses verlängert, nachdem die ehemalige Landesregierung, Herr Priggen, sie zunächst zum 31. Dezember vergangenen Jahres für beendet erklärt hatte. Der „Gebäude-Check Energie“ wird verstärkt auf das Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Grünen werfen der Landesregierung vor, sie versäume es, dieses gute Programm mit erheblichen positiven Arbeitsplatzauswirkungen für die Bauindustrie und das Handwerk in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich umzusetzen. Ich glaube, ich habe gerade dargestellt, dass wir bereits alles Sinnvolle und Notwendige getan haben, und ich bin auch sicher, dass wir bestens vorbereitet sind, um das Bundesprogramm für Nordrhein-Westfalen nutzbar zu machen.
Wir wollen den Weg fortsetzen, der bereits eingeschlagen wurde. Was wir jetzt nicht brauchen, sind neue Berichte, ein großes Aufplustern in Plenardebatten und wichtige Reden. Was wir brauchen, sind Investitionen in den Gebäudebestand in Nordrhein-Westfalen und für die nordrheinwestfälische Wirtschaft. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/1030 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – und an den Ausschuss für Bauen und Verkehr. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung er
folgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, bitte Hand aufzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
9 Reformprozesse in Schule und Hochschule aufeinander abstimmen – Übergang Schule–Hochschule optimieren