Protokoll der Sitzung vom 02.02.2006

Ist es nicht gut und richtig, wenn alle gemeinsam, betroffene Eltern und Schüler, aber auch das Kollegium, das mit dem künftigen Chef in guter Chemie zusammenarbeiten möchte, diesen sorgfältig und verantwortungsvoll selbst aussuchen dürfen? Genau sie haben doch tagtäglich mit Schule zu tun, viel intensiver als die Ratsvertreter der Kommunen, denen in diesem Verfahren dennoch ein Vetorecht eingeräumt wird. Sie stehen also nicht handlungsunfähig außen vor, wie Sie es in diesem Antrag darstellen. Das stimmt ganz einfach nicht. Sollten ernsthafte Gründe gegen die Wahl der Eltern, Lehrer und Schüler sprechen, so kann sich der Rat einer Kommune mit Zweidrittelmehrheit gegen diese Wahl stellen. Dass für solche Fälle die Hürde hoch angelegt sein muss, ist doch gut und richtig.

Übrigens: Dass ein neuer Schulleiter möglichst von außen kommen soll, hat seinen Grund. Überall dort, wo sich bestehende und neue Kräfte mischen und gegenseitig befruchten – wie Kollegium

und Schulleiter mit unterschiedlichem Erfahrungshorizont –, entsteht Platz für Innovationen. Genau die brauchen wir für einen Qualitätsschub an unseren Schulen, Dies sollte also der Regelfall sein.

Aber auch hier gilt wie fast immer im Leben: keine Regel ohne Ausnahme. Selbstverständlich soll in besonderen Fällen ein neuer Schulleiter auch aus dem Kollegium selbst kommen dürfen. Aber dies sollte die Ausnahme bleiben. Im Wirtschaftsleben ist dies übliche Praxis. Zumindest wer in einem großen Unternehmen arbeitet und an die Spitze will, muss meistens auch an einen anderen Standort wechseln. Und Schulstandorte haben wir ganz viele in unserem Land.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Sommer das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihre Sorge, sehr geehrte Damen und Herren von der SPD-Fraktion, das Mitspracherecht der Kommunen werde bei der künftigen Wahl der Schulleiterinnen und Schulleiter drastisch eingeschränkt, ist unbegründet.

Ich möchte auf Herrn Große Brömer eingehen. Es handelt sich bei dem bisherigen Vorschlagsrecht nicht um ein ausgeklügeltes Auswahlverfahren, sondern nur um ein Recht des Schulträgers, das ohnehin wegen des Letztentscheidungsrechts des Landes häufig ins Leere lief. Ich habe sehr viele unbefriedigende Sitzungen des Schulausschusses erlebt, in denen gesagt worden ist: Was sollen wir denn noch hier? Wir haben doch gar nichts zu entscheiden. Warum machen wir das noch?

(Beifall von der CDU)

Wir wollen das bisherige Vorschlagsrecht in ein echtes Mitspracherecht umwandeln. Künftig soll der Schulträger die Möglichkeit haben, den von der Schulkonferenz gewählten Bewerber mit einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln seiner Vertretungskörperschaft abzulehnen. Das beinhaltet aus meiner Sicht mehr Einfluss auf die Besetzung von Schulleiterstellen als das bisherige unverbindliche Vorschlagsrecht.

Sie haben Recht, Herr Große Brömer, es gibt seit vielen, vielen Jahren nur wenige Bewerber. Das bestehende Recht hat daran nichts geändert. Im Gegenteil: Wir stehen vor einer Misere, und wir müssen jetzt Möglichkeiten finden, diese aufzuheben.

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn …

Ich würde gerne weitermachen.

Okay.

Ich halte es auch für richtig, dass Schulleiterstellen nicht als Erbhöfe der einzelnen Schulen betrachtet werden, indem die Nachfolge auf eine frei werdende Schulleiterstelle als natürliches Recht des ständigen Vertreters oder der Vertreterin der Schulleitung zu sehen ist. Das ist übrigens ein Votum, das ich auch in vielen Gesprächen mit Kommunen gehört habe. Natürlich – darauf ist mehrfach hingewiesen worden – soll auch die Möglichkeit einer internen Neubesetzung der Schulleiterstellen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wenn die Bewerberlage es erfordert oder wenn sich eine kommissarische Vertreterin oder ein kommissarischer Vertreter besonders für die Nachfolge auf eine Schulleiterstelle qualifiziert hat, soll die Bewerbung selbstverständlich auch an der eigenen Schule möglich sein.

Wir wissen alle, dass die ideale Schulleitung, die alles kann, nur schwer zu finden ist. Aber wir können versuchen, in jedem einzelnen Fall die bestmögliche Wahl zu treffen. Dieses Ziel wird am ehesten erreicht, wenn die Besetzung der Schulleiterstelle auf einer möglichst breiten Entscheidungsbasis erfolgt. Dies korrespondiert im Übrigen auch mit unseren weiteren Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen. Wir sind nach wie vor und nachdrücklich der Meinung: Die Entscheidung gehört dorthin, wo der oder die Gewählte Tag für Tag verantwortlich ist, und das ist eben die Schulkonferenz.

(Beifall von der FDP)

Mit der Neuordnung des Verfahrens zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern in § 61 des Schulgesetzes schaffen wir eine solche breite Entscheidungsbasis, weil auch die Betroffenen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler, in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.

Die Schulaufsichtsbehörde bietet die Gewähr für fachliche Kompetenz. Herr Große Brömer, ich komme noch einmal auf Sie zurück. Wir suchen hier wahrhaftig keinen Schmusebären für unsere Schulen. Wenn die Schulaufsicht uns vorgibt: „Hier haben wir einen qualifizierten Bewerber“, sollten wir auch davon ausgehen, dass er die

Kompetenz besitzt. Das ist eine gewichtige Grundvoraussetzung für eine Wahl.

Die fachliche Kompetenz ist aber nur eine Seite der idealen Schulleitung – Frau Pieper-von Heiden hat gerade darauf hingewiesen –, die andere Seite ist die Fähigkeit, mit den vielen unterschiedlichen Partnern des Schullebens zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu gelangen. Diese Fähigkeit können die Mitglieder der Schulkonferenz bei der Wahl unter den Bewerbern sehr gut selbst erkennen und beurteilen. Es geht doch bei aller Qualifikation auch darum: Passt diese Bewerberin oder dieser Bewerber in das Kollegium?

Wenn sich der Schulträger der Wahl der Schulkonferenz nicht anschließen kann – das betone ich an dieser Stelle nochmals –, so hat er die Möglichkeit, den Wahlvorschlag mit einer Zweidrittelmehrheit abzulehnen. Diese hohe Schwelle soll gewährleisten, dass nur gewichtige Gründe zu einer Ablehnung führen. Ich bin davon überzeugt, dass dadurch Motivation und Innovationsbereitschaft entstehen. Denn darüber sind wir uns einig: Wir brauchen gute Schulen, weil das Wohl des Kindes das Maß aller Dinge ist. – Danke.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Frau Ministerin Sommer. – Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/1104 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer diese Überweisungsempfehlung mittragen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

7 Kinder schützen – Grundlagen für regelmäßige ärztliche Untersuchungen aller Kinder schaffen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/1111

Die Fraktionen haben sich inzwischen auf eine direkte Abstimmung über diesen Antrag verstän

digt. Ich bitte, das bei den Beratungen zu beachten.

Ich eröffne die Aussprache und gebe Frau Asch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag ruft meine Fraktion heute ein Thema auf, das nicht nur Kinder-, Familien- und Gesundheitspolitiker/-innen berühren sollte, sondern bei dem wir alle, das gesamte Parlament, die Regierung und letztlich die Gesellschaft insgesamt, gefordert sind. Es geht um den Schutz der Schwächsten in dieser Gesellschaft. Es geht darum, Babys und Kinder vor Gewalt, direkter oder struktureller, zu schützen und ihnen damit ein sicheres und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

Ich denke, meine Damen und Herren, uns alle haben die furchtbaren Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, die in den letzten Monaten an die Öffentlichkeit gelangt sind, zutiefst erschreckt. Viele von uns stellen sich die Frage: Wie kann so etwas in einer entwickelten Gesellschaft eigentlich passieren? Wie ist das möglich? Vor allen Dingen: Warum werden diese Problemfamilien nicht früher erkannt? Warum wird nicht rechtzeitig und gezielt interveniert? Genau um diese Fragen und natürlich auch um Lösungsansätze geht es in dem Antrag, den wir Ihnen heute vorlegen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die absoluten Zahlen von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, die die Statistiken im Moment aufweisen, tatsächlich einen Anstieg der Zahl der konkreten Fälle bedeuten oder ob es eventuell so ist – darauf weisen Kriminologen hin –, dass nur mehr Fälle bekannt werden und damit auch die Aufklärungsrate wächst. All das spielt keine Rolle, denn jedes misshandelte oder vernachlässigte Kind in diesem Land ist eines zuviel. Jeder Einzelfall ist ernst zu nehmen und zu verhindern.

Daher darf es uns auch nicht nur um eine Lösung für die extremen Fälle gehen, die von den Medien aufgegriffen werden und eine große Popularität erlangen, wie Jessica in Hamburg oder Samanta in Berlin. Nein, wir müssen auch Lösungen für die vielen Fälle finden, die zwar nicht so spektakulär sind, sich aber nicht weniger schlimm darstellen.

Es geht um die vielen Kinder, die alltäglicher Gewalt, regelmäßigen Schlägen, Erniedrigung, sexueller Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung ausgesetzt sind. In den meisten Fällen spielt sich

dieses Elend sehr unauffällig ab, oft nicht einmal von der nächsten Umgebung bemerkt.

Wir wissen auch: Nicht immer sind Eltern, die ihre Kinder schädigen, psychopathische Monster, als die sie in den Medien oft dargestellt werden. Oftmals sind sie mit der sehr schwierigen Aufgabe, in unserer komplexen Gesellschaft Kinder zu erziehen, schlichtweg überfordert. Sie sind überfordert, weil ihre sozioökonomische Situation schwierig ist, weil sie selbst Opfer von Gewalt waren oder nie gelernt haben, ihre Konflikte konstruktiv und gewaltfrei zu lösen, weil sie durch ein „Heile Welt“-Familienbild oder Supernannys, die ihnen in den Medien vermittelt werden, kein Zutrauen mehr in die eigenen Fähigkeiten haben oder sich überfordert fühlen und weil sie für ihre Erziehungsaufgaben zu wenig Unterstützung von außen bekommen.

Wir sehen, dass wir es hier mit einem vielschichtigen, komplexen Problem zu tun haben. Hier gibt es keine einfachen Lösungen und keine Patentrezepte, auch wenn wir uns gerade für die Kinder wünschen würden, dass es schnelle und umfassende Lösungen gibt.

Wir hatten in den Diskussionen der letzten Monate verschiedene Vorschläge und Lösungsansätze auf dem Tisch. Die beziehen sich vor allen Dingen auf den Punkt, verpflichtende medizinische Vorsorgeuntersuchungen einzuführen. Diese Forderung liegt nahe, weil wir wissen, dass gerade Familien, die einen besonderen Bedarf haben, die Vorsorgeuntersuchungen – diese Us –, die von den Krankenkassen angeboten werden, nicht ausreichend wahrnehmen.

Aber die konkrete Umsetzung dieser Forderung nach verpflichtenden Frühförderungsuntersuchungen erweist sich als komplizierter, als es den Anschein hat. Hier stehen zum einen verfassungsrechtliche Bedenken entgegen – Eingriffe in das Elternrecht –, wie das in einem Gutachten des Berliner Senats festgestellt wird. Zum anderen ist auch die Sanktionierung, die dann einsetzen muss, wenn man solche Pflicht- oder Zwangsuntersuchungen festlegt, eine offene Frage. Das ergibt sich als Folgeproblem, das tatsächlich gelöst werden muss.

Meine Damen und Herren, eines ist klar: Den Eltern, die dieser Pflicht nicht nachkommen, schlicht das Kindergeld zu kürzen, wie es von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagen wurde, ist eine populistische Forderung. Sie greift viel zu kurz und wurde von der zuständigen Fachministerin folgerichtig als untauglich zurückgewiesen.

Verschiedene Bundesländer haben jetzt eine Bundesratsinitiative zu dem Thema angekündigt. Erst wenn Vorschläge dazu vorliegen, werden wir sie bewerten können.

Wir als grüne Fraktion meinen allerdings, wir können nicht so lange warten, bis andere aktiv werden. Das Land NRW muss seine Verantwortung und seine Handlungsmöglichkeiten zum Schutz der Kinder wahrnehmen. Deshalb legen wir heute diesen Antrag vor.

Wir, die grüne Landtagsfraktion, sehen die Pflichtuntersuchung dabei als ein Element in einer Kette von aufeinander abgestimmten Maßnahmen der Prävention, Früherkennung und Unterstützung der Familien. Wir möchten dabei Erfahrungen aufnehmen, die in unserem Land im Rahmen der Pilotprojekte zur sozialen Frühförderung gewonnen wurden. Hier sind zum Teil sehr vorbildliche Ansätze entwickelt worden, in denen verschiedene Institutionen ihre Arbeit eng vernetzen, in denen Kinder aus Problemfamilien von Geburt an begleitet und unterstützt werden. Frauen, Kinderärzte und -ärztinnen, Hebammen, Jugendamt und Frühförderungseinrichtungen arbeiten eng und verbindlich zusammen.

Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag wollen wir die Landesregierung beauftragen, Lösungsvorschläge für die effektive Prävention und den wirksamen Schutz von Kindern zu entwickeln. Wir wollen nicht warten, bis es zu den angekündigten Bundesratsinitiativen kommt. Unser Land muss in eigener Verantwortung handeln und kann nicht auf ein Bundesratsverfahren setzen, bei dem völlig unklar ist, wann es beginnt und wie es ausgeht.

Meine Damen und Herren, der Schutz, die Gesundheit und die Unversehrtheit unserer Kinder eignen sich nicht für parteipolitische Kontroversen oder für parteipolitisches Taktieren. Deshalb haben wir diesen Antrag auch ganz bewusst ergebnisoffen formuliert. Die Lösungen, die uns daraufhin vom Ministerium vorgelegt werden, können wir dann im zuständigen Fachausschuss diskutieren und bewerten.

Ich möchte Sie deshalb bitten, im Interesse der Kinder, zum Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Frau Asch. – Für die SPD spricht nun Frau Meurer.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist es eine Schande für die Bundesrepublik Deutschland und für dieses Land, dass wir so einen Antrag beraten müssen. Aber es scheint dennoch nötig zu sein.