Protokoll der Sitzung vom 02.02.2006

Als ersten Punkt greifen Sie in Ihrem Antrag die Frage auf, wie die Mitwirkungsrechte der Schulträger künftig berücksichtigt werden. Ich kann Ihnen dazu ein Beispiel aus meiner eigenen Praxis von sechs Jahren Mitgliedschaft im Schulausschuss der Stadt Düsseldorf erzählen. Wir haben in diesen sechs Jahren eine Reihe von Schulleitern eingestellt oder abgelehnt, und zwar allesamt einstimmig.

Wir sind in allen diesen Entscheidungen im Nachhinein immer bestätigt worden. Wenn wir gesagt haben, dass das ein Bewerber nicht kann, hat sich hinterher immer herausgestellt, dass es an den Schulen Probleme gegeben hat. Wir haben gemeinsam mit Ihren Kollegen von der SPD mehrfach gegen die Bezirksregierung geklagt und dabei verloren. Die bisherige Rechtslage hat den Kommunen nämlich an dieser Stelle überhaupt keine Mitwirkungsrechte eingeräumt.

(Beifall von der CDU)

Das, was wir jetzt ins Gesetz schreiben, führt dazu, dass erstmalig in genau solchen Fällen die

Kommunen ein wirkliches Mitspracherecht haben und Fehlentscheidungen stoppen können.

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Große Brömer?

Bitte jetzt noch nicht. Ich möchte gerne noch die Punkte zwei und drei vortragen. Schauen wir einmal, ob Herr Große Brömer dann immer noch Lust hat zu fragen.

Es geht darum, keinen Parteienklüngel mehr zu haben. Es ist kein offenes Geheimnis, wenn ich sage, dass bei manchen Stellen in erster Linie nach 48 € besetzt worden ist. Das ist, glaube ich, der Jahresbeitrag bei der SPD. Das soll – habe ich gerüchteweise gehört – selbst bei Hausmeistern schon entscheidendes Kriterium gewesen sein.

(Beifall von der CDU)

Sie haben jetzt ein Problem. Gestern habe ich bei Google „Partei“ und „Schulleiter“ als Suchbegriffe eingegeben und 63.900 Treffer gelandet. Sie haben tatsächlich Angst: Wenn im Ruhrgebiet die CDU schon seit Jahren dran ist, müssen wir demnächst doch auch wieder drankommen. Dann können wir endlich unsere Genossen wieder versorgen. Wenn wir den Schulen aber jetzt, verdammt noch mal, die Freiheit geben, wird das irreversibel sein. Denn die werden sich das Parteigeklüngel hinterher nicht mehr vorschreiben lassen.

(Beifall von der CDU)

Die Selbstständigkeit von Schulen ist der wesentliche Punkt, über den wir heute sprechen. Herr Große Brömer, Sie sind – mit Sicherheit wegen Ihrer Qualifikation – selbst Schulleiter in Oberhausen. Sie reden heute darüber, wie die selbstständige Schule aussehen soll, wollen der Schule aber nicht die Möglichkeit geben, ihren Schulleiter selbst zu benennen. Was ist das denn für eine Selbstständigkeit?

Sie sagen, es sei ein Problem, wenn wir künftig Schulleiter von anderen Schulen rekrutieren wollen. Lesen Sie doch die Papiere, die Ihre eigenen Kollegen in den Stadträten verfassen und in denen steht: Wer Amtsleiter werden soll, muss vorher auch in anderen Ämtern gedient haben. – Das ist doch der Regelfall in der kommunalen Praxis. Dieses Modell in die Schulen zu übernehmen, kann mit Sicherheit kein Fehler sein.

Nicht zuletzt geht es uns auch um eine Frage des Wettbewerbs. Wir werden Schulleiter erst einmal

für acht Jahre benennen. Die müssen etwas leisten und werden nicht automatisch bis zum Rentenalter durchgeschaukelt, sondern sie werden sich beweisen müssen. Sie müssen ihrer Schule zeigen, dass sie etwas gebracht haben. Dann werden sie in ihr Amt wieder berufen.

Das ist ein wesentliches Merkmal, um Qualität an den Schulen weiter zu steigern.

Wenn wir uns überlegen, warum wir überhaupt über dieses neue Schulgesetz sprechen, müssen wir feststellen: Sie, meine Damen und Herren von der SPD, sind für die Bildungsmisere in diesem Land verantwortlich. Sie haben im Schulsystem den Karren in den Dreck gefahren. Sie haben bei der letzten Pisa-Untersuchung die schlechtesten Noten bekommen. Sie haben dafür gesorgt, dass nur noch in einem anderen Bundesland Schüler aus sozial schwachen Verhältnissen noch weniger Chancen haben als in Nordrhein-Westfalen.

Frau Schäfer, Sie selbst haben bei Ihrer Lernstandserhebung gesagt, dass jeder vierte Hauptschüler in Nordrhein-Westfalen selbst einfache Texte nicht lesen kann.

Herr Jarzombek.

Sie sind daran schuld, hier Analphabeten fabriziert zu haben. Sie sollten sich dafür schämen und endlich anfangen, etwas für die Schüler in diesem Land zu tun. Das könnte damit beginnen, dass Sie sich endlich für unser neues Schulgesetz einsetzen und mitstimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Die nächste Rednerin auf meiner Liste ist Frau Beer. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Jarzombek, wenn Sie von Parteibüchern und Schulleitungen sprechen, dann erzählen Sie mir nichts Neues. Ich komme aus Paderborn, seit der Nachkriegszeit tiefschwarz regiert. Nirgendwo anders gibt es an dieser Stelle wohl so enge Zusammenhänge.

Ich komme jetzt auf den Antrag zu sprechen. Einmal mehr kann dem Schulministerium ein kommunaler Blackout in Bildungsangelegenheiten bescheinigt werden. Die kommunalpolitische Teilleistungsschwäche der CDU-Fraktion erzeugt einmal mehr schmerzhafte Kollisionen mit den eigenen Kommunalpolitikerinnen und -politikern vor

Ort. Ich darf an dieser Stelle einmal ganz zart an die Frage der geplanten Zwangsauflösung der Grundschuleingangsbezirke in der Schulgesetznovelle erinnern und biete Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, an, den verloren gegangenen Kontakt zu Ihrer Basis in den Räten und Kreistagen wieder herzustellen.

(Zurufe von der CDU)

Wir haben im Augenblick dazu recht intensive Kontakte. Wenn es Ihnen hilft, den Blackout zu überwinden, vermitteln wir großherzig gerne weiter.

Im Gegensatz dazu, unbelastet von kommunaler Verantwortung, betreibt die FDP ja arrogant und schmerzfrei das Geschäft in diesem Hause, indem sie die kommunalen Spitzenverbände aufgrund der so katastrophal für schwarz-gelb verlaufenen Anhörung zur Auflösung der Grundschulbezirke einer bornierten Debatte bezichtigt.

Udo Beckmann, Chef des VBE, hat in einem Bonmot treffend den Geist der Schulgesetznovelle beschrieben, der bei der Verfassung offensichtlich federführend war: „Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.“

Das scheint sich auch in der Frage zu bestätigen, wie sich zukünftig nach den Vorstellungen der neuen Koalition die Schulleitungen gewählt werden sollen. Im 12. Kinder- und Jugendbericht zum Thema Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule legen die Experten noch einmal die Empfehlung vor, dass die Kommunen stärker in ein neues Gesamtkonzept von Bildung einbezogen werden sollen. Wo waren, wo sind Sie eigentlich in der Diskussion, dass sich die Trennung von inneren und äußeren Schulangelegenheiten in vielerlei Hinsicht als überholt erweist?

Der Städte- und Gemeindebund stellte schon 2003 in einem Positionspapier fest, dass sich

„sinnvolle Diskussionsbeiträge der Kommunen als Schulträger nicht auf den abgegrenzten Bereich der ‚äußeren’ Schulangelegenheiten beschränken, sondern in den bildungspolitischen Gesamtzusammenhang gestellt werden. Die Ausgestaltung des Unterrichts und die Verwirklichung pädagogischer Konzepte stehen in enger Wechselwirkung zu den von den Schulträgern verantworteten organisatorischen Rahmenbedingungen“.

Die Kommunen haben längst begriffen, dass es nicht reicht, sich für Gebäude und Mobiliar zuständig zu fühlen, sondern dass sie sich auch um die Frage der Qualität der Bildungseinrichtungen kümmern müssen. Die Kommunen wollen das

auch. Sie stehen in der Verantwortung, wie der 12. Kinder- und Jugendbericht in Bezug auf die kommunale Bildungslandschaft treffend ausführt, den Aufbau einer für alle Kinder und Jugendlichen zugänglichen Infrastruktur im kommunalen Raum zu betreiben.

Welche Antwort erhalten jedoch die Kommunen von der Landesregierung? – Sie sollen bei der Auflösung der Grundschulbezirke zwangsbeglückt und ausgebootet werden. Den abzusehenden Ärger mit Eltern in der Grundschulrallye überlassen Sie großzügig den Städten und Gemeinden. In Sachen GTK und Jugendfördergesetz versuchen Sie, sich auf Kosten der Kommunen einen schlanken Fuß zu machen, und nun stellen Sie ihnen bei der Wahl von Schulleiterinnen oder Schulleitern auch noch den Stuhl vor die Tür.

Der neue Kopf der Schule soll zwar die Verwendung der Haushaltsmittel gegenüber der Kommune verantworten, für Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig sein und vertrauensvoll mit dem Schulträger zusammenarbeiten, aber eigentlich darf die Kommune nur das Geld abliefern. Bei der zentralen Personalentscheidung wird sie nicht ernst genommen. Das kann auch nicht mit eigenverantwortlicher Schule und lokalem Bildungsmanagement gemeint sein.

Das Zurückholen einer Schulkonferenzentscheidung innerhalb von sechs Wochen mit Zweidrittelmehrheit ist ein Placebo und kann den Schulträger nicht beruhigen.

(Beifall von der SPD)

Die Gesamtanlage der Schulrechtsänderung wird in Bezug auf die Ernsthaftigkeit des Vorhabens „selbstständige Schule“ in einem anderen Punkt konterkariert. Versorgungsfälle können ohne Wahlverfahren durch Schulkonferenz oder Schulträger von der Schulaufsicht gesetzt werden.

Zu vielen anderen Themen, Wahl für acht Jahre, interne/externe Bewerbung, Dienstvorgesetztenfunktion, Qualifikation von Schulleitung, Mitbestimmung von Eltern, Schülern, Lehrern und Personalräten, will ich an dieser Stelle keine Diskussion aufmachen. Über all diese Fragen wird im Ausschuss intensiv zu diskutieren sein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Beer. – Frau Pieper-von Heiden, FDP-Fraktion, hat jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine auf

geregten Kolleginnen und Kollegen von SPD, ich frage mich, ob Sie jeden einzelnen Eckpunkt des neuen Schulgesetzes in Antragsform gießen wollen.

(Zurufe von der SPD)

Dann müssen Sie sich zum neuen Schuljahr beeilen, denn es gibt einige. Das ist zwar Ihr unangefochtenes Recht, dennoch auch in diesem Fall, wie auch schon zuvor bei anderen Anträgen, nicht wirklich seriös, da Sie mit Ihrem Antrag erneut zu suggerieren versuchen, die neue Landesregierung stelle die Gestaltungsrechte vor Ort infrage. Das Gegenteil ist der Fall.

Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen gehen einen Riesenschritt weiter, als Sie überhaupt zu denken bereit waren. Wir beziehen die direkt Betroffenen nämlich ein und überlassen ihnen künftig die so wichtige Entscheidung der Besetzung der Schulleitung.

(Beifall von der FDP)

Wohlgemerkt: Es handelt sich dabei um die Auswahl unter formal gleich Qualifizierten. Das wird durch das Bewerbungsverfahren im Vorfeld sichergestellt.

Eine Führungspersönlichkeit muss allerdings auch zum Geist einer Schule passen. Dabei kommt es neben hoher fachlicher Qualifikation auch auf zusätzliche weiche Faktoren an. Ein sorgfältig abgerundetes Bild wird künftig bei der Wahl im Vordergrund stehen und nicht etwa, wie es schon einmal vorgekommen sein soll, das eventuell vorhandene Parteibuch eines Bewerbers entscheidend sein.

Ist es nicht gut und richtig, wenn alle gemeinsam, betroffene Eltern und Schüler, aber auch das Kollegium, das mit dem künftigen Chef in guter Chemie zusammenarbeiten möchte, diesen sorgfältig und verantwortungsvoll selbst aussuchen dürfen? Genau sie haben doch tagtäglich mit Schule zu tun, viel intensiver als die Ratsvertreter der Kommunen, denen in diesem Verfahren dennoch ein Vetorecht eingeräumt wird. Sie stehen also nicht handlungsunfähig außen vor, wie Sie es in diesem Antrag darstellen. Das stimmt ganz einfach nicht. Sollten ernsthafte Gründe gegen die Wahl der Eltern, Lehrer und Schüler sprechen, so kann sich der Rat einer Kommune mit Zweidrittelmehrheit gegen diese Wahl stellen. Dass für solche Fälle die Hürde hoch angelegt sein muss, ist doch gut und richtig.