Ich finde es problematisch, dass die Gemeinden die Kosten nicht verursachen und nicht entsprechend ihrer Finanzen herangezogen werden. Stattdessen werden sie über eine Satzung herangezogen, die der Kreis macht. Sie haben eben in Ihrer Einbringung gesagt, dass das klasse sei, weil es im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung wäre.
Aber die kreisangehörigen Gemeinden haben überhaupt keinen Einfluss auf die Satzung. Die beschließt der Kreis. Der Kreis sagt: Dich ziehe ich mit heran. Aber auf die Kostenentwicklung hast du als kreisangehörige Gemeinde überhaupt keinen Einfluss. Die entsteht aus dem, was ich als Kreis mache. – Das halte ich für problematisch.
Wenn man die Gemeinden A zur Kasse bittet, ohne dass sie entscheiden können, dann muss man auch B sagen und den Gemeinden Einfluss auf die Gestaltung und mehr Mitspracherecht in diesem Bereich geben.
Denn die Gemeinden brauchen die Möglichkeit, die Kosten selber zu reduzieren, damit sie sie auch bezahlen können. Aber nur zur Kasse gebeten zu werden, widerspricht der Selbstverwaltung – zumindest der Selbstverwaltung der kreisangehörigen Gemeinden.
Ich denke, dazu werden wir spannende Debatten auch mit den Spitzenverbänden im Ausschuss und im weiteren Verfahren haben. Denn das ist sehr wohl ein …
Der Kreistag ist zwar demokratisch gewählt, aber trotzdem legt der Kreistag letztlich die Satzung fest. Die kreisangehörigen Gemeinden haben keine Einflussmöglichkeiten auf die Umsetzung der Hartz-Gesetze und deren Gestaltung.
Herr Henke, es hat doch keinen Sinn, wenn Sie durch Zurufe versuchen, einen Dialog mit mir zu führen. Das können wir gerne im Ausschuss machen.
Dazu können wir dann auch die Spitzenverbände einladen, denn bei der vorherigen Vorlage gab es mit ihnen einen Konsens. Bei der aktuellen Vorlage gibt es, denke ich, keinen Konsens. Deshalb muss man um die Sache streiten.
Man muss auch darüber diskutieren, wie man die Kommunen am besten motivieren kann, im Interesse der betroffenen Hartz IV-Bezieherinnen und -bezieher optimale Angebote zu machen. Vielleicht werden wir den einen oder anderen Punkt zur Korrektur dieser Gesetzesvorlage diskutieren müssen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich – der Minister hat es erläutert – um Ergänzungen beziehungsweise Änderungen, die sich im Zuge der Umsetzung des SGB II in unserem Land herauskristallisiert haben.
Besonders lobenswert hervorzuheben ist, dass jetzt nicht mehr die Zuweisung aus der Landeswohngeldersparnis durch das Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt wird, wie es im Doppelhaushalt 2004/2005 für das Jahr 2005 noch der Fall war, sondern dort herausgeschnitten worden ist und jetzt eigenständig geregelt wird.
Begrüßenswert ist außerdem die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung mit der vorgeschlagenen Änderung in Artikel 1. Den Kreisen und kreisfreien Städten wird jetzt die gesetzliche Möglichkeit gegeben, Vereinbarungen zur Kostenbeteiligung in eigener Verantwortung zu treffen. Die bisher nur geduldeten Abrechnungsmodelle werden jetzt legalisiert. Damit schaffen wir ein Stück mehr Rechtssicherheit für die Kommunen.
Die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden durch die Kreise an den Aufwendungen für die kommunalen Leistungen kann zukünftig nur noch im Benehmen mit den Betroffenen erfolgen. Dabei tragen die kreisangehörigen Kommunen 50 % der Kosten die Aufwendungen für kommunale Leistungen. Darüber hinaus können die Kreise durch Satzung einen Härteausgleich festlegen.
Damit wird die gesetzliche Möglichkeit gegeben, dass kreisangehörige Städte und Gemeinden, die mit den zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Reformen zu Hartz IV erhebliche zusätzliche Kosten verkraften mussten, die vorher nicht vorhan
Diese Kostenbelastung hat besonders kleine Städte und Gemeinden hart getroffen. Meine Heimat, das Münsterland, wurde häufig besonders benachteiligt. Erst gestern vermeldete beispielsweise die Kleinstadt Rhede zusätzliche Kosten von einer halben Million Euro. Doch auch eine Stadt wie Pulheim musste Mehrkosten in Höhe von 1,3 Millionen € verkraften.
Durch die jetzt vorgeschlagene Regelung wird ein Stück mehr Gerechtigkeit in der kommunalen Familie ermöglicht werden. Es ist sicherlich ein schwieriger Prozess, wenn es um die Geldverteilung im Bereich der Kommunen geht, wo es immer wieder einen Kampf geben und wo man nie einen völligen Konsens schaffen wird. Aber ich denke schon, dass wir ein Stück mehr Gerechtigkeit hineinbringen. – Danke schön.
Danke schön, Herr Dr. Romberg. Die Rednerliste ist abgearbeitet, falls sich niemand mehr meldet. – Das ist so. Dann sind wir am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/1072 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer für diese Überweisungsempfehlung ist, den bitte ich ums Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der letzten Woche hat die Landesregierung den mit Spannung erwarteten Referentenentwurf zum zweiten Schulrechtsänderungsgesetz der Öffentlichkeit, den Verbänden zur Beratung überreicht.
Mit Spannung ist diese Vorlage erwartet worden, weil insbesondere die optimistischen Fachleute der Bildungslandschaft erwartet hatten, dass nach
der massiven Kritik, die nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages zwischen FDP und CDU an einigen Vorhaben insbesondere im Bildungsbereich ausführlich geäußert worden ist, nun ein Nachdenkensprozess, ein Lernprozess innerhalb der Landesregierung stattgefunden und bei diesem Referentenentwurf Berücksichtigung gefunden hätte. Dieser Wunsch, dieser Optimismus ist leider enttäuscht worden. Es bleibt bei den alten Vorstellungen. Man muss die Frage stellen, warum dieser Referentenentwurf nicht ein halbes Jahr eher veröffentlicht worden ist, wenn sich innerhalb der Regierungskoalition doch nichts daran ändert.
Eine dieser Fragwürdigkeiten spricht der vorliegende SPD-Antrag an. Deswegen hat er auch weiterhin seine Berechtigung. Es ist die Fragwürdigkeit, dass in Zukunft nach den Vorstellungen der Landesregierung die Schulleiterinnen und Schulleiter nicht mehr nach einem ausgeklügelten Auswahlverfahren zwischen Schulaufsicht, Empfehlung der Gemeinde und Empfehlung der Schulkonferenz bestimmt werden sollen, sondern dass die Schulkonferenz alleine ein Wahlrecht besitzen und das Mitbestimmungsgesetz des Schulträgers faktisch abgeschafft werden soll.
Ich möchte dazu drei Aspekte näher beleuchten und hoffe, dass diese auf Zustimmung zumindest bei den besonnenen Kräften innerhalb der Regierungskoalition treffen.
Erste Anmerkung: Wir wissen alle, dass die Bewerberlager bei Schulleiterinnen und Schulleitern äußerst knapp geworden ist. Insbesondere im Grundschulbereich ist häufig ein mehrmaliges Ausschreibungsverfahren notwendig, weil die Schulleitungsfunktion im Grundschulbereich alles andere als attraktiv ist. Häufig erfolgt eine solche Bewerbung auch nur nach direkter Ansprache seitens der Schulaufsicht im Kollegium, um eine Bewerbung aus der Schule selbst zu ermöglichen.
Diese Bewerbungen von Kolleginnen und Kollegen aus der Schule selbst sollen in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Das heißt: Die engagierten Kolleginnen und Kollegen, die in ihrer Schule schulpolitische Entwicklung betreiben wollen, werden von dieser Aufstiegschance abgehalten und können sich nicht bewerben. Ich glaube, dass dies gerade für engagierte Kräfte ein Abschreckungsmoment sein wird, sich zukünftig zu bewerben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Wahl, wenn sie denn erfolgt, auch noch auf acht Jahre beschränkt sein soll.
Zweite Anmerkung: Die von uns allen gewünschte und gewollte selbstständige Schule ist nur in enger Kooperation mit den Schulträgern möglich. Das ist, meine ich, bisher Konsens gewesen; denn das Stichwort „regionale Bildungslandschaften“ ist zukünftig eben nur in einer besonderen Funktion auch der Schulträger zu realisieren. Der Schulleiter/die Schulleiterin hat jetzt schon eine Schlüsselrolle als Bindeglied zwischen Schule und zuständigem Schulträger inne. Diese Schlüsselrolle macht sich fest an der Verwaltung kommunalen Vermögens, an Schulbudgetierungen, die zum Glück an vielen Städten schon realisiert worden sind, und an einer stärkeren Eigenverantwortung.
Das Signal, das jetzt von der Landesregierung an die Kommunen als zukünftige – in Anführungstrichen – Partner gesendet wird, heißt: Wir entmündigen euch. Ihr habt kein Mitspracherecht mehr bei der Bestellung der Schlüsselfunktionen an den Schulen in eurer Stadt, in eurer Gemeinde!
Dritte Anmerkung: Bisher bestand Einvernehmen, dass die selbstständige Schule eine starke Schulleitung benötigt. Der Schulleiter als Dienstvorgesetzter hat nach unseren gemeinsamen Vorstellungen mehr Weisungs- und Beurteilungskompetenz zu erhalten. Nach den Vorstellungen der augenblicklichen Landesregierung wählen sich die Kolleginnen und Kollegen einer Schule zukünftig ihren Dienstvorgesetzten selbst. Das ist ein absolutes Novum innerhalb des öffentlichen Dienstes. Diese Wahl findet dann auch noch beschränkt auf einen Zeitraum von acht Jahren statt. Danach soll sich der Schulleiter – wenn er überhaupt noch Schulleiter bleiben möchte – erneut in das gesamte Verfahren einbringen und innerhalb seiner Schule durchlaufen.
Stellt man dieses Wählen des eigenen Vorgesetzten auf den gesamten öffentlichen Dienst überträgt, wird der Unsinn deutlich, der damit verknüpft ist. Die Frage ist berechtigt: Welcher Typ von Schulleiter wird dadurch eigentlich erzeugt? Wer wird gewählt? Ist es der engagierte Förderer, der engagierte Schulentwickler? Oder ist es der pflegeleichte Kumpeltyp, der in der eigenen Schule eine schöne Stimmung erzeugen kann? – Ich glaube, daran wird der Unsinn dieses Vorhabens deutlich.
Meine Redezeit ist leider zu Ende. Deshalb mein Fazit: Der Vorschlag der Landesregierung ist aus meiner Sicht völlig unausgegoren und für die weitere Schulentwicklung absolut kontraproduktiv. Ich kann nur an die besonnenen Kräfte – insbesondere innerhalb der CDU – appellieren, unseren Antrag im Schulausschuss seriös und sachlich zu diskutieren. Dann gibt es eigentlich nur eine logische Konsequenz, nämlich die Annahme dieses Antrags und die Ablehnung der Vorhaben der Landesregierung. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Vorfeld zu dieser Landtagssitzung habe ich mich schon darüber gewundert, wo denn das neue Schulgesetz als Thema bleibt. Offensichtlich war es in den vergangenen Sitzungen im Dezember und im Januar Ihre größte Freude, über dieses Schulgesetz zu diskutieren, obwohl noch gar kein Text vorgelegen hat. Insofern wurden meine Vermutungen doch nicht komplett enttäuscht. Sie haben doch einen Punkt gefunden: Heute sprechen wir zur Abwechslung über die Wahl der Schulleiter.
Als ersten Punkt greifen Sie in Ihrem Antrag die Frage auf, wie die Mitwirkungsrechte der Schulträger künftig berücksichtigt werden. Ich kann Ihnen dazu ein Beispiel aus meiner eigenen Praxis von sechs Jahren Mitgliedschaft im Schulausschuss der Stadt Düsseldorf erzählen. Wir haben in diesen sechs Jahren eine Reihe von Schulleitern eingestellt oder abgelehnt, und zwar allesamt einstimmig.