Protokoll der Sitzung vom 16.02.2006

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Rasche. – Für die Landesregierung spricht der Minister Uhlenberg. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD betrifft das Gebäudesanierungsprogramm der KfW, das von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 mit einem Fördervolumen für vier Jahre auf mindestens 1,5 Milliarden € erhöht und damit in seiner Wirksamkeit und Attraktivität entscheidend verbessert worden ist.

Auf der Grundlage der Genshagener Beschlüsse wurden die Konditionen des Gebäudesanierungsprogramms zum 1. Februar 2006 attraktiver gestaltet, indem die Zinssätze abgesenkt, die förder

baren Objekte erweitert und der Förderhöchstbetrag angehoben wurde.

Für Mitte 2006 sind weitere Fördermaßnahmen vorgesehen, insbesondere die Förderung der energetischen Sanierung kommunaler Einrichtungen, zum Beispiel Schulen und Kindergärten.

Betroffen sind nach Expertenschätzungen knapp sechs Millionen Wohnungen in NordrheinWestfalen. Zurzeit wird jährlich etwa 1 % des Gebäudebestandes modernisiert. Bei einer Verdoppelung dieser Sanierungsrate entstünden rund 50.000 Arbeitsplätze bei der Bauwirtschaft und beim Bauhandwerk in Nordrhein-Westfalen.

Meine Kollegin Frau Thoben hat deshalb bereits am 20. Januar dieses Jahres die Initiative ergriffen und mit dem Mitglied des Vorstandes der KfW-Bankengruppe Frau Matthäus-Maier die gemeinsame Umsetzung des Gebäudesanierungsprogramms in Nordrhein-Westfalen mit dem Wirtschaftsministerium verabredet. Ziel ist es, möglichst viele Gebäude möglichst schnell zu sanieren.

Um zu erreichen, dass möglichst viele Hauseigentümer von den vorteilhaften Konditionen Gebrauch machen, wollen die KfW und das Wirtschaftsministerium gemeinsam für das Gebäudesanierungsprogramm werben.

Auf Landesebene unterstützt die Energieagentur Nordrhein-Westfalen Private und Kommunen bei der rationellen Energieanwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen der Erstberatungen. Das Gebäudesanierungsprogramm der KfW wird dabei mit einbezogen.

Selbstverständlich unterstützen wir auch die Kommunen. Das tun wir schon aus eigenem Antrieb. Dazu brauchen wir auch keine Ermahnung der Opposition. Vergessen Sie aber bitte nicht, dass der Bund die Finanzmittel für kommunale Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten erst Mitte des Jahres bereitstellen will.

Das Gebäudesanierungsprogramm umfasst auch den weiteren und sehr wichtigen Klimaschutzaspekt. Nach Berechnungen der Bundesregierung können in der vierjährigen Programmlaufzeit rund 1,6 Millionen t CO2 eingespart werden. Auch darauf bezieht sich ja der Antrag der Fraktion der SPD. Sie fordert nun heute, die CO2-Einsparungen durch das Gebäudesanierungsprogramm zur Entlastung der heimischen Energiewirtschaft und Industrie zu nutzen. Wir sind ja durchaus erfreut, dass sich auch die Opposition für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen einsetzen will. Aber es hilft dem Anliegen nicht wirklich, wenn Sie hier

ständig Anträge stellen, die den Eindruck vermitteln wollen, die Landesregierung sei in dieser Frage säumig. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Ich weise auch die völlig unqualifizierten Angriffe gegen meinen Kollegen Oliver Wittke zurück, die Sie eben auf den Weg gebracht haben. Das war wirklich völlig überzogen.

Meine Damen und Herren, das ist das Muster, das wir schon mit dem SPD-Antrag vom 15. Dezember 2005 zum Nationalen Allokationsplan II erleben durften: „Nationaler Allokationsplan II: Die Landesregierung muss die Interessen des Industrielandes Nordrhein-Westfalen frühzeitig in den Willensbildungsprozess der Bundesregierung einspeisen“.

Sie wissen inzwischen, dass die Wirtschaftsministerin genau dies schon zwei Tage vorher getan hat, nämlich am 13. Dezember 2005. Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung weiter und zeitnah an diesem Thema dran ist. Dabei kann man aber nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Wer den Klimaschutzsektor übergreifend sinnvoll gestalten will – darauf heben Sie ja heute ab –, der braucht dafür den klaren Überblick darüber, wie sich das gesamte Mengengerüst für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr und Haushalte sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen seit der Einführung des Emissionshandels am 1. Januar 2005 konkret entwickelt hat. Dieser Überblick ist gegenwärtig noch nicht vorhanden.

Das für den Emissionshandel in der Bundesregierung federführende Bundesumweltministerium bereitet zurzeit den Nationalen Allokationsplan II und den Referentenentwurf des Zuteilungsgesetzes 2012 für die Periode 2008 bis 2012 vor. Die Einzelheiten sind auch in den zu beteiligenden Bundesressorts noch nicht bekannt. Die Berichterstattung der Bundesregierung über die Entwicklung der CO2-Emissionen seit Beginn des Emissionshandels ab dem 1. Januar 2005 steht für alle Sektoren aus.

Ich füge als Umweltminister hinzu: Inwieweit die prognostizierte Reduktion von 1,6 Millionen t CO2 im Mengengerüst des nationalen Zuteilungsplanes für die Emissionshandelsperiode 2008 bis 2012 berücksichtigt werden kann, ist zurzeit noch nicht absehbar. Bereits die Planungen im ersten Nationalen Allokationsplan sehen für diesen Zeitraum im Sektor Haushalte und Verkehr eine Reduktion von 7 Millionen t CO2 gegenüber der ersten Handelsperiode vor.

Eine sektorenübergreifende Verlagerung von Klimaschutzzielen muss sich immer an den Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls für die Bundes

republik Deutschland orientieren und darf diese nicht gefährden. Eine Verlagerung solcher Ziele in größerem Umfang auf die Sektoren private Haushalte und Verkehr zugunsten des Sektors Industrie muss auch deshalb kritisch betrachtet werden, weil in den Sektoren private Haushalte und Verkehr keine Sanktionen möglich sind. Angesichts der Gefahr, die klimapolitischen Ziele zu verfehlen, verbliebe dem Staat nur die Möglichkeit, über steuerregulierende Maßnahmen beziehungsweise über eine Erhöhung der Energiekosten durch höhere Ökosteuersätze eine Senkung der CO2Emissionen zu bewirken. Diese Maßnahmen sind jedoch aufgrund der Lage der öffentlichen Haushalte und der schon jetzt bestehenden Belastung der Verbraucher politisch nur schwer oder gar nicht durchsetzbar.

Bei dieser Fragestellung muss auch geprüft werden, in welchen Sektoren die notwendigen Minderungen der CO2-Emissionen am kostengünstigsten erreicht werden können. An dieser Fragestellung setzt gerade der Emissionshandel an, der erreichen soll, dass die Reduktion dort erfolgt, wo sie am wirtschaftlichsten zu realisieren ist.

Wenn der Antrag, wie vorgesehen, in die Ausschüsse überwiesen wird, dann trifft er dort wieder mit Ihrem Antrag vom Dezember 2005 zusammen. Dann sollten auch beide gemeinsam behandelt werden. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 8. Februar 2006 haben Sie selbst den Vorschlag gemacht, Ihren Antrag vom Dezember 2005 zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen weiterzuentwickeln. Darüber zu reden – dabei sollten wir die Intention Ihres heutigen Antrages mit bedenken – ist sicherlich lohnenswert.

Wenn wir gemeinsam etwas für Nordrhein-Westfalen erreichen wollen, dann wird die Grundbotschaft dafür allerdings die Position berücksichtigen müssen, die die Wirtschaftsministerin schon zwei Tage vor Ihrem Antrag an die Bundesregierung übermittelt hatte. Das Material liegt Ihnen ja längst vor.

Die Landesregierung würde sich freuen, wenn ihre Bemühungen um die Interessen des Industrielandes Nordrhein-Westfalen im Bereich des Emissionshandels auch vom Landtag einhellig unterstützt werden.

In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatungen. Ich freue mich darauf, was das Thema Umweltschutz angeht. Aber ich kann das auch für die Kollegin Thoben sagen, die an der entsprechenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sicherlich teil

nehmen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Minister. – Für die SPD spricht nun Herr Römer.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Uhlenberg, ich bin froh, dass Sie zum Ende Ihres Vortrags, auch mit Blick auf die Gemeinsamkeiten, die wir im Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie in Bezug auf das Einbringen einer gemeinsamen Initiative für den Nationalen Allokationsplan II festgestellt haben, doch noch die Kurve gekriegt und bestätigt haben, dass es eine solche Initiative geben soll. Ich hoffe, dass es sie auch geben wird. Wir sind nämlich selbstverständlich auch in diesem Ausschuss in der Debatte darüber, wie wir mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Wirtschaft unsere Position als Nordrhein-Westfalen in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam verdeutlichen können, schon Schritte nach vorne gekommen.

Ich habe mich bei den Wortbeiträgen der Kollegen aus den Regierungsfraktionen auch darüber gefreut, dass es viel Zustimmung für das, was wir hier vorgelegt haben, gegeben hat. Wir haben nämlich den Eindruck – trotz Ihrer Hinweise auf die Gespräche, die die Wirtschaftsministerin geführt hat –, dass es auch noch der Anstöße bedarf, damit die Landesregierung die Chancen, die sich aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm ergeben, für Nordrhein-Westfalen nicht nur nutzen, sondern durch eigene Initiativen vor allen Dingen auch verstärken kann. Ich glaube, dazu bedarf es auch dieses Anstoßes.

(Beifall von der SPD)

Als Zweites möchte ich in dem Zusammenhang gern herausarbeiten: Uns geht es darum, mit diesem Antrag noch einmal ausdrücklich den Zusammenhang zwischen notwendiger, von Ihnen auch nicht bestrittener Gebäudesanierung – vor allem mit Blick auf die CO2 -Emissionen –, höherer Energieeffizienz und damit auch mehr Umweltschutz herauszustellen. Dies hat – darauf hat mein Kollege Hilser bereits hingewiesen – für die wirtschaftliche und ökologische Entwicklung in unserem Land eine große Bedeutung.

Es ist unbestritten, dass es sowohl in öffentlichen als auch in privaten Gebäuden bei den CO2Emissionen ein großes Einsparpotenzial gibt, das wir auch gemeinsam nutzen wollen. Herr Minister

Uhlenberg, deshalb ist es wichtig, dass die Landesregierung mehr tut, als nur Gespräche zu führen. Sie muss auch dem Parlament und der Öffentlichkeit deutlich machen, wo sie selbst, zusätzlich zu dem, was die Bundesregierung macht, eigene Anstrengungen unternehmen will.

(Beifall von der SPD)

Das will ich gern zugeben. Das, was die Bundesregierung – Herr Priggen hat darauf hingewiesen – mit einem ambitionierten und sehr ehrgeizigen Programm in diesem Prozess jetzt zustande gebracht hat, ist mehr, als ich erwartet habe. Ich habe nicht erwartet, dass es mit einer Großen Koalition in Berlin gelingen könnte, ein solches Programm zustande zu bringen.

Aber weil es so ehrgeizig und ambitioniert ist und für das bevölkerungsreichste und wirtschaftsstärkste Bundesland so große Chancen bietet, darf die Landesregierung nicht nur abwarten, was aus Berlin kommt, sondern muss auch in Nordrhein-Westfalen eigene Initiativen ergreifen,

(Beifall von der SPD)

damit daraus im Interesse der Wirtschaft, der Bauwirtschaft, des Handwerks und selbstverständlich auch des Umweltschutzes etwas Gutes gemacht werden kann.

Ich glaube, deshalb kommt es sehr darauf an, dass wir dann auch im Wirtschaftsausschuss – deshalb sind wir damit einverstanden, dass dieser Ausschuss die Federführung haben soll – eine Verknüpfung mit den Dingen herbeiführen können, die wir im Nationalen Allokationsplans II als Ziele für Nordrhein-Westfalen erreichen wollen.

Wir haben damit überhaupt keine Festlegung getroffen. Einig sind wir uns, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in NordrheinWestfalen stärken wollen und sollen. Wenn es ein Weg sein kann, die bei dem großen Einsparpotenzial möglichen Einsparungen so zu erzielen und umzuleiten, dass sie der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen insgesamt helfen, kommen wir damit einen guten Schritt weiter.

Herr Minister Uhlenberg, in dem Sinne sollten Sie es ohne große Verrenkungen und auch ohne großes Beleidigtsein als einen notwendigen und wichtigen Anstoß verstehen, den wir mit diesem Antrag auf den Weg gebracht haben. – Vielen Dank fürs Zuhören.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Römer. – Es spricht jetzt noch Herr Knieps für die CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Eine vom grünen Koalitionspartner befreite SPD-Fraktion stellt Anträge zur Entlastung von Energiewirtschaft und Industrie und zur Ankurbelung von Bauwirtschaft und Handwerk.

(Zuruf von der SPD: Eine in Berlin regieren- de SPD!)

Das ist zumindest ein guter Anfang. Die Kohlendioxid-Reduzierung und der Emissionshandel beschäftigen Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit nun bereits seit einigen Jahren. Nach der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls im Jahr 2000 hat sich Deutschland verpflichtet, bis 2012 die CO2Emissionen um 21 % im Vergleich zu 1990 zu verringern. Eine Verringerung um 19 % haben wir bereits erreicht. Von 2000 bis 2002 hat es allerdings unter der rot-grünen Regierung einen Anstieg bei Kraftwerken und Privathaushalten gegeben.

Im Oktober 2003 hat das EU-Parlament eine Richtlinie für das System des Emissionshandels erlassen. Dies führte im Jahr 2004 dazu, dass Deutschland den ersten sogenannten Nationalen Allokationsplan erlassen hat. In diesem ersten Plan von 2005 bis 2007 werden 859 Millionen t Emissionszertifikate an die Antragsteller verteilt. Für die Jahre 2008 bis 2012 sollen es 844 Millionen t sein. Hiervon entfallen fast 60 % auf Energiewirtschaft und Industrie.

Bis zum 30. Juni 2006 muss der zweite Nationale Allokationsplan für den Emissionshandel bis 2012 der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden. Bei der Überarbeitung soll vor allen Dingen eine Vereinfachung der Zuteilungsregeln erfolgen, insbesondere eine Reduzierung der 58 möglichen Zuteilungsvarianten, die kleine und mittlere Betriebe nur schwer durchschauen können.

Übrigens verursachen 52 % der 1.849 in Deutschland emittierenden Anlagen nur 2 % der Gesamtemissionen. Auch hier wäre aus Gründen der Entlastung für die Betriebe und Verwaltungen über eine Entbürokratisierung nachzudenken.

Ich nenne das Stichwort Bagatellschwelle. Es ist von untergeordneter Bedeutung, wo der Ausstoß an Treibhausgasen gesenkt wird. Wichtig ist, dass er gesenkt wird. Der Einsatz von Technologien, die dazu beitragen, wird durch die Ausgabe han

delbarer Emissionsreduktionseinheiten wirtschaftlich gefördert. Die nationalen Zertifikate werden in Deutschland auch weiterhin kostenfrei erteilt und sind innerhalb der EU frei handelbar.