Protokoll der Sitzung vom 16.02.2006

Den von Ihnen im Antrag dargestellten kausalen Zusammenhang von Emissionshandel, nationalen Allokationsplänen und Energieeinsparung durch bauliche Veränderungen finde ich in diesem Zusammenhang mehr als theoretisch.

(Dieter Hilser [SPD]: Überhaupt nicht!)

Unser Augenmerk sollte auf praktische Wege energetischer Verbesserungen ausgerichtet sein.

Die Möglichkeiten des Staates zur Energieeinsparung sind vielfältig, aber häufig auch nur in Verbindung mit Anreizen wirksam. Ganz aktuell kann in diesem Zusammenhang das jetzt von der Bundesregierung vorgelegte 25-Milliarden-Programm genannt werden.

Zum 1. Februar 2006 wurde das Förderprogramm „Wohnen, Umwelt, Wachstum“ durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau auf den Weg gebracht. Der Zinssatz liegt bei einer zwanzigjährigen Laufzeit effektiv bei 1 % pro Jahr, und der Förderbetrag wird auf 50.000 € pro Wohneinheit festge

legt.Dies ist ein guter Anreiz, der aus der Sicht der Wohnungswirtschaft nur begrüßt werden kann.

Um Wachstum und Beschäftigung zu befördern, wurde ein Gebäudesanierungsprogramm aufgelegt. Es geht darum, durch mögliche bauliche Verbesserungen Bauwirtschaft und Beschäftigung anzukurbeln, es geht aber auch um die Reduzierung von CO2-Ausstößen.

Das umfangreiche energetische Modernisierungsprogramm sieht verschiedene Maßnahmen vor. Wesentliche Bestandteile sind Verbesserungen und Erneuerungen von Heizungsanlagen sowie Maßnahmen zur Wärmedämmung. Ziel ist es, größere Wirkungsgrade beim Einsatz von Energie zu erzielen. Die eingesetzte Energie muss in Gebäuden wirksam werden und darf nicht an der frischen Luft verpuffen.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass das Förderprogramm auch Investitionen in die soziale Infrastruktur berücksichtigt. Es ist bekannt, dass gerade Kindergärten in früheren Jahren sehr häufig in Leichtbauweise errichtet wurden und hier in besonderer Weise schlechte energetische Wirkungsgrade anzutreffen sind. Die Träger von Einrichtungen, unter anderem auch die Kirchen, sollten ermutigt werden, für die Verbesserung von energetischen Wirkungsgraden Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Dass gerade bei den Altbauten Handlungsbedarf besteht, ist an einigen wenigen Tatbeständen abzuleiten:

Erstens. Fast jede zweite Wohnung in NordrheinWestfalen wurde in den Jahren 1948 bis 1959 erbaut.

Zweitens. Die in früheren Jahren eingesetzten Baustoffe entsprechen zum größten Teil nicht mehr der heutigen Qualität.

Drittens. Wärme- und Schallschutz konnten aufgrund der vorhandenen baulichen Mittel – denken wir zum Beispiel an Einfachverglasung – nur unzureichend berücksichtigt werden.

Beim ersten Lesen Ihres Antrags habe ich mich gefragt, Herr Hilser, warum eine Förderung von Neubaumaßnahmen ausgespart wird. Mir ist dann allerdings klar geworden, dass dies richtig und logisch ist. Denn bei Neubaumaßnahmen werden entsprechende energetische Standards vorgegeben. Bei Altbauten können Qualitätsverbesserungen nur über Investitionen in Sanierungsmaßnahmen erreicht werden.

Die Initiative der Bundesregierung zur Förderung des Mittelstandes und zur Belebung der Wirt

schaft wird von uns ausdrücklich begrüßt. Hierzu wird der Kollege Knieps gleich noch einiges ausführen.

Dem Hausbesitzer und Wohnungseigentümer werden Anreize für energetische Verbesserungen gegeben. Damit werden sicherlich Einspareffekte beim Energieverbrauch spürbar. Energiesparen ist ein sehr umfangreiches Feld mit Chancen für Hausbesitzer und Betriebe, aber auch Grundlage für ein wirksames Wirtschaftsförderungsprogramm. Wir als CDU-Landtagsfraktion werden zum Thema Energiesparen alsbald eine Fachtagung für Hauseigentümer, für Wohnungsbaugesellschaften und für die Bauwirtschaft durchführen.

Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – und den Ausschuss für Bauen und Verkehr – mitberatend – zu. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Sahnen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Herr Priggen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will mich auf den Gegenstand des Antrags konzentrieren, der aus zwei unterschiedlichen Teilen besteht.

Zum einen wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung angesprochen. Dazu habe ich mich – auch öffentlich – schon geäußert. Das ist ein positiver Schritt, der zu begrüßen ist, der besser ist als das, was Rot-Grün vorher gemacht hat, wenn er umgesetzt wird. Ich sehe natürlich mit einer gewissen Skepsis, dass im Koalitionsvertrag noch 1,5 Milliarden € standen, während in Genshagen 1,4 Milliarden € pro Jahr vereinbart wurden. Die Differenz ist nicht groß, entscheidend ist die weitere Umsetzung.

Positiv ist zu bewerten, dass die KfW-Zusagen, was die Zinsmodalitäten angeht, relativ schnell erfolgt sind. Aber zu der Ankündigung, dass es nicht nur Kredite, sondern auch direkte Zuschüsse gibt, fehlen mir noch die konkreten Zahlen. Es wäre zu begrüßen, wenn auch das schnell ginge, denn viele Leute wollen, auch wenn der Kreditsatz günstig ist, keine Kredite in Anspruch nehmen, weil sie sich nicht verschulden wollen, wollen lieber einen festen Zuschuss, mit dem sie kalkulieren können, und den Rest finanzieren.

Mir fehlen – ich bin gespannt, ob das nach Ihrer Fachtagung kommt – Initiativen der Landesregierung, um möglichst viel von dem Bundespro

gramm in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Das wäre aus meiner Sicht wichtig.

Natürlich ist eine gewisse Skepsis angebracht. Die Bundesregierung hat das Programm angekündigt. Es folgt die Umsetzung. Bestimmte Modalitäten werden erst etwas später festgelegt. Und schließlich freut sich der Bundesfinanzminister, wenn er am Ende des Haushaltsjahres von den 1,4 Milliarden € die Hälfte übrig hat. So ist die Praxis.

Das kann nicht unser Interesse sein. Deswegen – wir hatten das schon einmal diskutiert – wäre es richtig, wenn das Landesbauministerium und die Landesregierung größere Wohnungsbaugesellschaften, aber vor allen Dingen auch Kommunen, die oft sanierungsbedürftige Schulen, Schwimmbäder, Gemeindeverwaltungen haben, ermutigen würden, das Programm nutzen. Damit sorgt das Land dafür, dass das Geld aus Berlin nach NRW kommt.

Bei der Frage, wie der Haushaltssektor bei den CO2-Emissionen im Vergleich zum Energie-, Verkehrs und Industriesektor eingestuft wird, ist die Zahl im SPD-Antrag aus meiner Sicht nicht ganz korrekt. Dort steht: Die Haushalte emittieren ca. 120 Millionen t CO2 pro Jahr. – Real hatten die Haushalte folgende CO2-Emissionen: 142 Millionen t in 1996, 138 Millionen t in 1997 und 131 Millionen t in 2001.

Ich will auf Folgendes hinaus:

(Zuruf von der SPD)

Ja, vorsichtig! – Der Antrag zielt darauf ab, den erwarteten Gewinn aus den Emissionen, die durch dieses Bundesprogramm reduziert werden, als Verfügungsmasse beim Emissionshandel – Nationaler Allokationsplan – im Bereich Industrie und Energiewirtschaft zu nehmen. Ich bin skeptisch, dass da viel übrig bleibt. Das wird man nachher sehen. Aber ich bin sehr vorsichtig, nur aus der Ankündigung des Programms konkrete Zahlen herzuleiten. Wenn ich mir die realen Zahlen des Haushaltssektors ansehe und berücksichtige, dass die Haushalte ihre Emissionen auf 120 Millionen t reduzieren müssen, stellt sich die Frage, wie viel tatsächlich übrig bleibt.

Um einmal die Relationen klar zu machen: Der Bereich Industrie und Energie, der unter den Emissionshandel fällt, hat 637 Millionen t CO2 in 1990 emittiert, und 495 Millionen t sind das Ziel für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012. Das heißt, selbst dann, wenn man die 1,6 Millionen t, die bisher für die Haushalte veranschlagt waren, verdreifachen oder vervierfachen könnte, liegt

das, was übrig bleibt, bei 4 bis 5 Millionen t – nicht mehr. Ich glaube, dass wir das brauchen können, weil wir beim Emissionshandel und beim Klimaschutz im Prinzip die Bereiche Industrie und Energieerzeugung zusammenrechnen, die dem Emissionshandel unterliegen, sowie die Bereiche Haushalt und Verkehr zusammenrechnen. Wir werden sehen müssen, ob die Emissionsminderungen im Verkehrsbereich erreicht werden. Deswegen bin ich da vorsichtig.

Dritter Punkt – da will ich doch ein paar kritische Worte zum Emissionshandel gerade in der Energiewirtschaft sagen –: Wir haben in NordrheinWestfalen immer wieder öffentlich das Projekt BoA-Niederaußem abgefeiert, einer der großen Neubauten im Braunkohlekraftwerksbereich, bei dem Bundeskanzler Schröder schon im Jahre 2002 die Inbetriebnahme gefeiert hatte. Damals ist gegenüber dem Regionalrat Köln zugesagt worden, dass für dieses BoA sechs alte 150 MWAnlagen Frimmersdorf vom Netz gehen. Das rechnet sich aus Klimaschutzgründen positiv. Denn wenn sechs 150 MW-Anlagen, die zum Teil fast 50 Jahre alt sind und einen sehr schlechten Wirkungsgrad haben, vom Netz genommen werden und eine neue Anlage mit einem wesentlich besseren Wirkungsgrad errichtet wird, entsteht eine deutliche CO2-Einsparung.

Fakt ist aber, dass bisher – also nach vier Jahren – nur ein einziger 150 MW-Block in Frimmersdorf herausgenommen wurde. Weitere sind nach meinem Kenntnisstand zurzeit nicht geplant. Deshalb gibt es im Prinzip keine Entlastung, sondern eine erhöhte Kraftwerksleistung. Die alten Anlagen laufen noch. Und das BoA wird immer als Beitrag zum Klimaschutz abgefeiert. Wenn das die Art ist, in der die Energiewirtschaft ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet, dann müssen wir kritisch darüber reden, denn das darf man eigentlich nicht durchgehen lassen.

Im Weiteren reden wir über Neurath, wo zum Glück festgelegt worden ist, was an Altanlagen entfernt werden muss. Aber beim BoA Niederaußem ist die Energiewirtschaft dies noch schuldig.

Insgesamt, meine ich, ist es ein Antrag und eine Themenstellung, die es lohnt, sich im Wirtschaftsausschuss damit zu befassen. Wir stimmen der Überweisung also gerne zu und werden dann über die Frage der weiteren Umsetzung gerade bei den Gebäuden hier in NordrheinWestfalen miteinander reden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Priggen. – Als Nächster spricht für die FDP der Abgeordnete Rasche.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits vor vier Wochen haben wir uns hier im Plenum mit dem Gebäudesanierungsprogramm des Bundes beschäftigt. Dabei waren wir uns alle einig, dass sich aus der energetischen Sanierung von Gebäuden enorme Potenziale zur Einsparung von Energie und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen ergeben.

Schließlich entfallen über 30 % des gesamten Energieverbrauches auf die Haushalte. Über 90 % der in den Wohngebäuden eingesetzten Energien dienen der Wärmegewinnung, vor allem Raumwärme und Warmwasser. Diese Wärmegewinnung wird zu ca. 76 % aus fossilen Energieträgern erzielt, sodass unsere Haushalte bundesweit jährlich – darüber kann man vielleicht streiten, Herr Priggen – 120 Millionen t CO2 emittieren. Dieses Volumen ist mit den CO2-Emissionen im Straßenverkehr vergleichbar.

Mein Kollege Brockes hat bereits in der letzten Debatte zu diesem Thema begrüßt, dass der Bund die Mittel für das Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf jährlich 1,4 Milliarden € erhöhen und seine Wirksamkeit und Attraktivität verbessern will. Das Programm wird damit zur Minderung der CO2Emissionen beitragen und die Nebenkostenbelastung der Eigentümer und Mieter senken. Darüber hinaus lässt es einen Beschäftigungsschub für die Bauwirtschaft und das Handwerk in NordrheinWestfalen erwarten. Das sollten wir begleiten und das sollten wir nutzen.

Mit dem vorliegenden Antrag erhält das Thema allerdings eine neue Dimension. Die Intention der SPD ist, die Entlastungswirkung des Gebäudesanierungsprogramms beim Nationalen Allokationsplan II zur Entlastung der heimischen Energiewirtschaft und Industrie zu nutzen.

Aus Sicht der FDP ist es von größter Bedeutung, dass der Zweite Nationale Allokationsplan für die Jahre 2008 bis 2012 so ausgestaltet wird, dass er wirtschaftliches Wachstum berücksichtigt und internationale Wettbewerbsverzerrungen vermeidet.

Hierzu gibt es ein hervorragendes Positionspapier, das das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium zusammen mit den Gewerkschaften IG BCE und IG Metall, den Industrie- und Handelskammern und den vom Emissionshandel betroffenen Branchen erarbeitet hat. Wir setzen nun

darauf, dass die Adressaten dieser Stellungnahme, nämlich Bundeswirtschaftsminister Glos und Bundesumweltminister Gabriel, die NRW-Vorschläge in den anstehenden Verhandlungen mit der EU erfolgreich umsetzen werden.

Ein weiterer Ansatzpunkt, um die nordrheinwestfälische Industrie bei der Anwendung des Nationalen Allokationsplans zu entlasten, könnte in der Tat die von der SPD vorgeschlagene Umschichtung von CO2-Minderungszielen sein. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob die für den Sektor Verkehr und Haushalte vorgesehenen Minderungsziele – auch das hat Herr Priggen angesprochen – überhaupt erreicht werden können.

Zu den im Zuteilungsgesetz für die Periode 2008 bis 2012 bereits festgeschriebenen 7 Millionen t kämen Einsparungen von geschätzten 1,6 Millionen t CO2 aus dem Gebäudebereich hinzu. Ob eine Gesamtminderung von 8,6 Millionen t realistischerweise erzielt werden kann, vermag heute niemand verlässlich zu sagen.

Selbst wenn man davon ausgeht, dass im Sektor Verkehr und Haushalt höhere CO2-Einsparungen erzielt werden – das wäre sicherlich wünschenswert –, stellt sich die Frage, wem genau diese zusätzlichen Einsparungen im Sektor Energie und Industrie zugute kommen sollen und in welcher Form dieses geschehen soll.

Ich bin gespannt, ob wir diese und andere Fragen, die der Antrag der SPD aufwirft, im Rahmen der Ausschussberatung klären können. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)