Protokoll der Sitzung vom 15.03.2006

Wir haben viel Verständnis für die Anträge anderer Fraktionen. Sie wissen aber, dass die ablehnende Haltung der Bundesregierung in dieser Frage bereits seit vielen Jahren feststeht, nämlich bereits seit dem Jahre 1999, als die Europäische Union das Modellprojekt gestartet hat. Sie wissen, wie die damalige Bundesregierung aufgestellt war.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Deshalb muss das nicht richtig sein!)

Meine Damen und Herren, unser Land benötigt eben ein geschlossenes Steuerkonzept, dessen Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Ich darf es hier anführen: Ein solches Konzept hat die CDU in ihrem Wahlprogramm vorgelegt. Sie wissen, warum das Thema Mehrwertsteuer eine Rolle spielt. Sie wissen, dass – wenn Sie nichts auslassen – zu allem, was uns politisch verpflichtet, auch die Einnahmen gehören. Niemandem macht es Spaß, über Mehrwertsteuererhöhungen nachzudenken, wenn wir nicht genau wüssten, dass das Land Nordrhein-Westfalen pleite ist und sich der Bund in einer ähnlichen Verfassung befindet.

Meine Damen und Herren, Ihnen allen ist bekannt, dass das deutsche Steuerrecht komplexer und unübersichtlicher als irgendein anderes sonst

in der Welt ist. Hohe Steuersätze – das darf ich den hier anwesenden Gästen auf diese Weise mitgeben –, die jedoch nur zu einem geringen Teil tatsächlich bezahlt werden, weil zahllose Ausnahmetatbestände und kaum nachvollziehbare Abschreibungsmöglichkeiten bestehen, können angemessene Einnahmen für den Staat garantieren.

Für eine grundsätzliche Reform der Unternehmensbesteuerung, über die wir heute indirekt auch reden, muss gelten, dass eine Schwerpunktsetzung auf den Abbau von Steuersubventionen und eine Reduzierung von Ausnahmetatbeständen vorgenommen werden müssen. Von daher müssen wir die Frage stellen, ob eine Verminderung des Mehrwertsteuersatzes diesem Ziel wirklich dient. Das gilt auch, wenn Sie dieses Gutachten sehen, das der Bundesregierung bei Ihrer Abwägung bekannt ist: das Gutachten des Instituts für Mittelstandsforschung.

Einen weiteren Punkt möchte ich nennen, den es in diesem Zusammenhang zu bedenken gilt: Werden Steuerschlupflöcher durch solche Maßnahmen geschlossen oder in Wirklichkeit nicht neu aufgerissen? – Das ist für mich die entscheidende Frage.

Es geht heute auch um Maßnahmen zugunsten von kleinen Unternehmen. Dazu gehört zum Beispiel eine Stundung der Erbschaftsteuer beim Betriebsübergang oder eine Entlastung der kleinen Unternehmen von Buchführungspflichten. Dies wurde in unseren Gremien auch diskutiert.

Die neue Bundesregierung hat sich auf die Fahne geschrieben, die Lohnzusatzkosten dauerhaft auf einen Wert von unter 40 % zu senken. Auch das ist Ihnen allen bekannt. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zum Jahresbeginn 2007 auf dann, wie ich hoffen möchte, 4,5 %. Diese Maßnahme soll durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer gegenfinanziert werden. Auch das muss dem staunenden Publikum und vielleicht auch Ihnen, Herr Priggen, übermittelt werden. Würde für einzelne Wirtschaftszweige eine isolierte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes vorgenommen, würde die Systematik durchbrochen.

Zudem kommt die Europäische Kommission bereits in dem veröffentlichten Bericht 2003 an Rat und Parlament zu dem Schluss, dass eine Senkung der Beiträge zu den Sozialversicherungen eher geeignet ist, beschäftigungspolitische Wirkung zu entfalten, als eine partielle Reduzierung der Mehrwertsteuersätze.

Ich freue mich, dass der Antragsteller gerade in dieser Stunde durch den Ministerpräsidenten eine ausreichende Belehrung erfährt. Ich gehe davon aus, bei der Verabschiedung des Entschließungsantrags werden wir dann eine geschlossene Linie bekommen.

Der Bericht der Kommission stellt dem Modellversuch ohnehin kein günstiges Zwischenzeugnis aus. Auch das sollte man wissen. Die Bundesregierung hat sich gegen eine Fortsetzung ausgesprochen. In dem Bericht der Kommission heißt es, bei der versuchsweisen Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen habe man keine eindeutig positive Auswirkung dieser Mehrwertsteuerermäßigung auf die Beschäftigung festgestellt. Im Hinblick auf die Eindämmung der Schattenwirtschaft, dem zweiten Ziel des Modellversuchs, sei die gleiche Beobachtung gemacht worden. So heißt es in dem Bericht weiter. Das ist für alle nachlesbar.

Die Steuerermäßigung sei allenfalls zum Teil auf die Verbraucherpreise übertragen worden, sodass Effekte im Sinne einer Nachfragesteigerung nicht hätten erzielt werden können. Zugleich sei die Mehrwertsteuerermäßigung, verglichen mit anderen konjunkturpolitischen Maßnahmen zur Beschäftigungssteigerung, mit einer höchstens haushaltsmäßigen Belastung verbunden. So schreibt die Europäische Kommission schon im Jahr 2003, Herr Kollege Priggen, und bilanziert damit, dass der von Ihnen angeregte und angestrebte Modellversuch viel kostet, aber wenig bringt.

Dies schätzt auch die Fraktion der Grünen im Kern nicht anders ein. Zumindest schließt sie dies nicht expliziert aus. In dem Antrag heißt es, der Modellversuch sei ein interessanter Ansatz zur Eindämmung der Schwarzarbeit und zur Erhöhung der Beschäftigung. – Ich betone: ein interessanter Versuch. Können wir uns das erlauben? Ganz sicher scheinen sich die Kollegen nicht zu sein. Sie gehen davon aus, dass nur eine Teilnahme der Bundesrepublik Klarheit über die tatsächlichen Beschäftigungseffekte schaffen würde.

Dieser Einschätzung kann man durchaus argumentativ entgegentreten. Ich möchte einige dieser Aspekte nennen. Zum einen scheinen die in den teilnehmenden Ländern gemachten Erfahrungen durchaus auf Deutschland übertragbar zu sein. In einer globalisierten Wirtschaft funktioniert eine steuerpolitische Maßnahme doch nicht in dem einen Land so und in dem anderen Land anders. Dies gilt insbesondere für so eng miteinander verflochtene Volkswirtschaften wie diejenigen der Eu

ropäischen Union. Ferner könnte man den Modellversuch auch als Finanzpolitik auf der Basis von Versuch und Irrtum bezeichnen. In Deutschland liegt nun einmal ein schlüssiges Gesamtkonzept vor. Wir müssen vorsichtig sein, dies nicht durch die Vornahme entgegengerichteter Maßnahmen zu unterlaufen.

Ich darf eine weitere Frage an die antragstellenden Kolleginnen und Kollegen der Grünen richten: Kommt es durch die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bei einzelnen Tätigkeiten nicht zu einer Bevorzugung einzelner Branchen zulasten anderer Wirtschaftszweige? – Ich meine solche Wirtschaftszweige, die ebenfalls arbeitsintensiv tätig sind. Es könnte zu einer Fehlleitung ökonomischer Ressourcen kommen, die durch diese versteckte Form der Subventionierung bewirkt wird. Warum sollen Maßnahmen zur Renovierung von Privatwohnungen, das Reinigen von Fenstern, die Dienste von Reinigungskräften in Haushalten, der häusliche Pflegedienst und Friseure in ihrer Tätigkeit steuerlich begünstigt werden, während andere Selbstständige, die ebenfalls arbeitsintensiven Tätigkeiten nachgehen, diese Bevorzugung nicht erhalten? Was lässt eigentlich glauben, so die Schwarzarbeit einzudämmen?

Kann der Schwarzarbeiter, der weder Einkommensteuer noch Sozialabgaben in seine Kostenrechnung einplanen muss und den konkurrenzlos günstigen Mehrwertsteuersatz von null Prozent abführt, über eine Mehrwertsteuerermäßigung für ehrliche Konkurrenz nicht nur lachen? Das ist die Frage, die ich dem Antragsteller stellen möchte.

Ich sehe im Gegenteil die Gefahr, dass durch eine Ermäßigung der Mehrwertsteuer für bestimmte Branchen illegalem Handeln noch weiter Tür und Tor geöffnet wird. Es werden Anreize geschaffen, Tätigkeiten falsch zu deklarieren, um einen größeren Teil des in Rechnung gestellten Betrages für sich selbst zu behalten.

Die Kolleginnen und Kollegen, die bei der Anhörung zum Thema Umsatzsteuerbetrug dabei waren, wissen, dass diesen Möglichkeiten Tür und Tor geöffnet werden können. Es müssen stattdessen Grenzen gesetzt werden. Wir sollten uns nicht über den Ideenreichtum der Handelnden täuschen, die ich gerade genannt habe.

Dann ist es wiederum Aufgabe der Finanzverwaltung des Landes, nachzuprüfen, ob ein privater Putzdienst auch wirklich geputzt und ob ein Friseur auch wirklich die Haare geschnitten hat. Das Modell eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes steht nicht nur in einem problematischen Verhältnis zu dem Oberziel der Steuervereinfachung. Er

stellt auch die Bemühungen zum Bürokratieabbau infrage, wie ich meine.

Meine Damen und Herren, wir alle wissen – insbesondere die CDU-Fraktion ist sich der Tatsache bewusst –, dass die Verbände der Bauwirtschaft und des Handwerks die Teilnahme der Bundesrepublik am Modellprojekt der EU positiv unterstützen und es vertreten. Sie vertreten die Anliegen ihrer Mitgliedsunternehmen. Es ist ihr Recht, auch Ihre Pflicht, diese Interessen zu stützen.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass wir den Anliegen der Wirtschaft und damit auch den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am besten dienen, wenn wir der Bundesrepublik Deutschland bei ihrer Herangehensweise die Unterstützung nicht versagen. Darüber, durch die Absenkung von Mehrwertsteuersätzen für bestimmte Branchen die Nachfrage anzuregen und Schwarzarbeit einzudämmen, ist aus meiner Sicht die Zeit hinweggegangen. Heute haben wir ein anderes Gesamtkonzept.

Meine Damen und Herren, ich kann nur hoffen, dass Sie diesen Überlegungen, dem Fazit und dem Entschließungsantrag zustimmen werden. Ich sehe zurzeit keine Alternative, insbesondere deshalb, weil die Argumente, die ich vorgetragen habe, meiner Meinung nach mehr ziehen als das, was der Antragsteller angedacht hat.

Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir alle daran interessiert sein müssen, die Einnahmen der öffentlichen Haushalte zu verbessern. Alles andere wäre kontraproduktiv. Ich glaube, es ist ratsam, dies dem Antragsteller auf diese Art und Weise mitzugeben. – Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schittges. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Walsken.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist relativ selten, dass wir in diesem Hause zu einer großen Koalition kommen. In der Sache kann an vielen Stellen den Ausführungen meines Vorredners Kollege Schittges durchaus zustimmen. Deshalb bin ich gerne bereit, meinen Redebeitrag auf einige wesentliche Punkte zu konzentrieren.

Es ist bereits gesagt worden: Bis Ende dieses Monats gibt es die Möglichkeit, für die Bundesrepublik Deutschland erneut dem Experiment „ermäßigter Umsatzsteuersatz für arbeitsintensive

Dienstleistungen“ beizutreten. Wir sagen als SPDFraktion zu dieser Überlegung Nein. Wir sagen Nein aus den Gründen, die schon seit vielen Jahren aus unserer Sicht Gewicht haben und weiterhin tragen.

1999 wurde von der alten Bundesregierung in Abwägung verschiedener Aspekte der Beschäftigungs-, Wettbewerbs-, aber auch Finanzpolitik beschlossen, an diesem Experiment nicht teilzunehmen, da von Anfang an bezweifelt worden ist, dass durch die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes die Ziele Schaffung neuer Arbeitsplätze oder gar Eindämmung von Schwarzarbeit wirklich zu erreichen sind.

Aus unserer Sicht gibt es vier zentrale Gesichtspunkte, die ich noch einmal kurz auflisten möchte. Wichtig für uns ist, dass die Umsatzsteuer nur ein Preisbestandteil unter vielen anderen ist. Das wurde bereits vorhin gesagt. Die gewährten Umsatzsteuerermäßigungen sind kaum zu garantieren und als Preissenkungen an die Verbraucher weiterzugeben. Das kann weder seitens des Gesetzgebers noch von der Regierung sichergestellt werden. Von daher sind wir da skeptisch. Diese Voraussetzung wäre aber für einen positiven, nachhaltigen Beschäftigungsimpuls erforderlich, um Schwarzarbeit einzudämmen.

Zweiter Punkt: Wir hätten es sicher mit mehreren Milliarden Euro Steuerausfällen zu tun und dadurch auch einen entsprechenden Anteil weniger in der Landeskasse, ohne dass dem tatsächlich Arbeitsplatzwirkungen gegenüberstünden. Wir müssten sogar einen Mitnahmeeffekt in Kauf nehmen. Es gibt Missbrauch sowie Begünstigung einzelner zulasten aller anderen Branchen. Darin sehen wir einen ganz wichtigen Punkt, weil es insbesondere angesichts der schwierigen Haushaltslage auf allen Ebenen unserer Wirtschaft dringend geboten ist, das Thema Haushaltskonsolidierung zu berücksichtigen. Steuerermäßigungen, von denen man letztendlich nicht weiß, wie sie wirken werden, führen zu Einnahmeausfällen, die nicht zu verantworten sind.

Der dritte Punkt ist für uns mit Blick auf Abgrenzungsprobleme und die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen bei der Anwendung ermäßigter Umsatzsteuersätze wichtig. Wir sind an dieser Stelle außerordentlich zurückhaltend in der Beurteilung.

Lassen Sie mich zum Schluss auf ein Argument eingehen, das häufig aus der Bauwirtschaft kommt, ein sogenanntes Pro-Argument. Es geht darum, dass es angeblich einen Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen im Bereich der Baubranche gegenüber den Unternehmen ande

rer Mitgliedstaaten, die an dem Experiment teilnehmen, gibt.

Tatsache ist, dass in Deutschland erbrachte Bauleistungen regelmäßig auch in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen und daher unabhängig vom Herkunftsland des leistenden Unternehmens hier versteuert werden. Das ist klar. Wichtig ist, dass genau umgekehrt diese Situation auch gilt. Das heißt, dass in anderen Mitgliedstaaten, in denen deutsche Unternehmen Leistungen erbringen, diese dort umsatzbesteuert werden, sodass ich mit dem Argument der Bauwirtschaft Probleme habe, weil es in der Sache so nicht zutrifft.

Meine Damen und Herren, aus diesen Punkten wird deutlich, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist, an dem Experiment teilzunehmen, weil wir unverändert der Meinung sind, dass die Argumente dagegen nachhaltiger wirken als die Argumente dafür. Die Vorbehalte werden auch noch einmal deutlich, wenn man sich den Bericht der Europäischen Kommission zu dem Experiment aus dem vorletzten Jahr anschaut. Dort wird bestätigt, dass die positiven Effekte, die man von der Einführung ermäßigter Umsatzsteuersätze tatsächlich erwartet hat, im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht nachvollziehbar sind. Auch das Thema „Eindämmung der Schwarzarbeit“ ist an dieser Stelle nicht nachhaltig belegbar.

Außerdem wird deutlich, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz die Wirkung einer Steuersubvention hat. An dieser Stelle hat mein Vorredner deutlich ausgeführt: Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Umsatzsteuer ist weder steuerpolitisch noch haushaltspolitisch vertretbar. Das gilt umso mehr, als die Einführung dieses ermäßigten Steuersatzes in einem Bereich zwangsläufig Forderungen in anderen Gewerbebereichen nach sich ziehen würde.

Vor diesem Hintergrund bleibt nicht nur die Bundesregierung bei ihrer Haltung, keinen Gebrauch von dem Experiment zu machen. Ich würde mich gerne dieser Haltung anschließen und deutlich machen, dass auch im Berliner Koalitionsvertrag zum Thema „ermäßigter Umsatzsteuersatz 7 %“ erklärt wird, dass zur Wahrung der sozialen Balance dieser unverändert bleibt, unabhängig von den Erhöhungen, die wir im Jahre 2007 zu erwarten haben. Von daher sage ich ein deutliches Nein zu dem Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Walsken. – Für die FDP-Fraktion hat Frau Freimuth das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als vierte Rednerin in dieser Runde kann ich mich in vielen Punkten dem, was Kollegin Walsken und Kollege Schittges bereits ausgeführt haben, anschließen.

Es ist unstreitig, dass wir ein massives Problem mit Arbeitslosigkeit in unserem Land haben. Allein in Nordrhein-Westfalen hat sich die Zahl auf etwas über 1 Million Menschen ohne Beschäftigung erhöht. Insbesondere die Langzeitarbeitslosen bereiten uns Sorgen; sie machen mittlerweile knapp die Hälfte der Arbeitslosen aus.

Allerdings muss man zu Recht die Frage stellen, ob das, was die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag als einen Weg aufzeigen wollen, tatsächlich ein geeignetes Mittel ist.

Ich habe in der Vergangenheit immer wieder betont, dass wir den Abbau der Arbeitslosigkeit aus sozialen und auch aus haushalterischen Gründen als ein zentrales Anliegen unserer Politik erkennen und vorantreiben müssen.

Ich bin froh, dass wir in der Koalition der Erneuerung schon wichtige Punkte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht haben; denn die Stimmung hat sich insgesamt leicht verbessert. Darauf können wir uns zwar nicht ausruhen, aber wir können es durchaus als ein kleines Licht am Horizont wahrnehmen. Auch die Leiterin der Landesarbeitsagentur hat das in ihrer jüngsten Stellungnahme so zusammengefasst. Wir müssen wieder Vertrauen der Wirtschaft in die Rahmengebung der Politik schaffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, Sie hätten sich in den vergangenen Jahren Ihrer Regierungspolitik intensiver Gedanken darüber machen müssen, wie Sie solche vertrauensbildenden Maßnahmen hätten schaffen und an welchen Stellen verbessern können.

(Beifall von der FDP)

Es darf zu Recht bezweifelt werden, dass es diese Vertrauensbildung bei der Wirtschaft in die Politik dieses Landes bei Ihrer Regierungsbeteiligung tatsächlich gegeben hat.