Protokoll der Sitzung vom 05.04.2006

„Bei der Luftfahrtinfrastruktur fördert das Land grundsätzlich nur Maßnahmen, die zur Erhöhung der Flugsicherheit sowie zur Bewahrung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes dienen.“

Genau das war die Beschlusslage, vorgeschlagen von Rot und Grün.

Herr Rasche, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Remmel?

Aber klar.

Bitte schön, Herr Remmel.

Herr Rasche, könnten Sie dem Hohen Haus erklären – § 4 des Landschaftsgesetzes –, wer für die Ausgleichsmaßnahmen aufkommen muss? Das wäre vielleicht ein guter Hinweis, um die Debatte einzuordnen.

Lieber Herr Remmel, ich kenne § 4 nicht auswendig, tut mir Leid. Aber ich betrachte es insgesamt. Dieses Haus, dieses Plenum, ist zuständig für die politischen Vorgaben, und das müssen wir politisch …

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Aber wir müs- sen uns doch an Recht und Gesetz halten!)

Sie haben jetzt nicht das Wort. Das müssten Sie als Parlamentarischer Geschäftsführer doch wissen. Ich beantworte gerade Ihre Frage. Hören Sie doch bitte zu!

(Beifall von der CDU)

Dieses Haus macht die politischen Vorgaben.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Aber Recht und Gesetz gilt auch für Herrn Rasche!)

Für die rechtssichere Umsetzung ist hinterher das Ministerium zuständig. Wir werden abwarten, wie die das umsetzen. Aber wir müssen doch in der Lage sein, politische Vorgaben zu machen. Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, haben das in der Verkehrspolitik getan – im negativen Sinne wie kein anderer in Nordrhein-Westfalen.

(Horst Becker [GRÜNE]: Zum Beispiel bei der Vertaktung vom ÖPNV!)

Das sagen Sie, Herr Becker. Wenn das Ihre Meinung ist, okay. Davon habe ich nicht gesprochen.

Auch der Koalitionsvertrag, den SPD und Grüne im Jahr 2000 geschlossen haben, sah eine Übernahme der Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen vor. Also: Die Luftverkehrskonzeption 2010 sieht das vor und auch Ihr eigener Koalitionsvertrag. Gleichwohl möchte ich klarstellen, dass es sich hier um einen absoluten Sonderfall handelt. Das Land übernimmt mit 11 Millionen € nur einen Anteil an den Gesamtkosten der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von 24 Millionen €.

Um das Stichwort Verursacherprinzip aus der Überschrift des SPD-Antrags aufzugreifen: Die politischen Verursacher, Herr Remmel, des Elf-Millionen-Zuschusses sind SPD und Grüne.

(Beifall von FDP und CDU)

Kein anderer hat das politisch verursacht – nur Sie.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Man kann a- ber politisch etwas wünschen, was rechtlich nicht geht!)

Wir werden abwarten, Herr Remmel, ob das rechtlich geht oder nicht.

Der Flughafen Münster/Osnabrück ist in der Öffentlichkeit zum Symbol einer verfehlten rot-grünen Umwelt- und Verkehrspolitik geworden. Nach der öffentlichen Meinung wurden Umweltbelange ausgenutzt, um Verkehrsinfrastruktur zu verhindern, erheblich zu verzögern oder erheblich zu verteuern. Oft war nicht der Umweltschutz das Ziel, so sagt man, sondern die Verhinderung von Projekten wie die Startbahnverlängerung des Flughafens Münster/Osnabrück.

Diesen Unsinn hat die neue Koalition beendet. Seit Juni wird hier im Plenum zwischen den Interessen von Umwelt und Infrastruktur sachlich und vernünftig abgewogen.

(Lachen von Svenja Schulze [SPD])

Beim Flughafen Münster/Osnabrück musste der Landtag nur das in Ordnung bringen, was Sie verursacht haben. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Rasche. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Wittke.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In Nordrhein-Westfalen findet in der Tat wieder aktive Luftverkehrspolitik statt. Das haben wir in den letzten Jahrzehnten versäumt, und das hat uns den Anschluss an die großen internationalen Verkehrsflughäfen um Nordrhein-Westfalen herum gekostet.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE])

Deshalb haben wir mittlerweile auf allen Verkehrsflughäfen wieder Arbeitsplatzzuwächse, Wachstum und höhere Passagierzahlen.

(Zuruf von Rüdiger Sagel [GRÜNE])

Das mag Ihnen nicht gefallen, Herr Sagel; Sie können ja weiter Fahrrad fahren. Aber es gibt eben Menschen, die den Luftverkehr brauchen. Für die werden wir in Nordrhein-Westfalen eine ordentliche Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stellen.

(Horst Becker [GRÜNE]: Runtergegangen sind sie!)

Wir tun das auch, um den Standort NordrheinWestfalen zu stärken, und zwar nicht nur in der Rheinschiene, sondern auch in Westfalen. Dort gibt es wichtige Unternehmen, die auf einen ordentlichen Luftverkehr angewiesen sind.

Wir werden diesen Weg fortsetzen, ob Ihnen das gefällt oder nicht. Wie in anderen Politikbereichen gilt auch in der Verkehrspolitik: Wir setzen genau das um, was wir vor dem 22. Mai vergangenen Jahres angekündigt haben.

(Beifall von der FDP)

Der Antrag der SPD-Fraktion enthält zwar einige positive, ansonsten aber vornehmlich unverständliche Passagen. Positiv ist, dass die SPD in ihrem Antrag die Bedeutung des internationalen Verkehrsflughafens Münster/Osnabrück als Standort- und Wirtschaftsfaktor würdigt. Positiv ist auch, dass sie die weitere Entwicklung des Flughafens und somit auch die planfestgestellte Verlängerung der Start- und Landebahn auf 3.600 m unterstützt. Dies entspricht exakt der Position der neuen Landesregierung.

Die SPD – und damit beginnt der unverständliche Teil des Antrags – wendet sich aber gegen den von der Landesregierung beschlossenen Zuschuss von 11 Millionen € für die durch die Bahnverlängerung bedingten Umweltkompensationsmaßnahmen. Die SPD sieht keine Veranlassung für die beschlossene Unterstützung dieser Kom

pensationsmaßnahmen und befürwortet die strikte Anwendung des Verursacherprinzips.

Der Grundsatz, ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu unterstützen, ergibt sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und steht für die Landesregierung überhaupt nicht zur Debatte. Gegenteilige Interpretationsversuche, wie Sie sie auch heute wieder vorgetragen haben, und daraus abgeleitete Fragen entbehren deshalb jeglicher Grundlage.

Die Entscheidung der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die mit der Startbahnverlängerung verbundenen Kompensationsmaßnahmen zu gewähren, hat die Grundlage in dem starken Interesse der Landesregierung am Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück und der damit verbundenen Förderung der Region. Ich habe das eingangs ausdrücklich gesagt und deutlich gemacht.

Dieser Sachverhalt unterscheidet sich nicht von vielen anderen Fördermaßnahmen auch in der letzten Legislaturperiode. Auch in diesen Fällen prüft und entscheidet die Landesregierung, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Haushaltslage und der zu setzenden Prioritäten, ob eine Förderung erfolgen soll oder nicht.

In diesem Zusammenhang will ich noch einmal klarstellen: Die dem Antrag offenbar zugrunde liegende Annahme, dass Land fördere am Flughafen grundsätzlich nur Maßnahmen, die der Erhöhung der Flugsicherheit dienen, kann sich nur auf Koalitionsvereinbarungen der abgewählten rotgrünen Landesregierung beziehen, die zum einen heute nicht mehr relevant sind und zum anderen noch nicht einmal vollständig wiedergegeben werden.

Nach der rot-grünen Koalitionsvereinbarung für die Zeit von 2000 bis 2005 konnten nämlich neben Maßnahmen zur Erhöhung der Flugsicherheit auch Maßnahmen zur Wahrung des Umwelt- und Naturschutzes gefördert werden. Genau das machen wir an dieser Stelle, und darum sind im Übrigen die Kosten auch im Etat des Umweltministers und nicht im Etat des Verkehrsministers veranschlagt.

Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Becker?

Nein, ich möchte im Zusammenhang vortragen.

Darüber hinaus enthalten selbst die von meinem Herrn Amtsvorgänger erlassenen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Ausbau- und Erneuerungsmaßnahmen an Flughäfen vom 25. November 2002 eben keine Beschränkung auf Flugsicherheitsmaßnahmen. Die Richtlinien sehen als Zuwendungsvoraussetzungen vor, dass die zu fördernden Maßnahmen unter anderem aus Gründen der verkehrs- und regionalpolitischen Bedeutung, der Bedeutung für die Flugsicherheit und auch für den Umweltschutz erforderlich sind. Alle genannten Voraussetzungen für eine Förderung sind somit auch am Flughafen Münster/Osnabrück erfüllt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die verkehrs- und regionalpolitische Bedeutung der Startbahnverlängerung am Flughafen Münster/Osnabrück steht außer Zweifel. Davon geht ja offenbar auch die SPD aus. Auch die Grünen dürften zustimmen, dass die hier in Rede stehenden Kompensationsmaßnahmen für die Überbrückung des FFHGebietes Eltingmühlenbach Bedeutung für den Umweltschutz haben.

Abschließend will ich deshalb Folgendes festhalten:

Erstens. Die Flughafen Münster/Osnabrück GmbH ist aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses verpflichtet, neben den Kosten beispielsweise für Schallschutzmaßnahmen auch die Kosten für die ökologischen Kompensationsmaßnahmen zu tragen.

Zweitens. Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtmäßig, und die Landesregierung sieht daher keine Veranlassung, Änderungen vorzunehmen.