Drittens. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die viele Politikbereiche wie die Energie-, Verkehrs-, Wirtschafts-, Wohnungsbau-, Umwelt- und Forschungspolitik umfasst. Klimaschutzpolitik ist deshalb integraler Bestandteil des politischen Gesamtkonzepts der Landesregierung, durchgeführt von allen Ressorts. Sie ist vom Prinzip der Nachhaltigkeit geleitet. Ein Halt oder eine Unterbrechung in der Klimapolitik ist nicht gegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erfüllung der Klimaschutzziele stellt erhebliche Anforderungen an die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls und die Beteiligten auf verschiedenen Ebenen. Wir sind in Deutschland bereits Vorreiter auf vielen Gebieten klima- und umweltfreundlicher Techniken und Entwicklungen mit beachtlichen Chancen in der Exportwirtschaft. Zu nennen ist hier die internationale Vermarktung von wegweisenden Effizienztechniken im Kraftwerksbau oder bei den regenerativen Energien. Diese industriepolitischen Chancen der Klimaschutztechnologien wollen wir stärker noch als bisher nutzen.
Ich komme nun zum konkreten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist lange vor Abschluss der Koalitionsvereinbarung in Berlin gestellt worden. Sie werden dieser Vereinbarung entnommen haben, was die Bundesregierung im Einzelnen zum Klimaschutz verabredet hat. Da alle Fraktio
nen gemeinsam den Klimaschutz als eine globale Aufgabe ansehen, werden wir unsere Klimaschutzpolitik zumindest an den nationalen Vorgaben ausrichten, Frau Kollegin.
Dafür werden Sie sicherlich viel Verständnis haben. Das heißt, wir werden nicht in Hektik verfallen, sondern auf der Basis des nationalen Klimaschutzprogramms, das von der Bundesregierung fortentwickelt wird, unsere Klimaschutzpolitik betreiben.
Klimaschutzpolitik ist auf Nachhaltigkeit angelegt und verträgt keinen Aktionismus. Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen sind auf europäischer Ebene gesetzt worden, zum Beispiel beim Emissionshandel, und sie werden in nationales Recht umgesetzt.
Essenziell für die mittlere Frist, das heißt bis Ende 2012, ist für den Wirtschaftstandort NordrheinWestfalen die Ausgestaltung des Nationalen Allokationsplans II durch die Bundesregierung. Die frühzeitige Einflussnahme hierauf belegt die sorgfältige Aufgabenerfüllung der Landesregierung im Spannungsfeld Ökonomie und Klimaschutz.
Die für Nordrhein-Westfalen bedeutenden industriellen Wirtschaftszweige – ich nenne Stromerzeugung, Ölchemie, Chemie, Eisenerzeugung und Kalkindustrie – sind betroffen. Gleichzeitig werden gute Perspektiven für unser Know-how in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien eröffnet.
Hier die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie und ihrer Exportchancen zu sichern und gleichzeitig ambitionierte Klimaschutzziele zu verfolgen ist in der Formulierung des Positionspapiers „Wachstumsorientierte Ausgestaltung des Nationalen Allokationsplans für die Periode 2008 bis 2012“, wie ich meine, hervorragend gelungen.
Das Papier zielt darauf ab, im Rahmen dieses Nationalen Allokationsplans den Handlungsrahmen des Emissionshandelssektors unter Berücksichtigung der Zielsetzungen und der generellen Überprüfung des Mengengerüsts im Makroplan zu erweitern, beschäftigungswirksames wirtschaftliches Wachstum zu berücksichtigen, internationale Wettbewerbsverzerrungen durch den Emissionshandel zu vermeiden, Anreize für Modernisierung und Investition zu setzen, mehr Planungs- und Investitionssicherheit durch verbesserte Transparenz und vereinfachte Zuteilungsregeln zu schaffen, die Verwaltung zu vereinfachen und Kosten zu reduzieren, unerwünschte Nebeneffekte durch den Abgleich verschiedener energie- und umweltpoliti
Das Papier, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde in dem im Wirtschaftsministerium regelmäßig tagenden NRW-Arbeitskreis Emissionshandel eingehend erörtert. In diesem Arbeitskreis arbeiten alle betroffenen Branchen, Industrie- und Handelskammern aus Nordrhein-Westfalen, die Gewerkschaften, also DGB, IG BCE und IG Metall, zusammen.
Als Ergebnis eines nicht einfachen Abstimmungsprozesses hat unser Positionspapier die Zustimmung aller Mitglieder des Arbeitskreises gefunden. Im Laufe der 15. Kalenderwoche, also nächste Woche, wird der Regierungsentwurf zum Nationalen Allokationsplan II erwartet. Dann sollen auch die detaillierten Minderungsvorgaben in den Sektoren verlässlich vorliegen. Wir werden dies zum Anlass nehmen, unsere Maßnahmen dementsprechend auszulegen. – Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Minister Linssen. – Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/1532, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/578 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Empfehlung des Umweltausschusses angenommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Medienlandschaft lebt davon, dass sie für alle Zielgruppen interessante Angebo
te bereithält. Nicht jeder Anbieter muss alles machen. Aber insgesamt muss es einen lebendigen publizistischen Wettbewerb geben. Das war und bleibt der beste Garant für Vielfalt und Qualität.
Also: Es geht darum, dass den öffentlich-rechtlichen Veranstaltern eine besondere Aufgabe zukommt. Die Aufgabe der kommerziellen Veranstalter ist anders; sie müssen Gewinne machen. Deswegen fällt es ihnen schwerer, Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen anzubieten.
Umso wichtiger ist es, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch die Möglichkeit gegeben wird, alle Altersgruppen zu erreichen. Untersuchungen zeigen, dass Jugendliche, jüngere Erwachsene und zunehmend auch Kinder ganz andere Rezeptionsgewohnheiten entwickeln.
In dieser Zielgruppe geht der Konsum des sogenannten klassischen Rundfunks zurück; das spürt gerade das älteste elektronische Massenmedium, das Radio. Vor dem Hintergrund des Podcasting und anderer Möglichkeiten droht dem rieplschen Gesetz, dass neue Medien keine alten verdrängen, möglicherweise eine Teilrevision, da dem Radio die Alleinstellungsmerkmale abhanden kommen. Zunehmend wird das Internet, liebe Kolleginnen und Kollegen, für diese Zielgruppen zum alleinigen Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsmedium.
Bisher steht – das ist unsere Kritik – in der Diskussion über die Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Onlinebereich das Bemühen um Beschränkung im Vordergrund – viel mehr als das Bemühen um eine faire Aufgabenverteilung. Unsere Überzeugung ist: Jetzt, wo der Prozess der Digitalisierung in Verbindung mit dem Prozess der Globalisierung seinen revolutionären Charakter zeigt – so hat es der amerikanische Soziologe Manuel Castells richtigerweise formuliert –, wächst die Relevanz öffentlich-rechtlich verantworteter Inhalte – auch im Internet.
rungsstaatsvertrag sowie die Protokollerklärung aller Länder zu § 8 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages hier eine Deckelung vorsehen. Im WDR-Gesetz hingegen hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen die richtigen Zeichen gesetzt, indem in § 4 Abs. 1 unter der Überschrift Programmauftrag festgehalten ist:
„Der WDR veranstaltet und verbreitet sein Fernseh-, Hörfunk- und Online-Angebot als Medium und Faktor des Prozesses freier Meinungsbildung und als Sache der Allgemeinheit.“
Hier ist das Onlineangebot gleichrangig. Das heißt: Öffentlich-rechtliche Veranstalter müssen ein eigenständiges Angebot im Internet machen, das diesem Medium gerecht wird: in der Sprache, in der Präsentation, in der Themenwahl und in der Zielgruppendifferenzierung. Niemand käme auf die Idee, Radio im Fernsehen zu machen; deswegen darf auch niemand auf die Idee kommen, Fernsehen im Internet zu machen. Es geht eben nicht darum, klassischen Rundfunk im Internet zu machen, sondern vielmehr darum, den Auftrag, zu informieren, zu bilden und zu erhalten, auch im Internet zu erfüllen.
Gerade für Onlineangebote gilt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Nutzerinnen und Nutzer, die diese Angebote von den Sendern abrufen, haben spezifische Erwartungen. Eine bloße elektronische Programmzeitschrift reicht da nicht aus. Deswegen halten wir die medienpolitisch bislang verabredeten Restriktionen für das öffentlichrechtliche Internetangebot für falsch. Und wenn ich die Zeichen der Zeit richtig deute, sieht das der in Nordrhein-Westfalen zuständige Medienstaatssekretär genauso.
Daher fordert der Landtag von NordrheinWestfalen die Landesregierung auf, im Rahmen der anstehenden Novelle des Rundfunkstaatsvertrages sowie zukünftiger Rundfunkfinanzierungsstaatsverträge die Selbstbindung der ARD und der anderen öffentlich-rechtlichen Veranstalter zur Begrenzung der Onlineausgaben zu verändern und auf eine Rücknahme der 8. Protokollerklärung aller Länder zu § 8 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages hinzuwirken.
Und in den letzten 38 Sekunden meiner Redezeit möchte ich dem Finanzminister eine Brücke bauen, der ja gleich für die Landesregierung sprechen wird. Ich habe großes Verständnis dafür, dass der Finanzminister zu Fragen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages spricht. Erstaunt war ich, dass er auch der zuständige Kabinettskollege für den Klimaschutz ist.
Aber all das wird der Finanzminister sicherlich erklären können. Ein dickes Fragenzeichen ist zu machen, dass dieses Thema an dieser Stelle offensichtlich nicht von den Ressortverantwortlichen diskutiert werden wird. Dieses Fragezeichen fällt angesichts meiner Vorfreude auf die beginnenden Osterferien aber nicht ganz so dramatisch aus.
Ich möchte zur Rede des Kollegen Eumann vorausschicken: Unser Finanzminister ist eine Allzweckwaffe.