Protokoll der Sitzung vom 06.04.2006

Bestands- und Entwicklungsgarantie, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk von Verfassungs wegen genießt,

(Marc Jan Eumann [SPD]: Das soll sich Herr Witzel anhören, wir wissen das! – Heiterkeit von SPD und GRÜNEN)

über die wir ja oft in diesem Hause gestritten haben. Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es vollkommen klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch Online-Dienste veranstalten kann. Auch darüber war man in diesem Haus schon einmal geteilter Meinung.

(Hannelore Kraft [SPD]: In der Tat!)

Die Tätigkeitsbereiche des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden durch die gesetzlichen Bestimmungen festgeschrieben und zugleich begrenzt. Das gilt auch für die Online-Angebote. § 3 Abs. 1 Satz 3 des WDR-Gesetzes sieht deshalb vor, dass der WDR lediglich ein programmbegleitendes Online-Angebot mit programmbezogenen Inhalten anbieten darf. Es lohnt sich also, den Gesetzestext auch hier einmal darzustellen.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Das ist aber eine staatsvertragliche Regelung!)

Die Begrenzung der Aufwendugen für OnlineAngebote auf 0,75 % des Gesamtetats – darüber wurde vorhin auch gesprochen – der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten muss vor dem Hintergrund dieses gesetzlichen Auftrages gesehen werden. Die Deckelung folgt aus einer Selbstverpflichtungserklärung der Rundfunkanstalten im Rahmen des achten Rundfunkänderungstaatsvertrags, der am 1. April 2005 in Kraft getreten ist

(Hannelore Kraft [SPD]: Das wissen wir doch alles!)

und durch den die Rundfunkgebühr auf jetzt 17,03 € monatlich festgesetzt worden ist.

In einer gemeinsamen Protokollerklärung zu § 8 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags haben die Länder die Ausgabenbegrenzung zur Kenntnis genommen und der Gebührenfestlegung zugrunde gelegt. Natürlich sind weder die gesetzliche Auftragsbegrenzung noch die Ausgabendeckelung für die Ewigkeit festgeschrieben.

(Zuruf von Hannelore Kraft [SPD])

Künftige Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Kommunikation, die wir alle noch nicht voraussehen können, können es durchaus erforder

lich machen, über die Einschränkungen nachzudenken. Aber jetzt existieren sie erst einmal.

(Oliver Keymis [GRÜNE]: Das ist schon ein sehr guter Weg!)

Zum jetzigen Zeitpunkt kann den Forderungen des Antrages deshalb auch nicht nachgekommen werden. Die Selbstbindungserklärungen im Zusammenhang mit der Protokollerklärung der Länder sind in die Festsetzung der Rundfunkgebühr für die laufende Gebührenperiode bis zum 31. Dezember 2008 eingegangen. Veränderungen der Gebührengrundlagen in einer laufenden Gebührenperiode halte ich für ausgeschlossen.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Das haben wir auch nicht gefordert!)

Das gilt insbesondere auch in Anbetracht der von allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen das Vorgehen der Länder im letzten Gebührenfestsetzungsverfahren erhobenen Verfassungsbeschwerden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, halte ich eine Diskussion über eine Ausweitung der Online-Aktivitäten der Rundfunkanstalten auch deshalb für verfehlt, weil sich die EU-Kommission – darauf hat Kollege Brinkmeier vorhin hingewiesen – äußerst kritisch mit den Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auseinander gesetzt hat. Sie stellt in Frage, ob und inwieweit Online-Angebote überhaupt vom öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag erfasst werden.

Die Bundesrepublik Deutschland hat deshalb in Abstimmung mit den Rundfunkanstalten die Begrenzung der Online-Aktivitäten im Wege von Selbstverpflichtungserklärungen in das Beihilfeverfahren vor der EU-Kommission eingebracht. Dort wird die Frage diskutiert, ob es sich bei der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks um eine Beihilfe handelt.

Wer zum Beispiel das Verfahren um die WfaBeihilfe bei der West-LB noch im Auge hat, der weiß, dass hier Vorsicht an der Bahnsteigkante angesagt ist.

(Beifall von CDU und FDP – Marc Jan Eu- mann [SPD]: Wir haben das Amsterdamer Protokoll!)

Es wäre unserem Anliegen, das Verfahren vor der EU-Kommission unstreitig zu beenden, äußerst abträglich, wenn wir jetzt von unserem förmlichen Vorbringen in diesem Verfahren abrücken würden. Der Ministerpräsident pflegt an solchen Stel

len zu sagen: Alles hängt mit allem zusammen. Also Vorsicht!

Abgesehen hiervon könnte dies NordrheinWestfalen ohnedies nur im Rahmen einer Stellungnahme Deutschlands als Mitgliedstaat der EU, die auch von den übrigen 15 Ländern mitgetragen werden müsste. Denn die Gebührenregelungen des Rundfunkstaatsvertrages sind ebenso wie die Protokollerklärungen von allen Ländern beschlossen worden. Hinzu kommt, dass unsere Rundfunkanstalt, der WDR, nach meinem Kenntnisstand mit den Online-Ausgaben in der Vergangenheit stets unterhalb der 0,75-%-Grenze lag und sie auch heute nicht erreicht hat.

Kurzum: Ein akuter Handlungsbedarf ist nicht gegeben. Er liegt nicht vor. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Linssen. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb kommen wir zum Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/1564 an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmt, den möchte ich um das Handzeichen bitten. – Wer enthält sich? – Wer stimmt dagegen? – Also ist es einstimmig überwiesen.

Wir kommen zu:

14 Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/1519

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Uhlenberg das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesjagdgesetzes vorstellen und um Ihre Zustimmung bitten.

Der Gesetzentwurf beinhaltet keine grundlegende Änderung der jagdrechtlichen Vorschriften, sondern das Landesjagdgesetz soll lediglich in einem Punkt nachgebessert werden. Ziel der gesetzlichen Änderung ist es, die Rechtsgrundlage zur Erhebung der Jagdabgabe abzusichern.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich könnte Ihnen jetzt noch im Detail vortragen, um was es im Einzelnen geht. Da es aber nicht um eine grundlegende Änderung des Landesjagdgesetzes geht, sondern nur um eine ganz kleine Variante, die aber gesetzlich beschlossen werden müsste, bitte ich um Verständnis, dass sich der Ausschuss, dem das zugewiesen und der es weiterhin beraten wird, mit diesen Details näher beschäftigt und ich das Parlament mit weiteren Ausführungen zu diesem Thema verschone. Vielen Dank für Ihr Verständnis. – Ich wünsche Ihnen schöne Osterferien.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Eine weitere Beratung ist heute auch nicht vorgesehen. Wir kommen daher zum Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/1519 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer enthält sich? – Wer ist dagegen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, schon in der letzten Stunde war deutlich zu spüren, dass Sie eine regelrechte Ostersehnsucht haben. Deshalb wünsche ich Ihnen allen schönes Wetter, gute Laune und ein gesegnetes Osterfest. Wir sehen uns nach den Osterferien wieder.

Ich beende die heutige Sitzung.

Schluss: 18:52 Uhr