Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben gleich so viele Eier hier am Rednerpult abgelegt – darauf muss man doch noch eingehen.
Ich bedanke mich natürlich für die Vorschusslorbeeren von Herrn Eumann und danke auch ausdrücklich Herrn Keymis für die lobenden Worte über Stefan Grüll,
(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das hat er gar nicht gemacht! – Sigrid Beer [GRÜNE]: Das hat er gar nicht gesagt! – Marc Jan Eumann [SPD]: Das war ironisch!)
der die Medienpolitik die letzten Jahre geprägt hat, mit dem ich viele Jahre zusammen in unserem parteiinternen Bundesmedienbeirat der FDP gesessen habe
und den ich gerne von Ihnen grüße. Sie wissen ja, Herr Keymis: Stefan Grüll hat immer, wenn es um die Frage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ging, den Begriff der Enthaltsamkeit in den Mund genommen und dafür geworben, dass wir nicht zu überbordenden Angeboten kommen, die letztlich durch eine zwangsweise De-facto-Rundfunksteuer finanziert sind, und hier auch maßvoll vorgehen und überprüfen, welche privaten Angebote es alle schon, auch völlig außerhalb öffentlich-rechtlicher Zwangsstrukturen, in Nordrhein-Westfalen gibt.
Herr Eumann, warum der Finanzminister sich natürlich auch zur Medienpolitik äußert, liegt nicht daran, dass natürlich generell alles, was man diskutiert, kostenrelevant ist und auch den Finanzminister betrifft. Wenn jemand den Job hat, angesichts von miserabelsten Rahmendaten trotzdem für gutes Klima zu sorgen und das Beste noch daraus zu machen, gilt das für alle Politikfelder und somit natürlich auch für die Medienpolitik. Das ist sozusagen eine Generalqualifikation.
Zur Sache, Herr Keymis. Dem Anliegen entspreche ich sehr gerne, zur Sache zu reden, aber nicht der Sache zu entsprechen. Ich muss Sie da leider trotz aller im Vorgriff abgelegten Ostereier desillusionieren.
Es ist nicht das desillusionierende Medium, aber eine Desillusion Ihrer politischen Zielsetzung. Denn ich kann Ihnen nur die klare Absage erteilen, dass wir die Dinge nicht so sehen, wie Sie sie bewerten. Das, was Sie mit diesem Antrag machen, ist: Sie schüren nahezu die Gier eines gefräßigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sich immer weiter auszudehnen,
sich immer mehr Betätigungsformen zu suchen und weitere Plattformen zu eröffnen. Für diesen Kurs der Expansion gibt es keine politischen Zusagen.
Deshalb hat auch völlig zu Recht Kollege Brinkmeier dargestellt, dass es selbstverständlich von allen Fraktionen in diesem Haus – und auch immer so vorgetragen – eine Bestandsgarantie für eine Grundversorgung gibt. Aber es gibt keine Expansionszusage, sich immer mehr und weitere Betätigungsfelder zu suchen.
(Zuruf von der SPD: Entwicklung, Herr Wit- zel! – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das ist doch ein Papiertiger!)
Deshalb ist es eine Grundversorgung, Herr Eumann, und keine Vollkaskoversorgung, die wir hier brauchen. Deshalb gilt natürlich auch hier das Ihnen aus anderen Sachzusammenhängen bekannte Leitbild der neuen Koalition der Erneuerung „Privat vor Staat“. Wenn Sie sich anschauen, was heute schon an Online-Diensten aller Art – Internetplattformen und Website-Suchmaschinen – von privaten Betreibern zur Versorgung der Bevöl
kerung mit Information, Bildung, Unterhaltung, Kultur, Beratung in professioneller Art und Weise im Markt existiert, relativiert sich auch die Notwendigkeit einer weiteren öffentlich-rechtlichen Expansion.
Natürlich ist öffentlich veranstalteter Rundfunk der öffentlichen Sphäre zugehörig, sonst gäbe es nicht de facto eine staatliche Rundfunksteuer. Es ist letzten Endes das Geld der Bevölkerung, über das wir reden und mit dem man auch verantwortungsbewusst umgehen muss.
Deshalb gibt es für die FDP-Landtagsfraktion keinerlei Bedarf für eine Expansion eines gebührenfinanzierten weiteren Online-Engagements der ARD, die sich immer stärker ein drittes Standbein für Betätigung schaffen will. In den letzten Jahren sind die finanziellen Mittel, die von den öffentlichrechtlichen Sendern, besonders von ARD und ZDF, in den Online-Bereich investiert worden sind, stark angestiegen.
Bei einem Vergleich der beiden letzten Finanzierungsperioden sieht man: Von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – KEF – wurden den öffentlichen Sendern in der Gebührenperiode 2001 bis 2004 schon stattliche 86,8 Millionen € genehmigt, für die zweite Gebührenperiode 2005 bis 2008 mit 176,4 Millionen € bereits mehr als das Doppelte.
Herr Kollege Witzel, ich möchte gern von Ihnen wissen, ob Ihnen bekannt ist, dass der Staatssekretär für Medien der von Ihnen mitgetragenen Landesregierung, Herr Kemper, bei verschiedenen Anlässen deutlich gemacht hat, dass er exakt gegenteiliger Meinung ist?
Ist Ihnen klar, dass Sie an dem Punkt sehr weit von Ihrem Koalitionspartner abweichen? Wir bedauern das insofern, als wir jedenfalls in der vergangenen Legislaturperiode bei bestimmten Punkten der Medienpolitik mit Ihnen näher aneinander waren, als Sie das jetzt beschreiben.
Wir haben auch in dieser Legislaturperiode bei den letzten Landtagsdebatten Punkte identifiziert, wo uns, was die Zielrichtung angeht, sehr viel gemeinsam bewegt.
Wenn es um die Frage geht, in welchem Umfang öffentlich veranstaltetes Angebot stattfindet, sind wir im Gespräch. Sie können sicher sein, dass es hier keine gegenteiligen Beschlüsse aufseiten der Koalitionspartner gibt. Was Ihre Frage angeht, ob ich mir vorstellen könnte, dass Herr Kemper dazu das Gegenteil ausführt, verweise ich darauf, dass ich gerade dargestellt habe, dass wir für die Online-Ausgaben bereits einen Sprung und mehr als eine Verdoppelung in den beiden letzten Gebührenperioden hinter uns haben. Ich glaube nicht, dass Herr Kemper diese Zahlen bestreiten oder anders darstellen und kommentieren wird.
Es ist nämlich ein Fakt, dass wir die Mittel hierfür mehr als verdoppelt haben und insgesamt in der laufenden Gebührenperiode ein Niveau von ganz stattlichen 176,4 Millionen € erreicht haben. Diese Gebührenperiode – das wissen Sie Herr Eumann – läuft ja noch bis zum 31. Dezember 2008. Insofern gibt es auch überhaupt keinen Bedarf, zur Unzeit völlig falsche Signale einer Aufweichung zu setzen.
Nach all der Expansion des Öffentlich-Rechtlichen, die ja mit immer mehr Angeboten und Senderketten stattgefunden hat, sollte Sie deshalb die Frage beschäftigen, warum sich viel zu wenig private Angebote in Nordrhein-Westfalen, als Sie noch verantwortlich waren, entwickelt haben, anders, als es in anderen Bundesländern der Fall gewesen ist.
Es besteht deshalb nicht die Veranlassung, voreilig zu handeln. Sie wissen zudem, dass es auch große rechtliche Bedenken der EU gegen eine Ausdehnung der Online-Aktivitäten gibt. Ich glaube, wir müssen alle Gesamtumstände gewichten, ohne dass wir noch zu einer weiteren Expansion kommen.
Deshalb gibt es an dieser Stelle kein grünes Licht für Ihren Antrag, sondern ein rotes Licht, damit Sie einhalten und nachdenken. Lassen Sie das über die Ostertage noch einmal reifen. Vielleicht kommen Sie dann zu weiter gehenden Erkenntnissen, bevor wir im Hauptausschuss gerne mit Ihnen gemeinsam darüber beraten und das Thema noch einmal vertiefen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Haben Sie keine Angst: Die Novellierung des Landesjagdgesetzes bringe ich nicht auch noch ein. Das macht selbstverständlich unser Umwelt-, Landwirtschafts- und Jagdminister Eckhard Uhlenberg.
Ich bedanke mich aber, Herr Eumann, für die freundlichen Worte, die Sie mir als Klimaschutzexperten entgegengebracht haben. Das Protokoll notiert ja Gott sei Dank nicht den Tonfall, in dem Sie es dargeboten haben. Aber der Kollege Brinkmeier hat natürlich einen triftigen Grund genannt, warum ich gerade zu diesem Tagesordnungspunkt gesprochen habe. Sie haben ihn in Erinnerung. Ich gestehe, dass ich das besonders gern gemacht habe, weil ich einmal – das sei einmal für die Jüngeren unter Ihnen berichtet – umweltpolitischer Sprecher meiner Fraktion war. Vor dem Hintergrund habe ich immer noch viel Sympathie für diese Gratwanderung zwischen Ökonomie und Ökologie.
Da das auch etwas mit den Rundfunkgebühren zu tun hat, ist unschwer der Finanzminister dran. Nachdem ich nun die Kurve gekriegt habe, möchte ich Ihnen sagen, dass die Digitalisierung natürlich zu einem heftigen Umbruch im Bereich der elektronischen Kommunikation führt. Ich vermute, das haben Sie sogar gewusst.
Die Angebote befinden sich ebenso wie die Nutzung in einem ständigen Veränderungsprozess, dessen Ende noch nicht abzusehen ist.
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss die Möglichkeit gegeben werden – darüber sind wir uns wohl alle einig –, seinen Auftrag auch unter diesen Bedingungen zu erfüllen.
Er muss, kurz gesagt, alle Übertragungswege und Plattformen nutzen können, die zur Erfüllung seines Auftrages erforderlich sind. Das folgt aus der
Bestands- und Entwicklungsgarantie, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk von Verfassungs wegen genießt,