Es schreckt ab, wenn man sich diese Verwaltungslandschaft in Nordrhein-Westfalen anschaut. Das schreckt Leute von Investitionen und vor allem das ausländische Kapital ab.
Man spürt im Land – der Ministerpräsident hat das heute Morgen nicht zu Unrecht erwähnt –, dass bereits eine andere Stimmung da ist.
Sie wissen, dass sich Ende März von den 396 Gemeinden 201 in einer vorläufigen Haushaltswirtschaft befunden haben. Viele sind ohne jede Chance, auf Sicht überhaupt noch einmal eine schwarze Zahl zu schreiben. Wir wissen aber, dass es tatsächlich die ersten Kommunen geschafft haben, aus der vorläufigen Haushaltswirtschaft herauszukommen. Also, da bewegt sich was, und zwar nicht zum Schlechten, sondern zum Besseren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute über das Gemeindefinanzierungsgesetz zum dritten Mal zu reden. Ich möchte kurz auf die wichtigsten Punkte noch einmal eingehen.
Wunden der Kommunen zu heilen und ihnen wieder die notwendige Freiheit zurückzugeben. Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2006 kommen wir unserer Verpflichtung nach Artikel 79 der Landesverfassung nach, den Kommunen im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes einen übergemeindlichen Finanzausgleich zu gewähren. Es gibt dazu keine Alternative. Das haben alle Redner der Regierungskoalition und der Regierung dargestellt. Es ist bei 112 Milliarden Schulden einfach kein Raum für zusätzliche Wohltaten vorhanden.
Der Ministerpräsident hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir 13 Millionen € pro Tag an Zinsen zahlen. In einem Monat verfrühstücken die Zinsen so viel, wie wir jetzt nach der Steuerschätzung – konservativ geschätzt – mit 300 Millionen € möglicherweise an Mehreinnahmen zu verzeichnen haben. Es sind also für Zinsen in einem Monat mehr als 300 Millionen € weg. Das müssen Sie einfach einmal zur Kenntnis nehmen. Sie, meine Damen und Herren von SPD und Grünen – das richtet sich aber vor allem an die Abgeordneten der SPD-Fraktion –, haben diesen riesigen Schuldenberg zu verantworten und die Tatsache, dass jedes Neugeborene 9.100 € Schulden hat, wenn es auf die Welt kommt. Das ist die NRW-Realität.
Es kann doch nicht sein, dass Sie dann sagen: Wir machen so weiter. Das ist das Verschieben der Lasten auf die späteren Generationen. Die Menschen der künftigen Generationen haben keine Chance, sich später ein Häuschen zu bauen, weil die Zinsen so hoch sein werden, dass sie es nicht mehr schaffen können, in einem normalen Arbeitsleben ein Haus zu bezahlen.
Deshalb ist es richtig, dass die Regierung und die sie tragenden Fraktionen diese zusätzlichen 300 Millionen € nicht sofort zur Disposition stellen, um diese oder jene Wohltat zu verteilen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, begreifen Sie es doch: Es ist ein Wert an sich, den Haushalt auszugleichen. Wir sind gestartet, um noch in dieser Legislaturperiode einen verfassungskonformen Haushalt vorzustellen. Das heißt, diese 300 Millionen € Mehreinnahmen – wenn sich die Wirtschaft weiter so stabilisiert, kommen weitere Millionen hinzu – werden wir nehmen, um die Nettoneuverschuldung zu reduzieren.
de, einen verfassungskonformen Haushalt vorlegen zu können. Das sollten Sie nicht beklagen, sondern eher begrüßen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gemeindefinanzierungsgesetz, wie wir es vorgelegt haben und wie wir es in der dritten Lesung beraten, ist eines, dass wir auf völlig neue Füße gestellt haben, getreu nach den von uns verabredeten Leitlinien. Ich trage Ihnen diese sieben Punkte noch einmal vor, weil auch viele Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne diese Leitlinien noch einmal hören sollten.
Erstens: Ableitung des Steuerverbundbetrages auf Basis des Ist-Steueraufkommens für den Referenzzeitraum 1. Oktober 2004 bis 30. September 2005. Das bedeutet zeitnahe Planungssicherheit im Haushaltsjahr.
Zweitens: Beibehaltung des Verbundbetrags mit 23 %. Das bedeutet Gerechtigkeit. Ich sage an dieser Stelle ergänzend: Diese 23 % sind eine wichtige Nachricht. Schaffen wir es, da auf Sicht noch ein Schüppchen draufzulegen? – Ich werde mich dafür einsetzen und kann Sie nur einladen, das genauso zu tun.
Viertens: Abschaffung zweckgebundener Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz durch Verlagerung in den Landeshaushalt. Das bedeutet Stärkung der Eigenständigkeit.
Sechstens: Schwerpunktlegung der verteilbaren Verbundmasse mit über 85 % auf die Schlüsselzuweisungen. Diese konsumtiven Gelder fließen damit direkt in die klammen Verwaltungshaushalte unserer Kommunen. Das bedeutet Stärkung kommunaler Selbstverwaltung.
Last but not least: Erhöhung der Sonderpauschalen auf 510 Millionen €. Bei der Schulpauschale werden erstmals 70 Millionen € als konsumtive Zuweisung ausgewiesen. Damit wird der Kritik des Landesrechnungshofes vollständig entsprochen. Das bedeutet Ehrlichkeit in der Mittelzuweisung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir die desaströse kommunale Finanzsituation nur durch eine durchgreifende Finanzreform dauerhaft in den Griff bekommen werden. Die unkalkulierbare Gewerbesteuer muss durch eine planbare Steuer ersetzt werden, und
die Grundsteuer muss reformiert werden. Das muss auch in Zeiten besserer Einnahmen aus der Gewerbesteuer gelten.
Es ist nun dringend geboten, die Weichen heraus aus der finanzpolitischen Sackgasse zu stellen. Wir tun das mit diesem Gesetz. Allerdings werden uns Ihre Altlasten noch lange erheblich drücken.
Damit spreche ich die Kreditierung der Vorjahre in Höhe von 674 Millionen € an, die das Land den Kommunen in den Vorjahren gestundet hat. Die Rückzahlung dieser zinslosen Kredite ist dafür verantwortlich, dass die verteilbare Verbundmasse um 8,8 % geringer ausgefallen ist. Das ist schmerzhaft, aber unabweisbar; ansonsten würden wir den Weg in den Verschuldungsstaat unbeirrt fortsetzen.
Eine weitere Stundung, wie Sie von den Oppositionsfraktionen sie gefordert haben, verbietet sich. Eine Stundung kommt einem zinslosen Darlehen des Landes an die Kommunen gleich. Dafür müsste das Land aber selbst ein verzinsliches Darlehen aufnehmen, was nicht unseren Vorstellungen von einem transparenten und klar strukturierten Haushalt entspricht. Das Land NordrheinWestfalen ist keine Bank, zumal sie daran noch Verlust machen würde. Zudem würde das Problem schlicht in die Zukunft verlagert.
In diesem Jahr stehen nur 5,8 Milliarden € für die alle Kommunen zur Verfügung. Deshalb sinkt auch die Investitionspauschale um 20 %. Auch das ist hart, aber ebenfalls notwendig.
Wir wollen die öffentlichen Haushalte konsolidieren und das Verschieben auf spätere Generationen beenden. Ziel ist es, die kommunale Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen und so die kommunale Selbstverwaltung wieder zu stärken. Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz den Kommunen den Silberstreif am Horizont präsentieren zu können, auf den in den Kommunen schon lange gewartet wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Eine Anmerkung: Herr Minister Linssen hat mir vorgeworfen, ich hätte Dinge erstunken und erlogen. Ich habe die gleichen Zahlen genannt wie Sie, Herr Finanzminister – ich weiß
Ich sage nur: Dieses Geld wird für andere Zwecke ausgegeben. Sie erwecken den Eindruck, es sei mehr Personal da. Aber dieses Geld wird für strukturelle Personalkostensteigerungen ausgegeben: Steigerungen alle zwei Jahre, Familienstandsveränderungen und Ähnliches. Es kommt nicht bei den Kindern in diesem Land an. Dabei bleibe ich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich insbesondere noch einmal gemeldet, um auf Herrn Engel einzugehen, der ja offensichtlich diesen Haushalt für einen Haushalt hält, der Gutes für die Kommunen tut.
An dieser Stelle ist es doch wichtig, noch einmal kurz auf die Fakten hinzuweisen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die CDU in ihren Oppositionszeiten ständig verstanden hat, sich vor allem in der Fläche und im ländlichen Raum als kommunalfreundliche Partei darzustellen.
Meine Damen und Herren, die Fakten sehen nicht nur beim GFG, auf das ich sofort zurückkomme, anders aus. Sie sehen auch anders aus bei allen Rahmenbedingungen, die die Kommunen betreffen. Sie sehen anders aus bei den Schülerbeförderungskosten, bei denen Sie besonders den ländlichen Raum treffen.