Herr Präsident! Lieber Herr Schultheis, Sie haben gesagt, Sie wollen keine Lyrik, sondern konkret dargelegt haben, wofür sich diese Landesregierung auf der Bundesebene einsetzt. Wir als Koalitionsfraktionen sehen mit einer gewissen Genugtuung, dass es endlich eine Landesregierung gibt, die sich für die Hoch
Ich habe eben davon gesprochen, dass ich sehr aufmerksam die Protokolle der Bundesstaatskommission gelesen habe. Dort war für Sie im Wesentlichen der ehemalige Justizminister Gerhards tätig. Der hat an den Sitzungen, in denen es um die Gemeinschaftsaufgaben ging, ausweislich des Protokolls entweder nicht teilgenommen oder dort nicht das Wort genommen. Nun gibt es den Minister Pinkwart, der am 10. März, als die verfassungsändernden Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag verhandelt worden sind, als einziger Landesminister dort vorstellig geworden ist und deutlich gemacht hat, dass die Regelungen zum Hochschulbau aus nordrhein-westfälischer Sicht keinen Bestand haben können.
Wenn Sie uns einen Vorwurf nicht machen können, dann den, dass wir nicht öffentlichkeitswirksam und mit allem politischen Gewicht, das das größte Bundesland hat, für die Interessen der nordrhein-westfälischen Hochschulen streiten würden. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, weshalb ich die Beratungen schließe.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 14/1879 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen; dort sind wir meistens auch mehr als im Moment im Plenum. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die Beratung. – Für die antragstellende Fraktion hat zunächst Frau Abgeordnete Düker das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Bleiberechtsregelung ist seit vielen Jahren ein deutsches Trauerspiel. Anders kann man das nicht bezeichnen. Das Stichwort heißt: „Vertagen und Verdrängen von enormen Problemen, die wir in unserem Land haben.“
Es geht um Menschen, die einen sogenannten Duldungsstatus haben. Das ist kein Rechtsstatus, sondern ein Aussetzen der Abschiebung. Sie leben mit diesem Nicht-Status hier seit vielen, vielen Jahren. Die Bürgerkriegsflüchtlinge aus ExJugoslawien leben hier zum Teil seit mehr als 15 Jahren. Ihre Kinder sind hier geboren, sie haben sich hier integriert, und ihre Kinder sprechen fast ihre Herkunftssprache nicht mehr. Aber nach wie vor sind sie von Abschiebung bedroht. Sie bekommen bei uns in Deutschland nach wie vor keine faire Integrationsperspektive.
Viele dieser Betroffenen haben die Hoffnung wieder einmal auf die Innenministerkonferenz im Mai dieses Jahres gesetzt. Man sieht, dass langsam parteipolitische Fronten aufbrechen. Es stehen nicht mehr nur die A-Länder auf der einen Seite, die das wollen, gegen die B-Länder auf der anderen Seite stehen. Es ist ein Aufbrechen der Vernunft.
(Christian Lindner [FDP]: Es gibt auch F- Länder, nur G-Länder gibt es nicht! – Zuruf von der SPD: Finnland?)
Aber es gibt immer noch keinen Durchbruch. Seit Jahren verschiebt und vertagt die Innenministerkonferenz dieses Problem – so auch jetzt wieder. Man beschäftigt sich damit, ob die Einzubürgernden nun einen Eid ablegen, irgendwelche Kurse nur machen oder auch Abschlüsse erwerben sollen. Man beschäftigt sich mit dem Wissenstest und mit dem Gesinnungstest. Man befasst sich mit vielen Dingen. Anstatt sich mit viel drängenderen Problemen zu befassen, die aus meiner Sicht viel mehr im Vordergrund stehen sollten, beschäftigt man sich stunden- und tagelang mit diesen Themen.
Gleichzeitig – das finde ich ganz besonders schlimm – gehen unerträgliche Abschiebungen auch in Nordrhein-Westfalen weiter. Wir haben
nach wie vor ungefähr 60.000 dieser Menschen in Nordrhein-Westfalen. Etwa 200.000 sind es in Deutschland. Diese Menschen leben über Jahre mit dieser Duldung und sind jeden Tag von Ausweisung bedroht.
Diese Abschiebungen sind deswegen unerträglich, meine Damen und Herren, weil es vielfach zu Familientrennungen kommt. Es wird nicht davor zurückgeschreckt, den Familienvater abzuschieben und die kranke Ehefrau mit den Kindern hier alleine zurückzulassen, um – viele Ausländerbehörden sagen es auch sehr offen – die Bereitschaft zur „freiwilligen Ausreise“ der Restfamilie, die man nicht abschieben kann, weil die Frau so krank ist, zu erhöhen.
Kinder werden in Ländern abgeschoben, deren Sprache sie nicht mehr sprechen. Das sind Kinder, die kurz vor ihrem Schulabschluss stehen, die Klassensprecher sind und die in Fußballmannschaften spielen. Wir haben vielfach – Sie kennen doch alle aus Ihren Wahlkreisen die Schulklassen, die sich für ihren Schulkameraden einsetzen, damit er hier bleiben kann – integrierte Familien.
Gleichzeitig haben wir neben diesen Abschiebungen den unerträglichen Zustand, dass wir diesen Menschen keine Integrationschance geben. Sie haben eben keinen Zugang zu den Integrationskursen, weil man sie irgendwann wieder loswerden will, was faktisch oftmals gar nicht geht.
Es sind Jugendliche, denen man nach ihren Schulabschlüssen die berufliche Ausbildung verweigert, weil sie keine Arbeitsgenehmigung bekommen. Familienväter haben Arbeitgeber, die ihnen Arbeit geben wollen; aber sie bekommen keine Arbeitsgenehmigung. Sie müssen zwangsweise mit staatlichen Transferleistungen leben, obwohl sie gewillt und fähig sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Es gibt massenweise Arbeitsverbote und Menschen, die ohne Arbeitserlaubnis über Jahre hier leben, ohne dass man ihnen eine faire Chance gibt.
Ich halte das, meine Damen und Herren, nicht nur für eine humanitäre Katastrophe, die wir uns in Deutschland leisten. Dieser Zustand ist für mich auch zutiefst ökonomischer Irrsinn, weil diese Menschen über Jahre staatliche Transferleistungen erhalten. Natürlich ist es für jedes Land erstrebenswert, wenn man integrationswilligen, leistungsbereiten Menschen auch eine Chance gibt, sich hier zu integrieren.
Viele andere europäische Länder kennen so etwas gar nicht. Da gibt es so etwas wie eine Duldung überhaupt nicht, im Gegenteil: Da gibt es
Legalisierungskampagnen für tatsächlich Illegale, über die wir ja heute gar nicht reden. Von ihnen gibt es auch noch ungefähr eine Million in Deutschland. Die Menschen, die den Duldungsstatus haben, sind nicht illegal. Sie haben hier einen rechtmäßigen Aufenthalt. Wir schaffen es nicht, selbst ihnen eine vernünftige Integrationschance zu geben.
Kurz und gut: Dieser unhaltbare Zustand darf weder im Sinne der Menschen noch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland weiter verschleppt werden. Jetzt zeichnet sich Gott sei Dank ab, dass wir auf Bundesebene parteipolitische Hürden überwinden. Ich halte im Übrigen nichts davon, eine kleine Regelung zu machen. Aber eine kleine Regelung wäre immerhin etwas.
Aber: Wenn sich das jetzt abzeichnet … Schauen Sie, was an den Flughäfen zurzeit für Abschiebungen laufen: Das sind Abschiebungen genau dieser Menschen, die unter Umständen im Herbst bei der nächsten Innenministerkonferenz von dieser Bleiberechtsregelung profitieren könnten.
Wir wollen mit unserem Antrag deutlich machen, dass wir nicht schnell Fakten schaffen und ganz viele Menschen abschieben, bevor es im Herbst heißt: Sorry, du warst ein halbes Jahr zu spät mit deinem Antrag. – Das ist aus meiner Sicht zutiefst ungerecht.
Wir möchten, dass wenigstens die Menschen, die potenziell von dieser Bleiberechtsregelung im Hinblick auf die Entscheidung Herbst-IMK profitieren könnten, bis dahin nicht abgeschoben werden. Wir wollen ein Aussetzen der Abschiebung und keine Bleiberechtsregelung auf Landesebene. Ich weiß, die kann es nicht geben.
Wir wollen eine Vorgriffsregelung, wie sie im Übrigen auch schon andere Bundesländer im Vorfeld des Zuwanderungsgesetzes gemacht haben. Rheinland-Pfalz hatte damals meines Wissens so eine Vorgriffsregelung im Vorfeld der Gesetzgebung.
Herr Kruse schüttelt mit dem Kopf. RheinlandPfalz ist kein Rechtsbrecher. Rheinland-Pfalz hat so eine Vorgriffsregelung im Vorfeld des Zuwanderungsgesetzes getroffen und seine Ausländerbehörden aufgefordert, die Menschen, die danach potenziell ein Bleiberecht bekommen, nicht abzuschieben. Wenn Rheinland-Pfalz so etwas kann,
Wir fordern heute den Innenminister auf, eine solche Vorgriffsregelung zu erlassen, damit wir diese Menschen, die im Herbst unter Umständen ein Bleiberecht bekommen, jetzt nicht bis dahin in eine völlig ungesicherte Zukunft abschieben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte in aller Gelassenheit noch einmal den CDU-Standpunkt in dieser Frage verdeutlichen.
Liebe Frau Düker, wir setzen uns für ein entschlossenes Vorgehen bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht ein. Wir sagen nach wie vor: Ein generelles Bleiberecht und eine umfassende Altfallregelung für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer lehnen wir im Grundsatz ab.
Wir sagen aber auch: Über den Umgang mit lange Zeit in Nordrhein-Westfalen lebenden und in unsere Gesellschaft integrierten Menschen muss neu nachgedacht werden. Hier wollen wir Klarheit schaffen und in der Tat bundeseinheitliche Kriterien aufstellen. Wir brauchen ein Konzept, eine Vorgehensweise als Grundlage für diese bundeseinheitliche Regel.
Auf Bundesebene wird zurzeit vor allen Dingen über ein bundeseinheitliches Einbürgerungsverfahren nachgedacht. Alle Bemühungen in diese Richtung unterstützen wir ausdrücklich.
Richtig ist, dass zurzeit die Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes evaluiert werden. Ob und mit welchem Inhalt eine Bleiberechtsregelung zustande kommt, ist in keiner Weise absehbar.
Somit ist Ihr Antrag auch nicht umsetzbar, Frau Kollegin Düker. Er ist in Wirklichkeit eine Aufforderung zum Rechtsbruch. Denn das, was Sie fordern, ist nach § 23 a Aufenthaltsgesetz rechtswidrig. Deswegen ist Ihr Antrag abzulehnen.
Gegen einen nordrhein-westfälischen Abschiebestopp in Form sozusagen einer Vorgriffsregelung, spricht aber auch, dass ein Alleingang im Land Nordrhein-Westfalen ein Abweichen vom in der Innenministerkonferenz vereinbarten Verfahren bedeuten und damit den anstehenden Abstimmungsprozess und die Einigungsbereitschaft in