Dagegen spricht ferner, dass mit einer – wie Sie sie bezeichnen – Vorgriffsregelung bei den Betroffenen erhebliche Erwartungen im Hinblick auf einen dauerhaften Verbleib geweckt würden, die für einen nicht unerheblichen Teil unerfüllt bleiben dürften. Das haben Sie, glaube ich, bei Ihrem Antrag so nicht bedacht.
Hinweisen möchte ich darauf, dass eine Stichtagsregelung, von der ja in den letzten Jahren immer wieder die Rede war, aus unserer Sicht aus vielen Gründen als nicht sinnvoll abzulehnen ist.
Außerdem wird das grundlegende Problem der ungesteuerten Zuwanderung über das Asylrecht durch nachträgliche Altfallregelungen nicht gelöst. Vielmehr würden dadurch – auch das ist aus unserer Sicht abzulehnen – neue Wanderungsanreize geschaffen. Das kann nicht der richtige Weg für Nordrhein-Westfalen beziehungsweise für die Bundesrepublik Deutschland sein.
In aller Deutlichkeit muss an dieser Stelle noch einmal gesagt werden: Ihre Asyl- und Ausländerpolitik der vergangenen Jahre ist gescheitert. Ihre Vorstellungen von einer multikulturellen Gesellschaft waren und sind nach wie vor eine Lebenslüge. Sie verdeutlichen mit Ihrem Antrag, dass Sie in Wirklichkeit nichts hinzugelernt haben. Ihre Vorstellungen und Ihre Politik haben zu einer Verfestigung von Parallelgesellschaften geführt und erhebliche Integrationsdefizite hinterlassen.
Nicht zuletzt deswegen belegt der Neuzuschnitt des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration die herausragende Bedeutung, die die neue Landesregierung dem Politikfeld der Integration beimisst. Das ist ein Schwerpunkt der Neuausrichtung der Politik. Ihr Antrag ist aus all den genannten Gründen abzulehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kruse. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Peschkes das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Thema ist für die betroffenen Menschen von existenzieller Bedeutung. Deswegen, meine ich, sollten wir uns ohne Polemik auseinander setzen.
Herr Kruse, Sie waren auf einem guten Weg. Ich hatte Hoffnung. Aber leider sind Sie dann zum Schluss doch wieder in Ihre alte Rolle verfallen.
Denn hätte sich der Innenminister auf der letzten Innenministerkonferenz im Dezember letzten Jahres durchgesetzt, dann wäre eine Altfallregelung für die Flüchtlinge, die seit Jahren in Deutschland leben, hier integriert sind und hier ihren Lebensunterhalt erwirtschaften, längst erfolgt.
Wir haben seinerzeit durch den Abgeordneten Dr. Rudolph leider prophezeien müssen, dass die Initiative von Herrn Dr. Wolf wohl zum Scheitern verurteilt sein würde. Denn diese Initiative war halbherzig, von der CDU nicht gedeckt. Leider hat sie auch schwerwiegende Mängel enthalten. Wir haben Recht behalten.
Seit diesem Zeitpunkt hat es immer wieder Abschiebungen gegeben – auch oder gerade von jenen Menschen, die nach Ihren Vorstellungen, Herr Dr. Wolf, eigentlich hier bleiben dürften. Und was ganz wichtig ist: Für diese Menschen, die hier bleiben dürften, gäbe es in diesem Haus auch eine Mehrheit, getragen von Ihnen mit Ihrer FDP, von den Grünen und von der SPD.
Jetzt haben Sie auch noch zusätzliche Unterstützung durch Integrationsminister Laschet. Herr Laschet sagte am 8. Dezember 2005 dem „Westfälischen Anzeiger“, die Linie von Dr. Wolf sei sachgerichtet, und das sei ein humanitäres Gebot gegenüber den Kindern, die hier geboren worden seien. Er fügte wörtlich hinzu:
„Außerdem liegt es im Interesse unseres Landes, gut ausgebildete qualifizierte Menschen, die sich durch ihre Arbeitskraft selbst ernähren können, hier im Lande zu halten.“
Ich begrüße diese Aussagen des Integrationsministers, weil sie sich deutlich, aber auch ganz deutlich von Äußerungen verschiedener Hardliner in Ihrer CDU-Fraktion, Herr Kruse, absetzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn es trotz dieses im Grunde herrschenden Konsens immer wieder zu Abschiebungen kommt – Frau Düker hat es auch beschrieben –, wenn Familien in Nacht- und Nebelaktionen zu Flughäfen gebracht werden, obwohl sich ihre Umgebung, obwohl sich die Mitschülerinnen und Mitschüler, obwohl sich
ihre Freunde, obwohl sich ihre Nachbarn, obwohl sich ganze Pfarrgemeinden für diese Familien einsetzen und ein Bleiberecht fordern, dann stößt dies zunehmend auf Unverständnis in der Bevölkerung, wenn sich Behörden darüber hinwegsetzen müssen, weil die Rechtslage fehlt.
Herr Kruse, ich empfehle Ihnen: Lesen Sie doch auch die Protest- und Bittbriefe, die Sie genauso erhalten wie wir.
Da geht es nicht nur um den Flüchtlingsrat NRW oder um Pro Asyl. Da schreibt auch der Deutsche Anwaltsverein. Da schreiben auch die Kirchen. Da schreiben Verbände, karitative Verbände. Das sind Resolutionen von Stadträten und von Kreistagen. Die werden in der Regel parteiübergreifend verabschiedet. Das zeigt doch, dass sie alle von uns eine Regelung erwarten, dass Bund und Länder tätig werden müssen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Obwohl nach Aussagen der Innenminister im September eine endgültige Bleiberechtsregelung getroffen werden soll – hoffentlich –, stelle ich augenblicklich eine äußerst restriktive Abschiebepolitik der Behörden fest.
In meiner Heimatstadt Bocholt – ich will einen konkreten Fall nehmen – gibt es eine Familie mit vier Kindern aus dem Kosovo, von denen drei in Deutschland geboren wurden. Die Familie lebt seit rund 15 Jahren bei uns. Der Vater ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Familie unterhält sich allein. Die Familie ist sozial integriert. Aufwendungen aus öffentlichen Kassen fallen nicht an. Die älteste Tochter steht ein Jahr vor dem Fachabitur. Trotzdem soll die Familie abgeschoben werden.
Im März, beim Parlamentarischen Abend, erreichte mich ein Anruf: Die Familie erhielt von der städtischen Ausländerbehörde den Bescheid, dass sie innerhalb von 39 Stunden abgeschoben werden sollte – und das, obwohl sie seit 15 Jahren in Deutschland lebt. Man muss sich das einmal vorstellen: 39 Stunden. In dieser Zeit soll ein kompletter Haushalt aufgelöst und ein kompletter Umzug organisiert werden? Wenn das nicht klappt, darf man nur 25 kg Gepäck mitnehmen. Was zu Hause in Deutschland bleiben muss, wird vernichtet. Ich halte ein solches Vorgehen von Ausländerbehörden für nicht hinnehmbar und auch für zutiefst inhuman.
Im vorliegenden Fall wurde die Abschiebung nur deshalb abgebrochen, weil die älteste Tochter während der Abschiebung einen körperlichen Zusammenbruch erlitt und in eine Klinik eingewiesen werden musste. Das veranlasste den ersten Beigeordneten der Stadt Bocholt, letztlich Chef der Ausländerbehörde, zu der zynischen Bemerkung: Die Tochter hat sich ins Krankenhaus gelegt. – Meine Damen und Herren, Sie dürfen mir glauben: Ich habe mich für diesen Mann geschämt und schäme mich immer noch.
Leider stellen wir auch fest, dass laufende und nicht abgeschlossene Verfahren vor der Härtefallkommission oder vor dem Petitionsausschuss die Ausländerbehörden nicht davon abhalten, weiterhin abzuschieben. In dem gerade geschilderten Fall sagt die Ausländerbehörde dann auch noch öffentlich über die Presse: Der Petitionsausschuss bewirkt ohnehin nichts. Es soll nur öffentlicher Druck ausgeübt werden. Die Empfehlung des Ausschusses hat keinen Einfluss auf die Entscheidung der Bocholter Ausländerbehörde. Meine Damen und Herren, Respekt vor dem höchsten Gesetzgebungsorgan dieses Landes stelle ich mir anders vor.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Vernehmen nach soll im Herbst die Altfallregelung wieder von der Innenministerkonferenz beraten werden. Für viele Ausländerinnen und Ausländer ohne einen gesicherten Aufenthaltsstatus dürfte das zu spät sein – es sei denn, die Landesregierung erlässt einen Abschiebestopp für die Menschen, die unter jene von Ihnen, Herr Minister Wolf, entwickelten Vorstellungen zum Bleiberecht fallen.
Deshalb unterstützen wir den Antrag der Grünen. Eigentlich, Herr Dr. Wolf, müssten Sie diesen Antrag auch unterstützen. Denn er entspricht Ihrer Intention. Für diese infrage kommenden Familien brauchen wir keine teuren Sprach- und Integrationskurse. Diese Familien sprechen Deutsch und sind voll integriert. Die Kinder sind überwiegend in Deutschland geboren. Ihre kulturellen Wurzeln liegen in Deutschland, ihre Heimat ist Deutschland, nur der deutsche Pass fehlt.
Der vorliegende Antrag der Grünen bot für uns noch einmal Anlass, die allgemeine Diskussion zur Altfallregelung aufzugreifen. Zum Antrag bringe ich für die SPD zum Ausdruck, dass wir ihn voll und ganz unterstützen. Denn es ist nicht einzusehen, dass die Innenministerkonferenz sich im Herbst dieses Jahres auf eine humanitäre Bleiberechtsregelung verständigt, vorher aber noch eine
große Zahl Betroffener in ihre Herkunftsländer und damit in eine unsichere Zukunft abgeschoben werden. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Wir stimmen daher diesem Antrag zu. – Ihnen danke ich fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Kollege Peschkes. – Als nächster Redner hat für die FDP-Fraktion der Kollege Engel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Peschkes! Frau Düker! Bei aller Sympathie für Ihre Argumente und die von Ihnen beschriebenen Schicksale – keine Frage –, aber, Frau Düker, Sie müssen doch Folgendes überlegen: Wir glauben, dass wir im Herbst den Durchbruch schaffen. Da wäre so ein Alleingang im Vorgriff kontraproduktiv.
Natürlich sind das wieder vier oder fünf Monate – in Ihren Worten – Hängepartie. Aber wir können doch nur eine bundeseinheitliche Regelung anstreben. Das geht nur über die IMK. Das wissen wir. Deshalb bin ich ziemlich sicher, dass wir diese Regelung dieses Jahr bekommen.
Deshalb ist ein solcher Antrag in dieser Phase kontraproduktiv. Am besten wäre es, Sie zögen ihn zurück. Wir verstehen die Argumente, aber wir erreichen glatt das Gegenteil. Wir können dem nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächster Redner für die Landesregierung Herr Minister Dr. Wolf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Bleiberecht für seit langem in Deutschland lebende ausreisepflichtige Ausländer ist ein wichtiges Thema, vor allen Dingen auch mit Blick auf die erhebliche Anzahl von Menschen, die bei der Rückkehr in ihre Herkunftsländer eine eigenständig geschaffene und gesicherte Lebensgrundlage aufgeben müssten und deren Kinder hier aufgewachsen sind.
Mit populistischen Anträgen wie dem vorliegenden kommt man allerdings weder einen Schritt weiter, noch wird man der Bedeutung des Themas gerecht.
Herr Peschkes, wenn Sie glauben, mit einseitigen Schuldzuweisungen Politik machen zu können, kann ich nur sagen: Wir sind bis zum 24. Juni letzten Jahres nicht in der Verantwortung gewesen. Ich kann nicht feststellen, dass unter dem geschätzten Vorgänger und im Übrigen unter dem Einfluss der anderen SPD-Innenminister das von Ihnen Geforderte zustande gekommen wäre. Wir brauchen eine einstimmige Entscheidung der IMK. Also ist nicht der Innenminister schuld,