Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

Herr Peschkes, wenn Sie glauben, mit einseitigen Schuldzuweisungen Politik machen zu können, kann ich nur sagen: Wir sind bis zum 24. Juni letzten Jahres nicht in der Verantwortung gewesen. Ich kann nicht feststellen, dass unter dem geschätzten Vorgänger und im Übrigen unter dem Einfluss der anderen SPD-Innenminister das von Ihnen Geforderte zustande gekommen wäre. Wir brauchen eine einstimmige Entscheidung der IMK. Also ist nicht der Innenminister schuld,

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Verstecken Sie sich doch nicht, Herr Wolf! Seien Sie aktiv!)

sondern es hat insgesamt keine Einigung gegeben. Es ist völlig klar, dass sich die Praxis hier im Lande, wie Sie unter meinem Vorgänger war, der bekanntlich der SPD angehört, auch nicht geändert hat.

Der Antrag stellt Forderungen auf, die dem in der Innenministerkonferenz eingeleiteten und um einen Konsens bemühten Diskussionsprozess zuwiderlaufen. Zudem weckt der Antrag bei Betroffenen Erwartungen, die nicht zu erfüllen sind.

Wenn man aber die Diskussion um ein Bleiberecht zu einem guten Ende führen will, so hilft es nichts, einseitig vorzugreifen. Es gilt vielmehr, im Interesse der Betroffenen den begonnenen Prozess gemeinsam konsequent und konsensorientiert fortzusetzen. Denn nur wenn es im Rahmen der Innenministerkonferenz zu einem einstimmigen Beschluss aller Länder und des Bundes kommt, kann es überhaupt zu einer Bleiberechtsregelung kommen.

Im Rahmen der Diskussion in den Ausschüssen, hier im Plenum sowie in der IMK im Herbst letzten Jahres hatte ich bereits einen Entwurf für eine Bleiberechtsregelung vorgelegt. Sie wissen, dass das im Einvernehmen mit dem Kollegen Laschet geschehen ist.

Ein für die bundesweite Geltung erforderlicher einvernehmlicher Beschluss war aber nicht durchsetzbar – das wissen Sie. Stattdessen hat die Innenministerkonferenz beschlossen, im Rahmen der zeitlichen Evaluation des Zuwanderungsrechts durch den Bundesminister zu prüfen, ob humanitäre Probleme gelöst werden können und ob Anpassungsbedarf besteht.

Sie wissen, dass die Evaluation der bisherigen Regelungen im Sommer ihren Abschluss finden wird. Dann wird sich die Innenministerkonferenz in einer Arbeitsgruppe auf Ministerebene damit be

fassen, sodass wir uns erst im Herbst mit einer Altfallregelung beschäftigen können.

Frau Düker, dass wir uns in der Zwischenzeit nicht auch mit wichtigen Themen wie der Einbürgerung sollten beschäftigen dürfen, das ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich glaube, wir haben da eine gute Regelung gefunden.

Es zeichnet sich eine wachsende Bereitschaft zu einer Einigung ab. So hat es auch Dr. Schäuble gesagt. Aber das ist keineswegs sicher. Deswegen müssen wir zunächst einmal die Evaluierung abwarten und dürfen in der Zwischenzeit nicht vorgreifen. Denn es ist eben nicht absehbar, ob eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes oder eine Bleiberechtsregelung gemäß § 23 für erforderlich gehalten wird.

Für eine Vorgriffsregelung fehlt eine rechtliche Grundlage. Die erste Forderung nach Vorgriff auf eine bundesweite Bleiberegelung ist damit schon nicht umsetzbar und läuft ins Leere. Die rechtlichen Ausführungen von Frau Düker will ich gar nicht mehr näher kommentieren.

Ich verwahre mich allerdings im Namen der Ausländerbehörden gegen einseitige Diffamierungen, wie sie Herr Peschkes vorgenommen hat. Wir können hier keine Einzelfälle diskutieren. Das macht keinen Sinn. Das kann man nur anhand der Aktenlage. Ich kann Ihnen aber sagen: Diejenigen, die Rückführungen vornehmen, agieren auf rechtlicher Grundlage. Insofern ist das, was eine Ausländerbehörde tut, von der Rechtsordnung auch gedeckt.

Gegen eine einseitige landesseitige Anordnung eines Abschiebestopps auch im Sinne der hilfsweisen Forderung nach einer vorgreifenden Umsetzung in Nordrhein-Westfalen sprechen weitere beachtliche und aus Sicht der Landesregierung durchgreifende Erwägungen.

Erstens. Nach den bisherigen Erfahrungen mit früheren Bleiberechtsregelungen ist davon auszugehen, dass eine Bleiberechtsregelung an konkrete und enge Voraussetzungen geknüpft werden muss. Es wird also keine uferlose Bleiberechtsregelung geben. Die Zahl der von den etwaigen Bleiberechtsregelungen Begünstigten wird weit unter der Zahl der Menschen liegen, die bislang allein mit einer Duldung hier leben.

Zweitens. Mit einer Vorgriffsregelung würden bei Betroffenen erhebliche Erwartungen im Hinblick auf einen dauerhaften Verbleib geweckt. Diese werden möglicherweise je nach dem endgültigen Beschluss jedenfalls zum Teil unerfüllt bleiben müssen. Damit wären Erwartungen und Forde

rungen vorprogrammiert, die auf ein Bleiberecht für alle von einer Vorgriffsregelung Betroffenen abzielen.

Drittens. Nachdem in der IMK einvernehmlich ein Verfahren zur Klärung des Ob und Wie einer bundesweiten Bleiberechtsregelung vereinbart worden ist, würde ein einseitiger Vorgriff und damit ein Abweichen vom vereinbarten Verfahren den anstehenden Abstimmungsprozess und die Einigungsbereitschaft erheblich erschweren. Dies würde im Fall eines einseitigen nordrheinwestfälischen Vorgriffs für den vom Land in der Herbst-IMK 2005 unterbreiteten Vorschlag in besonderem Maße gelten.

Viertens und nicht zuletzt: Solange die laufende Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes nicht abgeschlossen ist, fehlt es nach Auffassung eines Teils der Länder an der notwendigen Kenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten und der Vollzugswirklichkeit und damit an einer für eine einvernehmliche Abstimmung unabdingbaren Voraussetzung.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die IMK des Themas Bleiberechtsregelung angenommen und die Weichen in Richtung eines Klärungsprozesses gestellt hat. Der Klärungsprozess ist noch offen. Wir hoffen auf eine endgültige Lösung, die aber noch nicht absehbar ist. Absehbar ist aber, dass das angestrebte Ziel, dass sich die IMK im Herbst damit befasst, auch erreicht wird. Bis dahin wollen wir keine Vorgriffsregelungen treffen.

Der vorliegende Antrag ist nicht in der Lage, einen zielführenden Beitrag zur Lösung der Bleiberechtsproblematik zu leisten. – Danke.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Wolf. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.

Meine Damen und Herren, die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat unmittelbare Abstimmung beantragt. Wir kommen zu derselbigen. Wer dem Antrag Drucksache 14/1881 zustimmen möchte, den bitte ich, die Hand zu heben. – Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Wir kommen damit zu:

10 Nordrhein-Westfälische Interessen aktiv wahrnehmen: den Lissabon-Prozess der Europäischen Union bürgernah gestalten

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/1659

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Beratung und gebe als erstem Redner Herrn Dr. Berger für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie wir alle wissen, sieht der Lissabon-Prozess vor, dass sich Europa bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt entwickeln soll.

Auf der nationalen Ebene wird hierzu vorgesehen, 3 % des Bruttoinlandsproduktes in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Wir befinden uns leider gerade erst am Anfang auf dem Weg zu mehr Investitionen. Rot-Grün hat dieses wichtige Thema jahrelang vernachlässigt und wollte jetzt in der Oppositionsrolle das eigene schlechte Gewissen beruhigen.

Anfang Februar diskutierten wir bereits einen Antrag der SPD mit dem Titel „Lissabon muss Ziel bleiben“. Es mag sein – Herr Kuschke, liebe Genossinnen und Genossen –, dass Sie diesen Antrag brauchten, um sich an den Lissabon-Prozess überhaupt erinnern zu können.

(Beifall von Manfred Kuhmichel [CDU])

Wir allerdings brauchten diesen Antrag nicht. Unser Motto war noch nie: „Lissabon muss Ziel sein“, sondern unser Motto lautet vielmehr: „Lissabon ist Ziel“.

(Beifall von der CDU – Manfred Kuhmichel [CDU]: Sehr gut!)

Seit dem Regierungswechsel vom 22. Mai letzten Jahres bündeln wir erstmals in der Geschichte unseres schönen Bundeslandes alle Maßnahmen und Politikansätze, um überhaupt erst einmal in die Lage zu kommen, die Vorgaben des LissabonProzesses mittelfristig erfüllen zu können.

Die nordrhein-westfälische Realität sah viele Jahre lang komplett anders aus: Allein im Zeitraum von 1991 bis 2003 sanken die nordrhein-westfälischen Investitionen in Forschung und Entwicklung von 2,1 auf 1,8 % des Bruttoinlandsproduktes. Der privatwirtschaftliche Investitionsanteil liegt bundesweit

bei fast 1,8 %. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Vergleichswert hingegen weniger als 1,1 %.

Und nach 39 Jahren Regierungsverantwortung der SPD in Nordrhein-Westfalen arbeiten lediglich – und diese Zahl müssen Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen – 41.000 Menschen in Forschung und Entwicklung. Im kleinen Baden-Württemberg sind es 76.000. 41.000 Menschen in NordrheinWestfalen in Forschung und Entwicklung, 76.000 in Baden-Württemberg – das ist das ernüchternde Ergebnis von 39 Jahren roter und zuletzt rot-grüner Politik, und das sind bittere Realitäten, die Sie uns hinterlassen haben!

(Beifall von CDU und FDP)

Und dass es auch anders geht, zeigen die Beispiele von Bayern und Baden-Württemberg. Hier liegen die entsprechenden Investitionsquoten in Forschung und Entwicklung bei 3 beziehungsweise 4 % des Bruttoinlandsproduktes. Und dass es auch anders gehen kann, zeigen wir – und das werden wir zeigen – als Koalition der Erneuerung in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von CDU und FDP)

Unser Antrag, den wir heute debattieren, ist so betrachtet der Einstieg in den Aufstieg. Verwiesen sei hier beispielsweise auf den Maßnahmenkatalog der Landesregierung zur Umsetzung der Lissabon-Strategie, den das Kabinett jüngst verabschiedet hat. Wann hat es eine solche ressortübergreifende Bündelung unter Rot-Grün in den vergangenen Jahren eigentlich jemals gegeben?

Klar ist doch: Unser Ziel muss es sein und ist es, Nordrhein-Westfalen bis 2015 im bundesweiten Vergleich zum Innovationsland Nummer eins zu machen.

(Beifall von CDU und FDP – Zurufe von der CDU: Bravo!)

Stärken stärken, Profil schärfen, Exzellenz fördern – das sind die Kernbotschaften unserer Politik. Wir stehen für einen praxis- und bürgernahen nordrheinwestfälischen Beitrag zum Lissabon-Prozess.

Wir handeln statt abzuwarten, und wir werden folgende Punkte abarbeiten:

Wir schaffen mehr Spielraum und Eigenverantwortung in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Hierzu werden wir eine neue Kultur des Wissenstransfers und der Partnerschaft in den einzelnen Regionen unseres Landes kreieren und pflegen. Und das von uns innerhalb weniger Monate auf den Weg gebrachte Hochschulfreiheits

gesetz ist in diesem Zusammenhang ein erster Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall von CDU und FDP – Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Das glaubst du doch selbst nicht!)

Wir werden des Weiteren für einen technologischen Quantensprung sorgen, Herr Bollermann. Wir werden die Rahmenbedingungen Stück für Stück so verändern, dass dem Ausbau und der Weiterentwicklung wichtiger zukunftsträchtiger Technologiefelder besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; ich denke da an die optischen Technologien, an die Nanotechnologie, an die Entwicklung neuer Materialien und Werkstoffe. Dazu werden wir unsere endogenen Potenziale