Meine Damen und Herren, vor der Entscheidung über die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs haben selbstverständlich vielfältige Gespräche stattgefunden – auch im Rahmen des Baugipfels. Die Gespräche haben aus Sicht der Landesregierung gezeigt: Weder hat das Tariftreuegesetz in der Praxis positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse im Bauhauptgewerbe Nordrhein-Westfalens gehabt noch sind Auswirkungen auf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen festzustellen.
Den Problemen auf der Soll-Seite stehen somit auf der Haben-Seite keine Erfolge gegenüber. Ein Gesetz, das unpraktikabel und nicht reparabel ist, meine Damen und Herren, ist so überflüssig wie ein Kropf und muss beseitigt werden.
Entsprechend hat im Übrigen auch der sachsenanhaltinische Gesetzgeber gehandelt. Das dortige Tariftreuegesetz aus dem Jahr 2001 ist im Sommer 2002 aufgehoben worden. Auch hier hatte eine Studie des Instituts für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung Halle-Leipzig erhebliche bürokratische Belastungen und ein Kontrolldefizit festgestellt.
Nicht zuletzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Tariftreuegesetzes nach wie vor nicht ausgeräumt.
Viele Rechtswissenschaftler sehen in ihm einen Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte negative Koalitionsfreiheit. Auch der Bundesgerichtshof vertritt diese Meinung. Er hat das Berliner Tariftreuegesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz vorgelegt. Die Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter steht noch aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den sozialpolitischen Zielen des Gesetzes kann, sofern man dies im Einzelfall wünscht, durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen und mit den Mitteln des Entsendegesetzes besser entsprochen werden. Das viel beschworene Abgleiten in sogenannte Dumpinglöhne am Bau ist nach Abschaffung des Tariftreuegesetzes sowieso nicht zu erwarten.
Der Mindestlohn II für gelernte Arbeitnehmer im Baubereich beträgt 12,30 € pro Stunde. Der Facharbeiterecklohn beträgt 14,41 € pro Stunde. Das macht also eine Differenz von ungefähr 15 % aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Meinung, dass den Interessen der Bauwirtschaft und der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch wirtschaftliche Erleichterungen insbesondere im Vergabeverfahren besser gedient ist als durch das bürokratische Tariftreuegesetz. Dementsprechend wird die Landesregierung das kommunale Bauvergaberecht modernisieren und flexibilisieren. Es geht zum einen um die Einführung großzügigerer Wertgrenzen, bis zu denen beschränkte Ausschreibungen oder freihändige Vergaben von Kommunen ohne weitere Einzelbegründung durchgeführt werden können.
Für Bauunternehmen ist ein sogenanntes Präqualifizierungsverfahren geplant, welches zuverlässigen Unternehmen erspart, ihre Eignung für öffentliche Aufträge in jedem Einzelfall nachweisen zu müssen.
So weit die Beweggründe für diesen Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich hoffe, dass wir diesen Gesetzentwurf zügig beraten und auch zum Abschluss bringen können. – Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, Sie müssen sich gar nicht wundern, weil ja auch bei Ihnen nicht die Wirtschaftsministerin, sondern der Finanzminister gesprochen hat. Er hat auch 2004 eine Anhörung geleitet, bei der wir das Tariftreuegesetz diskutiert haben. Darauf komme ich gleich zurück.
Gleichwohl erlaube ich mir die Anmerkung: Das ist ein Vorhaben der Wirtschaftsministerin. Es ist schon bitter, dass sie dann nicht hier ist.
Verehrte Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ein stumpfes Schwert kann man auch schärfen.“
So kommentierte Guntram Schneider, der Vorsitzende des DGB in Nordrhein-Westfalen, die Einschätzung der CDU-Fraktion zum Tariftreuegesetz.
Ich freue mich, Frau Steffens. Herzlichen Dank für die Zustimmung! Für die SPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen ist klar: Der DGB-Vorsitzende hat Recht. Wir halten es für falsch, dass die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen das Tariftreuegesetz NRW ersatzlos streichen wollen.
„Wir halten das Gesetz weiterhin für unverzichtbar. Ohne die Regelungen wird in der Baubranche und im Nahverkehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter zurückgedrängt. Hier reicht das Arbeitnehmerentsendegesetz nicht aus. Das bestehende Tariftreuegesetz NRW ist fortzuentwickeln und die Kontrollmechanismen sind zu verbessern.“
Das ist schon eine andere Auffassung, als diejenige, die Sie, Herr Minister, für die Landesregierung vertreten haben.
Aber wir sagen auch eindeutig: Natürlich gibt es Verbesserungsbedarf. Ich habe auch auf die Anhörung, die Sie noch in anderer Funktion haben leiten können, schon hingewiesen.
Aber wir werfen Ihnen vor allem politisch vor, dass Sie das Gesprächsangebot des DGB in NordrheinWestfalen mit dem Ziel, eine bessere Wirksamkeit des Tariftreuegesetzes zu erreichen, nicht angenommen haben. Es ist ein schlechtes Signal für die
Beschäftigten in diesem Land, dass Sie noch nicht einmal das Gesprächsangebot mit dem Ziel, Verbesserungen zu erreichen, annehmen.
Ein Blick – den tun Sie an anderer Stelle ja auch sehr gerne – nach Bayern hilft. Ich rede nicht von Berlin, sondern ich rede von Bayern. Die Bayerische Staatsregierung hat sich – übrigens vor fast genau zehn Jahren – im Juni 1996 zur Sicherung der bestehenden und zur Förderung neuer Arbeitsplätze verpflichtet, bei der Vergabe neuer Bauaufträge vom Auftraggeber erstens eine Tariftreueerklärung und zweitens eine Nachunternehmererklärung einzuholen.
Herr Kollege Eumann, kennen Sie denn die indianische Weisheit, nach der ein kluger Reiter absteigen soll, wenn das Pferd tot ist?
(Beifall und Heiterkeit von CDU und FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: So kann man auch mit kleinen Sachen dem Brockes eine Freu- de machen!)
Das ist wunderbar. Herr Klein, ich kenne diese Weisheit, und ich sage Ihnen: Steigen Sie ab von diesem Pferd. Es reitet in die falsche Richtung. Sie sind auf dem falschen Dampfer.
wie intensiv Sie sich damit beschäftigen. Das ist ja entlarvend an der Stelle, Herr Klein. Der Kalauer sei Ihnen geschenkt.
Mit dieser Tariftreue- und Nachunternehmererklärung gewährleistet die Bayerische Staatsregierung, dass Lohndumping auf Baustellen so gut es geht verhindert wird.
Uns unterscheidet von den Bayern – und da gibt es eben richtigerweise Verbesserungsbedarf, Herr Minister, aber eben keinen Abschaffungsbedarf – das Thema Wertgrenzen. Wir haben darauf hingewiesen. Die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen der öffentlichen Hand im Bausektor müssen – das ist auch unsere Position – angehoben werden. Mit höheren Wertgrenzen würde es vor allem auch den Kommunen und den Landesbehörden ermöglicht, auch Handwerksbetriebe aus der Region zu beauftragen, ohne dass die ganze Maschine der europaweiten Ausschreibungen notwendig würde.
Die erwünschten Effekte des Tariftreuegesetzes ließen sich auch sehr viel leichter durchsetzen. Die Anhebung der Wertgrenzen, Herr Minister, wäre ja dann auch ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau, ohne die Ziele des Tariftreuegesetzes eben auf Ihrem Altar