Protokoll der Sitzung vom 31.05.2006

Danke schön für die Hilfe. – Können Sie mir das erläutern?

(Heiterkeit von der SPD)

Die zweite Frage, die ich habe …

Nein, Sie haben nur eine Frage; es tut mir Leid.

Dann werde ich das im Ausschuss vertiefen. – Danke.

Herr Minister Laumann.

Verehrte Frau Kollegin Veldhues, schauen Sie einmal, wie der Landschaftsverband Rheinland mit den Informationen umgegangen ist. Dort hat man Sachlichkeit und Souveränität. Das vermisse ich zurzeit bei dem neuerdings in Münster zuständigen Mann.

Vielen Dank. – Nun hat Frau Steffens das Wort zu einer Zusatzfrage.

Wir können gerne noch eine Aktuelle Stunde über den souveränen Umgang mit Informationen machen. Dann muss ich aber auch sagen: Ihre Vorgängerin hat die Leute immer sehr frühzeitig über ein Planungsvorhaben im Maßregelvollzug informiert.

(Minister Karl-Josef Laumann: Wir auch!)

Den souveränen Umgang damit vermisse ich bei Ihnen auch.

Ich habe folgende Frage: Der Landschaftsverband Rheinland hat eine eigene Erhebung seiner Bedarfe, wenn man den Nachteinschluss umsetzen will, gemacht und gesagt, man müsste 10 Millionen € in die Hand nehmen und dabei würden auch – es

geht nicht nur um Geld – 144 Betten abgebaut, weil man räumliche Veränderungen vornehmen muss. Da stellt sich mir die Frage, ob in Ihrem Konzept solche Planungen und Überlegungen eines Bettenabbaus, obwohl wir eine massive Überbelegung haben, eine Rolle spielen, ob Sie die Anzahl der Betten irgendwo kompensieren, neue Standorte planen oder wie auch immer. Wenn man die Zahlen, die hier vorliegen, auf das Land hochrechnet, wäre das mehr als das, was man vielleicht als nicht therapierbar dauerhaft wegschließen kann. Das heißt, wir haben dann einen Mehrbedarf. Gibt es also eine Standortplanung?

Herr Minister Laumann.

Frau Kollegin, ich habe ja eben gesagt, dass ich den Ausschuss darüber informieren werde, wenn wir nach den Begehungen die Umsetzungen in den Fachabteilungen erarbeitet haben. Sie können davon ausgehen, dass ich keine unsinnigen Maßnahmen machen werde. Wenn man 10 Millionen € investieren und dabei 144 Plätze abschaffen würde, wäre das unsinnig. Solche Maßnahmen werden wir aber nicht machen. Wir werden da schon andere finden.

Nun hat Frau Abgeordnete Fischer zu Ihrer zweiten Zusatzfrage das Wort.

Zunächst möchte ich sagen, dass ich als Abgeordnete von den Trägern erwarte, dass sie auch die Abgeordneten rechtzeitig über Entwicklungen und über Problemlagen informieren, weil sie umgekehrt ja auch Abgeordnete in die Pflicht nehmen wollen, dabei zu helfen, Probleme zu lösen. Von daher verstehe ich die Angriffe hier auf Träger, die im Grunde auf Problemlagen hingewiesen haben, absolut nicht und teile die Kritik auch nicht.

Als Abgeordnete macht man sich natürlich die einen oder anderen Gedanken darüber, wie es weitergehen soll. Die Frage, die ich mir stelle, möchte ich auch an Sie richten, Herr Minister. Wenn zukünftig Doppelzimmer in den Maßregelvollzugsanstalten, die heute manchmal aufgrund der Überbelegung sogar dreifach belegt sind, nun umgewandelt werden sollen in Einzelzimmer einschließlich Nasszellen, damit ein Nachteinschluss möglich ist, dann frage ich mich, um wie viel die jetzt vorhandene Platzzahl dann alleine durch diese Umbaumaßnahmen reduziert wird.

Herr Minister.

Ich habe Ihnen ja gesagt, dass wir die Begehungen gestern gerade abgeschlossen haben. Wir sind jetzt dabei zu überlegen, in welchen Einrichtungen mit welchen Maßnahmen und welchen Folgen wir den Nachteinschluss umsetzen können. Nach dem ersten Überblick, den ich habe, kann ich sagen: Das wird schon in vielen Bereichen gehen. Ich habe ja eben gesagt, dass der Ausschuss dann von uns darüber informiert wird.

Nun hat sich noch Herr Garbrecht zu einer Zusatzfrage gemeldet. Bitte schön.

Herr Minister, können Sie heute hier oder in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Kostenvergleiche, die in der Diskussion eine Rolle spielen, vorlegen? Ich vermute, das ist hier jetzt nicht möglich.

Gehe ich recht in der Annahme, dass eine Veröffentlichung der Universität Witten/Herdecke davon aus, dass ein Kostenvergleich derzeit bundesweit valide nicht vornehmbar ist. Ist Ihnen diese fachliche Aussage bekannt oder ist die Ihnen neu?

Herr Minister Laumann.

Ich glaube schon, dass man Kostenvergleiche zum Beispiel zwischen Bundesländern anstellen kann. Selbstverständlich sind wir gerne bereit, das auch im Ausschuss darzustellen.

Herr Ausschussvorsitzender Garbrecht, ich meine sowieso, dass die Grundlage für Vertrauen zwischen dem, der bezahlt, im Fall des Maßregelvollzugs das Land, und dem, der durchführt, Transparenz ist, und zwar auf beiden Seiten. Das ist meine geringe Lebenserfahrung. Wir sollten uns wirklich gemeinsam bemühen, diese Transparenz herzustellen.

Vielen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage.

Eine Mündliche Anfrage haben wir nicht erledigt, und zwar die Mündliche Anfrage 66 der Abgeordneten Frau Düker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Düker, wünschen Sie eine mündliche Beantwortung Ihrer Frage in der nächsten Fragestunde oder eine schriftliche Beantwortung?

(Monika Düker [GRÜNE]: Schriftliche Beant- wortung!)

Der Wunsch nach einer schriftlichen Beantwortung (siehe Anlage) wird dann so an die Landesregierung weitergeleitet.

Wir sind damit am Ende der Fragestunde.

Ich rufe auf:

6 Landesregierung muss transparente Statistik über Unterrichtsausfall vorlegen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/1975 – Neudruck

Ich eröffne die Beratung und gebe als erstem Redner Herrn Abgeordneten Dr. Bovermann für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Wie lügt man mit Statistik?“ – so lautet in diesem Semester der Titel einer Vorlesung ausgerechnet eines Statistikprofessors an der Ruhr-Uni in Bochum. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kennen als Politiker alle den kreativen Umgang mit Zahlen. Wir bestreiten natürlich vehement, dass wir mit Statistiken lügen, aber häufig genügt es ja, die richtigen Zahlen auszusuchen, um dann zusammen mit populären Forderungen auf Stimmenfang zu gehen.

Eines von vielen Beispielen dafür lieferte der Landtagswahlkampf. CDU und FDP plakatierten damals: 5 Millionen Stunden Unterrichtsausfall in NRW.

(Christian Lindner [FDP]: Das war noch zu wenig!)

Natürlich kann man das so hochrechnen und erhält einen symbolträchtigen Wert. Zugleich verschweigt man aber bei Nennung der absoluten Zahl die Relation zu dem tatsächlich erteilten Unterricht. Man konnte ja fast den Eindruck gewinnen, als würde in NRW kaum noch regulärer Unterricht erteilt. Gekoppelt dann mit dem Versprechen einer Unterrichtsgarantie war dieses – das

muss man durchaus einräumen – ein echter Wahlkampfhit.

Doch das ist Schnee von gestern. Die Landtagswahl liegt ein Jahr zurück, und Schwarz-Gelb ist im Regierungsalltag angekommen.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Gut für Nord- rhein-Westfalen!)

Die inzwischen nicht mehr ganz so neue und frische Regierung rühmt sich vielfältiger Maßnahmen gegen den Unterrichtsausfall. Doch dabei handelt es sich vielfach um Luftnummern. Die 2005 neu eingestellten 1.000 Lehrer waren eine Reaktion auf die gestiegenen Schülerzahlen.

(Christian Lindner [FDP]: Hätten Sie die denn eingestellt?)

Die 2006 im Haushalt zusätzlich verankerten Lehrerstellen gehen zum Teil auf die Umwandlung von befristeten in unbefristete Stellen für die Grundschulvertretungsreserve zurück oder müssen mit einer Realisation von kw-Stellen verrechnet werden. Nur ein Teil dieser Stellen ist wirklich neu.

Daher stellt sich die Frage nach der Wirkung der ergriffenen Maßnahmen. Leisten sie tatsächlich einen Beitrag zur Eindämmung des Unterrichtsausfalls? Wie können Eltern die ihnen von SchwarzGelb gemachten Wahlversprechen nachprüfen? Dazu bedarf es aktueller Daten zur Unterrichtssituation in den nordrhein-westfälischen Schulen.

Nun hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung eine Statistik über den Unterrichtsausfall versprochen und ausdrücklich vollständige Transparenz in diesem Bereich zugesagt. Auch die CDU-Anträge aus der Zeit vor dem 22. Mai 2005 wecken dahin gehend Hoffnungen. Die Union hat immer wieder eine flächendeckende Erhebung des Unterrichtsausfalls statt einer Stichprobe gefordert. – Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine fachliche Bemerkung: Ich glaube, die vielfach geäußerten Zweifel an der bisherigen Erhebungsmethode beruhen vor allem auf der Unkenntnis über den Zusammenhang von Stichprobenumfang und Repräsentativität.

Nach den Vorstellungen der CDU sind allein konkrete Aussagen für jede Schule und keine repräsentativen Ergebnisse relevant. Der Aufwand, diese Daten zu erheben, sei dank moderner Kommunikationsmittel begrenzt. Die Vertretungspläne bräuchten nur per Knopfdruck nach Düsseldorf weitergegeben und dort zu einer jährlichen Gesamtstatistik zusammengefasst zu werden. Das ist den Menschen versprochen worden.

Doch was ist bisher daraus geworden? Versprochen – gebrochen oder zumindest noch nicht umgesetzt. Warum wird der Unterrichtsausfall noch nicht flächendeckend erhoben? Glauben Sie, das Problem des Unterrichtsausfalls dadurch lösen zu können, dass dieser nicht mehr festgestellt wird? Ist der bürokratische Aufwand vielleicht doch zu hoch? Oder gibt es doch eine gewisse Angst vor den Ergebnissen, oder wartet man nur auf einen günstigen Zeitpunkt?

Die letzte, noch von der früheren Landesregierung initiierte Stichprobe wurde im Mai und Juni 2005 erhoben. Ein vergleichbarer Zeitraum für das Jahr 2006 ist gerade verstrichen. Unsere Nachfragen, wann und in welcher Form mit einer aktuellen Erhebung zu rechnen sei, haben bislang keine klaren Antworten gebracht. Deshalb stellen wir diesen Antrag, der bewusst die früheren Forderungen der CDU aufgreift.

Abschließend kann ich mich nur dem Appell des Kollegen Kaiser anschließen, den er 2001 im Plenum an die damalige Regierung richtete. Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren: