Seniorengerechte Immobilien sind ein Zukunftsmarkt für die Wohnungswirtschaft. Sozial- und wohnungspolitisches Ziel der Landesregierung ist es, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrer eigenen Wohnung und im angestammten Quartier bleiben können. Das Wohnraumförderungsprogramm bietet eine ausreichende Finanzierungsgrundlage, auch zukünftig neues Wohnen für die spezifischen Bedürfnisse älterer Menschen zu unterstützen.
Insgesamt ist die demographische Entwicklung jedoch nicht nur ein Problem der Älteren, sondern vornehmlich ein Problem der Jüngeren. Daher bedeutet Wohnungspolitik für den demographischen Wandel auch, etwas für die Zielgruppe der Familien mit Kindern zu tun. Hier gilt es, der Schrumpfung der Großstädte durch Abwanderung junger Familien entgegenzutreten.
Hierzu hat sich die neue Landesregierung vorgenommen, mehr Wohneigentum für Familien mit Kindern in den Großstädten zu schaffen, und hat deshalb die Eigentumsförderung verbessert.
Im Mietwohnungsbereich trägt das Wohnraumförderungsprogramm zu einem Ausbau des Angebots seniorengerechter Wohnungen bei. Dennoch sind bisher erst rund 100.000 von den rund 8,3 Millionen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen barrierefrei. Deshalb haben wir erstmals im Jahr 2006 ein bindungsfreies Förderangebot zum Abbau von Barrieren im Bestand als Anreiz- und Anschubfinanzierung aufgelegt. Denn nur mit Investitionen im Bestand lässt sich das Angebot an Wohnungen mit keinen oder geringen Barrieren nachhaltig erhöhen.
Weniger Barrieren bedeuten mehr Komfort für Jung und Alt. Deshalb können und sollen diese Fördermöglichkeiten auch breit bei der Erneuerung unserer Wohnquartiere genutzt werden. Gerade die Siedlungen der 50er- und 60er-Jahre in unseren Städten verfügen häufig über hohe Lage
vorteile und eine hohe städtebauliche Qualität. Der Wohnraum selbst muss allerdings umgebaut und in vielen Fällen auch abgerissen und durch neue Wohnformen ersetzt werden. Das ist nicht nur eine Chance für attraktiven neuen Geschosswohnungsbau in barrierefreier Qualität und für neue innerstädtische Eigentumsangebote, sondern auch für einen gezielten Abbau von Barrieren im verbleibenden Bestand.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie fordern die Landesregierung auf, Modellmaßnahmen für alternative, generationenübergreifende Wohnformen zu initiieren und weiterzuentwickeln. Einverstanden! Aber das machen wir doch schon! Mit der Unterstützung neuer Wohnformen an der Schnittstelle zur Pflege soll nicht nur der Vereinsamung älterer Menschen entgegengewirkt und gegenseitige Hilfe gefördert werden, wir wollen auch kostenträchtige stationäre Pflege vermeiden oder zumindest verzögern.
Deshalb fördert das Land mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung Gruppenwohnungen mit individuellen Wohnbereichen und Gemeinschaftsräumen für alle, in denen ältere Menschen selbstbestimmt wohnen und erforderliche Unterstützungsleistungen auch gemeinschaftlich organisieren können.
Wohnungsbauförderung an der Schnittstelle zur Pflege: Dazu gehört auch die Förderung von integrierten stationären Pflegewohnplätzen im Zusammenhang mit der Förderung von Mietwohnungen. Damit wollen wir gezielt das Angebot von Wohnraum für Pflegebedürftige im Quartier erweitern.
Schließlich haben wir nach ersten Modellversuchen in der vergangenen Legislaturperiode ein Regelförderangebot zur baulichen Nachbesserung von bestehenden Pflegeheimen entwickelt. Wir wissen, dass viele unserer Pflegeheime baulich und konzeptionell veraltet sind und den heutigen Anforderungen an Wohnlichkeit und Funktionalität der Pflege nicht mehr gerecht werden.
Neues Wohnen im Alter bedeutet in diesen Fällen, dass gegliederte, gruppenorientierte Raumstrukturen an die Stelle einer ursprünglich unpersönlichen Krankenhausarchitektur treten. Wenn klar definierte Anforderungen hinsichtlich der Wohn- und Nutzungsqualität erfüllt sind, können deshalb stationäre Pflegeeinrichtungen auch mithilfe von Wohnraumförderungsmitteln modernisiert werden.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieses bundesweit einzigartige Angebot der sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen für das Wohnen im Alter, das von der barrierefreien Nor
malwohnung mit Serviceangeboten über die Gruppenwohnung bis hin zu stationären Pflegewohnplätzen reicht, erfordert ein Umdenken bei den Investoren und neue Kooperationen zwischen Wohnungswirtschaft und Sozialträgern.
In Ihrem Antrag verlangen Sie ein Konzept zur Weiterentwicklung der bestehenden Althilfestrukturen und fragen, ob hier Bedarf für rechtliche Änderungen besteht. Einen solchen Bedarf sehe ich bei den Althilfestrukturen nicht.
Für den Bereich der gemeinwesenorientierten Seniorenarbeit sind die Gemeinden verantwortlich. Die Landesregierung beabsichtigt auch nicht, der kommunalen Ebene hier rechtliche Vorgaben zu machen. Vielmehr ist unser Politikverständnis, die Kommunen in partnerschaftlicher Weise zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für die Entwicklung netzwerkbildender Strukturen zu verbessern. Dazu leistet das Wohnraumförderungsprogramm mit der Unterstützung neuer Wohnformen im Alter einen wichtigen Beitrag.
Die seniorenpolitische Konzeption der Landesregierung, die in Kooperation mit den Kommunen umgesetzt wird, wird gegenwärtig weiterentwickelt. Wesentliche Schwerpunkte werden dabei die Entwicklung realistischer Bilder vom Alter, die Unterstützung generationenübergreifend agierender Netzwerke und altersgerechter Lebens- und Wohnformen sein. Insofern, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, sind wir beim Thema „Neues Wohnen im Alter“ auf einem guten Weg. Es ist auch nicht erforderlich, Schritte, die längst gegangen sind, nun noch einmal durch einen Antrag in diesem Parlament einzufordern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Feststellung von Herrn Minister Laschet, dass das Thema „Generationen und demographischer Wandel“ politikübergreifend beraten werden muss, ist ausdrücklich zuzustimmen.
Im Bereich Bauen und Verkehr – speziell unter dem Stichwort „Bauen und Wohnen“ – haben wir diese Fragestellung schon seit vielen Jahren auf der Tagesordnung und beraten sie schon seit längerer Zeit.
Frau Koschorreck, ich bitte Sie, doch einmal Rücksprache mit Ihren Kollegen zu nehmen, die in diesem Bereich tätig sind. Die können Ihnen das ausdrücklich bestätigen und Ihnen Hinweise geben. Das ist schon bei den Ausführungen von Herrn Haseloh deutlich geworden, der ja eigentlich – ich sage einmal: eigentlich – zum Thema „Wohnen im Alter“ gesprochen hat.
Sowohl die umfangreiche Antwort auf unsere Große Anfrage, die schon erwähnt worden ist, als auch die Erkenntnisse aus den Enquetekommissionen „Zukunft der Städte“ und „Zukunft der Pflege“ sind fundierte Grundlagen, um in dieser Angelegenheit weiterzukommen.
Konsens war bisher immer, dass bei diesem Thema wohnungswirtschaftliche Fragen mit sozialpolitischen Gesichtspunkten verknüpft werden müssen. Wohnen im Alter ist mehr als nur die Bereitstellung von Wohnraum, sondern auch eine Frage von Service und vor allem auch gegebenenfalls von notwendiger Pflege und Betreuung im Alter.
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, festzustellen, dass in vielen Städten die Wohnungswirtschaft und die Sozialverbände miteinander kooperieren. Es sind von verschiedenen Kollegen einige Beispiele genannt worden, die sehr hoffnungsvoll stimmen und den richtigen Weg aufzeigen.
Dies ist richtig, und entsprechend sollten wir auch die weitere politische Debatte sachgerecht unter dem Gesichtspunkt von Wohnungswirtschaft und Sozialpolitik führen. Von daher meine ich, dass die Konzentration auf diese beiden Ausschüsse richtig ist.
Ich wünsche mir, dass der eingeschlagene Weg der Sachlichkeit in der Kombination von Wohnungspolitik und Sozialpolitik zukünftig nicht verlassen wird. Interne Diskussionen innerhalb der SPD-Fraktion, die hier offensichtlich werden, sollten an dieser Stelle keine Berücksichtigung finden.
Herr Minister Laschet hat angemahnt, dass über den demographischen Wandel in allen Bereichen zu beraten ist. Dem will ich ausdrücklich zustimmen. Wir tun das in unserem Ausschuss.
Herr Wittke hat zu Recht die Frage gestellt, was an diesem Antrag denn eigentlich neu sei. Den Neuigkeitswert kann auch ich nicht feststellen. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, zwei Gesichtspunkte noch einmal etwas anders zu akzentuieren, damit es sich lohnt, dass wir im Ausschuss auf dieser Grundlage überhaupt weiter beraten.
Erstens. Es müssen neue Wohnformen gefunden werden. Dabei geht es um das Stichwort „Experimentelles Wohnen“. Ich meine, dass gerade auch unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes in der Tat noch weitere Möglichkeiten gefunden werden könnten. Wir sollten einerseits das Ministerium und die entsprechende Abteilung, andererseits aber auch Institutionen und Verbände ermutigen, andere, neue Wege zu gehen. Das zum Beispiel von der Bertelsmann-Stiftung Vorgelegte ist in diesem Zusammenhang ein segensreicher und richtiger Weg.
Zweitens – und das ist bisher vielleicht zu wenig berücksichtigt worden –: Das gemeinschaftliche Wohnen wird verstärkt nachgefragt. Das wurde schon erwähnt. Ich denke, dass gerade auch für diesen Zweck Genossenschaften eine bewährte Organisationsstruktur sind. Hier werden eigentumsähnliche Verhältnisse begründet, die Eigenverantwortung, die Selbstinitiative werden gestärkt und das soziale Engagement wird in diesen Wohnformen der Genossenschaften gefördert.
Damit diese Potenziale noch intensiver eingesetzt werden können, ist es ratsam und notwendig, dass für bewährte und auch neue Genossenschaften die Voraussetzungen geschaffen werden, dass von ihnen die zur Verfügung stehenden Förderprogramme in vollem Umfang genutzt werden können. Ich glaube, dass es da noch ein bisschen Handlungsbedarf gibt, und mahne deswegen diesen Punkt an.
Damit es dies möglich wird, hat der Landtag bereits mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2006 eine entsprechende Ermächtigung beschlossen. Es können Bürgschaften für die Absicherung von Förderdarlehen der Wfa für Neubau- und für Bestandsmaßnahmen übernommen werden. Ich schlage vor, dass wir gerade diese Frage der Ermächtigung noch weiter vorantreiben und dass wir diesen Gesichtspunkt im Bauausschuss noch einmal ganz konkret aufgreifen. Denn dort liegen noch Potenziale.
Von einer weiteren Beratung dieses Themas im Ausschuss für Bauen und Verkehr verspreche ich mir einiges. Ich denke allerdings, dass wir aufpassen sollten, dass wir weiterhin bei der Sache bleiben. Deshalb sollten wir auch diese zuletzt angesprochene Frage im entsprechenden Ausschuss behandeln. Ich denke, dass darüber aber auch Konsens besteht. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/2089 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend –, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Bauen und Verkehr. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wenn Sie dieser Überweisungsempfehlung zustimmen können, bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Thema ist nun einmal zu später Stunde hier im Landtag nichts als die Vernunft gefragt. Ich hoffe, dass Sie den Antrag gelesen haben. Der Antrag ist sehr sanft formuliert.
Er versucht, etwas zu korrigieren, was in dem Niemandsland zwischen alter und neuer Regierung von einigen Beamten offenbar im Rahmen eines kleinen Coups durchgesetzt wurde, nämlich: Der Schulsport wurde aus der Sportabteilung herausgelöst und ist in das Schulministerium gewandert.
Das ist wie bei Asterix und Obelix, nur umgekehrt: Die Gallier sind überall und betreiben ihren Schulsport, nur in einem ganz kleinen Dörfchen – „Klein-Sommerum“, oder wie das heißt – sind die Römer tätig und fristen dort ein Schattendasein für den Schulsport.
Meine Damen und Herren, das führt erkennbar – wir haben jetzt ein Jahr Erfahrung – zu Chaos und zu Bürokratie und zu nebeneinander Herarbeiten.
Ich habe eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt, und zwar keine besonders schwierige Kleine Anfrage. Drei geschlagene Monate hat es gedauert, bis diese Kleine Anfrage beantwortet worden ist. Warum? – Weil die immer zwischen Schulministerium und Innenministerium hin und her geschoben wurde.
Das kenne ich noch von früher, Herr Palmen. Ich kann mir das sonst nicht erklären. Das Lachen Ihres Nachbarn signalisiert mir, dass ich damit nicht ganz falsch liege.