Im Übrigen ist der Konflikt vornehmlich in Ihrem Lager aufgetreten. Die CDU-Bürgermeister der Städte haben die Probleme und haben darüber vorgetragen. Dieser Konflikt wird sicherlich die CDU auch nach der Verabschiedung des Gesetzes weiterhin erreichen.
Die SPD wäre in vielen anderen Punkten bereit gewesen, im Dialog auch mit den Regierungsfraktionen zu anderen Änderungen zu kommen. Ich will einen weiteren Punkt nennen, bei dem die CDU-Fraktion ihren Arbeitsminister selbst „in die Stiefel gestellt“ hat. Er beklagt landauf, landab, bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreform keine Einflussmöglichkeiten zu haben. Wir wären bereit gewesen, darüber zu diskutieren, ob die Aufgabe eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ist oder eine Pflichtaufgabe nach Weisung, weil wir das im Jahre 2003 schon in der eigenen Fraktion debattiert haben. Aber in diesen Dialog sind Sie gar nicht eingetreten, weil Sie den Arbeitsminister schon in der CDU-Fraktion abgebügelt haben.
Ich nenne noch einen Punkt. Der frühere Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, ist heute Staatssekretär im Innenministerium, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Entschuldigung. Auf jeden Fall gehört er nun als Staatssekretär der Landesregierung an. Ich will Ihnen zur Kenntnis geben, was er zur Kreisumlage ausgeführt hat:
„Auf dem Spiel steht dabei die Solidarität innerhalb des Kreises, eine Entwicklung, die insgesamt bedauerlich ist und die erkennen lässt, dass das Bewusstsein dafür, dass die Kreise auch die Funktion haben, zugunsten der Kleinen und (Finanz-)Schwachen und dabei in finanzieller Hinsicht ausgleichend zu wirken, bei manchen wenig ausgeprägt ist.“
Das spüren wir auch bei dieser Diskussion. Diese Ausführungen von Herrn Schick sollte man in Erinnerung rufen.
Ein Letztes: Der Ministerpräsident tritt hier – das war bei der letzten Debatte so – als Obergeneralrevisor der Arbeitsmarktreform auf. Ich kann Ihnen den Vorwurf nicht ersparen: Sie sind im Prinzip in dieser Frage arbeitsmarktpolitische Geisterfahrer, weil Sie Konsequenzen durch eine Änderung der Arbeitsmarktgesetzgebung fordern, aber auf nordrhein-westfälischer Ebene selbst nicht zu einer handwerklich sauberen Umsetzung in der Lage sind,
die auch die Quadratur des Kreises in Angriff nimmt, die finanzielle Be- und Entlastung aller Kommunen hinreichend zu regeln.
Das Land besteht nicht nur aus Kreisen, sondern aus Städten und Gemeinden sowie den kreisfreien Städten. Der Aufgabe sind Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht gerecht geworden.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Garbrecht. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Steffens das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe schon bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs die Frage gestellt, wie das angehen soll, dass der Kreis gestalten kann, während die kreisangehörigen Gemeinden zur Kasse gebeten werden, ohne dass sie in die Arbeitsmarkt- und in die Beschäftigungspolitik des Kreises eingreifen zu können. Danach haben wir die Anhörung durchgeführt. Sie hat meines
sondern wir haben von Anfang an die ganze Zeit darüber geredet, dass wir diesen Änderungsbedarf sehen. Wir haben den Änderungsantrag, wie er heute vorliegt, von der CDU-Fraktion zur Abstimmung eines interfraktionellen Antrags bekommen.
Sie haben kurz vor der Ausschusssitzung mit der lapidaren Begründung kehrt gemacht, es käme im Bund erst später zu einer Änderung. Deswegen könne man es jetzt doch so machen.
Das ist ein Rückfall in eine Position, der absolut nicht nachvollziehbar ist, weil es natürlich im Bund im Herbst zu einer Änderung kommt. Deshalb wäre diese Änderung nach wie vor notwendig und richtig. Wir haben die Kreisumlage als ein Instrument, das bis zu einer Änderung hervorragend greift. Ich kann nicht nachvollziehen, dass das Innenministerium anderer Auffassung sein soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zumindest die Fachabteilung des Innenministeriums neben die Kreisumlage ein neues Instrument der kommunalen Kreisfinanzierung stellen und nicht an der Kreisumlage festhalten will. Die Fachebene im Innenministerium hält mit Sicherheit an der Kreisumlage fest. Dass es einen Minister an der Spitze gibt, der andere Interessen hat, mag sein,
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben natürlich die Möglichkeit, entweder dem von der SPD oder dem von uns gestellten Antrag Ihrer Fraktion zuzustimmen.
Der letzte Punkt, den ich gar nicht verstehe – auch nicht von Ihnen, Herr Laumann: In Ihrer Logik sagen Sie immer, eigentlich sollen die Kommunen mehr zuständig sein: Optionskommune. In der Optionskommune gibt es noch eine andere Regelung. In der Optionskommune ist die Mög
lichkeit der Heranziehung gedeckelt. Das heißt, in der Arge können die Kommunen unter Umständen viel mehr herangezogen werden als in der Optionskommune. Warum denn das?
Die Deckelung in der Optionskommune haben Sie hier nicht eingezogen, die gibt es hier nicht. Hier ist alles frei und alles offen. Sie schaffen also einen neuen Sonderweg für kreisangehörige Gemeinden in Argen. Das finde ich eine Katastrophe. Das ist auch in der Anhörung so gesagt worden. Aber selbst dieser Änderungsbedarf – Ungleichbehandlung von Optionskommunen und Argen –, der einstimmig festgehalten wurde, ist von Ihnen nicht umgesetzt worden. Das halte ich für eine Katastrophe.
Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie schon nicht den Mumm haben, Ihre Positionen durchzusetzen, hätten Sie wenigstens das, was in der Anhörung bei allen eindeutig Konsens war, als eine Linie beschließen können, obwohl ich auch das nicht für weitreichend genug gehalten hätte.
Von daher finde ich, dass dieser Tag heute mehr als peinlich ist. Ich denke, dass die kreisangehörigen Gemeinden das nach der Beschlussfassung zur Genüge diskutieren können. Sie können das Abstimmungsverhalten und Ihr Verhalten vor Ort diskutieren, welche Gesetze Sie auf den Weg bringen. Was das für die kommunalen Haushalte der kreisangehörigen Gemeinden bedeutet, wissen viele von Ihnen selber, aber das werden Sie vor Ort verantworten müssen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufregung von Rot-Grün war ein bisschen merkwürdig. Wenn man in den Kommunen fragt, ärgert sie am meisten die Ankündigungen auf Bundesebene, durch Hartz eine Entlastung zu schaffen. Jetzt ist das alles zu teuer geworden und aus dem Ruder gelaufen. Die Kommunen baden das aus. Das sind die Hauptvorwürfe, die Sie sich anziehen müssen.
Die sind vielleicht kleiner geworden, aber es ist schon möglich, dass Städte Wirtschaftsförderung machen und auf diesem Feld engagiert sind. Man kann nicht sagen, dass sie überhaupt keinen Einfluss haben. Sie haben auch das Personal für die Argen mitbestimmt. Es ist so, dass die Kreise in die Verantwortung genommen werden. Wir trauen den Kreisen zu, verantwortlich zu entscheiden, selbst wenn es Städte und Gemeinden gibt, bei denen es problematischer ist.
Wir geben Verantwortung ab und nehmen die Kreise in die Verantwortung. Die Kreise, die ich kenne, haben vorab schon gesagt, dass sie damit verantwortlich umgehen wollen. Ich denke, das wird hier im Land größtenteils passieren. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf sinnvoll, weil Städte und Kommunen einen Anreiz bekommen, sich weiter um den Arbeitsmarkt zu kümmern, auch weil die Landkreise in die Verantwortung genommen werden – und das ist auch gut so. – Danke sehr.
(Beifall von FDP und CDU – Rainer Schmeltzer [SPD]: Sie haben die Problema- tik gar nicht erkannt! Sie haben sie ver- kannt!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal stelle ich fest, dass wir mit diesem Gesetz eine Rechtsgrundlage schaffen, dass das Land Nordrhein-Westfalen von der Entlastung des Landes bei den Wohngeldausgaben im Zuge der Umsetzung von Hartz IV jeden Euro an die Kommunen weitergibt.