Für mich ist es nämlich nicht vermittelbar, dass ab 2007 für Neufahrzeuge, die der gültigen Schadstoffnorm Euro-4 entsprechen, aber nicht den 5 mg/km-Wert einhalten, die Finanzierungslast 300 € betragen soll, während diese für deutlich immissionsintensivere nicht nachgerüstete AltDiesel-Pkw lediglich 40 € betragen soll. Dieser Punkt muss mit der Bundesregierung in den entsprechenden Ausschüssen intensiv diskutiert werden.
Die Landesregierung unterstützt die Bemühungen für ein Gesetz zur Steuerförderung von partikelreduzierten Diesel-Pkw. Eine Steuerförderung muss aber nicht nur aus umweltpolitischen Gründen befriedigend ausgestaltet sein, sondern sie muss auch finanzierbar, sozial vertretbar und nachhaltig sein.
Herr Abgeordneter Remmel, nur am Rande sei angemerkt: Sie haben in Ihrem Antrag auf meine Ausführungen zur Luftreinhaltung am 1. Juni 2006 zur Drucksache 14/1992 Bezug genommen. Ich begrüße es sehr, dass inzwischen auch Ihre Fraktion entgegen den Ausführungen in dieser von Ihnen jetzt vorgelegten Drucksache eine finanzielle Förderung von mit Partikelfiltern ausgestatteten Neufahrzeugen nicht mehr für erforderlich hält. Da hat es bei Ihnen offensichtlich einen Diskussionsprozess gegeben.
Wie Sie sehen, hat Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr endlich wichtige Aktivitäten zur Unterstützung der Ausstattung unserer Fahrzeuge mit Partikelfiltern auf den Weg gebracht. In diesem Jahr hat Nordrhein-Westfalen mehr auf den Weg gebracht als in den Jahren vorher. Man ist ja auch nie zu einem Ergebnis gekommen. Das ist kein Vorwurf, aber die Situation.
Das Handeln der Landesregierung ist voll und ganz im Sinne der Vereinbarung der Koalitionsfraktionen, aber natürlich auch des intensiven Diskussionsprozesses, den wir mit den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen geführt haben.
Meine erneute Initiative, die ich gestern gestartet habe, Herr Abgeordneter Remmel, soll die bundespolitische Debatte bereichern. Es ist notwendig, dass hier gerade von den Umweltministern der Länder, insbesondere vom Umweltminister des größten Bundeslandes, wichtige Beiträge geleistet werden, dass ein Schub ausgelöst wird. Ich habe auch keine Probleme damit – ich weiß nicht, ob Sie diese Frage stellen wollen –, mich, wenn es dann konkret wird, wenn es zur Verabschiedung im Bundesrat kommt, mit Finanzminister Helmut Linssen in dieser Frage zu einigen. Wir werden sehr schnell eine gemeinsame Position haben, wenn es zur Verabschiedung kommt, wie wir sie auch hier schon im Rahmen der Entscheidung des Kabinetts auf den Weg gebracht haben.
Im Übrigen arbeiten Sie an keiner Stelle – wenn ich mir Ihren Antrag „NRW für steuerliche Förderung von Nachrüstung mit Dieselrußfiltern“ noch einmal ansehe, den Sie zur Grundlage für die heutige Debatte nehmen; deswegen kann man dem auch nicht zustimmen, Herr Abgeordneter Remmel – mit irgendeiner Zahl. Die 300 € zum Beispiel, die ich gestern noch einmal in die bundespolitische Diskussion gebracht habe, werden von Ihnen nicht erwähnt. Deswegen gibt es im Moment auch keinen Grund, diesem Antrag zuzustimmen.
Wichtig ist, meine Damen und Herren, dass alle Fraktionen, egal an welcher Stelle sie politische Verantwortung tragen, das Thema Feinstaub und Nachrüstung ganz oben auf die Tagesordnung setzen mit dem Ziel, dass es möglichst bald eine politische Entscheidung dazu gibt.
Herr Minister, Sie hatten vor einiger Zeit dem Kollegen Remmel in Aussicht gestellt, eine Zwischenfrage zu beantworten. Ich gehe davon aus, dass Sie diese jetzt zulassen, und gebe damit dem Kollegen Remmel das Wort.
Schönen Dank. – Herr Minister, ich würde Sie gerne fragen wollen, ob es über das, was Sie hier vorgetragen haben, insbesondere das von Ihnen vorgeschlagene Konzept von 300 € Förderung und entsprechendem Malus, einen Kabinettsbeschluss gibt, also einen Beschluss der Landesregierung, und an welcher Stelle genau sich dieses Konzept von dem der Bundesregierung unterscheidet. Wie viel wollen Sie im Malusbereich verändern, um es dann tragfähig zu machen?
Herr Abgeordneter Remmel, ich habe gerade deutlich gemacht, wie die Position der Bundesregierung ist. Ich habe Ihnen die Zahlen vorgetragen und gesagt, dass wir das Papier der Bundesregierung in wesentlichen Punkten unterschreiben können. Ich habe auch auf einige Punkte hingewiesen, bei denen es noch einen entsprechenden Diskussionsbedarf gibt.
Die 300 €, die ich gestern in die Diskussion gebracht habe, sind ein politischer Vorstoß des Umweltministers von Nordrhein-Westfalen. Sie erwarten doch immer von mir als Umweltminister, dass ich in dieser Frage umweltpolitische Akzente setze. Das habe ich getan.
Meine Damen und Herren, alle, die etwas politische Erfahrung haben, wissen, dass das immer die Voraussetzung dafür ist, dass man bei einem so wichtigen Thema, wie wir es heute diskutieren, überhaupt in der Sache weiterkommt. Deswegen habe ich diese Initiative auf den Weg gebracht und will sie weiterhin politisch begleiten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes habe ich für die Fraktion der SPD eine Wortmeldung des Kollegen Körfges. Bitte, Herr Körfges.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich die Presse gelesen habe, hatte ich einen ähnlichen Impuls wie der Kollege Remmel nach dem Motto: Kannst ja alles wegtun. Das sieht nach einer sehr großen einmütigen Veranstaltung aus. Man wird dann unter Umständen gemeinschaftlich zu Lösungen kommen.
Diese Debatte hat im Übrigen – das kann man durchaus einmal einräumen beziehungsweise zugeben – nicht 2005 angefangen. In der letzten Wahlperiode haben der Kollege Priggen, der Kollege Remmel, meine Wenigkeit und einige andere Kollegen auch schon zusammengesessen und uns über die Frage der Förderung unterhalten. Überraschenderweise bin ich jetzt der erste Finanzpolitiker, der sich zu Wort meldet. Es gab in der Finanzpolitik eine sehr spannende Detaildiskussion.
Ich denke, wir sind uns über alle Fraktionen hinweg einig, dass das ein dringendes Problem ist, das wir anpacken müssen und nicht auf die Förderung einer Technologie reduzieren können. Wir sollten uns aber auch darin einig sein, dass man all das, was man tun kann, um die Belastung zu
Die steuerliche Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern, die auch Gegenstand der Koalitionsvereinbarung in Berlin war, ist sicherlich ein solcher geeigneter Weg, sich mit den Dingen auseinander zu setzen. Es gibt allerdings ein paar Fragen, die man einwerfen muss. Eine der Fragen ist – sie ist eben schon von der Kollegin Wiegand angesprochen worden –: Zahlen wir nicht an irgendeiner Stelle eine Art Schlafmützigkeitsprämie in Richtung deutsche Automobilindustrie?
Ich kann nur sagen: Ich bin jetzt Fahrer eines Dieselfahrzeugs, das nicht in Deutschland hergestellt worden ist, weil ich als Verbraucher eine solche Entscheidung habe treffen müssen. Etwas Vergleichbares gab es damals nicht oder nur gegen entsprechende Mehrkosten. Wir können auf der einen Seite die Menschen sicherlich im Ergebnis nicht dafür verantwortlich machen, dass die Automobilindustrie an der Stelle gepennt hat, meine Damen und Herren.
Auf der anderen Seite können wir nicht so tun, als gebe es nicht das geeignete Mittel, in dem Bereich etwas durch die steuerliche Förderung zu machen.
Jetzt komme ich zu dem eigentlichen Kern der Debatte, die wir in den letzten Jahren geführt haben: Was ist aufkommensneutral im Sinne der unterschiedlichen politischen Ebenen? Muss man es rechnen können? Muss man es darstellen können? Muss man es beweisen können?
Ich freue mich darüber, dass man in Berlin davon ausgeht, dass sich die Angelegenheit rechnet, und dass dies dort aufkommensneutral vereinbart ist. Ich habe aber in der Vergangenheit auch gelernt – einer der in Berlin Beteiligten hat ja in Nordrhein-Westfalen an verantwortlicher Stelle dann auch Position bezogen –, dass man das nachrechnen muss und im Detail Fragen stellen darf.
Eine der Fragen ist, wie sich das steuerlich tatsächlich entwickeln wird. Denn eines ist klar: Bei allen verschiedenen Modellen, die in Rede sind, was die Höhe angeht, geht es erst einmal in den Bereich der Fördertatbestände, die die Landessteuern betreffen. Das heißt, es kommen weniger Steuern herein und fehlen für den Haushalt. Dann ist die Frage: Was kommt durch die Malusregelung zusätzlich herein? Dabei ist ganz entscheidend: Wer kann wo was beschließen?
Ich freue mich darüber, dass Minister Uhlenberg zuversichtlich ist, sich mit Herrn Minister Linssen einigen zu können. Die Frage ist lediglich, wer sich mit wem einigt und ob sich die Umweltaspekte tatsächlich durchsetzen können. Für die generellen Forderungen, Herr Minister Uhlenberg, eine umweltverträgliche, aufkommensneutrale und sozial gerechte Regelung zu finden, kriegen wir hier eine einstimmige Mehrheit. Nur: Die Wirklichkeit liegt auf dem Platz. Die Frage ist: Wie sieht die Regelung aus? Wenn es genau die Regelung ist, die im Augenblick in Berlin vorgeschlagen wird, würden wir uns schnell einig werden.
Wir haben in der vergangenen Wahlperiode in einem ganz anderen Zusammenhang einmal darüber gesprochen, wie man mit Oppositionsanträgen umgeht. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern. Da gibt es Rituale. Ich bin auch von meinem Redemanuskript abgewichen, weil ich an der Stelle ganz gerne ein bisschen die Rolle der schwarz-gelben Landesregierung NordrheinWestfalen als Halbopposition Richtung Berlin unterstrichen hätte. Denn es ist irgendwie erkennbar, dass auch das Intention der Antragstellung ist. Der Reflex wäre gewesen, dass man dem Oppositionsantrag, obwohl man in der Sache derselben Meinung ist – bis jetzt habe ich keine wesentlichen Abweichungen festgestellt –, nicht zustimmen kann, weil er von der Opposition kommt. Dann wäre das hier ausgegangen wie das Hornberger Schießen: Wir hätten eine Reihe von Grundsätzlichkeiten mit einem hohen Maß an Übereinstimmung ausgetauscht, wären aber in der Sache keinen Schritt vorangekommen.
Von daher werden wir uns als SPDLandtagsfraktion bei einem so wichtigen Thema nicht an dieser Ritualisierung beteiligen und uns bei der gleich folgenden Abstimmung der Stimme enthalten. Im Wesentlichen tragen wir das mit, was in Berlin vereinbart ist. Auch wir sehen, dass es aus der Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen haushaltsmäßige Fragen zu klären gibt. Wir würden sehr gerne den Prozess positiv begleiten, damit es nicht nur zu der Ankündigung, sich zu einigen, sondern zu einer wirklichen Einigung zwischen Bund und Ländern kommt, die im besten Sinne aufkommensneutral und der Umwelt dienlich ist.
Insoweit hat die heutige Debatte einen interessanten Verlauf genommen. Ich wäre froh darüber, wenn wir statt der direkten Abstimmung eine Verweisung in den Fachausschuss hätten. Dann könnte man unter Umständen den Weg angemessen begleiten und nachher ein einmütiges Zeichen des Landes Nordrhein-Westfalen für
mehr Umwelt und eine bessere Situation gerade in unseren Ballungsräumen setzen. Von daher sollten wir uns vielleicht die Mühe machen, an geeigneter Stelle so über den richtigen Weg zu verhandeln, dass wir anschließend ein deutliches Signal aus Nordrhein-Westfalen geben, das entritualisiert ist. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Als nächster Redner hat für die CDU-Fraktion Kollege Burkert das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Feinstaub und Rußpartikelfilter sind wichtige Elemente zum Thema Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen. Die CDULandtagsfraktion begleitet und unterstützt die Initiative der Landesregierung zur Feinstaubreduzierung sehr aktiv – auf allen Ebenen.
Mit der Festlegung der Prüfvorschriften für die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Dieselfahrzeuge durch die Bundesregierung Ende letzten Jahres können endlich wirksame und geprüfte Nachrüstungssysteme für Diesel-PKWs auf den Markt gebracht werden. Die Anforderungen in der technischen Prüfvorschrift ermöglichen eine Nachrüstung auf den Partikelgrenzwert von 5 mg pro Kilometer und verbessern Diesel-PKWs hinsichtlich ihres Emissionsausstoßes um eine EuroStufe.
Filternachrüstungssysteme werden uns sicherlich für viele Fahrzeuge angeboten werden. Denn Millionen von Fahrzeugen können nachgerüstet werden. Allein durch die Nachrüstung der DieselPKWs könnten insgesamt 2.000 t Dieselrußpartikel im Jahr vermieden werden. Die Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Luftqualitätskriterien, die die Europäische Union festgelegt hat.
Deshalb begrüßen wir die 29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung. Die CDU unterstützt alle sinnvollen Maßnahmen, um die Abgaswerte bei Diesel-PKWs zu reduzieren. Diese beschränken sich nicht nur auf den Einsatz von Rußpartikelfiltern. Es gibt auch andere Techniken, die zur deutlichen Reduzierung der Russpartikel und der Stickoxidemissionen führen können.
Diese Techniken können wir nicht nur für PKWs, sondern auch für Nutzfahrzeuge anbieten. Wie in der „Welt“ vom 17. Mai 2006 nachzulesen war,
Die CDU-Fraktion unterstützt die Anwendung von Dieselrußpartikelfiltern in Diesel-PKWs und deren steuerliche Förderung. Diese Steuerbegünstigung muss aber ausgewogen sein und gerecht angewandt werden. Zurzeit ist nach Aussagen des VDA ein deutlicher Zuspruch der Kunden nach in Deutschland gebauten Diesel-PKW-Fahrzeugen mit Dieselrußpartikelfilter festzustellen. Die Absatzzahlen der deutschen Automobilindustrie von Diesel-PKWs haben deutlich zugelegt.
Mit der bald zu erwartenden Euro-5-Norm – die Eckpunkte sind bereits festgelegt – werden die Automobilindustrie und die Kunden dazu veranlasst, auf Fahrzeuge zurückzugreifen, die die Euro-5-Norm bereits erfüllen.
Einen Steueranreiz für Neufahrzeuge, die die Euro-5-Norm erfüllen, sehe ich als nicht notwendig an. Die Frage, die sich im Zusammenhang mit der weiteren Verbreitung des Dieselrußpartikelfilters für Diesel-PKWs stellt: Wie können Anreize geschaffen werden, die den Diesel-PKW-Besitzer veranlassen, sein Fahrzeug umzurüsten? Wir unterstützen alle Bemühungen der Landesregierung zu einem Gesetz zur Förderung von Rußpartikelfiltern in Diesel-PKWs. Diese Förderung sollte ausgewogen sein und dem Diesel-PKW-Besitzer angemessene Anreize bieten.
Herrn Minister Uhlenberg bin ich besonders dankbar für seinen Vorschlag – wie auch vorhin schon diskutiert –, einen Zuschuss in Höhe von 300 € für die Nachrüstung von Diesel-PKWs zu gewähren, während Dieselautos ohne Rußpartikelfilter steuerlich schlechter gestellt werden sollen. Demgegenüber sind die im Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums vorgeschlagenen Förderungen meiner Meinung nach nicht vernünftig ausgewogen, da Fahrzeuge, die heute bereits die höchste Schadstoffnorm erfüllen, gegenüber Fahrzeugen, die niedrigere Schadstoffnormen erfüllen, zusätzlich benachteiligt werden. Meine Damen und Herren, daher können wir dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Burkert. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Remmel das Wort.
wirklich interessante, aber letztlich doch statische Debatte, wenn ich einen Strich darunter ziehen sollte!
Punkt eins: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Wir sind in die Debatte mit unserem Antrag gestartet, das Konzept der Bundesregierung zu unterstützen, also nicht ein grünes Konzept, sondern das der Bundesregierung. Die Bundesregierung in diesem Land wird getragen von der CDU/CSU und der SPD. Aber die entsprechenden Fraktionen sehen sich heute hier nicht in der Lage, das Konzept der Bundesregierung zu unterstützen.