Außerdem haben Bund und Land die RAG aufgefordert, Auslaufrechnungen – beginnend mit dem Jahr 2012 als Basisszenario bis zum Jahre 2020 – in Zweijahresschritten zu erarbeiten. Diese Berechnung wird das Unternehmen in Kürze vorlegen.
Die Gespräche über Art und Umfang der weiteren Kohlefinanzierung laufen an, Herr Horstmann. Nordrhein-Westfalen hat sich im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen ebenfalls vorgenommen, zusätzlich 750 Millionen € einzusparen. Wir hoffen, dass sich alle Beteiligten auf realistische
Gespräche einlassen. Ich bin da sehr zuversichtlich. Ich bin auch zuversichtlich, dass unsere seriöse und an der Sache orientierte Haltung zu Vereinbarungen führen kann. Diese Haltung der Landesregierung wird von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen. Ich darf an den gemeinsamen Beschluss vom 16. März 2006 von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in dieser Frage erinnern.
Was die Zukunft des RWI angeht, so sollte sich die SPD daran gewöhnen, dass es andere Meinungen gibt, die sich durchaus vernehmlich zu Wort melden. Sie helfen unserem Land in die Zukunft, weil sie Themen aufgreifen, die bisher verschlabbert wurden.
(Beifall von CDU und FDP – Dr. Axel Horst- mann [SPD]: Nach einem Jahr noch nichts Neues! – Weitere Zurufe)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich will Herrn Droste in einem Punkt ausdrücklich Recht geben. Herr Droste, Sie haben mit Ihrer Bewertung Recht, die RWI-Veröffentlichung sei ein Pamphlet. Ich stimme Ihnen da ausdrücklich zu.
Deshalb ist es auch völlig unsinnig, dass Sie jetzt mit Ihrem Antrag versuchen, dieser sogenannten Streitschrift, einer Ansammlung von vielen Behauptungen, die durch ständige Wiederholungen nicht besser werden, nachträglich einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben.
Sie haben an einem Punkt deutlich gemacht, dass Sie sich als CDU-Fraktion die Ansicht zu Eigen machen, die Steinkohlesubventionen seien ausgeschmissenes Geld gewesen, um es drastisch zu sagen. Deshalb will ich als jemand, der die Frage, wie wir in den vergangenen mehr als 30 Jahren diesen rasanten Strukturwandel im Ruhrgebiet bewältigt haben, durchaus Bescheid weiß, sagen:
Die Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen sind und bleiben stolz auf die Leistungen der Menschen, die diesen Strukturwandel so gestaltet haben, dass es nicht zu Brüchen, nicht zu sozialen Unruhen und auch und vor allen Dingen nicht zu politischen Radikalisierungen gekommen ist. Wir lassen diese Leistungen der Menschen auch durch solche Streitschriften nicht in den Schmutz ziehen.
Ich will Ihnen noch etwas sagen, weil es heute bei Ihnen und gerade bei der Ministerin eine wichtige Rolle spielt: Sie verweisen heute auf die Bedeutung des Braunkohlenbergbaus in NordrheinWestfalen. Gerade Ihnen von der Regierungskoalition möchte ich eines in Erinnerung rufen. Ich kann mich gut an die Auseinandersetzungen um die Zukunft des Tagebaus Garzweiler II erinnern, der in diesen Tagen in Betrieb geht. Herr Weisbrich, wir wissen beide, gerade aus den Reihen der CDU hat es viele Widerstände gegeben, auch aus den Reihen der nordrhein-westfälischen FDP. Die Grünen nenne ich in dem Punkt gar nicht, weil sie in der Energie- und Kohlepolitik noch nie ein zuverlässiger Partner waren und dies auch nie werden.
Aber die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben standgehalten und auch gegen viele Widerstände aus Ihren Reihen durchgesetzt, dass Garzweiler II planmäßig in Betrieb gehen kann. Frau Thoben, nur deshalb können Sie heute sagen: Jawohl, die Braunkohle in NordrheinWestfalen ist eine vernünftige und richtige Energiereserve. – Wenn wir auf Sie gehört hätten, gäbe es Garzweiler II heute nicht
Ich will einen zweiten Punkt nennen, weil Ihnen das so wichtig ist. Sie stellen heraus, dass Sie Ihrer Sache so sicher sind, und zwar auch an diesem wichtigen Punkt, an dem es um die Frage der Versorgungssicherheit geht.
Ich antworte Ihnen mit einem kleinen Zitat. Ich zitiere – mit Genehmigung des Präsidenten – einen britischen Philosophen. Bertrand Russell sagt: Das Dilemma unserer Zeit ist, dass die Einfältigen ihrer Sache stets todsicher sind. – Das ist wirklich
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deswegen kommen wir jetzt zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Antrag in der Drucksache 14/2101 einschließlich der beiden Entschließungsanträge in den Drucksachen 14/2155 und 14/2167 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung dieser drei Anträge einstimmig beschlossen.
7 Das NRW-Ziel-2-Programm 2007 – 2013: EFRE- und ESF-Förderung konsequent und zukunftssichernd ausgestalten
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht geht es ja jetzt etwas konsensualer zu als bei dem Punkt davor. Das wäre die Mühe und den Schweiß der Edlen wert.
Ich räume auch direkt ein, dass unser Antrag – das ist offenkundig – in seinem Umfang und in seiner inhaltlichen Ausdifferenzierung für eine Plenarsitzung sicherlich ungewöhnlich ist. Aber wir wollten beweisen, dass wir uns ordentlich Gedanken über das Thema machen. Denn erstens geht es um viel Geld, zweitens betrifft es doch auch viele Regionen und damit viele Menschen in unserem Land.
Wir haben uns sehr bewusst für diesen Weg entschieden, um die Debatte über die Ausgestaltung der NRW-Ziel-2-Programme 2007 bis 2013, die in vielen Regionen des Landes und in vielen Verbänden zurzeit sehr intensiv geführt wird, stärker,
als dies bislang geschehen ist, in dieses Haus hineinzutragen. Denn bei der Formulierung der konzeptionellen Eckpunkte des neuen Ziel-2Programms ist nicht nur die Exekutive, sondern im Sinne seines originären Gestaltungsauftrags auch der Landtag gefordert.
Wir haben das auch getan als Konsequenz aus den umfänglichen Beratungen im Hauptausschuss und im Wirtschaftsausschuss. Denn da wurde ja am Ende, obwohl die Regierung noch nicht gesagt hatte, wie sie es genau machen will, ein entsprechender Antrag der SPD schon abschließend abgestimmt. Wir wollen Sie zwingen, sich zu den Punkten zu bekennen.
Nun zum Inhalt! Da besteht ein breiter Konsens: Das zukünftige Ziel-2-Programm muss sich noch stärker auf die Förderung von Innovationen ausrichten. Diese Fokussierung ist nicht nur richtig, sondern mit Blick auf die seitens der EU vorgegebene Verknüpfung der Strukturpolitik mit den Zielen von Lissabon unabdingbar.
Voraussetzung hierfür ist ein kohärenter Dreiklang von Wissensproduktion, Wissensverbreitung und Wissensqualifizierung. Es muss uns gelingen, nicht nur immer neues Wissen zu schaffen, sondern dieses neu geschaffene Wissen auch in die Breite zu tragen. Es muss aus dem Kontext der akademischen Forschung anwendungsorientiert in die Unternehmen, insbesondere in kleine und mittlere Unternehmen, getragen werden. Wir müssen in einem dritten Prozessschritt dafür sorgen, dass in den Unternehmen dieses Wissen auch von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgesetzt wird. Nur so kann NRW seine Innovationsfähigkeit sichern und weiterentwickeln.
Wichtig ist ferner, die Förderung der Innovationsfähigkeit als einen Politikbereich zu verstehen und zu verankern, der querschnittsorientiert angelegt ist. Das gilt insbesondere für die Bildungspolitik. Insofern bin ich zutiefst davon überzeugt, dass jene, die aus Pisa nicht die richtigen Rückschlüsse ziehen und weiter auf die frühschulische Selektion statt auf die Entwicklung aller Potenziale in der Spitze und in der Breite setzen, die Innovationsfähigkeit des Landes verspielen und die Lissabon-Ziele nie erreichen werden.
Meine Damen und Herren, in unserem Antrag sprechen wir uns für den Wettbewerbsansatz und die Vergabe von Fördermitteln auf der Grundlage von Wettbewerb aus. Wir sagen: Wettbewerbliche Vergaben schaffen eine Anreizfunktion und können somit qualitätssteigernd wirken.
Nur: Dies setzt die Formulierung von Kriterien voraus, von Kriterien, die als Orientierung für die Regionen und Projektträger, als Entscheidungshilfen für die Wettbewerbsjuroren und als Überprüfungshilfe im Zuge abschließender Evaluierungen fungieren können und müssen. Überdies lassen sich auf der Grundlage dieser Kriterien etwaige Sollbruchstellen definieren, um in bestimmten Situationen Projekte, die nicht so ergebnisorientiert zielen – wir haben ja einige Beispiele, bei denen das nicht geklappt hat –, ohne sich dem Vorwurf politischer Willkür auszusetzen, auch nach Anlaufen noch stoppen zu können.
Unser Antrag zielt somit darauf ab, solche Kriterien zu entwickeln und damit den bislang zumeist eher allgemein konzipierten Wettbewerbsansatz zu operationalisieren. Das sind Kriterien wie die Übertragbarkeit des Projekts auf andere Beispiele, Best Practice, regionalwirtschaftliche Hebelwirkungen des Projekts in Form von gesicherten oder zusätzlich zu schaffenden Arbeitsplätzen, die Fähigkeit des Projektträgers, eigene Mittel einzubringen oder zusätzliche private Drittmittel einzuwerben, der Grad der KMU-Einbindung und Beiträge zur gleichberechtigten Teilhabe von Mann und Frau.
Für uns ist aber auch klar, dass es mit Blick auf die sehr unterschiedlichen Teilnahmevoraussetzungen der einzelnen Regionen kein einheitliches Wettbewerbsmuster geben kann und darf. Es bedarf sehr unterschiedlicher Wettbewerbsmuster: sowohl solcher, die auf die Entwicklung internationaler Exzellenzen abzielen, als auch solcher, die auf eine solide Breitenentwicklung in den Regionen abzielen.
Zu entwickeln sein wird aber auch ein Instrument, das Brücken schlägt und regionale Spill-overProzesse forciert. Im Rahmen unseres Antrags haben wir dieses Instrument Partnerschaftswettbewerb genannt, verstanden als einen Wettbewerb, bei dem es um die Förderung von Gemeinschaftsprojekten geht, an denen zumindest ein Partner aus einer als strukturschwach definierten Region beteiligt ist.
Meine Damen und Herren, unser Antrag versucht aber auch aufzuzeigen, dass wettbewerbliche Vergaben an Grenzen stoßen und es Bereiche gibt, die sich einer Anwendung dieses Vergabeprinzips grundsätzlich entziehen. Das gilt unserer Einschätzung nach vor allem in Verbindung mit der Förderung städtischer Problemgebiete. Denn hier, wo es um die präventive Verhinderung von sozialen, ethnischen oder demographischen Segregations- oder Destabilisierungsprozessen geht, muss auch weiterhin die Logik der Aus
Zur Umsetzung des Ausgleichsziels wird es erforderlich sein, dass ein bestimmter Teil der Mittel – genau wie die Landesregierung gehen wir dabei von zumindest 50 % aus – in strukturschwache Regionen fließt. Dies setzt aber voraus, dass, obwohl das neue Ziel-2-Programm nicht mehr regional definiert sein wird, diese strukturschwachen Regionen definiert werden.